Hallo Ihr Lieben,
meine Ex-Frau zieht im Februar mit unseren gemeinsamen zwei Töchtern zurück an unseren alten Heimatort, in dem wir acht Jahre gelebt haben.
Dort besuchte sie bis zu ihrem Umzug eine Glaubensgemeinschaft (Gemeinschaft in Jesu Christo oder Lorenzianer), eine Sekte.
Leider haben die dort sehr zwilichtige Ansichten und Arten ihren Glauben zu leben; nichts davon entspricht meinem persönlichen Lebenskonzept.
Ich befürchte und vermute, dass meine Ex-Frau, sobald sie umgezogen ist, ihre Gemeinschaft wieder besuchen wird. Wenn SIE das tut ist es mir egal, allerdings möchte ich nicht, dass sie unsere Kinder dort mit hin nimmt, da ich weiß, dass sie dort mit allen Mitteln davon überzeugt werden, dass ich BÖSE bin. (Zitat: "Frauen haben [...] abgeliebte Partner nachhaltig vom Hof zu jagen!")
Habe ich IRGENDEINE Chance meiner Ex-Frau zu verbieten die Kinder mitzunehmen?
Würde mich über Eure Antworten freuen.
rent-a-fahrer
PS. Ich hoffe ich hab das Thema in das richtige Unterforum geschrieben. Ansonsten bitte verschieben.
Hi
>Hier< ist schon mal über ähnliches diskutiert worden, wobei ich nicht weiss, ob die Lorenzianer als Sekte gelten.
Gruss Wedi
Moin,
laut >>>DIESEM<<< Link ist das ein eingetragener Verein; damit wird die Argumentation in Richtung "Sekte" schwierig bis unmöglich, wenn der Staat durch das "e. V."-Etikett die Gemeinnützigkeit anerkannt hat.
Das GSR impliziert zwar die Mitsprache beider Elternteile bei nicht alltäglichen Entscheidungen; da es hier nicht um eine Taufe geht, sondern bestenfalls um den gelegentlichen oder auch regelmässigen Besuch der Kinder bei einem Verein, würde das juristisch vermutlich nicht anders behandelt als der Besuch eines Sportvereins.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Oh, Mann, das liest sich ja schon ziemlich schräg und würde mich auch beunruhigen.
Ich denke auch nicht, dass das "e.V." der Einschätzung als Sekte entgegen stehen würde, denn ein e.V. alleine ist, m.W. nicht automatisch gemeinnützig, sondern eben nur eingetragen und damit den Vereinsvorschriften unterworfen.
Für die Einstufung als Sekte ist es grade maßgeblich, nicht als Religion anerkannt zu sein, also dürften die meisten, dieser obskuren Truppen als e.V. organisiert sein.
Wie weit deine Einflussmöglichkeiten in dieser Beziehung gehen, weiß ich aber auch nicht.
Leichter wäre es vermutlich, wenn dein Sohn getauft, oder sonstwie einer anderen Glaubensrichtung angehörend deklariert werden könnte.
Dann wäre die "Umerziehung" in diese Richtung sicher eher zu verhindern.
Hapern dürfte es aber vor Allem, an der Beweisbarkeit.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
die Frage dreht sich ja weniger um die Wahl der Religion oder das Für und Wider zu dieser "Gemeinschaft". Vielmehr geht es um den Weg-/Unmzug der Ex und die Chance und Vorgehensweise, die Kinder in ihrer bisherigen Umgebung zu belassen - sprich: Sie wechseln zum Vater.
Ich konnte bisher nicht lesen, dass das ABR bei der Ex liegt. Insofern kann aus Gründen der Kontinuität der Wechsel der Kinder zu dir durchaus Chancen haben. Die Frage ist nur: Wie stehen die Kinder dazu?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Deep, denkst du denn, er sollte dieses Thema als Argument vorbringen oder lieber die Finger davon lassen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Auf die Frage ob Sekte oder nicht, habe ich >hier< eine Antwort gefunden, wo sie klar unter Sekten, an 6 Stelle, als diese aufgeführt werden.
Gruss Wedi
Servus,
an seiner Stelle würde ich mich z.B. mal an einen Sektenbeauftragten der Kirche wenden, um noch an genauere Infos über diesen e.V. zu kommen.
