hey ich bin neu hier.
ich bräucht mal ein rat.
der erste frage wäre, Kindergarten.
kann meine ex einfach ohne eine unterschrift von mir (der Vater) das gemeinsame kind in einen kindergarten anmelden.
ich muss noch dazu sagen das die mutter und ich das gemeinsame sorgerecht haben.
meine zweite frage wäre, Familienname.
meine ex hat geheiratet, ist ja nixxx schlimmes aber jetzt möchte sie auch das meine tochter den namen des mannes haben soll.
ich hab nein gesagt nur hab ich jetzt die befürchtung das ich ein brief von anwalt bekomme. hab ich eine chance vor gericht oder muss ich mich wieder beugen?
ich würde mich freuen über eine antwort 🙂
hat keiner eine idee?
Hi,
vielleicht hast du einfach ein wenig Geduld. Alle hier schreiben freiwillig und in ihrer Freizeit.
zu 1.) In der Theorie muss sie dich um die Unterschrift auf dem Vertrag bitten, weil er von beiden Eziehungsberechtigten unterschrieben werden muss. In der Praxis interessiert es keinen.
zu 2.) Die Einbennung braucht bei GSR deine Zustimmung. Eine gerichtliche Ersetzung deiner Zustimmung ist unwahrscheinlich, weil diese für das Kindeswohl absolut notwendig sein müßte.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
wessen Nachnamen hat die Kleine jetzt?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
1. Nein, sie benötigt Deine Zustimmung.
Falls der Platz Dir aus wirklich wichtigen Gründen nicht gefallen sollte, gehe dort hin und verweise auf die Rechtssituation. Das Kind darf dann dort nicht betreut werden.
2. Nein, da hat die KM keinerlei Chancen.
sie trägt den mädchenname ihrer mutter nur der name der kindesmutter hat sich durch die heirat geändert.
ich danke euch für die infos
Hallo,
ich könnte es verstehen, wenn sie DEINEN Namen ablegen sollte. Aber warum soll sie denn nun einen Namen behalten, den keiner mehr trägt, weder Vater noch Mutter? In diesem Zusammenhang würde ich noch mal darüber nachdenken, ob Du die Zustimmung gibst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
sie kann mein namen haben
sie kann mein namen haben
Die einzig richtige Antwort!
DU bist der Vater!
Hallo,
natürlich könnte sie das. Aber der neue Name der Mutter ist ja jetzt auch "ihr" Name. Sie hat ja keinen anderen Namen mehr. Mir ist schon bewusst, dass Du mit dem neuen Namen der Mutter den neuen Mann verbindest, aber objektiv betrachtet ist es eben jetzt auch ihrer. Auch wenn ihr Mann (und vermutlich tausende andere Menschen in Deutschland) jetzt so heißt/heißen.
By the way: Ich kenne nur Urteile, die die Einbenennung thematisieren, wenn das Kind den Namen des leiblichen Vaters haben, nicht aber Urteile zu Fällen wie Deinen. Ist da jemandem was bekannt?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
meine ex hat geheiratet, ist ja nixxx schlimmes aber jetzt möchte sie auch das meine tochter den namen des mannes haben soll.
ich hab nein gesagt nur hab ich jetzt die befürchtung das ich ein brief von anwalt bekomme. hab ich eine chance vor gericht oder muss ich mich wieder beugen?
natürlich könnte sie das. Aber der neue Name der Mutter ist ja jetzt auch "ihr" Name. Sie hat ja keinen anderen Namen mehr. Mir ist schon bewusst, dass Du mit dem neuen Namen der Mutter den neuen Mann verbindest, aber objektiv betrachtet ist es eben jetzt auch ihrer. Auch wenn ihr Mann (und vermutlich tausende andere Menschen in Deutschland) jetzt so heißt/heißen.
By the way: Ich kenne nur Urteile, die die Einbenennung thematisieren, wenn das Kind den Namen des leiblichen Vaters haben, nicht aber Urteile zu Fällen wie Deinen. Ist da jemandem was bekannt?
Häähhh?, ich nix verstehen, morgen andere Baustelle.
GSR, Namensgebung, Mutter heisst wie Next, Kind wie er, frage wie Kind heisst?
Wie er?
Nix ändern, Kind wie er!
Gruss Wedi
frage wie Kind heisst?
Wie er?
Nix ändern, Kind wie er!
