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Gerichtspsychologisches Gutachten

 
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ich habe mal eine Frage.

Momentan leben meine 2 Kinder 1 Woche bei mir eine Woche bei der KM (wechselmodell).
Das Gericht hat nun veranlasst per Gutachten festzustellen bei wem die Kinder besser aufgehoben sind.

So ich habe nun telefonisch mit dem Gutachter (Psychologen) gesprochen.
Er meint ich soll erst mal zu einem Gespräch zu ihm nach Potsdam kommen (Potsdam ist 150 km von mir entfernt.)
Ich bekomme Pozesskostenbeihilfe, bekomme ich auch die Bezinkosten dorthin erstattet?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2008 14:54
(@Wolkenhimmel)

Hi codex  🙂

Wie kommt denn das Gericht dazu? Gab es Streit mit der KM?

LG WH, auch mit Wechselmodell


AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2008 16:08
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dein RA kann bei Gericht einen Antrag auf Übernahme der notwendigen Kosten stellen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2008 16:59
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

also ich und die KM leben seid 08/2007 getrennt, nachdem die KM sich von August 07 bis mai 08 nicht um die kinder gekümmert hat, also ich allein, habe ich ein Antrag aufs ABR gestellt. Nach verhandlung vor Gericht habe ich mich dummerweise aufs Wechselmodell eingelassen.

Nun habe jeweils ich und auch die KM alleiniges Sorgerecht beantragt.

Jugendamt und Verfahrenspfleger (Anwalt der Kinder) sagen beide das wir gleich für das Kindswohl sorgen können. Aber auf dauer ist das WM nicht gut


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2008 21:39