Hallo Zusammen,
mein ältester Sohn ( 13 ) , kommt neuerdings mit dem Wunsch, das er im nächsten Jahr bei mir einziehen möchte.
Die gesetzliche Grundlage ist wohl, das er mit 14 mitbestimmen kann, wo er wohnen möchte.
Räumlich währe das kein Problem, da meine Jungs ( 11 und 13 ) ihr eigenes Zimmer bei mír haben
und auch der weg zur Schule mit dem Bus rund 20 dauert
( es gibt eine direkte Busverbindung zwischen meinem Wohnort und der Schule )
Einzig die Betreuung müste ich regeln, da ich ganztägig arbeite, aber auch das sollte gehen.
Hat jemand Tipps , Ideen, Hinweise ... schließlich beiben noch ein paar Fragen offen zum Thema Kindesunterhalt
und Ex-Frau, die damit nicht so ganz einverstanden ist.
Für Anregungen bin ich jederzeit empfangsbereit.
lg
also erstmal hallo hier,
zu deiner frage,erstmal ist wichtig ,wie die KM dazu steht und ob von der seite widerstand zu erwaten ist.
falls diese keine steine in den weg legt ,denke ich das die betreuung bei einem 14 jährigen das kleinere problem ist ,je nach dem wie zuverläßig und vertrauenswürdig er ist.
es müsstenklare regeln aufgestellt werden ,was er wenn du nicht da bist in eurer wohnung darf und was nicht.einen "babysitter" wird er sich wohl verbieten.wie lange wäre er den dann so alleinund wie weit weg bist du dann?
also meine kids 11,13,14 müssen nachmittags manchmal auch 2-3 stunden alleine klar kommen.
wie kommt der wunsch zu stande? hat er pupertäre schwierigkeiten mit derkm?ich hielt es für klug sich mal mit derkm und ihm zusammen zusetzen ,den wunsch zu erörtern und hören wie es dazu kommt.
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
Hallo HerrKlein,
also erstmal, das mit dem Mitbestimmen ist so ne Sache.
Sind die Kids volljaehrig entscheiden sie ganz alleine, davor jedoch wiegt ihre Meinung mehr je aelter sie werden. Mit 13/14 ist die Meinung, der Wunsch des Sohnes schon zu beruecksichtigen und diesem auch eher stattzugeben.
Allerdings heisst das nicht, dass da jeder Richter sagt, ok, zieh um.
Ich wuerde vielleicht auch nach nem Grund kucken, allerdings kann ich mir auch gut vorstellen, dass Kids in dem Alter oder einfach nach langer bei einem ET gerne beim anderen ET wohnen wollen. Ganz frei nach dem Motto, ich hab bei dem gelebt, nu will ich mal beim anderen wohnen.
Was sagt denn dein Sohnemann genau?
Zum KU, ganz einfach, eigentlich. Du zahlst KU fuer das bei der Mutter lebende Kind und sie, im Falle, dass der Sohn zu dir zieht, zahlt fuer ihn.
Gegenrechnen wuerde ich nicht und es ist auch nicht erlaubt.
In der Realitaet sieht das aber oft anders aus, der eine zahlt, der andere nicht. Stelle dich einfach darauf ein, dass du unter Umstaenden weiterzahlen muesstest, aber deine Ex nicht. Grund zumeist, kein ausreichendes Einkommen.
Insofern wuerde ich mir an deiner Stelle Gedanken machen, ob du unbedingt auf den KU angewiesen bist. Wenn nicht, dann wuerde ich mir gut ueberlegen das Dingfest machen zu wollen.
Ein Grund dafuer, dass die KM nicht will, dass Sohnemann zu dir zieht, koennte der faellige KU sein. Abgesehen davon, dass er ihr dann fehlt, muesste sie ja zahlen....verstehste?
Die Aussicht nicht zahlen zu muessen veraendert vielleicht ihre Sicht...keine Ahnung.
Ich moechte dir nicht unbedingt nahe legen, den KU im Falle eines Falles nicht einzufordern, da es fuer den Sohn ist, aber letztlich gehts ja erstmal ums Kind und nicht um Geld.
Interessant finde ich den Satz, dass dein Sohn naechsten Jahr zu dir will, hat das mit der Schule zu tun? Oder hat das mit was anderem zu tun?
Gruss riviera
Servus HerrKlein!
Ich sehe es ähnlich wie riviera (nach dem Motto mit Honig fängst Du Fliegen):
Wenn Du es vertreten kannst, verzichte auf KU-Forderungen fürden Großen, das könnte der KM die Entscheidung und Zustimmung PRO Papa leichter machen! 😉
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Rivera,
hallo Lupina,
erstmal vielen Dank für Eure antworten .
also Sohnemann sagt eigentlich nur, das er gerne auch mal bei mir Leben möchte aber keine konkrete angabe wieso und weshalb .
