Wahl der Schule bei...
 
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Wahl der Schule bei GSR

 
(@made in germany)

Guten Tag, meine Ex und ich teilen uns das GSR. Nun wurde unsere Tochter eingeschult und ich wurde nichtmal gefragt, was ich von der Schule halte. 1. Darf sie das überhaupt, also ohne mein Einverständnis die Kleine einfach so anmelden ? Wie verhält es sich mit Kopien von Zeugnissen, Lernberichten von Seiten der Schule, kann ich die direkt von der Schule anfordern ? Meine Ex ist ein wenig schlampert in solchen Dingen. Hinzu kommt noch, das ich nicht mehr in Deutschland lebe, könnte sie eventuell gar aus dem Grunde das ASR beantragen und auch bekommen ? Der Kontakt zur Tochter ist recht okay, telefonieren klappt wunderbar auf beiden Seiten ab und an ( 2 mal im Jahr, ähm ) Besuch bei ihr.

Danke


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2004 16:12
(@romyh)
Registriert

Hallo made in germany,

vor demselben Problem standen wir auch letztens.
Uns wurde vonseiten des JA gesagt, dass das GSR im Prinzip in dem Fall nichts hilft. Es gibt einen Einzugsbereich die Grundschule betreffend, Deine Ex hätte also auch keine Wahl gehabt. Abgesehen davon, die Schule bzw. das Schulamt hat keinerlei Verpflichtungen nachzuprüfen, inwiefern Deine Unterschrift vonnöten gewesen wäre bzw. ob GSR oder ASR vorliegt. Widerrufen kannst Du die Entscheidung Deiner Ex nicht, da Du sonst die Schulpflicht Deines Kindes verletzen würdest.
Was die Mitteilungspflicht Deiner Ex angeht: Die gibt es tatsächlich. Nur, ob sie sich daran hält... bei uns war es so, dass sich erst das JA einschalten musste, damit wir überhaupt zu erfahren bekommen, wo die Kleine in der Schule ist. Es gibt sogar einen entsprechenen Paragraphen, der die Mitteilungspflicht regelt.

BGB § 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben


(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteils aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend. (2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

Das ASR beantragen kann sie theoretisch immer, aber ob sie s bekommt steht auf einem anderen Blatt.

Hoffe Dir weitergeholfen zu haben, betone aber nochmals, dass das auf meinen/unseren Erfahrungen beruht. Im Prinzip, leider ist es so, bist Du machtlos. Will sie Dir partout nicht sagen, in welche Schule Deine Tochter geht oder wenn sie Dir grundsätzlich Info's vorenthält bleibt dir entweder nur der Weg zum JA oder im schlimmeren Fall zum Familiengericht oder Du zeigst Leidensfähigkeit.

Wir mussten auch lernen, dass es manchmal anscheinend besser ist sich zu ducken und die Schnauze zu halten, damit der Kontakt zum Kind normal und vor allem regelmäßig verlaufen kann...

LG von Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2004 19:10
(@made in germany)

Danke für die Antwort. In welche Schule sie geht weiss ich ja derweil. Ist auch überhaupt kein Problem. Mich wunderts nur so übergangen zu werden, naja Wurscht. Ich frag mich nur weiterhin, ob ich die Schule anschreiben sollte, damit bei denen offen aufliegt, das es noch einen Sorgeberechtigten gibt. Wie verhält es sich mit der Mitteilungspflicht ? Die Ex ist wie gesagt s.chlampert in Angelegenheiten, hat Angst, oder sonstwas. Wichtig, das die Schule etwas von einen weiteren Sorgeberechtigten weiss find ich bisweilen noch nicht für soooo notwendig, andrerseits kommen in ein paar Jahren ja Entscheidungen hinzu, die Schulform betreffend, das ich nicht weiss, ob eine kurzfristige Einmischung `dann` so glaubhaft wäre.
Ich möchte allerdings auch nicht, das etwas aufgewühlt würde, was die Kompetenz der Ex in Frage stellen würd. Naja, hatte sie letzt darum gebeten das mit der Schule zu klären, aber ob sies wirklich getan hat weiss ich nicht.

