Von mir auch, die allerherzlichsten!
:thumbup:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Habe den thread heute entdeckt und kann nur sagen...
... boar bin ich glücklich jetzt das zu lesen!!!!
Herzlichen Glückwunsch, ich freu mich total für Deinen Buben und Dich!!!!
Gebrochene Versprechen, sind gesprochene Verbrechen!
Hallo Flommbie,
prima. Da kann man sich nur mit euch freuen und euch wünschen, dass ihr endlich mehr Ruhe findet. :thumbup:
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
nochmal danke Euch allen......
Es kam aber wie es kommen musste. Die Mutter hat Beschwerde vor dem OLG gegen den Beschluss eingelegt. Jetzt entstehen weitere Probleme: Ich erhalte z. B. von seiner bisherigen Hausärztin keine Krankenunterlagen, weil die Mutter die Ärztin angewiesen hat, diese Unterlagen nicht auszuhändigen. Begründung: Der Beschluss habe noch keine Rechtskraft. Weitere Blockaden werden folgen... z. B. bei Passbeantragung etc.. Hier auch gleich mal eine Frage an Euch.... In welchem juristischen Rahmen bewege ich mich nun? Kann ich für meinen Sohn handeln?
Dann ist noch etwas passiert worauf die Mutter wahrscheinlich ihre Beschwerde stützen wird. Der Junge wurde vor 2 Wochen beim Klauen erwischt. Weil er aber vor dem Ladenbesitzer und vor der Polizei geweint und erwähnt hat, dass er nun Angst habe wieder zu seiner Mutter zu müssen und wieder geschlagen werde, hatte die Polizei ein besonders offenes Ohr und erstattete nach ausführlicher Vernehmung des Jungen Strafantrag von Amtswegen wegen Körperverletzung und häuslicher Gewalt gegen die Mutter. Eine Anzeige gegen meinen Sohn wurde nicht erstattet - eben aus diesen Gründen.
Aus Angst vor Konsequenzen der Mutter und auf Anraten der Polizei teilte ich ihr den Ladendiebstahl nicht mit. Auch das wird wohl in der Beschwerdebegründung aufgeführt sein. Letztendlich wird sie sich aber selbst einem Strafrechtsverfahren stellen müssen. Mein ursprünglicher Strafantrag wegen Körperverletzung wurde eingestellt, da das Kind keine Aussage machte bzw. keine machen durfte.
Ich halte Euch weiter auf dem laufenden.
Grüße
Flommbie
P. S. bitte Eure Einschätzung bzgl. des ersten Abschnitts 🙂
Moin,
das OLG ist ein kurzer Stopp - mehr nicht.
Die Arztin handelt gesetzeswidrig. Du als Mitinhaber des SR hast sehr wohl einen Anspruch auf die Unterlagen. Schreibe ihr einen netten Brief, ob sie die Unterlagen freiwillig rausrückt oder ob sie es lieber sähe, dieses durch ein Gericht diktiert zu bekommen. Selbstverständlich würdest du es dann auch nicht v ermeiden können, die Ärztekammer zu informieren. Was meinst du, wie die ins Laufen kommt.
Rechtlich hängst du im luftleeren Raum. Aber auch nur das ABR betreffend. Alle anderen Rechte sind uneingeschränkt.
Deine ehemalige Anzeige kannst du nun ganz prima ins Rennen werfen. Da der Bengel nun bei dir lebt, wirst du einer polizeilichen Vernehmung zu damaligen Vorkommnissen doch sicherlich zustimmen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo 🙂
Seit dem 09.04.2009 habe ich hier nicht mehr geschrieben. Es haben sich aber einige Dinge in diesem Zeitraum ergeben. Ich schreibe mal stichwortartig:
- Im Juli 2009 wurde beim Familiengericht der Begleitete Umgang mit der Mutter vereinbart
- Parallel dazu wurde das von der Mutter eingeleitete Beschwerdeverfahren wegen der SR Übertragung auf mich ruhend gestellt
- Der BU fand in 14-tägigen Abständen statt, es kam dabei zu Abbrüchen weil die Mutter das Kind unter Druck setzte
- Dazu nötigte sie den Jungen telefonisch wieder zu ihr zu ziehen und seine Aussagen gegenüber dem LKA wegen Körperverletzung wieder zurückzunehmen
- Im Februar d. J. nutzte sie einen Streit zwischen dem Kind und mir und holte ihn zu sich nach Hause, verschwieg es mir und nahm telefonisch in Kauf, dass ich bei der Polizei Vermisstenanzeige aufgab. Letztendlich bekam ich ihn nur mit Hilfe der Behörden am selben Abend wieder.
- Ich habe daraufhin den BU ausgesetzt
- Daraufhin Eilverfahren am 15.04.2010 beim OLG (von der Mutter beantragt) und gleichzeitig Hauptverfahren wegen der Beschwerde bzgl. der Sorgerechtsübertragung auf mich. Sie beantragte ein psychiatrisches Gutachten und die Unterbringung des Jungen in ein Heim
- Am 22.04. dann die Verkündung des Beschlusses (OLG): Das alleinige SR wird wieder auf mich übertragen. Mir wurde wegen der Umgangsaussetzung fehlende Bindungstoleranz vorgeworfen. Der Mutter die Nichteignung zur Erziehung und durch die permanenten Manipulationen (Papa ist böse etc.) das Kind einer "gravierenden Kindeswohlgefährdung" aussetzt.
Jetzt steht das Umgangsverfahren vor dem Familiengericht an. Ich werde wohl dem BU wieder zustimmen müssen obwohl ich nicht verstehe, dass man dies einem Kind unter allen Umständen zumuten muss. Was denkt Ihr darüber?
Liebe Grüße
Flommbie
Hi,
...nicht verstehe, dass man dies einem Kind unter allen Umständen zumuten muss. ...
Ich habe das Alter des Kindes jetzt nicht vor Augen.
Aber dennoch folgendes:
Du wirst Dein Kind nicht immer zu 100 % vor der KM schützen können.
Sorge dafür, das Dein Kind psychisch stark und robust auf die KM trifft.
Ich ziehe nicht aus.
