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Erziehungsfähigkeitsgutachten steht an

 
(@hannes82)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Väter,

ich wende mich an euch, da ich vor einer wichtigen Phase in meinem Sorgerechtsverfahren stehe und einige Fragen zum Thema Erziehungsfähigkeitsgutachten habe. Wie bereits in anderen Beiträgen erwähnt, hat das Jugendamt und die Verfahrensbeirätin beschlossen, dem Gericht zu empfehlen, ein solches Gutachten anzufordern. Die Mutter meiner Tochter strebt das alleinige Sorgerecht an und versucht, den Umgang zwischen mir und meiner Tochter für immer unterbinden. Dazu schmeißt sie mit schmutziger Wäsche.

Nun möchte ich gerne mehr über den Ablauf eines Erziehungsfähigkeitsgutachtens erfahren. Das Jugendamt hat bereits einen Gutachter aus Kassel empfohlen, den der Richter vermutlich auch wählen wird. Da die Kindesmutter auf (angebliche) psychische Erkrankungen in meiner Vergangenheit hinweist, frage ich mich, inwieweit der Gutachter auf meine historischen Gesundheitsdaten zugreifen darf und ob das ärztliche Schweigegeheimnis außer Kraft gesetzt werden kann? Unter welchen Bedingungen ist dies möglich? Ich hatte vor einigen Jahren mal ein paar Probleme mit Schlaftabletten. Dies ist ihr Hautargument, dass ich erziehungsunfähig sei da akut drogenabhängig und Alkoholiker. Völliger Quatsch.

Insbesondere bin ich besorgt über die Möglichkeit, dass der Gutachter bei allen Ärzten, die mich in den vergangenen Jahren behandelt haben, nachforschen kann. Muss ich dem Gutachter eine allgemeine Schweigepflichtentbindung erteilen, damit er diese Informationen einholen kann? Wie ist der genaue Ablauf in solchen Fällen? Muss ich meine komplette Krankheitsgeschichte der letzten Jahrzehnte offenlegen?

Vielleicht hat jemand von euch bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Tipps geben. Zudem würde mich interessieren, wie teuer ein solches Gutachten in der Regel wird und ob ich die Schweigepflichtentbindung für bestimmte Ärzte verweigern kann? Die Kindesmutter hat bereits in meiner Vergangenheit recherchiert und unter anderem alte ärztliche Diagnosen von vor über 10 Jahren kopiert. Alles heimlich und gegen meinen Willen hochsensible medizinische Daten der letzten 20 Jahre fotokopiert.

Die Kindesmutter bekommt Prozesskostenhilfe, da unsere Tochter erst 1,5 ist. Aber das Gutachten müssen wir uns doch trotzdem finanziell teilen oder?

Ich wäre dankbar für jede Unterstützung und Erfahrungsaustausch zu diesem Thema.

Herzliche Grüße,
Hannes

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2024 20:03
(@zebra)
Schon was gesagt Registriert

Hallo hannes82,

nein, Du kannst weder gezwungen werden, Dich begutachten zu lassen, noch kann gegen Deinen Willen ärztliche Auskunft über Dich erteilt werden.

Allerdings solltest Du Dir alternativ auf jeden Fall etwas überlegen, was für Dich spricht: Ich würde einen freiwilligen Drogentest vorlegen, der belegt, dass Du zumindest die letzten Monate clean warst.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2024 09:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

wenn die Dinge so stehen, dann ist das schon ein ziemliches Problem. Ich würde mich Zebra anschliessen und empfehlen einen Drogentest vorzulegen, der beweist, dass Du keine Drogen nimmst. Eine Bescheinigung Deines Hausarztes, dass Du kein Alkoholiker bist wird vermutlich nicht viel bringen.

Ich habe hier eine aus meiner Sicht gute Seite zu einem familienpsychologischen Gutachten gefunden. Zum Sachverhalt selbst kann ich nichts weiter beitragen. Aus meiner Sicht trifft aber der Richter die Kostenentscheidung und Du kannst damit alle Kosten auferlegt bekommen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2024 19:02
(@hannes82)
Schon was gesagt Registriert

@susi64 Seit 1,5 Jahren mache ich regelmäßige unangekündigte Drogentests die auch alle schon dem Gericht vorliegen. Ich bin weder drogenabhängig noch Alkoholiker. Nun sind solche Vorwürfe wohl nicht selten um das Sorgerecht zu erhalten. Was mir aber neu ist, ist, dass ich alleine das Erziehungsfähigkeitsgutachten zahlen muss. Wie kommst du zu dieser Annahme Susi? Meine Info ist, dass die Kosten geteilt werden wie bei allen familiengerichtlichen Verfahren. Hast du dazu eine Quelle?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2024 23:10
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

@hannes82 In Familiengerichtssachen gilt FamFG §81 gilt

(1) 1Das Gericht kann die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen den Beteiligten ganz oder zum Teil auferlegen.

Wenn auch Kostenteilung durchaus der Normalfall ist, muss das Gericht so nicht entscheiden. Selbst wenn Du nur die Hälfte zu tragen hast, kann es teuer werden. 

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2024 15:18