Sohn hat Kontakt ab...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Sohn hat Kontakt abgebrochen, und liest Messages nicht

 
(@leo3049)
Zeigt sich öfters Registriert

Guten Tag,

Ich bin schon lange hier. Vor 8 Jahre geschieden, Sohn jetzt 19, wont bei KM, ziemlich weit von mir, die  KM hass mich, und auch spricht immer negativ ueber mich mit dem Sohn.

In die letzten Jahren sind auch Treffen mit dem Sohn sehr kurz geworden, 1 Stunde/Monat (wobei die Treffen generell ganz ett verlaufen). Er will auch meine Mutter gar nicht besuchen, seit einem Jahr.

Vor kurzen haben wir einen Gespraech gehabt – ich habe ihn angerufen, an Handy, und er sagte dass ich ihn nie an Handy anrufen soll, ihn stoert das. Zu Hause ist er nie, so kann ich ihn auf keine andere Weise telefonisch erreichen. Seitdem liest und antwortet er auch Whatapp Nachrichten nicht, und wir haben uns schon zwei Monate gar nicht gesehen. Er ruft mir nie an.

Noch frueher hat er unsere Treffen als Gefallen seinerseits betrachtet, und hat mal gedroht, nach Hause zu gehen, falls ihm etwas nicht passt.

Ich frage mich ob er ueberhaupt sich noch in Zukunft meldet. Das ist ziemlich belastend.

Er studiert jetzt. Soll ich ihm weiter Unterhalt ueberweisen? Kann mir gut vorstellen dass die Feindseligkeit von seiner Seite noch schlimmer wird wenn ich jetzt die Zahlungen einstelle.

Gruss

Mika

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2019 07:34
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mika,

Er studiert jetzt. Soll ich ihm weiter Unterhalt ueberweisen?

Nun, als Student ist er dem Grunde nach weiterhin unterhaltsberechtigt. Die eigentlichen Fragen lauten somit eher:

Ist der aktuelle Unterhalt korrekt berechnet, oder zahlst du mehr als du eigentlich müsstest? Wenn letzteres: Ist der zu hohe Unterhalt in einem Titel festgeschrieben oder nicht?

Hat er Bafög beantragt (dazu ist er als Unterhaltsempfänger verpflichtet) und ggf. bewilligt bekommen, was nämlich seinen Unterhaltsanspruch entsprechend reduzieren würde?

Ist die Frau Mama ebenfalls an den Unterhaltszahlungen beteiligt, denn bei Volljährigen sind schließlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig?

Kann mir gut vorstellen dass die Feindseligkeit von seiner Seite noch schlimmer wird wenn ich jetzt die Zahlungen einstelle.

Äh, was soll denn noch schlimmer werden als es ohnehin schon ist?

Möglicherweise ist es sogar andersherum: Vielleicht muss der Bursche erst mal merken, dass du eben kein Geldautomat auf Füßen bist ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2019 09:37
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn er studiert und volljährig ist, dann muss er belegen, dass er bedürftig ist und Anspruch auf Unterhalt hat.

Wie Malachit schon schrieb: Hat Junior Bafög beantragt, wird das komplette Kindergeld auf seinen Anspruch angerechnet und hat Junior die Unterlagen der Mutter vorgelegt, so dass der Haftungsanteil für euch beide korrekt berechnet worden ist?

Falls das nicht der Fall ist, würde ich ihn auffordern, genau das zu tun.

Und da wir jetzt gerade Mai haben, würde ich ihn auch auffordern mir Nachweise vorzulegen, dass er weiter studiert und dies auch zielgerichtet macht.

Und das beides in Briefform nachweislich zustellen.
Es ist schön, wenn er keinen Kontakt haben will, aber er will Geld von dir also muss er Nachweise liefern.

