Haftpflichtschaden ...
 
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Haftpflichtschaden FeWo

 
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

hat jemand Ahnung wie sich das mit der Prifathaftpflicht unf Umgangskindern verhält?

Tochter von LG hat in der FeWo einen Filzstift geworfen, der ist am Holzrahmen abgeprallt nun ist dieser,Bettwäsche und Wand verspritzt.

LG ist bei mir als Lebensgefährte mitversichert und auch meine minderjährigen Kinder, wie ist das mit Besuchskindern?

Vieleicht hat der ein oder andere schon einmal dieses Thema gehabt.

Danke


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2014 21:54
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Bist Du sicher, dass nicht eines Deiner Kinder geworfen hat? Bzw. wie alt ist der Verursacher?

Ansonsten hängt es von Deiner Versicherung, ob die umgangskinder dort mitversichert sind - einfach mal in die Police schauen. oder aber die Versicherung der KM in Anspruch nehmen (und wenn diese keine Haftpflicht hat, dann solltet ihr Euch darum kümmern, dass die Heranwachsenden zukünftig bei Euch mitversichert sind)

Wobei: seid ihr Euch sicher, dass hier überhaupt ein Schäden entstanden ist, der eine etwaige SB derHaftpflicht übersteigt? Ich kann mir das nicht wirklich dramatisch vorstellen.

Gruss, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2014 22:32
(@Inselreif)

In der Regel sind die Kinder des mitversicherten LGs ebenfalls mitversichert.
Genau steht das in den Versicherungsbedingungen, die am Vertrag hängen.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2014 22:46
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

GuMo,

Wobei: seid ihr Euch sicher, dass hier überhaupt ein Schäden entstanden ist, der eine etwaige SB derHaftpflicht übersteigt? Ich kann mir das nicht wirklich dramatisch vorstellen.

und Danke schon mal .

da wir erst morgen abreisen und heute Abend bezahlen steht uns das beichten noch bevor.

Mal sehen was der Vermieter dazu meint.

Die Wohnung hier ist relativ neu (Nov13) viel mit naturbelassenem Holz, weiße Wände und Bettwäsche.
Nun ist 2x Bettwäsche, zwei Wände und der Holzrahmen versaut.

LG steht bei mir als Partnerversicherung mit darauf, minderjährige Kinder sind mitversichert. Es gibt einen Passus über Personen, die vorübergehend – bis maximal ein Jahr – in den Familienverbund des VN eingegliedert sind (z. B. Austauschschüler, minderjährige Enkelkinder in Obhut).

Nun ja werden mal sehen wie es ist. Ist halt immer unschön.

Danke und LG (noch) aus Österreich


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2014 11:34
(@mimamause)

hey,

im Zweifel und um Stress zu vermeiden hat eben eines deiner Kinder den Filzer verspritzt....so what.
Den Stress wäre es mir nicht wert.

mmm


AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2014 14:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

im Zweifel und um Stress zu vermeiden hat eben eines deiner Kinder den Filzer verspritzt....so what.
Den Stress wäre es mir nicht wert.

ich würde das auch so machen - oder das Ding eben aus eigener Tasche bezahlen, wenn's tausendprozentig sein und zwischen "meine Kinder" und "deine Kinder" unterschieden werden soll. Welches Kind den Filzstift als Letztes in der Hand hatte, ist doch nachgerade unerheblich.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2014 15:24
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo und Danke,

Wir werden das auch so machen uns aber für die Zukunft darum kümmern und nachfragen .


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2014 22:36