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(@papi74)
Registriert

Hallo,

was soll man da noch sagen???

http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/02/05/vater-kind/mutter-koma-sorgerecht.html

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2007 10:58
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke, papi74,

ich stelle den Text direkt ein, falls er bei der BILD irgendwann nicht mehr abrufbar ist.


Mutter im Wachkoma, Eltern nicht verheiratet – Behörde steckt Baby Florian in Pflegefamilie

Vater fleht: Gebt mir mein Kind zurück!

Von DANIELA STOHN

Liebevoll drückt Josef Brauchle (40) seinen Sohn Florian an sich. Er möchte den Kleinen endlich bei sich haben
SorgerechtSind uneheliche Väter rechtlos?

München – Ganz fest drückt Josef Brauchle (40) seinen Flori an sich. Ein Vater mit seinem Sohn, doch die beiden dürfen nicht zusammenleben. Weil das Gesetz sie nicht lässt!

Stuckateur Brauchle lernt seine Freundin Sabine (30) in einer Münchner Kneipe kennen. Nach einem Jahr wird die Frau schwanger. Sie leidet an Diabetes. Als Josef an einem Sonntagmorgen vom Brötchenholen in die Wohnung zurückkommt, liegt Sabine bewusstlos im Bett. Er ruft sofort den Notarzt. Doch der kann nichts mehr tun. „Durch die Unterzuckerung ist Sabines Gehirn irreparabel geschädigt, sie fiel ins Wachkoma“, sagt Josef Brauchle.

Jeden Tag besucht er Sabine im Krankenhaus, bespricht ihr Kassetten. In der 33. Schwangerschaftswoche setzen die Wehen ein, das Baby wird per Kaiserschnitt geholt. Der Junge, 1550 Gramm leicht, kommt auf die Intensivstation. „Ich war jeden Tag bei ihm, habe ihn gefüttert, auf meine nackte Brust gelegt“, erzählt Josef Brauchle.

Aber er darf dem Baby keinen Namen geben, auch nicht zu sich nach Hause holen. Denn er hat kein Sorgerecht. Und alles nur, weil er nicht mit der Mutter verheiratet ist!

Das Jugendamt nennt das Baby „Florian“, gibt es in eine Pflegefamilie. „Ich war am Boden zerstört“, sagt der Vater. Tränen laufen über seine Wangen. „Im Jugendamt sagten sie mir, so einen Fall hätten sie noch nicht gehabt, dass eine Mutter dem Sorgerecht nicht zustimmen kann.“

Ein Vaterschaftstest bestätigt, dass Florian sein Sohn ist. Doch dann beantragt Sabines Halbbruder ebenfalls das Sorgerecht.

Der Vater muss sich vom Jugendamt begutachten lassen, ein „Erziehungsfähigigkeitsgutachten“ wird erstellt. Der Vater schaltet die Kanzlei Lutz Libbertz ein.

Josef Brauchle darf seinen Sohn nur zweimal pro Woche sehen, 90 Minuten lang, die Pflegemutter ist immer dabei. Dann singen sie Lieder und toben. „Es ist schlimm genug, dass Sabine, meine Zaubermaus, nicht mehr die ist, die sie mal war“, sagt Brauchle. „Und jetzt darf ich mich nicht mal um unser Kind kümmern.“

Am Samstag feiert Flori seinen ersten Geburtstag. Mit seiner Pflegefamilie, ohne seinen Papa. „Ich werde eine Kerze für ihn anzünden“, sagt Brauchle leise. Mehr darf er nicht. Samstag ist kein Besuchstag.


Ich spüre  eine unbändige Wut in mir...


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 11:27
(@Muckebruder)

;(

Was für ein Armutszeugnis für dieses unseres Land!?

*kopfschüttel*

Stefan


AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 11:54
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Boah is das übel. In was für einem Drecksland leben wir hier eigentlich?

Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 11:56
 Uli
(@Uli)

Boah is das übel. In was für einem Drecksland leben wir hier eigentlich?

Milan

Das war doch mehr eine rethorische Frage von Dir, oder?! Du weißt doch, wo wir leben!  :exclam:

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 11:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

;(


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 12:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus @ll!
Die grausamen, herz- und hirnlosen "Verantwortlichen", die über diese Entscheidungsgewalt verfügen, gehören zum Wohl unserer Kinder aus dem Verkehr gezogen.

Ich platze gleich vor Wut  :boese020:
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 12:10
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Mahlzeit,

kriegt man so etwas nicht in einer "Patientenverfügung" geregelt? (so man denn eine hat)

fragt Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 14:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Marco,

Die grausamen, herz- und hirnlosen "Verantwortlichen", die über diese Entscheidungsgewalt verfügen, gehören zum Wohl unserer Kinder aus dem Verkehr gezogen.

