Heisse Kiste: Schei...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Heisse Kiste: Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen

 
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kann eine Mutter notfalls per Haftbefehl dazu gezwungen werden, einem Scheinvater Auskunft über den tatsächlichen Vater eines Kindes zu geben? Die Richter am BGH haben entschieden: Sie kann. In dem zugrunde liegenden Fall ging es um Regressansprüche für unberechtigte Unterhaltszahlungen.

Volltext und Quelle >>>HIER<<<

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2008 15:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:applaus1: :applaus1: :applaus1:

Korrekt!!!!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 16:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na das kann ja wohl kaum vom XII Senat gekommen sein.
Haben die Urlaub?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 16:04
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

nee Urlaub haben die nicht. Die haben ja auch ansich nur über den Antrag der Erzwingungshaft entschieden, also über die Durchsetzung eines vollstreckbaren, rechtskräftigen Verwaltungsaktes.
Das ist nicht besonders mutig. Rein verfahrenstechnisch.

lg Nadine

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 16:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vielleicht nicht mutig, aber eine, den Vater begünstigende Entscheidung wäre für den XII. Senat schon äusserst ungewöhnlich. Wenn sowas denn überhaupt schon mal vorgekommen ist seit die aktuelle Vorsitzende im Amt ist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 16:53
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Das mag schon sein. Ich fürchte nur, dass die Entscheidung vielleicht anders ausgegangen wäre, wenn die Frau gegen den Bescheid vorgegangen wäre. Aber über ungelegte Eier brauchen wir uns keine Gedanken machen.
Solch ein Urteil vom XII Senat- da darf man tatsächlich bedingungslos :mirrorjump:

lg Nadine

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 16:57
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ihr dürft euer Weltbild aufrecht halten - der Beschluss erging vom 1. Senat. Schließlich ging es nicht um Familienrecht sondern um Strafrecht bzw. dessen Durchsetzbarkeit. Ich denke, der 1. Senat mag die Jungs vom 12. Senat nicht so besonders gern und haben ihm aus diesem Grunde mal ein ordentliches Ei ins Nest gelegt.

>Hier< der Beschluss im Volltext.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 19:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke, der 1. Senat mag die Jungs vom 12. Senat nicht so besonders gern

Der Feind meines Feindes ist mein Freund!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 19:43
(@papi74)
Registriert

Hallo,

das habe ich so eben bei Bild Online gelesen...
http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/08/13/kuckuckskind/mutter-droht-beugehaft-weil-sie-vater-nicht-verraten-will.html

Da kann man doch nur mit dem Kopf schütteln...

Mfg

papi74 (der in manchen Fällen Arbeitslager statt Gefängnis für eine sinnvolle Einrichtung hält)

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2008 10:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*g*

Da war VS malwieder schneller als Bild  😉

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1558.html

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2008 10:26