Auszug:
[...]
Ein Ergebnis der Anti-Hartz-Bewegungen ist die gewachsene Bereitschaft von Betroffenen, vor den Sozialgerichten zu klagen. Doch jetzt soll nach dem Willen von Union und FDP der Gang vor Gericht kostenpflichtig werden.Der Antrag auf Prozesskostenhilfe soll pauschal mit einer Gebühr von 50 Euro belegt werden. Auch für jedes eröffnete Verfahren soll eine Gerichtsgebühr erhoben werden, die je nach der gerichtlichen Instanz zwischen 75 und 225 Euro betragen könnte. Für Hartz IV-Empfänger wären hier die Hürden für den juristischen Weg sehr hoch. Mittlerweile gibt es auch die ersten Unterschriftensammlungen gegen diese Pläne.
[...]
Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24085/1.html
Yep, Xe, das war zu erwarten.
Erst macht die Politik Mist, dann versperrt sie den Weg der Gegenwehr. 😡
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Deep,
mag man sehen, wie man will. Auf der einen Seite wird den Leuten, die zu Recht klagen wollen, das Ganze schwer gemacht - was allerdings auch für die unsinnnigen oder "angreifenden" Klagen gilt, mit denen wir hier primär zu tun haben. Ich denke, dass z.B. Ulis Ex damit effektiver ausgebremst werden könnte als mit sonst irgendwas.
Wenn ich von meiner eigenen "Gerichtsstatistik" ausgehe, habe ich nur zweimal selber eine Klage eingereicht (eine davon die Scheidung, ein anderes Mal wegen einer Domainstreitigkeit). Auf der anderen Seite waren genug Klageversuche meiner Ex da, die nur wegen Versagung der PKH abgewürgt wurden, und genau das wäre eigentlich das richtige "Steuerungselement" gegen unsinnige Klagen. Man sollte die Gewährung der PKH lieber vom Ausgang des Rechtsstreits abhängig machen, wobei dann bei Urteilen wie bei Milan oder Uli zur rechtlich außerordentliche bedenklichen Interpretation geltenden Rechts (ein bestimmtes Wort will ich vermeiden) auch noch eine zusätzliche finanzielle Zerstörung kommen würden. Tatsache sollte aber der Unterliegende die Rechtsstreitigkeit zahlen müssen, wozu wiederum die Kostenentscheidungen zwingerndermaßen stärker an den Ausgang gebunden werden müßten. §91 ZPO müßte dazu zwingend angewendet werden.
Fazit: eine gerechte Reform gibt es nicht. Tatsache ist aber, dass dem Staat auch in diesem Bereich die Kosten dadurch weglaufen, indem er die Einnahmen erhöhen anstatt die Kosten verringern will.
Gruß, Xe
Moin,
Ich denke, dass z.B. Ulis Ex damit effektiver ausgebremst werden könnte als mit sonst irgendwas.
&
Fazit: eine gerechte Reform gibt es nicht.
Zustimmung ...
Der Hauptgrund ist ja auch, die Mutwilligkeit aus dieser Prozessierei herauszunehmen. Und auch nicht alle HartzIV-Klagen sind sinnvoll, wenn z.B. um Centbeträge gestritten wird.
Wenn jemand wirklich sein Recht vertreten will, dann wird er auch bereits sein, eine Summe zu riskieren. Wenn ich das richtig sehe, ekommt er das ja wieder bzw. braucht es nicht zu bezahlen, wenn er Recht bekommt. OK, ich stimme zu, "Recht haben und bekommen, sind zwei verschiedene Paar Schuhe!", allerdings nimmt es doch gelegentlich grokeste Formen an.
Ich würde vielleicht noch den Passus einbauen, dass wer sich Verteidigt, diese Gebühr nicht bezahlen muss .... Hagelt zwar auch wieder Gegenstimmen, allerdings würde dies der Diskussionsbereitschaft ein wenig die Tüt öffnen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich würde vielleicht noch den Passus einbauen, dass wer sich Verteidigt, diese Gebühr nicht bezahlen muss .... Hagelt zwar auch wieder Gegenstimmen, allerdings würde dies der Diskussionsbereitschaft ein wenig die Tüt öffnen.
