Hallo,
da ich mir nicht sicher bin ob hier richtig bin bitte ich schon mal um Vergebung, falls nötig bitte verschieben, danke.
Folgende Problematik, meine Ex teile mir kürzlich mit das sie einen Kitaplatz ergattern konnte, nun möchte sie von mir eine Vollmacht, um wie sie schreibt im Januar den Vertrag zwischen ihr und der Kita fertig zu bekommen damit unser Sohn ab 2.2.2014 in diese Kita gehen kann. Mir persönlich stellen sich die Nackenhaare auf beim Gedanken ihre eine VOLLMACHT mit meiner Unterschrift aus zu händigen, mein Vertrauen hat sie gründlich kaputt gemacht, die Frage ist, muss es eine Vollmacht sein, kann ich nicht einfach zur Vertragsunterzeichnung mit anwesend sein und mein X machen? Oder muss ich einfach nur in einen Dreizeiler meine Zustimmung / Einverständnis zu dem Vertrag bzw. Kitaplatz geben da ich geteiltes Sorgerecht mit ihr habe?
Um Missverständnisse gleich vorweg zu entkräften, ich bettle und mache seit 3 Jahren das der Junge endlich in eine Kita kommt, wenn es im Februar dann los geht, sieht mein Sohn zum ersten mal in seinem Leben nach 3 Jahren 8 Monaten eine Kita von innen.
Ich danke schon mal im voraus.
Gruß Sven
Hallo Sven,
ich würde keine Vollmacht ausstellen sondern eine Einverständniserklärung. Signalisiere Deiner Ex, dass Du Dich freust, dass Dein Sohn die Kita besucht und dass Du damit einverstanden bist. Du möchtest Dir aber gern selbst die Kita mal anschauen und dabei kannst Du gleich die Einverständniserklärung abgeben.
Vielleicht das ja ein für Dich gangbarer Weg.
VG Susi
Moin Sven.
Ich denke, Du solltest hier aus einer Mücke keinen Elefanten machen. Die Frage nach Deiner Unterschrift beweist eigentlich, dass KM das GSR respektiert und weiß (bzw. von kita darauf aufmerksam gemacht wurde), dass Deine Unterschrift für gewisse Dinge notwendig ist.
Vielmehr solltest Du Dich um inhaltliche Dinge kümmern: Auswahl der Kita, Kosten und deren Aufteilung. Wenn hierüber Einigkeit besteht, dann stellt der eigentl. Vertrag keine Hürde mehr da, zumal angesichts der Marktstärke der Kita-Anbieter indiv. Änderungen selten möglich sind. Der guten Ordnunghalber könntest Du KM bitten, den Vertrag vorab zu erhalten, dann kannst Du auch unterschrieben zurück geben und das Thema Vollmacht wird umschifft. Ich halte aber eine Vollmacht/ Einverständniserklärung für diese Zwecke auch nicht für kritisch.
um es klar zu schreiben: ich will Dir als Vater mit GSR in keinem Fall absprechen auch mal in der Kita Präsenz zu zeigen und Dich dort einzubringen. Die Unterzeichnung des Standard-Betreuungsvertrags allerdings so aufzuplustern und dann noch mit dem fehlender Vertrauen zur KM halte ich für den falschen Weg.
Ich hoffe, ich könnte Dir meine Gedanken nahe bringen,
Gruss, Toto
Ich kann dein Problem auch nicht so ganz nachvollziehen.
Du bist mit Kita einverstanden. Warum legst du dich jetzt quer?
Du sollst ihr ja auch keine Blankovollmacht unterschreiben wie:
"Die Mutter darf tun was sie will und ich bin mit allem einverstanden!"
sondern lediglich diesem Vorgang zustimmen, sofern du keine sachlichen Einwände hast.
Oder hast du mit dieser Kita ein Problem?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Sid,
sehe hier auch kein Problem. Normalerweise werden die Verträge bei Elternabenden ausgeteilt. Entweder gehst Du gleich dort mit und unterschreibst oder (falls dies bei Euch nicht so ist) lässt Du dir den Vertrag von der Exe geben (zu schicken) und schickst ihn unterschrieben (umgehend - denn da erweist sich mancher KV auch mal als Schnarchnase, wenn man der Forenerfahrung folgt) an die KM zurück. Fertig ist die Sache. Gruß Ingo
P.S. Ab dem 3 Lebensjahr sind Kinder in der Kita gut aufgehoben. Ob man Kinder schon mit 8 Monaten in eine Kita geben "muss", kann jeder für sich selbst entscheiden. Persönlich würde ich es für zu früh halten.
Hallo
Die meisten Kitas haben für solche Fälle einen Vordruck.Einfach mal hin gehen und nachfragen. Bei der Gelegenheit kannst du dich gleich vorstellen und eventuell dir die Kita mal ansehen.
Deiner Ex eine schriftliche Vollmacht geben, mußt du nicht.
Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Vertrag mit, Betreuung in der Kita sind mW keine wesentlichen Dinge das Kind betreffend, unterfallen der Alltagssorge, in der jeder ET für sich entscheiden kann, unterfallen nicht der Elterlichen Sorge im engeren Sinn, in der beide ET nur zusammen entscheiden können.
Ich würde der Mutter dennoch eine Einverständniserklärung aushändigen oder besser mit der Mutter zusammen den Vertrag unterzeichnen. Dann besteht nicht nur zw Kita und Mutter ein Rechtsverhältnis, sondern auch zum Vater.
Letzteres würde ich schon deshalb versuchen, um zu sehen wie Mutter und Einrichtung mit gleichberechtigter Elternschaft umzugehen gedenken. 🙂
W.
Hallo
Vertrag mit, Betreuung in der Kita sind mW keine wesentlichen Dinge das Kind betreffend, unterfallen der Alltagssorge, in der jeder ET für sich entscheiden kann, unterfallen nicht der Elterlichen Sorge im engeren Sinn, in der beide ET nur zusammen entscheiden können.
Das ist schlich nicht richtig.
In jedem Kita-Vertrag müssen BEIDE Sorgeberechtigten unterschreiben und nein, das unterliegt nicht der Alltagssorge, was sich aber durch logisches überlegen selbst erklärt, schließt man solch einen Vertrag ja nicht für ein paar Tage, sondern mehrere Jahre.
Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
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In der Praxis kann der TO aber doch froh sein, dass sowohl die Mutter als auch der Kiga den Vater einbeziehen, was, Rechtslage hin oder her, nicht selbstverständlich ist und ich halte den Vorschlag, den Vertrag eigenhändig im Kiga zu unterschreiben für sehr gut.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nö Jemmy, ich brauchte keine Unterschrift vom sorgeberechtigten Ex. Ich weiß auch von einer Oberschule, bei der auf dem Anmeldebogen steht: Unterschrift EINES Erziehungsberechtigten.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM
Das mag ja sein, mir wurden (1991) AK 47 und Handgranaten von den abziehenden Russen zum kauf angeboten. Die durfte das auch nicht. :rofl2:
Fakt ist: Das ist illegal. Das diverse Kitas/Schulen usw sich über das Recht stellen ist leider Fakt, aber es liegt ja an jedem selbst, das so hin zu nehmen oder dagegen vor zu gehen. Nichts desto trotz, werden auf allen Kita Anmeldungen die mir je zu Gesicht kamen die Unterschriften BEIDER (wenn vorhanden) Erziehungsberechtigten verlangt.
Schule ist aber auch noch eine ganz andere Sache, da hierbei der Wohnort und die Schulpflicht sowie der Einzugsbereich der Schule eine Rolle spielt. Derartige Pflichten gibt es für Kitas nicht.
Vor kurzem ist ein Freund meines Sohnes innerhalb unserer Stadt umgezogen und MUSSTE auf eine andere Realschule, da er ab dem Umzug nicht mehr im Einzugsbereich seiner alten Schule wohnte.
Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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@Susi so hatte ich mir das eigentlich auch gedacht.
@Toto also Grundsätzlich mache ich hier überhaupt aus keiner Mücke einen Elefanten und ich plustere auch nichts auf.
Man sollte der Verständlichkeit meiner Skepsis vielleicht erwähnen das die KM(das mit denn Abkürzungen ist echt geil hier, wie beim Militär) schon soooo oft direkt vor mir stand und mir direkt ins Gesicht gelogen hat das ich schon gar nicht mehr mitzähle, selbst Lügen unter Eides Staat vor Gericht als völlig normal angesehen wird, würdest du so einer Person vertrauen? Und es wurde nicht nach meiner Unterschrift gefragt, mir wurde schriftlich mitgeteilt und eine Frist gesetzt bis wann ich der KM eine Vollmacht zu zuschicken habe, auf befehle steh ich schon mal gar nicht, zumindest nicht von der KM, wie ist es mit dir?
@Beppo ich stelle mich nicht quer und ja genau so wie du es schreibst hört es sich für mich an.
@Ingo Problem an der Sache ist wohl, das es bis jetzt nur eine Reservierung gibt, der Termin für die Vertragsunterzeichnung sowie Ort sind mir bis jetzt immer noch nicht bekannt und die Kita befindet sich bis heute immer noch im Bau.
Ich persönlich und wie gesagt das ist meine persönliche Meinung, halte es durchaus für angebracht und wünschenswert wenn mein Sohn schon mit 12 Monaten in eine entsprechende Einrichtung gekommen wäre, denn mal ehrlich Hand hoch, wessen Kind hat im alter von 3Jahren und 6 Monaten immer noch kein einziges Wort gesprochen, war in dem Alter immer noch nicht trocken? Wenn Fragen aufkommen, führe ich das ganze gern weiter aus.
@Jenny danke für deine Worte, das werde ich tun sobald die Einrichtung eröffnet wurde, wenn der Bau rechtzeitig fertig wird.