Und wenn kein Titel besteht, kannst du ihm auch schreiben (evtl. in einem zweiten Brief), dass du wenn die Nachweise bis xx.xx.2019 nicht bei dir eingehen, du bis zur endgültigen Berechnung bzw. zur Vorlage der Unterlagen und des Bafög-Bescheides den Unterhalt einstellst.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2019 10:12
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

nicht nur das volle Kindergeld sondern auch das Bafög (so welches gezahlt wird) auf den Unterhaltsbedarf angerechnet wird. Er hat Bafög zu beantragen, ansonsten kann es auch fiktiv angerechnet werden.
Ansonsten haben Malachit und AnnaSophie schon alles gesagt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2019 11:01
(@leo3049)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke!
Er wohnt bei Mama, und somit bekommt von ihr 100 oder 200 EUR monatlich. Ich wohne im Ausland. Bzgl.Bafoeg: da hat er keinen Anspruch, da wir beide (ich und KM) normal vedienen. Also, ich zahle so wie ich es berechnet habe, sowas um 60% von 735 EUR, und es gibt kein Titel.

Mir geht es nicht um Sparen.
Aber man soll doch Tuer ofen halten, fuer den Fall dass er doch wieder gespraechsbereit ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2019 11:11
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,
in Anbetracht der Einkommenssituation des TO und dessen EX (=KM des Studierenden):

Da ich ja (in der nächsten Saison) ebenfalls in dieser Situation stecke, hatte ich dies schon mal mit "meiner RA.-in erörtert...
Die meinte: bei klaren (hohen) Einkommensverhältnissen wie der meinen und der KM (die im Übrigen weitestgehend analog mit der des TO ist) muß ein studierendes und unterhaltsbegehrendes Kind nicht den Umweg über einen, ins Leere laufenden Bafög-Antrag gehen, sondern kann seine Eltern direkt in Anspruch nehmen.
Im Übrigen hatte der TO die Unterhaltsangelegenheit ja schon hier:
https://www.vatersein.de/Forum-topic-32068-start-msg380897.html#msg380897
erörtert.

Bliebe die Frage der Unterhaltszurückhaltung wegen "ungebührlichen" Verhaltens des Sohnes.
- Hier wird der TO damit wohl wenig Erfolg haben, wenn der Sohn auf Zahlung des Unterhaltes klagen würde, da @Leo3049 grundsätzlich zu Unterhaltszahlung verpflichtet wäre/ ist
- Das Verhältnis zum Sohn würde dadurch nicht besser...

Wenn alle Zahlen bekannt sind, könnte der TO allenfalls die Zahlungen auf das beschränken, wozu er verpflichtet wäre (und keinen Cent mehr).
Dem widerspricht/ widerspräche allerdings das hier:

[...]
Mir geht es nicht um Sparen.
Aber man soll doch Tuer ofen halten, fuer den Fall dass er doch wieder gespraechsbereit ist.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2019 11:27
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

(...) da wir beide (ich und KM) normal vedienen. Also, ich zahle so wie ich es berechnet habe, sowas um 60% von 735 EUR, und es gibt kein Titel.

Ähm, Moment. Das ist hoffentlich zu verstehen als: 735 Euro abzüglich 194 Euro Kindergeld gleich 541 Euro, und davon dann 60% - jetzt mal unter der Annahme, dass "normal verdienen" bedeutet, dass du etwas mehr verdienst als seine Mutter, und du deswegen auch etwas mehr als die Hälfte übernimmst.

Dann wären wir also bei ungefähr 325 Euro, oder?

Formal ist es übrigens so, dass die 735 Euro Unterhaltsbedarf allerdings für einen Studenten gedacht wären, der nicht mehr bei Muttern wohnt (siehe Düsseldorfer Tabelle, Anmerkung Nr. 7). Wenn sowohl deine Ex als auch du "normal" verdienen, dann kommt dieser Betrag aber trotzdem schon so ungefähr hin - wenn ihr beide ein bereinigtes Netto von je ca. zweitausend Euro netto habt, dann kommt es sogar ziemlich genau hin. Kann man also gerne als Rechengrundlage nehmen, wenn alle damit einverstanden sind; man muss es ja nicht komplizierter machen als nötig.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2019 12:17
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Hier wird jetzt so viel über das Geld philosophiert und hin und her gerechnet, ich glaube darum geht es dem Kollegen primär gar nicht.

