Hallöchen,
ich bin neu hier und habe ein paar Fragen:
Ich bin nun so weit, dass ich mich von meiner Frau trennen will. Ob ich es schaffe, weiss ich noch nicht. Wir haben eine Tochter (17 Monate alt). Unsere Streitereien gehen nun schon über ein dreiviertel Jahr lang und nun reicht es mir. Meine Frau hat in dieser Zeit mehrmals unsere Tochter ins Gesicht geschlagen, weil sie beim Mittagessen halt mal mit dem Essen rumgesaut hat. Sie hat mir auch gesagt, dass sie unserer Tochter nun den Kopf unter den Wasserhahn hält, um sie zu ersäufen. Sie droht gerne mit solchen Dingen, hat es aber nie durchgeführt.
In dieser Zeit hat sie auch mich mehrfach geschlagen und ging auch einmal mit dem Messer auf mich los. Ich war so blöd und habe sie nicht angezeigt.
Bei unseren Streits hat sie nachts auch öfters mal die Kleine aus dem Bett gezogen und ist mit ihr verschwunden. Sie weiss genau, dass da mein wunder Punkt ist. Ich kann es nicht ausstehen, wenn meine Tochter unter unseren Streitigkeiten leiden muss und da habe ich dann schon oft nachgegeben, wenn sie unsere Tochter ins Spiel brachte.
Seither sind nun ein paar Monate vergangen und solche Dinge haben sich nicht mehr wiederholt.
Meine Frau ist allgemein ziemlich jähzornig und sehr schnell oben draussen.
Wie sind eigentlich die Chancen, dass meine Tochter bei einer Trennung mir zugesprochen wird? Ich möchte nicht, dass sie in einer Umgebung aufwachsen muss, wo sie Angst haben muss. Es gibt genug Leute, denen ich von der Sache erzählt habe, aber das wird wohl nichts nützen, oder? Wenn es eine Chance gibt, wie soll ich mich dann verhalten, wenn ich ausziehe? Soll und darf ich meine Tochter einfach mitnehmen? Wir könnten bei meinen Eltern wohnen, die sich tagsüber um die Kleine kümmern würden, während ich arbeiten gehe. Ich möchte nicht, dass es hinterher heisst:"Sie haben doch Ihre Tochter bei der KM zurückgelassen, also kann alles gar nicht so schlimm gewesen sein. Sorgerecht--> Mutter."
Ich möchte nun im Vorfeld keinen Fehler machen, der mir hinterher bezüglich des Sorgerechts angelastet werden könnte. Ich hoffe, Ihr versteht, was ich meine.
Herzliche Grüße
affenblubb
Ja hallöchen
also das ist nur meine Meinung jetzt.
ich würd versuchen dies irgendwie zu dokomentieren die wutausbrüche deiner frau hört sich ziemlich übel an. Du musst irgendwie die sache beweisen können mit wenn es geht mehreren glaubwürdigen Zeugen und so oder am besten auf video oder Tonband.
so wie ich das gelesen habe geht von deiner Frau ne ziemlich große gefahr aus für das kind, wenn ich höre das sie das Kind ersaufen will und so weiter.
wenn ihr verheiratet seit dann hast du auch das Sorgerrecht ich denke mal da wirst du schon bessere chancen haben und dann noch bei der situation. ´
ich persönlich würde das ABR beantragen und dort mit deinem Kind ausziehen. denn nach meiner einschätzung besteht gefahr für das Kind und da musst du handeln es ist auch deine Pflicht. würde vielleicht auch das JA im vorfeld einschalten und die Situation erklären. ich halte zwar nicht so viel vom JA aber die werden dann so und so eingeschaltet und da hast du denke ich mal bessere Karten wenn du vorher schon da warst und auf die Situation aufmerksam gemacht hast. jedenfalls sieht es besser aus. Grins.
aber bitte entzieh dem Kind nicht ganz die Mutter. Denn kinder brauchen beide Elternteil. Außer wenn jetzt doch eine erhebliche Gefahr von der Mutter ausgeht dann musst du dein Kind natürlich Schützen. Aber da gibt es ja begleiteten Umgang.
Jedenfalls musst du dich im Vorfeld richtig erkundigen denn das wird nicht ganz einfach. Als Mann hat man es da sehr schwierig. Also geh zu einen guten RA und lass dich beraten (natürlich unauffällig). Deiner Frau wird ich erst mal nichts sagen der schuss geht sonst nach hinten los.
