Hi Gardo,
ich kann den link nicht öffnen, evtl. ist dir das " ! " dazwischengeraten, was den link "versaut"
mekmen
Hi Mekmen,
das Ausrufezeichen ist kein Versehen. Im Zweifelsfall einfach die URL in die Adressleiste des Browsers kopieren.
Gruss,
gardo
Moin,
<hier> noch ein Verlinkungsversuch.
Vom Einkommen dürfen 1.000 Euro selbst behalten werden. [...] So kommt es bei einem Geringverdiener etwa zu Beträgen zwischen 200 und 300 Euro. Das deckt normalerweise gerade mal die Miete für das Kinderzimmer ab.
Respekt ... in diesen "üppigen" 1.000 EUR sind 360 EUR Wohnkosten enthalten. Hieße bei einem Kinderzimmer, daß für den Wohnteil des Pflichtigen 60 EUR verbleiben.
Nach dieser Novelle bekommen Mütter keinen nachehelichen Unterhalt mehr, wenn das jüngste Kind drei Jahre alt ist.
Aus welchem Gesetz haben die Herrschaften denn das nun wieder ?
Gruß
United
Aus welchem Gesetz haben die Herrschaften denn das nun wieder ?
Nabnd,
wahrscheinlich sind diese Politiker nicht in der Lage, Ihre eigenen Gesetze und insbesondere deren rechtliche Auslegung zu verstehen. Oder man versucht krampfhaft die jetzt kein langer Unterhalt mehr Lüge aufrecht zu erhalten, damit noch ein paar Männer bereit sind, das Hirn wegzuwerfen und Kinder zu zeugen.
Aber dass das die Koalition neu regeln will, lese ich da nicht. Eher, dass ein paar Politikerinnen das neu regeln wollten, das Ministerium jedoch nein sagt.
vg
Allerdings,
ein Aufreger ist, dass der Redakteur eben sagt, dass nur 300€ gezahlt werden müssen, aber verschweigt, dass aus 200€-400€ auf der Zahlseite 400-600€ auf der Einkommensseite generiert werden plus entsprechende staatliche Hilfen, falls es nicht reicht, und da kommen mit ein paar Kindern Nettoeinkommen zustande, die netto sonst nur Familien mit Topverdienern haben.
vg
Hallo,
also erstens traue ich unseren Politikern keine sinnvollen Gesetze zu.
Zweitens, schon heute können sich Mann und Frau friedlich einigen.
In den strittigen Fällen, wäre es aus meiner Sicht sinnvoll die Realität dahingehend abzubilden, dass nur 20% des KU vom UET zu zahlen sind, dies entspricht der Erfahrung, dass Kleidung und Schulmaterialen, Schulausflüge und dgl. eben nur vom BET gezahlt werden. Der Rest wird gemäß vereinbarter (angeordneter) Betreuung zunächst aufgeteilt, von Standardumgang bis Hälfte-Hälfte.
Standardumgang: weitere 80% KU vom UET
Hälfte- Hälfte : 40% KU von beiden gemäß deren Einkommen, die Differenz ist dann an den mit dem niedrigeren Einkommen auszuzahlen.
Dazwischen sollten Standardstufen stehen.
Problematisch an dieser Variante ist, dass der BET es immer hinkriegt den UET aus dem Rennen zu nehmen um sich den vollen Unterhalt zu sichern, auf der anderen Seite gibt es kaum Möglichkeiten den UET zu einer erhöhten Betreuung zu zwingen, auch wenn eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, und am Ende muss der BET wieder alles alleine leisten.
Andererseits würde ein derartiges Vorgehen Eltern, die sich noch einigen können, eine sinnvolle Unterhaltsberechnung anbieten und es könnte auch einen Wandel im Denken Mama betreut, Papa zahlt, hin zu einer partnerschaftlichen Erziehung ebnen.
VG Susi
Das aus diesem Vorstoß, so es ihn denn überhaupt gibt, etwas sinnvolles raus kommt, nachdem sich erstmal alle Gremien drauf gestürzt haben und vor Allem deie Gerichte aus dem Gesetz, eine "ständige Rechtsprechung" gemacht hat, wage ich zu bezweifeln.
Dennoch freut es mich zu hören, dass zumindest diese Dnekmuster mal an die Oberfläche kommen.
Ich bin zuversichtlich, dass wir in 400 - 500 Jahren einen großen Schritt weiter sind. :thumbup:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
immer dieses "gejammer" ...
Der aktuelle MindestKU ist, laut Gesetz, dass doppelte des Existenzminimums! Man kann sich jetzt darüber aufregen, ob es genügt, oder nicht und alles Aufrechnen! Meine Meinung ist, das man - wenn gelegentliche Einzelfälle betrachtet werden - die Ausbildung auch der KM oft vor der Geburt abgeschlossen ist (Alter der Mütter um die 30). Dasmit zieht meines erachtens das Argument nicht, dass die Mutter wegen der Kinder zu Hause bleiben musste. Auch wird sehr oft behauptet, dass das Interesse an den Kindern erst nach der Trennung "entdeckt" wurde. Auch hierzu habe ich, aufgrund eigener Erfahrung, eine differenziertere Meinung;
1) Als Außenstehender kann man schwer beurteilen, ob der andere ET sich wirklich wenig um die Kinder gekümmert hat.
2) Es ist doch gut, dann ist doch jetzt alles chico, wenn er/sie sich nun endlich kümmert.
Ich meine, eine weit höhere Verantwortung für beide Elternteile ist Pflicht, und dann partizipiert das Kind (die Kinder) beim jeweiligen Aufenthalt halt auch nur in dem Maße, wie der derzeitige BT Einnahmen hat. Gerade wenn es richtung 50/50% Betreuung geht. Die ganze Bedarfsfrage wird immer schön gerechnet, wenn man dann den Bedarf der Sozialsätze gegenhält, dann sieht die Sache schon wieder anders aus.
Weiterhin, um eine sinnvollere Verteilung der Steuermittel zu erreichen, meine ich auch, dass es ganz schön wäre, wenn man das Kindergeld auf einen Grundbedarf erhöht, und dafür einige Subventionen (Ehegattensplitting, Frauenhäuser) ganz streicht. Der Unterhalt würde sich absenken und schon hätten auch beide Elternteile mehr in der eigenen Tasche, den sie dann sicherlich mehr fürs Kind ausgeben.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