Wie könnte so ein Brief an die Schule denn aussehen, ohne das der Eindruck entsteht, den anderen übergehen zu wollen ? Wie sollte ich nachweisen das das GSR bei uns beiden liegt, hab nur das Scheidungsurteil worin das lediglich drinnesteht, aber was geht die Schule das Scheidungsurteil an ?
JA kommt für mich in keinster Weise in Frage, sind die grössten Verbrecher in Sachen Kindeswohl... nicht aus eigener Erfahrung unbedingt, aber man liest ja ...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2004 19:21
(@romyh)
Registriert

Hallo nochmal,
wir haben einen Brief geschrieben, direkt an die Klassenlehrerin.
Völlig neutral war der, haben meinen LG als Vater und Mitinhaber des Sorgerechts vorgestellt und darum gebeten, ihn doch zukünftig auch Kopien der Zeugnisse, Beurteilungen etc zukommen zu lassen.
Wir wiesen im Brief darauf hin, dass die Entfernung zwischen dem Wohnort der Kinder und des Vaters nicht unerheblich ist, er aber dennoch sehr an dem schulischen Werdegang seiner Tochter interessiert ist.
Als Antwort kam, dass sie sich freuen würde, den Vater einmal bei einem Elternsprechtag begrüßen zu dürfen und sie ihm selbstverständlich Kopien zukommen lassen wird. Sie bedauerte sehr, dass er die Kopien bzw. Infos nicht von der KM erhielt, aber dass sie (die Lehrerin/Schule) ja eine Informationspflicht hat, die sie dem Vater nicht vorenthalten kann.
Desweiteren würde er nach dem Ende der Grundschulzeit über Empfehlungen informiert werden. Bei der Wahl der neuen Schule müsse er seine Unterschrift leisten.

Gruß Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2004 19:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

di Schulen umgehen die Mitwirkungspflicht des vom getrennt lebenden Elternteil derzeit mit der Formulierung "Unterschrift des/eines Sorgeberechtigten". Ob das rechtlich haltbar ist, lass ich mal offen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2004 19:40
(@made in germany)

Hm, das ist in der Tat sehr merkwürdig. Aber es auf einen Streit ankommen zu lassen geht widerum nur auf Kosten des Kindes.
RomyH, sehr interessant, ich werd einen entsprechenden Text verfassen, ebenso Neutral. Lustig wär allerdings eine Einladung zum Elternabend, wüsst nicht ob sich das so realisieren liesse, aber die Hauptsache das die überhaupt so reagieren ( können ) wie bei Euch .

Denoch wieder einmal mehr die Erkenntnis, das Väter ihrer Rechte übergangen werden, einfach so und geduldet noch obdrein.

Ich glaube fast kein Mensch kann mit solch einem Nervenköstüm eines `Geschiedenen` ( unabhängig ob nun Frau, oder Mann ) mit Kindern im Anhang aufwarten... manchmal traurig, manchmal auch recht amüsant ... um nicht drüber weinen zu müssen.

So on

[Editiert am 4/10/2004 von made in germany]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2004 19:53
(@made in germany)

Ähm, hab mal ein Skript rohverfasst, wäre sehr Dankbar für Verbesserungen.

Wien, 11. Oktober 2004

Sehr geehrte Frau ... ,

betreffend meiner Tochter wende ich mich an Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme, dass ich gemeinsam mit der Kindesmutter * das Sorgerecht ausübe.

Die Kindesmutter hat vermutlich versäumt Ihnen diesen Umstand mitzuteilen. Die Wahl der Schule ist eine wichtige Entscheidung das Kind betreffend und aus mir nicht erfindlichen Gründen wurde ich nicht ausreichend über den Vorgang informiert. Der Gesetzgeber sieht vor, das im Fall des GSR Unterschriften beider Elternteile zur Einschulung einzuholen sind.

Ich bin dennoch mit der Wahl einverstanden, da auch meine Stieftochter in Ihrer Schule unterrichtet wird und nach ihrer Aussage ist sie mit den Gegebenheiten dort zufrieden. Ebenso ist sie Stolz auf ihre Fortschritte. Allein durch ihre Aussage sehe ich keinen Hinderungsgrund die Wahl der Schule in Frage zu stellen.