Aber du wirst hier sicherlich sehr gute Tipps bekommen, hier sind viele fähige Leute die helfen können und sich auch auskennen.
Am besten währe es natürlich wenn ihr beide euch einigen könnt aber das denke ich mal das ist bei euch nicht möglich, das musst du selber einschätzen können aber ein versuch währe es bestimmt wert. aber ohne streit sonst hast du ein Problem. sichere dich vorher rechtlich ab und versuche dann eine einigung im falle das die fronten dann so sehr erhärtet sind das du gleich handeln kannst.
Also viel Glück und viel Kraft und einen kühlen kopf
halt uns auf den Laufenden
bis denne ASB98
Hallo affenblubb ( seltener Name !)
Ich denke diese Drohungen sind so wirr, wie die Gedanken deiner Frau im Kopf.
Wenn sie mit einem Messer auf dich losgeht, dann ruf doch die Polizei an. Das Platzverweisverfahren gilt nicht nur für Frauen. Prügelnde Frauen bekommen auch ein Hausverbot ausgesprochen. Sollte dies der Fall sein, dann sprich sofort mit dem Jugendamt. Deine Eltern sollten Bezugspersonen zu dem Kind sein.
Wenn dies noch nicht der Fall ist, dann besuche sie so oft wie möglich mit dem Kind.
Warum solltest du dein Kind nicht mitnehmen dürfen ... dürfen das nur Mütter ?
Dies alles solltest du im Streit natürlich nicht äußern. Halte dich zurück, trinke nichts ! Wer trinkt und Gewalt anwendet hat immer schlechte Karten. Die Überraschung zählt und gerade nach einem der beschriebenen Vorfälle hast du alle Trümpfe in der Hand.
Dein Vorhaben will also gut vorbereitet sein. Ein guter Plan erleichtert vieles. Hört sich jetzt zwar etwas komisch an, aber besondere Lagen brauchen besondere Aktivitäten.
Manchmal einfach auf die Zähne beisen und durchhalten.
Bei mir hat es fast ein halbes Jahr gedauert, ich habe meine Ziele erreicht. Mit viel Ausdauer und etwas Glück, aber auch mit einigem Wissen aus dem Internet.#
Gruss
micmac
hi affenblubb,
herzlich willkommen bei VS.
ich an deiner stelle würde ihre koffer vor die tür stellen, die schlösser auswechseln und die kleine bei dir behalten.
wenn du sie mit kind vor die tür setzt bzw du die wohnung verlässt bekommst du danach ein grosses problem.
mein tipp ist nicht einfach aber wirkungsvoll.
mit den vorschlägen der anderen beiden usern kann ich mich nicht identifizieren.
mel
Hi mel !
Hab schon gedacht ich würde hier manchmal zu krass schreiben ... aber ... ggg
Was macht affenblubb dann, wenn sie wieder in die Wohnung will und mit der Polizei vor der Tür steht ? Es ist ein Akt der Gewalt wenn eine Person ausgesperrt wird, in ihrer Freiheit eingeschränkt wird!
Denke dies ist kein guter Weg.
Die Wirkung kann wirklich umwerfend sein ... sie in der Wohnung, er außerhalb ... ich kenne meine Kollegen.
Gruss
micmac
Moin @all,
der Vorschlag von mel ist schon hart, ich schluck da auch immer 😛 ...aber Recht hat er.
Es geht von der KM Gefahr für Kind und KV aus. Wenn es Zeugen gibt, dann alles über EVs bezeugen lassen. Vom RA ein Schreiben machen lassen, das ihr übergeben wird und gut ist.
Was soll er denn sonst machen? Er hat als Vater die Pflicht, sein Kind zu beschützen. Eine Anzeige bringt ihm gar nichts, da der letzte "Übergriff" zu lange her ist. Soll er auf den nächsten warten? Wenn er alleine geht, bescheinigt er der KM Erziehungsfähigkeit. Er kann natürlich auch mit dem Kind ausziehen; wäre vielleicht auch ein Ansatz. Muss nur gut geplant sein.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo @all,
ich rate trotz allem zur Besonnenheit. Vertauscht in Gedanken einfach mal die Rollen: Was wäre, wenn eine Frau hier laut überlegen würde, wie sie den Vater ihres/r Kindes/r am besten vor die Tür setzt? Ich denke, das Geschrei auf "vatersein.de" wäre dann ziemlich gross!