Sofern dieser wirklich fernab von jeglicher vernünftigen Weltanschauung fungiert, könnte es durchaus ein Vorteil für seine Argumentation sein.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi
Deep, denkst du denn, er sollte dieses Thema als Argument vorbringen oder lieber die Finger davon lassen?
Ich denke, versuch macht kluch, aber
Ich befürchte und vermute, dass meine Ex-Frau, sobald sie umgezogen ist, ihre Gemeinschaft wieder besuchen wird.
Befürchtungen und Vermutungen haben vor Gericht nicht viel Bedeutung, gerade dann wenn es um's ABR geht.
Sie würde sicher antworten, mit dem Verein habe ich seit langem nichts mehr zu tun und will es auch nicht.
Gruss Wedi
Moin,
die so genannte "Bekenntnisfreiheit" ist in einem Land, das Millionen von Juden ermordet hat, ein besonders hohes Gut. Der Umstand, dass manche Menschen dabei an objektiv abstruse Dinge glauben oder diese leben wollen, steht dem nicht entgegen. Recht hilfreich ist >>>DIESE<<< Erläuterung, in der es unter anderem heisst:
„Die Religions- und Bekenntnisfreiheit darf nicht Gegenstand anderer als vom Gesetz vorgesehener Beschränkungen sein, die in einer demokratischen Gesellschaft notwendige Maßnahmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral oder für den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer sind.“
Wie weit es die Rechte und die Freiheit der Kinder tatsächlich beeinträchtigt, wenn ihre Mutter sie regelmässig oder gelegentlich zu irgendwelchen Zusammenkünften dieses Vereins mitnimmt, dürfte juristisch im konkreten Einzelfall schwer zu belegen sein.
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines eingetragenen Vereins hat da schon starke Indizwirkung. Ausgewiesenen Sekten - beispielsweise den Scientologen - wurde dieser Status deshalb wieder aberkannt; sie gelten heute als reines Wirtschaftunternehmen mit fragwürdigen Zielen, das deshalb vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
Ich denke deshalb, dass man mit der "Sektenschiene" hier kaum weiterkommt. Argumentativ liegt das etwa auf dem selben Level wie die Mitnahme von Kindern zu Boxkämpfen, Autorennen oder Mittelalter-Ritterspielen; auch hier kann man über die Einflüsse solcher Veranstaltungen auf Kinder ja durchaus geteilter Meinung sein.
Ich würde daher eher den von Deep Thought vorgeschlagenen Weg wählen anstatt mich auf solchen unbekannten Nebenkriegsschauplätzen zu verzetteln.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin
Nun ja, von Gemeinnützigkeit steht dort nichts und konnte ich auch nichts im I-net finden. Lediglich, dass es sich um einen e.V. handelt. Eine Gemeinnützigkeit würde ich auch verneinen, da hier weltanschauliche Ziele verfolgt werden, und keine gemeinnützigen. Der Zugang dürfte demnach beschränkt sein. Ich als Atheist hätte dort wohl kaum die Möglichkeit, Mitglied zu werden (ein freier Zugang ist eine Grundvoraussetzung für die Gemeinnützigkeit).
Aber die von Dir genannte Bekenntnisfreiheit sehe auch ich als ausreichend an, viele Dinge nicht zu eng zu sehen, sie eher als Ausdruck von Freiheit zu verstehen. Das heisst ja nicht, dass mir alles gefällt und ich Kompromisse eingehen muss.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten, allerdings hab ich mich in meinem Eingangspost wohl etwas undeutlich ausgedrückt.
Leider ist "der Zug abgefahren", denn der Umzug ist längst beschlossene Sache und das von oberster Instanz.
Es wurde bei unserer Scheidung Ende November ein Vergleich gemacht, wonach ich einem Umzug unter der Bedingung zustimmte, dass sie mir die Kinder alle zwei Wochen am Freitag 100km entgegenbringen muss. Die Kinder hatten sich bei der Verfahrenspflegerin für einen Umzug ausgesprochen (u. a., weil unglaubliche Versprechungen gemacht und mit Kinderheim gedroht wurde; was sie zu sagen hatten, wurde den Kindern von der Anwältin und KM usw. regelrecht eingeimpft), weswegen ich dem Vergleich zustimmte und zumindest das ABR nicht verloren habe.
Ob das mit der Fahrerei alles so klappt, ist ein anderes Thema und gehört jetzt nicht hier her, denke ich.