Prinzipiell wäre das durchaus einer der Eckpunkte, die eingebaut werden sollten. Der Klagende bekommt den "Einsatz" wieder, sofern er Recht hatte, ansonsten sind die 50 € weg. Der Verteidigende kann allerdings auch durch reine Blockadehaltung eine Klage herausfordern, und so wie ich den Entwurf des Hofes der Regierung sehe, sollen diese 50 € in die Prozeßkostenhilfe einfließen, d.h. sie sind auf jeden Fall weg.
Ich warte eigentlich nur drauf, das jemand plärrt. 🙂
Gruß, Xe
Ich warte eigentlich nur drauf, das jemand plärrt.
Hier:
»Für Arme wird der Gang zum Gericht versperrt«
In der EU liegen wir bei der Kostenbelastung im unteren Drittel, weit von den Spitzenreitern entfernt. Das ist ein weiterer Beleg dafür, wie haltlos die Behauptung einer angeblichen Kostenexplosion ist und wie restriktiv heute schon bei der Mittelbewilligung vorgegangen wird. Übrigens: Auch die Kosten für Rechtsanwälte sind 2004 per Gesetz gestiegen. Die Folgen dieser Erhöhung können doch nicht den sozial Schwachen angelastet werden.
http://www.jungewelt.de/2006/11-25/005.php
Gruß
eskima
Moin Eskima,
nunja:
Für Menschen, die mit Armutslöhnen oder Arbeitslosengeld II auskommen müssen, wird der Gang vor die Gerichte versperrt und nahezu unerschwinglich. Allein die Antragsgebühr von 50 Euro entspricht 15 Prozent des ALG-II-Regelsatzes für einen Erwachsenen und 20 Prozent des eines Kindes. Das ist mehr Geld, als nach dem Sozialgesetzbuch II für zehn Tage Essen und Trinken vorgesehen ist. Es besteht ohnehin eine große Scheu bei vielen Betroffenen, für ihr gutes Recht einzutreten. Bei Umsetzung der Pläne würde die Abschreckung, vor Gericht zu gehen, noch größer. Das wäre angesichts der vielen fehlerhaften Bescheide, die im Zuge der Umstellung auf Hartz IV nach wie vor ergehen, ein dickes Ding.
Zwar bezieht sich der gute Mann auf die Hartz-IV-Fälle. Allerdings geht er von einem moralisch-legitimen Gebrauch der PKH aus. Tatsache ist, dass die PKH für Familienrechtsangelegenheiten annähernd 80 Mio. Euro jedes Jahr ausmachen. Ich kann keine Zahlen nennen, wie oft mißbräuchlich und wie oft rechtlich einwandfrei eine Klage eingereicht wird. Tatsache ist aber, dass die mißbräuchliche Verwendung von PKH nicht sanktioniert wird, selbst dann kaum, wenn rauskommt, dass die PKH mißbräuchlich und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen wurde. Andererseits sind ebenfalls Fälle bekannt, in denen trotz eindeutiger Bedürftigkeit PKH verweigert wurde, häufig bekannt im Einklagen der PKH in der nächsthöheren Instanz.
Auch da wieder ein Fazit: die ordnungsgemäßen, nichtmißbräuchlichen Gerichtsverfahren werden durch eine solche "MItbeteiligung" behindert, die mißbräuchlichen würden es aber auch. Das gilt nicht nur für Familienrechtsangelegenheiten, sondern auch für die Sozialgerichtsbarkeit - die Tatsache, dass eine leichte Verfügbarkeit eines "Klagefreibriefes" die Klagebereitschaft genauso hebt wie eine Rechtschutzversicherung, die vermeintlich alles mögliche übernimmt, dürfte kaum von der Hand zu weisen sein.