@Wildlachs genau das hatte ich vor, wenn mir Ort und Zeit bekannt sind, mein X selbst zu machen, warten wir ab bis jetzt hab ich keine Antwort von ihr.
@ALL Wir holen jetzt alle mal tief Luft und gut, es war und ist nicht meine Absicht gewesen hier einen Krieg an zu zetteln, auch wenn ich das sehr gut kann, ich danke allen soweit und werde wenn gewünscht neues schreiben sobald sich etwas tut, Fragen beantworte ich gern und für Hilfe bin ich dankbar.
Gruß Sven
Hi Sid,
fehlt nur noch der Uvd bei den Abkürzungen 😉
Aber im Ernst:
denn mal ehrlich Hand hoch, wessen Kind hat im alter von 3Jahren und 6 Monaten immer noch kein einziges Wort gesprochen, war in dem Alter immer noch nicht trocken? Wenn Fragen aufkommen, führe ich das ganze gern weiter aus.
Was Du jedoch beschreibst, macht für mich eher den Eindruck der Kindswohlgefährdung, wenn ein Kind mit fast 4 Jahren nicht sprechen kann. Das deutet auf schwere Entwicklungsdefizite hin und wäre ein Fall fürs Jugendamt. Warst Du dort schon einmal vorstellig?
Ein Kind was einnässt bzw. nicht spricht ist übrigens kaum in eine normale Kiga-Gruppe zu integrieren, da die Erzieherinnen gar nicht den notwendigen Personalschlüssel haben, um sich um ständig "nasse" Kinder zu kümmern.
Hier solltest Du vielleicht mal beschreiben, was Du in der Vergangenheit gegen diesen Zustand unternommen hast? Gruß Ingo
Das ist kein Fall fürs Jugendamt, sondern einer für den Kinderarzt. Dahin kann selbstverständlich auch der sorgeberechtigte Vater gehen, bevor er der Ex über das Jugendamt eine verpult.
Gruß LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin LBM,
sicherlich ist da auch ein Arztbesuch fällig.
Bei der KM scheint aber "einiges" schief zu laufen, wenn ein Kind mit fast 4 Jahren nicht sprechen kann (wenn man SID hier glauen kann). Dann kann man sich auch einmal fragen, ob überhaupt U-Untersuchungen wahrgenommen wurden, wenn dort solche Probleme voherrschen. Gruß Ingo
Moin Sid,
warum warten?
Was spricht dagegen, unabhängig von der Mutter und mit Dokumenten ausgestattet, die die gem. Sorge belegen, zur Kita zu gehen und dort Deine Unterschrift unter den Vertrag zu setzen?
Ich sehe keinen Grund und auch keine Notwendigkeit, zeitgleich mit der Mutter zu zeichnen.
Du wirst dann recht schnell erkennen können, wie die Kita tickt.
W.
Hi,
die Sache mit der Unterschrift würde ich auch so regeln wie von Wildlachs empfohlen. Du tappst zu der Kita und unterschreibst bei denen direkt. Anschließend teilst du der Ex mit das du schon unterschrieben hast und gut ist.
Und bei einem Kind das in diesem Alter nicht sprechen kann würde ich mir sofort einen Termin beim Kinderarzt geben lassen! Angesagt ist hier sicherlich auch ein Hörtest beim Fachmann. Als sorgeberechtigter Elternteil kannst du ja auch deine Ex bitten mit dir gemeinsam da hinzugehen. Es bringt nämlich wenig wenn dann Therapien empfohlen werden und die KM keinen Bock hat die durchzuziehen.
Wäre das Kind früher in der Kita gewesen hättet ihr die Empfehlung das abklären zu lassen schon länger bekommen, das ist allerdings der einzige Vorteil den ich in einem früheren Besuch der Kita sehen kann. Wenn alle U Untersuchungen beim Kinderarzt erfolgt sind fragt sich aber warum der bisher noch nicht eingegriffen hat. Und hier kann ich dir aus meiner Erfahrung, und der Erfahrung meiner Kolleginnen, leider sagen das Kinderärzte das teilweise erst viel zu spät tun. Einfach weil sie nur eine bestimmte Anzahl von Therapien für die Kinder aufschreiben dürfen. Man bekommt also beim Hausarzt oft leichter ein Rezept für Ergo oder Logo als beim Kinderarzt.
Sehr gute Anlaufstellen sind in dem Alter aber auch die Frühförderstellen oder Frühförderzentren. Da sind die Fachleute für die Kindesentwicklung in dem Alter gebündelt und die haben auch die Möglichkeit über andere Töpfe Therapien bezahlt zu bekommen.
Gerade bei verzögerter Sprachentwicklung sollte man sehr vorsichtig sein. Also ab zum Kinderarzt und sollte euch der vertrösten dann ab zum HNO und zur Frühförderstelle! Da kann viel dahinterstecken, muss aber nicht. Von sprechfaul bis hörgeschädigt oder Problemen mit der Mundmuskulatur kann da vieles ursächlich sein.
LG
Nadda