Kind will nicht meh...
 
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Kind will nicht mehr zur Mama zurück!

 
(@thomasl)
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Hallo,
bin 36 und dieses Forum wurde mir von einem Arbeitskollegen empfohlen, dem ich letztens auf dem Nachhauseweg von meinen Sorgen erzählt hatte.

Bin Vater einer 5-jährigen Tochter, seit fast 3 Jahren von der Kindesmutter getrennt lebend! Die Mutter und das Kind wohnen mit dem jetzigen Partner in einer Wohnung so um die 30km von mir entfernt und ich wohne in einem Haus, in dem auch meine Eltern, die mittlerweile in Rente sind wohnen.

Es besteht Gemeinsames Sorgerecht, das Kind lebt bei der Mutter und wir waren uns, trotz unserer Trennung einig, daß wir, hauptsächlich wegen unserem Kind, weiterhin ständig in Kontakt bleiben und unsere Rolle als Eltern fortsetzen würden.
Zweimal pro Woche, an meinen arbeitsfreien Tagen, kommt die Kleine zu mir und wird dann auch jeweils am nächsten morgen wieder zum Kindergarten gebracht, von dem sie dann von der Mutter wieder abgeholt wird. Diesen Umgang haben die Mutter und ich seit unserer Trennung vereinbart und es lief auch alles immer gut, bis jetzt!

Seit mehr als einem Jahr beobachte ich immer wieder, daß unser Kind zwar auf eine Art lebenslustig ist, aber immer wenn es heisst, sie muß nun wieder zur Mama zurück, fängt sie an zu weinen! Vor ca. einem Monat flehte mich meine Tochter an, daß ich sie wieder zu mir mitnehme. Die Mama trinkt immer Alkohol, schläft den ganzen Tag nur, spielt nicht mit ihr und streitet sich jeden Tag mit ***, deren Lebenspartner! Als ich ihre Mutter darauf ansprach, bestritt sie dies völlig!
Eine Zeit lang versuchte ich immer wieder dem Kind die Sache mit dem Streiten zu verharmlosen, aber die andere Sache bedrückt mich nun sehr und lässt mir keine Ruhe!

Daß die Mama früher mal ein Alkoholproblem hatte, war mir schon länger bekannt, aber da sie (angeblich) Therapien gemacht hat, dachte ich, daß dieses Problem endlich aus der Welt geschafft wurde!
Vor zwei Wochen wieder dasselbe, habe die Kleine vom Kindergarten abgeholt und das erste, was sie mir erzählte war „Mama hat schon wieder Alkohol getrunken und hat ihn in Flaschen in denen Saft drin war hineingekippt! Ich habe das gesehen!“
Und dann fragte ich nach ob sich die beiden wieder gestritten haben und sie sagte „Ja, jeden Tag streiten sie sich!“
Sofort machte ich mich auf den Weg um einen unangekündigten Überraschungsbesuch zu machen!
Vorher schrieb ich ihr aber eine SMS und fragte wie es ihr geht, sie sagte daß alles bestens sei!
Ich klingelte an ihrer Haustür und es machte niemand auf! Ans Telefon ging sie auch nicht ran. Erst als ich eine SMS schickte, daß ich ein Oberteil von der Kleinen kurz rausholen muß, schrieb sie, daß sie sehr müde sei, aber daß wir vorbeikommen sollen. Als ich die Wohnung betrat sah alles normal aus. Während ich im Kinderzimmer nach dem Oberteil suchte brachte mir meine Tochter zwei leere Apfelsaft-Flaschen und sagte, ich soll mal daran riechen! Eine roch nach Sekt und die andere nach Schnaps. Die Kleine hatte mir die Wahrheit erzählt!

Wir gingen ins Zimmer und weckten sie und sie sagte völlig betrunken: „Was wollt ihr denn hier und wie seid ihr hier reingekommen?“
Daraufhin zeigte ich ihr die beiden leeren Flaschen und fragte sie ob sie noch ganz dicht sei und daß unsere Tochter mir schon seit Wochen erzählt, wie Mama jeden Tag trinkt!
Die Mutter fing an zu weinen und sagte: „Ja, ich habe dieses **tsts - ID 2** Problem wieder! Bitte nimm‘ mir mein Kind nicht weg! Ich verspreche dir, ich werde etwas dagegen tun!“
Ich fragte, seit wann dieses Problem wieder da ist und sie sagte, schon länger, aber es habe niemand bemerkt!
„Anscheinend doch“ sagte ich und zeigte auf die zwei kleinen Kulleraugen neben mir…
Die Mutter sagte, daß sie das Problem zwar nicht so wie früher habe, aber daß sie im Durchschnitt alle drei Wochen einen Rückfall hat und es dann tun muß! Vor einer Entzugsanstalt habe sie große Angst weil sie schon zweimal da war!
Seitdem sorge ich mich jeden Tag, während ich auf der Arbeit bin ob es der Kleinen gut geht und wunderte mich bereits seit mehreren Wochen, daß die Mutter mir mittags schon von sich aus eine SMS schickt, daß bei ihnen zu Hause alles in Ordnung sei, die beiden jetzt ein Mittagsschläfchen machen würden und schickt mir Liebe Grüße von meiner Tochter! Das hat sie früher sehr selten gemacht, aber nun ist mir auch bewusst, warum es so ist! Mit diesen SMS-Nachrichten wollte sie verhindern, daß ich dort anrufe…!

