Zahnspange
 
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Zahnspange

 
(@herna)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erstmal.
Bin seit 2006 getrennt lebend, und seit 2008 geschieden. Habe 2 Jungs( 14+18), die bei meiner Ex leben.
Ungefähr 3 Monate nach ihrem Auszug, habe ich eine andere frau kennen und lieben gelehrnt. Mit der ich auch jetzt noch zusammen bin. 🙂
Seit dem macht meine Ex immer nur terror über ihren Anwalt !
Neueste Sache betrifft eine Zahnspange für den Jüngsten.
Das es Zahnmedizinisch sinnvoll ist, das streite ich überhaupt nicht ab. :thumbup:
Ich soll einfach so mal eben über 500 € dafür berappen.
da ich keine Ahnung habe, ob das rechtens ist, bin ich zu meiner Anwältin gegangen.
Die meinte, nachdem sie in der DT geguckt hatte, das ich eh schon den erhöhten KU bezahle, dann bräuchte ich das nicht bezahlen.
Außerdem bin ich im vorfeld in keinster weise darüber informiert worden, das so etwas auf mich zukommt.
Was sie unbedingt hätte machen müssen sagte meine Anwältin.
Natürlich droht der Anwalt jetzt schon mal vorab mit Gericht, und beruft sich auf ein Urteil von 1992. 😉
Meine Anwältin will das jetzt nochmal prüfen.

Nun meine Frage :  Gibt es hier Jemanden, der damit schon seine Erfahrung gemacht hat ?
Wäre dankbar für Antworten.
mfg


Fallen kann jeder, nur aufstehen muss man können !

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2014 17:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin herna,

in Abwandlung eines bekannten Sprichworts gilt auch hier: "Klagende soll man nicht aufhalten".

Wenn Deine Ex meint, sie müsse Dich als Mitsorgeberechtigten nicht informieren oder fragen, sondern könne Dich einfach auf Zahlung verklagen: Lass sie doch: dann fragt eben das Gericht, wodurch genau sie gehindert war, diese Angelegenheit in gemeinsamer elterlicher Verantwortung mit Dir zu besprechen. Dass sie ein Problem damit hat, dass Du mit einer anderen Frau glücklich bist, ist kein wirkliches Argument. Und wen interessieren irgendwelche 20 Jahre alten Gerichtsurteile?

Hinzu kommt: Alles medizinisch Notwendige wird eh von der KV bezahlt; der Eigenanteil bei Zahnspangen ist meist eine "Schutzgebühr", die gewährleisten soll, dass die Behandlung auch bis zum Ende durchgezogen wird; sie wird anschliessend erstattet. Da Du wenig Möglichkeiten der Einflussnahme hast, ist diese Schutzgebühr bei Deiner Ex sowieso am besten aufgehoben. Und teilen muss man sowas auch nicht.

Das Schöne daran: Wenn Deine Ex mal mit so einem Blödsinn auf die Nase gefallen ist, wird sie sich das beim nächsten Mal gut überlegen. Also lass Dich nicht einschüchtern.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 18:40
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo herna,

Das Schöne daran: Wenn Deine Ex mal mit so einem Blödsinn auf die Nase gefallen ist, wird sie sich das beim nächsten Mal gut überlegen.

Solls ja geben. Manche sind deutlich begriffsstutziger. Bekommt deine Ex VKH? Das könnte den Lerneffekt sehr verwässern ...
Gruss Horst


AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 19:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bekommt deine Ex VKH? Das könnte den Lerneffekt sehr verwässern ...

Ja, das mag sein, ändert aber nichts daran, dass man auf diesen Müll nichtmal antworten sollte.
Zumal ich mir nichtmal vorstellen kann, dass es unter diesen Umständen VKH gibt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 22:09
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Herma,

Das es Zahnmedizinisch sinnvoll ist, das streite ich überhaupt nicht ab. :thumbup:
Ich soll einfach so mal eben über 500 € dafür berappen.

Wofür sind denn die 500 EUR ?

Stellt das die Eigenbeteiligung dar (20%, wie von Martin geschildert, gibt es das Geld nach erfolgreicher Behandlung zurück) ?

Oder sind das "tollere" Brackets, hübsche Bilder, Versiegelung ... und was sonst alles noch Kosten verursachen kann ?

Oder reicht die Fehlstellung nicht aus, so dass es als "kosmetische" Behandlung betrachtet wird ?

Warst Du an der Entscheidung für die Zahnspange beteiligt ?

Natürlich droht der Anwalt jetzt schon mal vorab mit Gericht, und beruft sich auf ein Urteil von 1992. 😉

Hat er zeitgleich auch die Anwendung des Strafenkatalogs aus dem 19. Jahrhundert angekündigt ?
Dann droht Dir wohl ne Auspeitschung.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 11:47
(@herna)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Die Frau gibt einfach keine Ruhe, und der Anwalt reibt sich natürlich die Hände. Wenn ich schon seine hetzerischen Briefe lese, dann wird mir ganz anders.
Der ist nur auf Krieg aus. Der hat nicht mal Harmonie mit seinen Nachbarn. Verklagt sogar die Nachbarskinder, wenn mal ein Ball in seinem Blumenbeet liegt.
Meine Ex hat gleich von Anfang an Gerichtskostenbeihilfe beantragt und bekommen. Wie schon erwähnt seit 2007. Habe allerdings vor 2 Jahren gehört,
das sie das wohl zurück zahlen muss. Ätsch ! Gleiches Recht für alle. Außerdem ist sie es doch die immer und immer wieder mit dem Anwalt kommt.
Habe aus dem Grund auch vor Jahren schon den Kontakt zu ihr abgebrochen. Hetzt zudem Freunde und meine Jungs gegen mich und meine Partnerin auf.
Ich habe damals schon gleich mit ihr abgeschlossen. Mich interessiert überhaupt nichts mehr was sie betrifft. Soll mich nur endlich in Ruhe lassen.
Habe eine viel schönere Beziehung bekommen, als es je mit ihr gewesen war.