@Leo3049:
Ich würde deinem Sohn schreiben, das Du weißt das er jetzt ein Mann ist und das Du ihn als solches auch akzeptierst, das Du verstehst das er jetzt sein eigenes Leben zu bewältigen hat.
Wenn er etwas braucht, soll er sich melden, wenn er von Mann zu Mann sprechen möchte, soll er sich melden.
Irgendwas in der Richtung.
Es ist immer schwer sich als Eltern vom "Kind" zu lösen, denke ich, bei meinen Eltern sehe ich wie gut das funktioniert weil meine Eltern mich als gleichwertigen Freund akzeptieren, seit ich Erwachsen geworden bin und mich auch respektieren, entsprechend ist das Verhältnis auch sehr gut, ich spreche gerne mit denen, ich melde mich auch Freiwillig.
Bei anderen Familien sehe ich immer wieder, dass die Erwachsenen Kinder immer noch wie Kinder behandelt werden und entsprechend widerwillig nur den Kontakt suchen, die Basis ist entsprechend immer noch dem Machtgefälle Eltern > Kind.
Das musst Du irgendwie aufgelöst bekommen und dich davon verabschieden das er seine Oma besucht, nur weil Du das willst.
Wenn er nicht möchte, respektiere es und versuche ein Freund zu sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2019 13:11
(@inselreif)
Moderator

...und das ganze herkömmlich per Post. What'sApp ist für solche Inhalte herzlich ungeeignet.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2019 14:12
(@leo3049)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke! Na ja, ich wohne im Ausland, wie gesagt, und hier gibt es keine Dusseldorfer Tabelle. Die Frage ist eher was man als richtig empfindet. Und was eine Moeglichkeit zum Dialog ermoeglicht, zumindest langfristig.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2019 15:46




(@tellerchen)
Benutzer

Hier wird jetzt so viel über das Geld philosophiert und hin und her gerechnet, ich glaube darum geht es dem Kollegen primär gar nicht.

@Leo3049:
Ich würde deinem Sohn schreiben, das Du weißt das er jetzt ein Mann ist und das Du ihn als solches auch akzeptierst, das Du verstehst das er jetzt sein eigenes Leben zu bewältigen hat.
Wenn er etwas braucht, soll er sich melden, wenn er von Mann zu Mann sprechen möchte, soll er sich melden.
Irgendwas in der Richtung.

genau das dürfte das richtige sein...der hat seine eigenen Flausen im Kopf...ich würde die Zahlungen einstellen...nicht wegen dem Geld...so rüttelst du ihn wach...das er sieht wie es ohne Papas hilfe läuft...will soll er denn sonst erwachsen werden...und wenn er kontakt aufnimmt...und das wird er bestimmt...dann sagst du ihm das,was du oben schon geschrieben hast..und das du gerne hättest...blablabla...siehe oben deine Wünsche...und auch wenn nicht, er bleibt immer dein Sohn...

"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."

"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2019 18:22
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

so rüttelst du ihn wach...das er sieht wie es ohne Papas hilfe läuft...

Du vergisst, daß er immer noch bei Mama wohnt, die den KV nicht leiden kann. „Schau mal jetzt gibt er Dir nicht mal das bisschen Geld, das Dir als Student zu steht. Naja Bub, ich lass Dich nicht im Stich, werde ich halt etwas kürzer treten“


Änderung durch Malachit: Ende des Zitats kenntlich gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2019 15:18
(@tom80)
Schon was gesagt Registriert

Wenn ich das so lese, denke ich mir...schwieriges Alter... Mit 19 war ich glaub ich auch ziemlich ätzend.
Zu meinen Eltern, zu meinem Bruder.... Da hat man in vielen Dingen ganz komische Ansichten (wie zB dieses "Ruf mich nicht auf dem Handy an, das stört mich")
Ich könnte mir vorstellen dass die Welt in 5 Jahren ganz anders aussieht.
Nimm die Dinge nicht zu persönlich. Sag zwar, wenn dich was verletzt und du etwas nicht schön findest oder nicht verstehst, aber bleib an seiner Seite...
Wenn auch mit Distanz dazwischen (die wohl seinerseits gewünscht ist)...
Aber die Zeiten ändern sich 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2020 18:12