Mein Vorschlag wäre: 50 € Beiteiligung, die bei Gewinn des Rechtsstreits von der Verliererseite mit zu erstatten wären, denn dadurch würden Streithansel ein Prozeßrisiko tragen, dass sich schnell bei Verlust des Streites aufsummiert. Strikte Anwendung §91 ZPO (keine Kostenbeteiligung für einen eindeutigen Gewinner der Auseinandersetzung, auch nich tüber Umwege). Kein "Eintrittsgeld" in die Gerichte (es widerspricht dem Sinn der PKH und dürfte auch nicht Verfassungskonform sein (Gewährung des rechtlichen Gehöres, §103 GG)).
Gruß, Xe
Ich denke, dass z.B. Ulis Ex damit effektiver ausgebremst werden könnte als mit sonst irgendwas.
Lieber Xe,
ich denke in meinem Fall hilft selbst dies nix mehr! Das aktuelle Sorgerechtsverfahren hat meine Ex vor fast einem Jahr mit einem handgeschriebenen DIN-A4-Blatt eingeleitet. PKH wurde meines Wissens weder beantragt noch bewilligt. Ich gehe davon aus, dass ich am Ende die halbe Zeche, d.h. mindestens meinen Anwalt bezahlen muss. Demgegenüber dürfte bei Exchen nix zu holen sein. Eine wirksame Abhilfe dürfte hier nur sein, bei Klagestellung die 50 EURONEN gleich auf den Tisch zu legen.
Die effektivste Abhilfe für Prozesshansel wäre m.E. aber, diese in das Erwerbsleben einzubinden. Dann hätten die keine Zeit mehr, andere Leute mit ihren Blödsinnigkeiten zu nerven.
LG, Uli
ich denke in meinem Fall hilft selbst dies nix mehr! Das aktuelle Sorgerechtsverfahren hat meine Ex vor fast einem Jahr mit einem handgeschriebenen DIN-A4-Blatt eingeleitet. PKH wurde meines Wissens weder beantragt noch bewilligt. Ich gehe davon aus, dass ich am Ende die halbe Zeche, d.h. mindestens meinen Anwalt bezahlen muss. Demgegenüber dürfte bei Exchen nix zu holen sein. Eine wirksame Abhilfe dürfte hier nur sein, bei Klagestellung die 50 EURONEN gleich auf den Tisch zu legen.
Das sollte im Verfahren dann mal genannt werden, denn es dürfte durchaus interessant sein, was Ex dazu zu sagen hat, wenn sie denn überhaupt erscheint. Wie die Verrechnung dieser 50 € stattfinden sollte, da kann ich dir nur Recht geben. In Österreich z.B. mußten lange Zeit derartige Vorgänge mit einer Art Stempelmarke bezahlt werden, wie eine Art Briefmarke. Ich denke, das einfachste wäre, dass auf jedem kostenpflichtigen Vorgang ein Stempel der Gerichtkasse zu sein hat, das Summe XYZ bezahlt wurde. Damit ist es auch sehr einfach nachverfolgbar, wer gezahlt hat und wer nicht und welcher Anspruch auf Erstattung bei Gewinn des Rechtsstreites überhaupt vorliegt.
Die effektivste Abhilfe für Prozesshansel wäre m.E. aber, diese in das Erwerbsleben einzubinden. Dann hätten die keine Zeit mehr, andere Leute mit ihren Blödsinnigkeiten zu nerven.
Die Anzahl der Arbeitsplätze reicht leider nicht einmal mehr für die wirklich Arbeitswilligen, würde ich sagen.
Gruß, Xe
Zitat:
Die effektivste Abhilfe für Prozesshansel wäre m.E. aber, diese in das Erwerbsleben einzubinden. Dann hätten die keine Zeit mehr, andere Leute mit ihren Blödsinnigkeiten zu nerven.