Bei Nacht und Nebel mit Kind(ern) ausziehen, Schlösser auswechseln etc. mögen Aktionen sein, die momentan erfolgreich scheinen und vielleicht sogar eine gewisse Genugtuung bringen. Tatsächlich aber vergiftet man das Klima für alle weiteren Aktivitäten - der andere Elternteil wird dadurch in eine Verteidigungsposition gedrängt und eventuell mit ähnlichen (oder noch härteren) Waffen zurückschlagen.
Seinen Schutzpflichten gegenüber seinem Kind kann "affenblubb" auch ohne Selbstjustiz nachkommen. Mein Rat an ihn wäre, umgehend ein Gespräch beim zuständigen Jugendamt zu suchen; ggf. gleichzeitig einen (besonnenen!) Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen und zuvor die hier geschilderten Vorgänge möglichst emotionslos schriftlich festzuhalten.
Die hier empfohlenen Aktionen könnten sonst sehr schnell an ihrer fehlenden Beweisbarkeit scheitern. Wenn die KM dann den Spiess umdreht, alles bestreitet und stattdessen "armes Opfer" spielt (was in D gerne geglaubt wird), sieht "affenblubb" sehr schnell sehr alt aus.
Insofern: Bitte Vorsicht mit solchen Ratschlägen zur Selbstjustiz - sie gehen leicht nach hinten los!
Just my 2 cents
Martin
(der das Theater mit eigenmächtigem Auszug, Auswechseln von Schlössern und einiges andere aus eigener Erfahrung kennt und durch Besonnenheit Schlimmeres verhindern konnte)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo nochmals, an alle !
Also dem Verdacht der Kindesentziehung würde ich mich nicht aussetzen. Ebenso gehe ich davon aus, dass die Polizei mit der Frau vor der Tür erscheinen wird. Dieses Eigentor ist besonders bitter.
Ich denke das mehr Männer vor die Tür gesetzt worden sind als Frauen. Das neue Gesetz wurde von den Damen mehr als überstrapaziert. Es gibt Frauenhäuser, Frauennotruf usw.
Es sind gute Einrichtungen aber wenn Mann = Täter ist, dann läuft etwas verkehrt.
Die Frau muß nur sagen: "Er hat mich geschlagen" und schon geht der Mann. In Offenburg gibt es eine Staatsanwältin, die möchte bei jeder "häuslichen Gewalt" eine Anzeige vorgelegt haben. Dies, obwohl manchmal nur die Frau gesagt hat: "Ich wurde geschlagen". Ohne weitere Hinweise (keine Verletzungen, keine Zeugen) wird Anzeige vorgelegt.
Vielleicht ist es niemand bekannt, aber der Mann ist dann bei der Polizei gespeichert, seine Daten werden an Behörden weitergegeben.
Deshalb sollte jeder Mann die gegen ihn vollzogenen Maßnahmen überprüfen lassen und vorsorglich Einspruch erheben. Die anordnende Behörde muß eine Unterkunft stellen und auch bezahlen. Wenn ein Tatvorwurf (Körperverletzung) vorliegt sollte er in der Vernehmung klar angeben: "Ich habe nicht geschlagen". Und ... dann auch seine Bedenken wegen der Kinder niederschreiben lassen.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist sinnvoll, wenn ein Gewahrsam (Freiheitsberaubung im Amt) vorliegen kann. Der polizeiliche Zweck muß mit den mildesten Mitteln erreicht werden, der Gewahsam ist eine der letzten Maßnahmen. Die Beschwerde bewirkt, dass der gesamte Sachverhalt von oberster Stelle aus geprüft wird.
Ich gehe hier von einem normalen Mann aus. Nicht betrunken und auch kein Schläger oder Wiederholungstäter.
micmac
ich kann eure einstellung verstehen.
geht affenblubb mit seinem problem zum JA wird er dort bestimmt keine chancen haben.
denkt bitte an dass kindesalter.
meine ex hat mich auch mit dem messer und einer bratpfanne angegriffen. beim JA hat man es mir später nicht geglaubt.
ganz im gegenteil, die ex hat gesagt, sie musste sich gegen mich verteidigen.
also wer hat dann ein problem??
wenn er die ex nicht in die wohnung lässt, zum schutz des kindes und seiner eigenen person kann niemand etwas machen.
desweiteren muss er den kinderschutzbund oder kinderschutzzentrum informieren.
nur diese werden ihm vielleicht helfen.
mel
Hallo Affenblubb
mich würde gern mal interessieren wie es nun weiter ging???
MfG
