Hallöchen,
mein Mann hat gestern nachmittag die Mädels zum Vater-WE abgeholt (:exclams: Situation: Getrennt lebend, aber noch keine Regelung des Sorgerechts.). Dabei hab ich ihm gesagt, daß bei der Großen (4) demnächst die Mandeln und Polypen raus müssen. Die Mandeln wuchern bis in die Luftröhre, sie atmet fast ausschließlich durch den Mund und schnarcht im Schlaf. Ich war mit ihr schon beim HNO, der meinte normalerweise würde in diesem Alter noch nix gemacht, aber ihr Fall sei so kraß, daß dringend operiert werden müsse...
Reaktion meines Mannes, er wird "auf jeden Fall" seine Zustimmung zur OP verweigern, weil
1. sie sei noch zu klein und würde die Narkose nicht überstehen
2. Ich würde mit den Kindern ja nur zu "unfähigen Ärzten" gehen.
Hab ihm dann vorgeschlagen, daß er mit ihr los ziehen soll, um eine "Zweitmeinung" einzuholen. Was kam natürlich: "Für sowas hab ich keine Zeit" :knockout:
Und mit sojemandem soll man "nett und freundlich umgehen" 🙁
Ich weiß noch, daß bei mir der Eingriff bei gleicher Diagnose erst mit 5 erfolgte, weil man damals (60er Jahre) Kleinkinder tatsächlich noch nicht operierte, mit dem Effekt, daß ich 10 Jahre lang Zahnspangen tragen mußte, weil sich der Kiefer durch die Mundatmung verformt hatte :thumbdown:
Was mach ich jetzt? Einfach operieren lassen, wenn ein Termin feststeht???? Kann doch nicht wegen jedem Sch*** zur RÄ.
Schönes WE wünscht Euch
Holy
[Editiert am 10/7/2004 von HolyGrail]
Nichts erwarten; dennoch gespannt sein. Humanitäres Motto, um zwischenmenschlich existieren zu können (Wolfdietrich Schnurre)
Hallo,
der Sohn meines Freundes ist 3 Jahre. Er wurde ohne Unterschrift des Vaters operriert an den Polypen.
Verlangt der Arzt denn seine Unterschrift?
Was heißt denn für dich das Sorgerecht ist nicht geregelt? Wenn ihr getrennt lebt habt ihr das gemeinsame Sorgerecht! Also ist es doch zur Zeit geregelt.
Hallo,
wenn ihr verheiratet seit,ist das Sorgerecht vom Gesetz her das gemeinsame.Der KV muss die Zustimmung geben,wenn Du das Kind operieren lässt.Die Ärzte sichern sich auch ab,wenn Du unterschreibst das du alleinige Sorgerecht hast,kann die dein Ex ganz schön Schwierigkeiten machen.Nur wenn eine Notfall-operation-zum BeispielUnfall da brauchst du keine Unterschrift,da es um Leben und Tod geht.
Ich habe auch gemeinsames Sorgerecht und da hatte ich vor kurzem auch das mein grosser operiert werden musste,bloss ich habe keine Schwierigkeiten bei meinem EX.Und da stand es in der OP einwilligung das man dafür unterschreiben muss ob alleinige Sorgerecht oder gemeinsame.
ist schon alles schwieirg.Würde mich dann aber an deiner Stelle an deinen Anwalt wenden oder an das JA.
Gruss Karin
Eigentlich ist der Fall doch klar. Wenn dein Arzt das für nötig hält, warum nicht. Ich kenne mehrere Kinder bei denen dieser Eingriff in jüngerem Alter erfolgte. Du hast deinem Mann ja angeboten, sich selbst um eine andere Meinung zu kümmern. Wenn er dafür keine Zeit hat, dann bleibt wohl nur der Weg zum RA, so dämlich das in einer solchen Situation ist.
Oder aber dein Mann soll dir die Adresse eines seiner Meinung nach fähigen Arztes geben. Dann siehst du ja, was der sagt.
Ach, und was die Narkose angeht - so ein Blödsinn - mein Sohn wurde mit vier Monaten operiert, die OP dauerte fast zwei Stunden, warum sollte ein Kind "so etwas" nicht überleben?????????
Gruß AJA