Hallo, es soll auch Leute geben die trotz Vollzeitjob und Kinderbetreuung noch durchaus Zeit und Lust haben "Blödsinnigkeiten" zu erfinden und ihre Ex-Partner nebst LG von einem Prozess in den nächsten jagen.
LG Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hallo, es soll auch Leute geben die trotz Vollzeitjob und Kinderbetreuung noch durchaus Zeit und Lust haben "Blödsinnigkeiten" zu erfinden und ihre Ex-Partner nebst LG von einem Prozess in den nächsten jagen.
Liebe Daisy,
der Umkehrschluss ist hier - wie bei so vielen Sachverhalten - nicht zulässig. Selbst wenn das Gros der Menschen in Ermangelung von Zeit (und auch weil es wg. Einkommen keine PKH mehr gibt 🙂 ) keine Prozesse mehr führen würde, heißt das nicht, das es unter der arbeitenden Bevölkerung keine Querulanten gibt.
Aber wie Xe schon richtig sagte, die Arbeitsplätze sind so rar, dass man hierauf nicht bauen kann. :exclam:
LG, Uli
Moin Uli,
der Umkehrschluss ist hier - wie bei so vielen Sachverhalten - nicht zulässig. Selbst wenn das Gros der Menschen in Ermangelung von Zeit (und auch weil es wg. Einkommen keine PKH mehr gibt 🙂 ) keine Prozesse mehr führen würde, heißt das nicht, das es unter der arbeitenden Bevölkerung keine Querulanten gibt.
Das Problem ist, dass das Verhältnis "Mißbräuchliche Verwendung PKH" zu "Legitime Verwendung PKH" nicht bekannt ist und das zwangsläufig zu dem Grundsatz führen sollte, dass illegitim PKH-gestützte Prozesse möglichst behindert werden sollten, legitime PKH-Verwendung aber nicht unmöglich gemacht werden sollte, damit eben keine Verweigerung des rechtlichen Gehöres eintritt.
Sollte deswegen, weil mein Verständnis für den Staat Deutschland als Rechtsstaat soweit abgesunken ist, dass ich davon ausgehe, das diese Selbstbeteiligung für PKH dann schlußendlich dazu genbutzt werden wird, um den Eintritt in ein dem Staat unangenehmes Rechtsverfahren insbesondere für die "neue Unterschicht" (O-Ton Müntefehring) schwer bzw. unmöglich gemacht werden soll, und mitnichten der Erschwernis unsinniger Prozesse dient, damit für die wirklich wichtigen und sinnvollen Klärungen, die ein funktionierendes Justizsystem an sich sicherstellen soll, mehr Gewicht und vor allem mehr Ressourcen bekommt.
Somit muß ich Deep in einem Teilbereich zustimmen. Desweiteren zeigt mir bereits die regierungsseitige Art und Weise der Diskussionsführung in diesem Bereich, dass ein Konsenz, wie so oft, garnicht gewünscht wird.
Möglicherweise entwickle ich eine Art Paranoia, aber diese Vorgänge in Summe (PKH-Erschwernis, TKÜV, Eurofighter, Haushaltsplanung, Staatsverschuldung, offene Grundgesetzbrüche, versuchte Auflösung Kündigungsschutz, Versuchte GG-Änderung für Bundeswehreinsätze im Inneren, BW-Einsätze im Ausland durch Tricksereien... darfs ein bißchen mehr sein?) zeigen im Prinzip in eine Richtung. Der Staat ist pleite, versucht, noch schnell den letzten Cent aus der Bevölkerung zu quetschen, um den direkten Zusammenbruch aller Systeme hinauszuschieben (an Verhinderung ist kein Interesse da, das bräuchte echte Reformen) und stellt schon mal die (Geld)-Elite für die nächste Stufe auf, wenn der Neoliberalismus mangels Konsumenten und Leistungsträgern nicht mehr weiter wachsen kann und dadurch rückläufig wird. Just my 2 cents.
Gruß, Xe