Zum KU, ich zahle im Moment für beide Jungs Unterhalt, ich denke aber mal, das der Teil , für den älteren , dann nicht mehr an meine Ex geht, da er ja dem Kind zu steht, für den jüngeren werde ich in jedemfall weiter KU zahlen.
das ist auch gar kein Thema, höchstens bei meiner Ex, da ihr ja der Teil dann fehlen würde. So ihrer Aussage und Sie ja dann mehr arbeiten müste um das ggfl. auszugleichen.
Das wäre dann auch Ihr Einwand und Ihr Widerstand @Lupina
Warum erst nächstes Jahr ist schnell erklärt .. er wird dann 14.
Wie lange er alleine wäre , wenn ich die normalen Schulzeiten nehme ,
wäre er ohne Betreuung von 13:30 bis gut 18:00 Uhr alleine ... da würde meine Ex Sturm laufen wenn dem so wäre
Wie weit , tja, ne stunde fahrzeit mit dem auto hab ich schon, zwischen Arbeit und Wohnung
gruß
markus
...sagte ich ja, es kann sein, dass Kids einfach mal beim anderen ET leben wollen.
Und auch, dass a) der KU fuer den Grossen der KM nicht nur fehlt sondern b) sie selbst dann zahlungsmaessig dran waere.
Die KM sagt also schon gleich, so wie du es beschreibst, das Geld ist der Knackpunkt, insofern ist die Frage an dich, inwieweit koenntest du das alleine packen? Kannst du fuer das juengere Kind zahlen und fuer den Grossen alleine grade stehen?
Manchmal sind Mamis geldtechnisch zu kriegen...so nach dem Motto, du brauchst nicht zahlen, ich kriege das alleine hin. Zwar hat sie dann weniger, aber auch weniger Ausgaben.
Ist nicht die Loesung, aber koennte eine sein.
Das mit dem Alter spielt nicht wirklich eine Rolle. Er muesste insofern nicht warten, da er das eh nicht entscheidet. Auch mit 13 hat sein Wunsch schon Gewicht.
Mit der Betreuung sehe ich ein Problem. Klar kann ein 13/14 Jaehriger alleine bleiben, aber die Frage ist, was macht er in der Zeit.
Macht er Sport oder so? Was fuer Moeglichkeiten hast du um diese Zeiten zu verringern, also die alleinsein-Zeit meine ich.
Gruss riviera
hallo riviera,
um das mit dem KU aufzugreifen, wenn ich dich richtig verstehe müste sie an mich zahlen ?
hieße ich zahle den KU für den jüngeren an Sie , und den KU für den großen behalte ich ein und sie muss denoch an mich KU für den großen zahlen ... da würde sie sofort streiken ..
Also vom finaziellen her , wenn ich den teil für den großen einbehalte , dann braucht Sie keinen KU an mich zu zahlen
Was er für möglichkeiten hat, zum einen hat er ja noch seinen Sport und 2 mal die woche auch training
zum anderen verabredet er sich nachmittags mit seinen Freunden.
Welche möglichkeiten ich habe. ich könnte zum einen statt um 18 uhr um 17 uhr feierabend machen , ich denke mal mein chef würde das akzeptieren , oder aber ggfl nur noch 4 Tage arbeiten und einen Tag Homeoffice
...ja klar...wenn die Kids bei ihr leben, musst du an sie den KU fuer die Kids zahlen. Zieht eines zu dir, ist sie dem bei dir lebenden Kind rein rechtlich KU verpflichtet. So wie du weiterhin fuer das bei ihr lebende Kind.
Deswegen sag ich ja, verrechnen ist da nicht, nicht rechtlich. Der KU ist immer Anspruch des Kindes, nicht der Eltern. Gehandhabt wird das oft anders, naja, egal.
Du muesstest also weiterzahlen...eventuell laesst sie den Sohn zu dir, wenn du ihr sagst, ich zahle KU fuer das andere Kind weiter, fuer den Sohn der zu mir will muesstest du zwar zahlen, aber das "brauchst" du nicht. (boah, sowas darf man eigentlich gar nicht schreiben...)
Wenn du das selbst geregelt bekommst mit der Betreuungszeit, dann ist das gut so. Im Streitfall sehe ich bei euch jetzt so erstmal keine Probleme, einfach wegen des Alters.
Was dagegen spraeche waere die Trennung der Geschwister, wobei in dem Alter das auch nicht mehr so dramatisch gesehen werden koennte, kommt auf deren Verhaeltnis an.
Achtung> sollte der Sohn echt zu dir kommen, dann waere eine Abaenderung des Titels fuer den KU faellig, weil solange der besteht kann sie daraus vollstrecken.
Wie ist das mit dem Sorgerecht bei euch? Und wie ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht geregelt?
....
wir haben das gemeinsame sorgerecht für beide kinder , was anderes käme auch nie in frage für mich
der aufenthalt ist im moment bei meiner ex frau .
Der Streipunkt wird für Sie einfach der fehlende KU sein, das sie nur halbe tage arbeiten geht zwecks Kinderbetreuung
und dann müsste sie ja ganze Tage arbeiten gehen damit sie das auffangen kann .
und das kommt nicht in Frage für Sie o - ton exfrau und nur ein paar stunden mehr ... auch niemals
...der Aufenthalt bei der KM, ist schon klar. Das war nicht meine Frage. Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht von euch? Wurde das je geregelt? Ist naemlich nicht unbedingt der Fall.
