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Gesucht: Väter, die bei der Geburt nicht verheiratet waren

 
(@skrombach)
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Hallo liebe Väter,

mein Name ist Stefan Krombach, ich studiere an der Hochschule Darmstadt Online-Journalismus und recherchiere gerade für einen Artikel zum Thema "nicht verheiratete Väter". Wenn euch der Hintergrund interessiert, findet ihr unten ein paar mehr Worte.

Mich interessieren folgende Dinge:
- Hattet ihr bei der standesamtlichen Meldung des Kindes Probleme, als Vater eingetragen zu werden?
- Gab es bei sonstigen Behördengängen (z.B. wegen Lohnsteuer) Probleme?
- Wurde an anderen Stellen eure Vaterschaft nicht anerkannt?
- Wie ist die Situation allgemein als Vater eines nicht ehelichen Kindes?

Der Hintergrund:
Mir liegt ein Text vor, der die Situation für die Väter von unehelichen Kindern 1984, also vor 30 Jahren, beschreibt. Damals konnte nur die Mutter das Kind beim Standesamt melden, da das Gesetz davon ausgeht, "dass bei nicht ehelich geborenen Kindern der Vater unbekannt ist". Ich recherchiere nun, wie sich die Situation entwickelt hat. Daher interessieren mich eure ganz persönlichen Erfahrungen, abseits der reinen Rechtslage.

Wichtig: Es geht mir nur um Hintergrund-Infos. Eure Namen oder konkreten Erlebnisse werden nicht veröffentlicht. Gerne könnt ihr mir natürlich auch eine private Nachricht hier im Forum schreiben.

Vielen Dank für eure Mithilfe!
Stefan


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2014 14:18
(@Inselreif)

Hi Stefan,

dazu muss man berücksichtigen, dass sich die gesetzlichen Grundlagen in den 30 Jahren ganz enorm gewandelt haben. Schau Dir den § 1592 BGB an und wie der 1998 / 2002 umgekrempelt wurde. Man kann eine "standesamtliche Meldung" 1984 nicht mit einer Vaterschaftsanerkennung 2014 vergleichen !!

Die heutigen Probleme liegen ganz woanders. Beispielsweise wenn das Kind den Nachnamen des Vaters als Geburtsnamen erhalten soll oder bei Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2014 13:28