(Die Kinder äußern bis heute, dass sie eigentlich lieber in ihrem jetzigen Wohnort bleiben würden, aber wie viel man darauf geben kann weiß ich leider nicht - die Beiden wurden zu oft manipuliert.)
Meine Sorge ist, dass die Kinder durch diese Gemeinschaft massiv beeinflusst werden könnten. Außerdem glaube ich, dass meine Ex-Frau sie taufen lassen wird. Kann ich denn zumindest DAS verhindern? Die "Gemeinschaft" wird ja definitiv alles daran setzen mich aus den Köpfen der Kinder zu vertreiben und deswegen wäre ich wohl der letzte, den sie nach einer Zustimmung zur Taufe fragen würden.
Sieht also ziemlich schlecht aus, was dieses Thema angeht - oder was sagt Ihr?
Grüße,
rent-a-fahrer
Ich würde sagen, ja. Es sieht schlecht aus.
Selbst wenn ein Richter dir ein Vetorecht für eine Taufe bei diesen Heinis einräumen würde, würde sie das nicht wirklich hindern, es dennoch zu tun und wenn, würdest du es ja nicht mal merken, bzw. beweisen können.
Und selbst, wenn du das sogar noch könntest, gäbe es ja kaum eine Exkommunikation, keine Strafe für die Mutter, außer einem strengen Blick und keinen Schadensersatz. Wie hoch sollte der auch sein?
Ich habe daher keinen Tipp für dich, außer, dass du deinen Kinder den Rücken stärken solltest.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin raf,
das ist ein Verein und keine Kirche. Eine (zustimmungspflichtige) "Taufe" wie bei einer Amtskirche kann es dort daher gar nicht geben. Das muss den Laden zwar nicht hindern, irgendwelchen Hokuspokus zu veranstalten und das als "Taufe" zu bezeichnen; es hat aber keine Relevanz. Der Hase liegt eher bei Deiner Zustimmung zu diesem Umzugsdeal im Pfeffer als bei irgendeinem obskuren Verein.
Wir verwahren uns hier immer wieder gegen "mütterliche Befürchtungen" gleich welcher Art. Vielleicht solltest Du Dich damit auch ein bisschen zurückhalten, solange es keine Anhaltspunkte für eine tatsächliche Kindeswohlgefährdung gibt. Immerhin hat Dich das Faible Deiner Ex für diesen Verein offenbar weder davon abgehalten, sie zu heiraten noch hat das - zumindest laut Deinen Beschreibungen hier - in Eurem Scheidungskrieg bislang eine Rolle gespielt. Das wirft dann schon die Frage auf, warum Dir das ausgerechnet jetzt einfällt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Meine EX-Frau weiß, wie ich zu der ganzen Sache stehe und es war immer ein Thema, auch bei der Scheidung. Da es aber schon so ein riesen Akt war, diese nach dem 4 Anlauf nun auf die Reihe zu bekommen, auch in dem Paket was geschnürt wurde, bin ich erstmal zufrieden. Da sie den Kindern alles versprochen hat und die Kinder tendierend für die KM gesprochen haben, darf sie umziehen. Als Sicherheit dafür, muss Sie die Kinder aller 14 Tage 120km zu mir bringen und am Sonntag auch wieder holen. Ist nen ziemlich hoher Kostenaufwand und es wird jetzt schon angefangen zu mosern bei Bekannten, Verwandten usw. dass
* ihr Auto defekt ist,
* das wir Sie vor Gericht damit erpresst haben, dass Sie umziehen kann,
* das Geld fehlt um die Fahrten 14 tägig zu stemmen, uvm.
Da ich kein Auto habe und dieses vor Gericht angebracht habe, wurde ich sofort aufgeklärt, ich könne mir ja das Geld vom Amt holen, dort gäbe es für sowas Zuschüsse und Zug und Bus gibt es auch noch kam von ihrer Anwältin.
Der Punkt ist einfach, ich werde in Sachen "von schwerwiegender Bedeutung" fast bzw. gar nicht mehr mit einbezogen, obwohl es ja normalerweise der Fall sein müsste, laut JA- Gespräch am Dienstag. Dort wurde auf das familiengerichtlich gebilligte Urteil verwiesen und ein Nachtrag gemacht, was die Feiertagsregelung angeht.