Da die Kindesmutter mir nur spärlich Informationen, den aktuellen Bildungsstand, Berichte über etwaige Schwierigkeiten, aber auch Erfolge über meine Tochter an mich weiter reicht bitte ich Sie, mir entsprechende Informationen zu übermitteln.

Ich habe prinzipiell grosses Interesse an den Werdegang beider Kinder, jedoch ist es mir rein rechtlich nicht möglich an Informationen beider Kinder, die Ausbildung betreffend zu gelangen. Lediglich ein guter telefonischer Kontakt mit beiden Kindern, sowie durch die Entfernung bedingte sporadische Treffen, da sich mein ständiger Wohnsitz in Wien – Österreich befindet, geben mir lediglich einen Anhalt über die Gesamtsituation.

Ich muss leider aus Erfahrung in der Vergangenheit davon ausgehen, das von der Kindesmutter selbst Informationen nur spärlich, um nicht zu sagen, nicht Wahrheitsgemäss an mich weitergeleitet werden.

Ich bitte Sie, wenn es Ihnen möglich ist in gewissen Zeitabständen Lernberichte über meine Tochter anzufertigen, sowie Kopien von Zeugnissen zuzusenden. Es ist für Sie sicherlich eine zusätzliche Belastung, aber als Klassenlehrerin und somit als wichtige Ansprechperson meiner Tochter haben Sie einen sehr guten und unabhängigen Einblick in den Lebensweg meines Kindes.

Weiters stehen in absehbarer Zeit Entscheidungen vor der Tür, welche die weitere Schullaufbahn betreffen werden, zu denen ich bitte auch gefragt werden möchte. Ist zwar doch noch etwas länger hin, aber man weiss wie schnell die Zeit vergeht.

Sollten sich Fragen etwaiger Art ergeben, oder sollte es die Situation erforderlich machen, so bin ich Abends unter der Rufnummer 0043-1-* und Tagsüber unter 0043-699-1-* jederzeit zu erreichen.

Mit freundlichen Grüssen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2004 16:12
(@made in germany)

Das ist nur die Rohfassung, hab schon etliches geändert. Nicht einfach kopieren, sondern weiter mit ausarbeiten bitteschön 😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2004 19:04
(@made in germany)

Version 2

Sehr geehrte Frau ... ,

betreffend meiner Tochter wende ich mich an Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme, dass ich mit der Kindesmutter das Gemeinsame Sorgerecht ausübe.

Die Kindesmutter hat vermutlich versäumt Ihnen diesen Umstand mitzuteilen. Die Wahl der Schule ist eine wichtige Entscheidung das Kind betreffend und aus mir nicht erfindlichen Gründen wurde ich nicht ausreichend über den Vorgang informiert. Der Gesetzgeber sieht vor, dass im Fall des GSR Unterschriften beider Elternteile zur Einschulung einzuholen sind.

Ich bin dennoch mit der Wahl einverstanden, da auch meine Stieftochter in Ihrer Schule unterrichtet wird und nach ihrer Aussage ist sie mit den Gegebenheiten dort zufrieden. Ebenso ist sie stolz auf ihre Fortschritte. Durch ihre Aussagen sehe ich keinen Hinderungsgrund die Wahl der Schule in Belangen meiner Tochter in Frage zu stellen..

Da die Kindesmutter mir nur spärlich Informationen, den aktuellen Bildungsstand, Berichte über etwaige Schwierigkeiten, vor allem aber auch Erfolge über meine Tochter an mich weiterreicht bitte ich Sie, mir entsprechende Informationen zu übermitteln.

Ich habe ein sehr grosses Interesse an den Werdegang beider Kinder, jedoch ist es mir rein rechtlich nicht möglich an Informationen beider Kinder, die Ausbildung betreffend zu gelangen. Lediglich ein guter telefonischer Kontakt mit beiden Kindern, sowie durch die Entfernung bedingte sporadische Treffen, da sich mein ständiger Wohnsitz in Wien – Österreich befindet, geben mir einen begrenzten Anhalt über die Gesamtsituation.

