Hallo,
ich habe im Internet einiges gelesen darüber, aber so 100 % schlau bin ich noch nicht geworden.
Mein Lebensgefährte und ich werden im September heiraten. Momentan ist es so, dass er mehr verdient als ich.
Ich bin momentan freiwillig in der gesetzlichen KV versichert , bei mir sind 3 Kinder mitversichert (Familienversicherung) .
Wir denken nun darüber nach, ob ich erstmal bei meinem LG nach der Heirat in die KV gehe und die Kinder dann ebenfalls, als Stiefkinder, dort mitversichert sein könnten. Dies sollte nach meinen Recherchen möglich sein, wenn, bzw. solange mein LG mehr verdient als ich. Ich bin Selbstständige, Teilzeit.
Ist das erstmal so richtig oder nicht ?
Der nächste Punkt : dies ginge wahrscheinlich nur bei 2 Kindern (ich habe das ASR , sie leben bei uns) . Für das dritte Kind besteht GSR und es lebt beim Vater. Meinen Recherchen nach könnte dieses Kind dann nicht mehr bei mir bzw. uns mitversichert sein .... ?
Höchstwahrscheinlich (ich weiß es noch nicht genau) kann das dritte Kind jedoch auch nicht beim Vater mitversichert werden . In diesem Falle wäre es dann wohl so, dass ich die freiwillige Versicherung eher beibehalten sollte, sodass eben alle 3 Kids problemlos bei mir mitversichert sein können.
Falls jemand dazu näheres weiß und sich auskennt , wäre ein Tip super .
Viele Grüße,
Mailin
Hi mailin,
Dein zukünftiger Mann kann die bei euch lebenden Stiefkinder zusammen mit dir in eien Famileinversicherung mitaufnehmen, wenn er den Hauptteil des Familieneinkommens erarbeitet. D.h. dein Einkommen plus der KU, den die Kinder bekommen muß unter seinem Einkommen liegen. Dann geht das auch recht einfach. Es wird allerdings jedes jahr überprüft.
Das Kind das nicht bei euch lebt kann er natürlich nicht mitversichern.
Warum kann es nicht beim KV versichert werden? Sobald eine Ehepaar geschieden ist kann das Kind, unabhängig vom Einkommen des anderen Elternteil, bei dem Elternteil versichert werden bei dem es lebt. Da gilt nicht mehr, das es dort verscihert werden muß wo das höhere Einkommen ist.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
danke für deine Antwort.
D.h. dein Einkommen plus der KU, den die Kinder bekommen muß unter seinem Einkommen liegen. Dann geht das auch recht einfach.
Die Kinder bekommen kein KU, es gibt also nur mein Einkommen.(edit : Kindergeld natürlich auch) Gibt es dazu eine "Regel" wieviel es unter seinem Einkommen liegen muss ? Ansonsten wäre das ja momentan so gegeben, also müsste das gehen.
Das Kind das nicht bei euch lebt kann er natürlich nicht mitversichern.
Das ist der Knackpunkt.
Warum kann es nicht beim KV versichert werden? Sobald eine Ehepaar geschieden ist kann das Kind, unabhängig vom Einkommen des anderen Elternteil, bei dem Elternteil versichert werden bei dem es lebt. Da gilt nicht mehr, das es dort verscihert werden muß wo das höhere Einkommen ist.
Wir waren nicht verheiratet . Das höhere Einkommen lag / liegt bei meinem Ex, was aber keine Rolle spielte, denn : er war eine zeitlang nicht krankenversichert (Probleme mit gesetzlicher KV wegen Selbstständigkeit ) , seit diesem neuen Gesetz ist er wohl seit letztem Jahr wieder krankenversichert, allerdings weiß ich das nicht sicher , weiterhin weiß ich auch nicht in welchem Rahmen. Dies werde ich nochmals erfragen müssen, allerdings ist die Kommunikation momentan etwas schwierig.
Falls dies also bei ihm nicht möglich sein sollte, werde ich dann die freiwillige KV (mit allen 3 Kids mitversichert) wohl beibehalten.
Grüße,
Mailin