Gruss Wedi
Ja, das hat LBM auch gesagt, lieber Wedi.
Falls das Kind den Familiennamen seines leiblichen Vaters hätte.
Aaaber: Das leibliche Kind des TO trägt bislang den Mädchennamen seiner Mutter.
Deren jetztiger Ehemann scheint der erste rechtmäßig Angetraute der KM zu sein.
LBMs Frage, was in solchen Fällen üblich ist, finde ich auch interessant.
Frage an Szenario:
Was bringt es dir persönlich, deiner Ex bei der Einbenennung eures Kindes in ihre neue Familie Steine in den Weg zu legen?
🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
By the way: Ich kenne nur Urteile, die die Einbenennung thematisieren, wenn das Kind den Namen des leiblichen Vaters haben, nicht aber Urteile zu Fällen wie Deinen. Ist da jemandem was bekannt?
Er hat GSR!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Er hat GSR!
Ja und?
Die Zustimmmungsersetzung scheiterte in den Urteilen doch daran, dass mit der Einbenennung die namentliche Verbindung zum Vater gekappt würde. Das wäre ja vorliegend nicht der Fall. Deshalb fragte ich da nach Urteilen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Man braucht nicht einen Grund um die Einbenennung abzulehnen, sondern um sie durchzuführen.
Einen wichtigen obendrein.
Wenn sich die Eltern nicht einigen können und es für das Kind nicht völlig unzumutbar ist, behält es eben seinen momentanen Namen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Frage an Szenario:
Was bringt es dir persönlich, deiner Ex bei der Einbenennung eures Kindes in ihre neue Familie Steine in den Weg zu legen?
🙂 Biggi
ich will doch keinen steine in den weg legen. es ist okay das sie geheiratet hat aber ich will nicht das meine tochter auch den neuen namen von ihrer mutter bekommt. ich gehöre doch auch irgendwie zu der familie durch meiner tochter
ich gehöre doch auch irgendwie zu der familie durch meiner tochter
Aber natürlich! Das stelle ich keinesfalls in Abrede. Was mich interessiert ist, wo für Dich jetzt der gefühlte Unterschied ist, ob Deine Tochter Müller oder Meier heißt, wenn Du ein Schmidt bist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin.
ich kann den TO schon verstehen. Mit der Annahme des Namens des Stiefvaters rückt die Tochter doch tatsächlich weiter weg von ihrem Vater. Und wie wir ja alle hier im Forum häufig sehen, ergibt sich dadurch eine einfache Gelegenheit für die KM eine Entfremdung voran zu treiben. Das wäre ihr ja erschwert, wenn Sieihrer Tochter stets die Frage beantworten muss, "warum habe ich denn einen anderen Namen als Du und (Stief)Papa?"
also alles eine Frage des Vertrauens! Ist dies da, dann hätte ich zwar ein komisches Gefühl, aber ich könnte mich damit abfinden. ist dies nicht da, dann eben nicht....
Gruß Toto
Moin
Das BGB ist hier eindeutig: §1618 BGB
Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617c gilt entsprechend.
Selbst wenn das Kind den Mädchennamen der KM führt, bedarf es bei einer Änderung des Nachnamens immer der Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Jegliche Änderung des Nachnamens des Kindes ist hiermit gemeint. Unabhängig davon, welcher zuvor geführt wurde. Die Namensgebung ist Bestandteil des Sorgerechts.
Da die Einbenennung ein urkundlicher Vorgang ist, ist der Standesbeamte verpflichtet, den gesetzlichen Rahmen unbedingt einzuhalten. Es gibt irgendwo ein Urteil, wonach eine unrechtmässig vorgenommene Einbenennung rückabgewickelt wurde.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Szenario,
wir haben dieses m.E. leidige (Nach-)Namensthema hier immer wieder. Hier z.B.:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-21532.html
kannst Du sehr schön die jeweiligen Meinungen u. Ansichten nachlesen. Der TO war der Next.
Ich persönlich würde nicht zustimmen. Ex und Next hätten ja den Namen der KM als Ehenamen wählen können oder eben einen Doppelnamen. Das haben sie vermutlich bewusst nicht gemacht und ein bißchen sehe ich es wie @TotoHH.
Und zu Deiner Beruhigung, an eine Einbenennung werden grds. hohe Anforderungen gestellt. So einfach geht das nicht. Wie alt ist denn das Kind?
Viele Grüsse