...naja, wenn der Grosse nicht mehr bei ihr wohnt, dann hat sie ja auch weniger Ausgaben...koennte man vielleich anbringen. Das ist eben ne Rechenaufgabe, vielleicht kannst du das mal durchrechnen fuer sie...im guten Sinne...? Dann braucht sie nicht mehr arbeiten....
Ein Gericht wuerde ihr schon nahelegen bei dem Alter der Kinder mehr arbeiten gehen zu koennen, allerdings haben glaub ich viele Richter grosses Verstaendnis fuer Mamis mit kleinem Job und wenig Einkommen.
Rede doch erstmal mit deinem Sohn, wie und was er sich genau vorstellt und das das schon gravierende Veraenderungen mit sich bringt. Ihm sollte das so gut klar wie nur moeglich sein.
Und dann auch das Gespraech mit KM suchen, nicht fordern sondern gleichberechtigt ausstauschen sag ich mal.
Gruss riviera
Hallo Herrklein
Ich würde vorschlagen, das ganze KU geplänkel mal außen vor zu lassen. Sind ungelegte Eier.
Jetzt geht es um die Frage, was dein Sohn möchte und ob du in der Lage bist, dass zu realisieren.
Wenn dem so ist, sprich mit ihm und wenn er dabei bleibt, sprichst du mit der EX und sagst ihr,
was demnächst passieren wird. Mit ihrem Einverständnis oder ohne, aber es wird passieren.
Ich setze voraus, das gemeinsames ABR besteht. Der Junge ist alt genug und wenn er sich
weigert zur KM zurück zu gehen, kannst du ihn ja schlecht mit der Brechstange aus dem
Türrahmen lösen. Mit anderen Worten: Du behälst ihn ein! Deine EX kann sich nicht dem Willen
des Kindes in diesem Alter nicht entziehen. Wenn du ihn da behälst, was soll sie machen? Ihn auf
der Strasse ins Auto zwingen? Das würde für sie wohl mit blauen Flecken am Schienenbein enden.
LG Thomas
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
... das mit dem ABR muss ich tatsächlich mal nachlesen ob und wie das geregelt wurde :redhead:
mit der Brechstange soll eigendlich nichts gelöst werden.
mein Sohn weiß , das ich ihm nicht die Türe nicht zuhalte und ihm einen einzug auch nicht verweigern werde .
Die Frage der realisierung ist alles eine Frage der Organisation und ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber.
und @ riviera zur lage mit mamis mit kleinem jon, meine ex ist im öffentlichen Dienst
von wegen kleiner Job und kleiner Lohn
Hallo
mein Sohn war 14 als meine EX Frau sich selbstverwirklichen wollte . Mein Sohn ist bei mir geblieben (einer von 5 Kindern )aber was meine EX alles angestellt hat das er seine Meinung ändert ist nicht mehr normal . Vom Jugendamt über Gericht usw hat aber alles nichts gebracht . Sohn ist jetzt 19 und immer noch bei mir und hat leider ein gestörtes Verhältnis zu seiner Mutter . Ich muss ihn zwingen wenigstens einmal bei ihr Anzurufen . Und beim Unterhalt habe ich noch nie eine Gegenrechnung gemacht.
Servus Herrklein!
... das mit dem ABR muss ich tatsächlich mal nachlesen ob und wie das geregelt wurde
Wenn bisher kein gerichtliches Urteil oder eine Urkunde für Übertragung des ABR auf KM vorliegt, dann habt ihr beide ABR als Bestandteil des GSR!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Soderle , um mich mal dem alten Thema zu zuwenden
Es ist vollbracht :thumbup:
Sohnemann ist nach den Sommerferien bei mir eingezogen. :phantom:
Schulisch gesehen gibt es keine gravierenden Problem,
neue Freundschaften beginnen langsam und er fühlt sich wohl
Kindergeld haben wir nun auch beantragt
was wollen wir also mehr
Hallo Herrklein,
freut mich für euch.
Ist der Umzug mit Billigung der KM erfolgt oder habt ihr einfach Fakten geschaffen?
Gruß
Bart
Hallo Bart,
der Umzug ist mit der Zustimmung der KM erfolgt
wir haben die Fakten im Vorfeld ausdiskutiert und Sohnemann hat sich durchgesetzt
Hallo Herrklein
Dann mal : Herzlichen Glückwunsch ! Schön, dass es geklappt hat. Wenn ich mich recht erinnere, hast du doch noch ein Kind? Na, dann bereite mal das nächste Zimmer vor :rofl2: .
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Hallo Jemmy,
du erinnerst dich richtig : 😉 aber der kleine hat ja noch ein wenig zeit bis er 14 wird
Hallo
du erinnerst dich richtig : 😉 aber der kleine hat ja noch ein wenig zeit bis er 14 wird
Ooch, hatte mein Kleiner auch, nu isser auch hier 😉
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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