Also die 525€ ist keine Schutzgebühr. Dieses Geld streicht die Kasse ganz ein. Das bekomme ich auch bei Erfolg nicht zurück. So haben wir das gelesen im Anwaltsschreiben.
Außerdem droht sie damit, wenn ich nicht zahle, dann würde der Kleine keine Zahnspange bekommen. Pistole auf die Brust. Was ist das nur für eine Mutter ?
Also ganz ehrlich, ich finde eine Zahnspange nicht dringend notwendig. Habe schon weit aus schlimmeres gesehen.


Fallen kann jeder, nur aufstehen muss man können !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2014 16:00
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Hallo Herma,

ich habe die Sache auch gerade mit meinen Kids durch, allerdings hab ich mich gewundert, dass die Kasse so wenig davon übernimmt.

Lass dir den Bahandlunsplan in Kopie schicken, telefonier mit dem Zahnarzt / Kieferorthopäden und danach mit der Kasse, die erklären dir was notwendig ist und was Zusatz oder Luxus ist und dann kannst du immer noch entscheiden. Dass allerdings ein Kostenvoranschlag vom Anwalt kommt und Mama dir (schriftlich ?) droht, die Spangenbehandlung dann gar nicht zu machen, finde ich ...nu ja ...grenzwertig.

Gruß
mekmen


AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 16:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weniger Forte.
Mehr Piano.

Bei Zahnspangen ist es in der Regel so, dass nur das medizinisch notwendige als Sonderbedarf gefordert werden kann.
Und das zahlt sowieso die Kasse.
Alles oben drauf ist i.d.R. rein kosmetisch oder dient dem Komfort.
Darüber kann man sich sicher einigen, wenn man sich vernünftig darüber unterhält aber wenn sie alleine entscheidet, darf sie auch alleine bezahlen.

Ich würde der RAttin, wenn überhaupt, nur schreiben:

"Bitte weisen Sie die medizinische Notwendigkeit für diese Art der Behandlung nach und legen Sie eine aktuelle Einkommensauskunft Ihrer Mandantin vor.
Außerdem erwarte ich, in medizinische Entscheidungen einbezogen zu werden und verlange eine umfassende Aufklärung über die Diagnose und geplante Therapie. Bis dahin untersage ich, außer in akuten Notfällen, jede weitere Behandlung meines Kindes X.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 16:43
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

ich gehe davon aus, Ihr habe Gemeinsames Sorgerecht ?

Den zweiten Teil in Beppo´s Vorschlag "kann man machen, muss man aber nicht" ...

... ich persönlich würde nur diesen Teil schreiben:

"Bitte weisen Sie die medizinische Notwendigkeit für diese Art der Behandlung nach."

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 17:17
(@herna)
Schon was gesagt Registriert

Ja wir haben gemeinsames Sorgerecht !
Was aber von ihr überhaupt nicht angewendet wird. Sie fährt meist immer die Karre an die Wand, und ich muss es ausbaden.
Egal ob es Elternabende waren oder sonstige Probleme in der Schule. Ich bekam nie Bescheid.
Habe dann meist selbst die Lehrer nach dem Unterricht mal angesprochen.
Einmal hat sie mit der Direktorin veranlasst, das der Kleine zurrück versetzt wird. Natürlich ohne mir Bescheid zu geben.
Habe dan selber mit Lehrer und Rektorin gesprochen. Die meinten doch glatt ich würde meiner Ex nur eins auswischen wollen. Weil ich nach gesprächen und schlaflosen Nächten abgelehnt habe das er das Schuljahr wiederholen soll. Da hat die Direktorin einen schweren Fehler gemacht, weil sie nicht mein Ok hatte. Ein Anruf bei der oberen Schulbehörde hat mir das bestätigt.
Er hat es nunmal nicht leicht in der Schule, und war noch zu verspielt. Hauptschule ist absolut in Ordnung für seine Leistung. und er kann immer noch ein Jahr dranhängen, und hat so auch den Realabschluss. Wollte dadurch verhindern das er frühzeitig Stress bekommt, und keine Lust mehr hat weil alles schwerer ist. Und ich bin immer noch davon überzeugt das richtige gemacht zu haben.


Fallen kann jeder, nur aufstehen muss man können !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2014 17:31




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Den zweiten Teil in Beppo´s Vorschlag "kann man machen, muss man aber nicht" ...

Genau.
Ich habe mir angewöhnt, auf einen groben Klotz mit einem groben Keil zu reagieren.
Muss man aber nicht.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 18:04