Ich platze gleich vor Wut  :boese020:

Diese "Verantwortlichen" haben die Gesetze nicht gemacht, nach denen zu handeln sie verpflichtet sind. Es gibt nun einmal keine rechtliche Grundlage, hier nach Gusto zu entscheiden. Ein Behördenmitarbeiter, der hier eigenmächtig einfach "Kind zum Vater" sagen würde, würde sich mit Sicherheit eine Menge Ärger einhandeln.

Es wird da sicher Zeit für Gesetzesänderungen. Aber die "Verantwortlichen" zu prügeln trifft sicher die Falschen - die sitzen nicht in den Jugendämtern, sondern in Berlin.

Grüssles
Martin
(der überdies der Ansicht ist, dass man solche Fragen per Eheschliessung oder zumindest testamentarischer Verfügung regeln sollte, solange man dazu in der Lage ist - ein Zustand wie "Koma" kann nämlich jeden von uns täglich treffen)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 14:53
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,
fehlen vielleicht nochmehr Hintergründe zu dieser sehr traurigen Geschichte? Wieso beantragt der Halbbruder auch das Sorgerecht?Wieso kommt das "Baby" in eine Pflegefamilie und der leibliche Vater hat einen "betreuten Umgang"?
Davon ab:der Daddy tut mir unendlich leid.das ist echt eine gequirlte Sch....!

balduin


Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 15:24




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

Diese "Verantwortlichen" haben die Gesetze nicht gemacht, nach denen zu handeln sie verpflichtet sind. Es gibt nun einmal keine rechtliche Grundlage, hier nach Gusto zu entscheiden. Ein Behördenmitarbeiter, der hier eigenmächtig einfach "Kind zum Vater" sagen würde, würde sich mit Sicherheit eine Menge Ärger einhandeln.

Da muss ich widersprechen. Sehr wohl hat das JA die "Macht", das Kind beim Vater zu belassen. Es ordnet einfach eine Inobhutnahme an, gibt bzw. belässt das Kind in Obhut des leibl. Vaters.

Wenn ich mir den Fall Görgülü ansehe, entdecke ich eine Verfahrensparallele und ich frage mich, welcher SB des zuständigen JA seine Schreibtischschublade offen ließ, als er auf Toilette ging und sich über den Umschlag (nicht) wunderte, der bei seiner Rückkehr in der Schublade lag.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 15:46
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus brille,

Ein Behördenmitarbeiter, der hier eigenmächtig einfach "Kind zum Vater" sagen würde, würde sich mit Sicherheit eine Menge Ärger einhandeln.

Ich erwarte keine eigenmächtige, dem geltenden Recht möglicherweise widersprechende Handlung der Behördenmitarbeiter. Dennoch denke ich, hat dieser MA auch einen gewissen Handlungsspielraum, in dem z.B. zum Wohl des Kindes ein von Amts wegen großzügiger Umgang (vor allem in Anbetracht der traurigen Tatsachen) oder ein vereinfachtes/beschleunigtes Vaterschafts-Anerkennungverfahren ermöglicht wird.

Was die Gesetzgebung als solches und deren Macher betriftt, da gebe ich Dir uneingeschränkt Recht!

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 15:48
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo zusammen,

mir wird grad wieder klar, wie schnell es manchmal gehen kann und wie wichtig eine Sorgerechtsverfügung ist.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 15:59
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Liebe Sky,

nur war in diesem Fall die Mutter niemals in der Lage, eine solche entsprechende Verfügung zu gestalten.

Aber dieser Fall zeigt ekletant die Magelhaftigkeit des deutschen Familienrechtes auf, welche expleziet von den Grundrechten abzuweichen scheint.

Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 16:20
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Kasper,

das ist mir schon klar. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass mir dieser Fall grad mal wieder nachdrücklich klar gemacht hat, wie wichtig eine vorgeburtliche gemeinsame Sorgeerklärung bzw. eine Sorgerechtsverfügung ist.

Wenn wir mal zu einer automatischen gemeinsamen Sorge kommen würden, gäbe es diesen Fall nicht.

Einverstanden?

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 16:35
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Sky,

ich hab es mir fast gedacht ....  :redhead:
Auch wenn das grundlegende Problem offensichtlich ist, so denkt mit Sicherheit niemand sofort an eine vorgeburtliche Sorgerechtserklärung, wenn er erfährt "wir bekommen ein Kind!".

Ich mach mir nur über die Auslegung mancher Dinge langsam grundlegende Sorgen.

Artikel 6
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Ich lese hieraus nicht, dass hier eine Ehe vorliegen muss. Auch nach der Definition "Eltern" kann es sich aus biologischen Gründen nur um einen weiblichen und einen männlichen Teil handeln.
Zumal ja ausdrücklich darauf hingewiesen wird:

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Vielleicht hat Deep mit dem Umschlag nicht ganz unrecht und die sogenannte Bananenrepublik vielleicht eine neue Unterteilung der Bundesländer  :puzz:.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 18:01