Ich muss leider durch Erfahrungen in der Vergangenheit davon ausgehen, dass von der Kindesmutter selbst Informationen nur unzulänglich, um nicht zu sagen, nicht wahrheitsgemäss an mich weitergeleitet werden.

Ich bitte Sie, wenn es Ihnen möglich ist in gewissen Zeitabständen Lernberichte über meine Tochter anzufertigen, sowie Kopien von Zeugnissen zuzusenden. Es ist für Sie sicherlich eine zusätzliche Belastung, aber als Klassenlehrerin und somit als wichtige Ansprechperson meiner Tochter haben Sie einen sehr guten und unabhängigen Einblick in den Lebensweg meines Kindes.

Weiters stehen in absehbarer Zeit Entscheidungen vor der Tür, welche die weitere Schullaufbahn betreffen werden, zu denen ich bitte auch gefragt werden möchte. Ist zwar doch noch etwas länger hin, aber man weiss wie schnell die Zeit vergeht.

Sollten sich Fragen jeglicher Art ergeben, oder sollte es eine akute Situation erforderlich machen, so bin ich Abends unter der Rufnummer 0043-1-und Tagsüber unter 0043-699-1-*** jederzeit zu erreichen.

Mit freundlichen Grüssen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2004 19:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde sämtliche Emotionen und Vorwürfe raus nehmen, denn die Schuile gehen die nix an. Es würde nur der Kriegsschauplatz auch noch in die Schule verlagert werden und es wäre damit für das Kind ein Ruhepunkt eniger.

Wie wäre es so:


Sehr geehrte Schulleitung,

mit meiner geschiedenen/getrennt lebenden Frau, Frau xyz, übe ich das gemeinsame Sorgerecht ohne Einschränkung aus.

Wenngleich ich über die Anmeldung unseres gemeinsamen Kindes abc nicht informiert wurde, so bin ich mit der Wahl zunächst grundsätzlich einverstanden.

Bedingt in meinem Wohnort Wien und der daraus resultierenden Entfernung habe ich zu abc zwar regelmäßigen telefonischen Kontakt, jedoch nur selten persönlichen Umgang. Informationen um ihre schulischen Fortschritte erhalte ich außer direkt von abc nicht.

Es würde mich sehr freuen, wenn sie mich direkt über die schulischen Erfolge von abc informieren würden (z.B. Liste der LehrerInnen, Kopien der Zeugnisse, Klassenarbeiten, Themen der Elternabende). Einen evtl. notwendigen Kostenersatz sichere ich ihnen zu. Sehr gern können sie mich auch direkt unter 0471/... tagsüber oder 0815/... in den Abendstunden ansprechen.

MfG


DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2004 20:59




 biga
(@biga)
Registriert

Hallo,

ich finde Deep hat recht. An deiner Stelle würde ich auch alle Vorwürfe oder Aussagen über die Mutter und Euere Verhältnis unterlassen. Wozu soll das Ganze denn dienen, außer dass sich deine Ex aufregt und das zu recht. die Schule gehen Eure Probleme erst einmal nichts an.

LG
Biga


AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2004 11:09
(@made in germany)

War eben ein Entwurf. Hab das niedergeschrieben was ich denke, es muss ja nicht das sein, was an die Schule rausgeht. Interessant schonmal was DT schrieb. Wär nett, wenn es noch weitere Vorschläge gäbe, irgendwie ist mir das dann doch zu knapp ...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2004 20:12
(@made in germany)

PS.: Soll ich das mit meiner Stieftochter komplett rauslassen ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2004 20:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo made in germany,

irgendwie ist mir das dann doch zu knapp ...

Es steckt alles darin, was du letztlich willst. Deine weiteren Ausführungen sind nur Jammerei und Schlechtmachen der Ex.

PS.: Soll ich das mit meiner Stieftochter komplett rauslassen ?

Yep! Sie hat mit dem Vorgang rein weg gar nichts zu tun!

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2004 21:23