Ich höre seitdem immer wieder „Bitte nimm‘ mir mein Kind nicht weg!“ was ich eigentlich auch nicht vorhatte, aber letztendlich wird die Sorge um die Psyche unseres Kindes in mir von Tag zu Tag größer!
Gestern sagte mein Arbeitskollege, ich soll zum Jugendamt gehen und denen meine Geschichte erzählen oder ich soll mir einen guten Anwalt suchen und Alleiniges Sorgerecht beantragen um meine Tochter da schnellstens raus zu holen.
Meine Meinung ist aber: sehr gute Ratschläge, aber leichter gesagt als getan!
Kurz gefasst: der Umgang zwischen der Mutter, dem Kind und mir ist jetzt noch sehr schön! Ich durfte es immer wann ich wollte zu mir holen und wir hatten wegen der Sache nie Streit!
Und nun, sagen wir mal, ich beantrage das AS und bekomme es, dadurch würde ich die Mutter so wütend machen, daß ich jedesmal Angst hätte, wenn das Kind bei ihr wäre, daß die Mutter irgendetwas aus Trotz anstellen würde. Aus der Zeit in der wir zusammen waren, würde ich ihr einiges zutrauen! Würde ich damit wirklich das Richtige tun?
Die Kleine liebt auch ihre Mutter, allerdings nur wenn sie nicht betrunken ist!

Bin völlig ratlos…Gibt es jemandem der einem, von vielen besorgten Vätern mit Tipps weiterhelfen kann?


Anm.: Realname entfernt.
Danke Jemmy, ich hatte den Namen gar nicht wahrgenommen


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2013 21:17
(@patricia)
Zeigt sich öfters Registriert

Vielleicht könntest du deiner Ex vorschlagen die Kleine zu dir zu nehmen, bis sie ihr Problem im Griff hat?
:phantom:

Mehr können dir wirklich ur die erfahrenen Papas hier weiterhelfen!

Viel Glück


AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2013 21:44
(@thomasl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Patricia,
das habe ich ihr schon vorgeschlagen, allerdings gibt es auch dazu eine kleine Geschichte!
Wenn ich mal ne Woche Urlaub hatte war die Kleine die ganze Woche bei mir und wenn es dann wieder zur Mama zurücksollte, fing das Geweine wieder an! Und wie es so üblich ist, war ich daran schuld, daß die Kleine sich, jedesmal wenn sie ein paar Tage länger bei mir geblieben ist, wieder an die Mama (wie sie es gern nennt ''zurückgewöhnen'' muss!)
Als ich ihr dann vorgeschlagen hatte, die Kleine zu mir zu nehmen, bis die Mutter ihr Problem im Griff hat, kam eine klare Antwort von ihr, daß das Kind danach wahrscheinlich gar nicht mehr bei ihr sein möchte.
Es ist eine reine Zwickmühle! Ich möchte niemandem etwas Böses antun, schon gar nicht der Mutter meines Kindes, aber dennoch bin ich besorgt wie es nun weitergehen soll....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2013 21:55
(@jemmy)
Registriert

Hallo thomas

Willkommen hier im Forum ! Kleiner Tipp am Rande:vermeide Real Namen in deinen Beiträgen, dass wird nicht gerne gesehen  😉

Zum Thema:

Um die Situation in der du dich befindest wird dich wohl keiner beneiden, aber bei genauerer Betrachtung wirst du dir wohl ein paar Fragen stellen müssen und je nach deren Beantwortung sollte sich dann auch zeigen, welchen Weg du gehen musst.

Zuvor aber muß dir klar sein, dass du handeln mußt, denn deine Kleine zeigt schon die klassischen Symptome einer Co-Abhängigkeit und nicht zu handeln dürfte schlimmer als alles andere sein.

Nebenbei erwähnt, es ehrt dich, dass du niemandem weh tun willst, aber als Dad hast du kein Recht dich hinter Mitleid zu verstecken, denn du bist nicht verantwortlich für die Situation, wie sie gerade ist, aber du wirst es ab jetzt für die Zukunft sein.

Da GSR besteht, hast du durchaus das Recht, deine Kleine im Zuge des nächsten Umganges einzubehalten und das ABR zu beantragen. Das GSR vergiß mal ganz schnell, denn das ist weder notwendig noch wird ein Richter dir das mal so eben ohne Not geben. Die Relevanz einer Aussage deiner Kleinen dürfte eher gering sein, aber Vergangenheit und jetziger Zustand deiner EX dürften durchaus eben solche Relevanz haben.

Im Normalfall wird der Dreisprung voraus gesetzt, will heißen:

1.Gespräch mit KM
2.Vermittlungsversuch durch JA
3.Gericht

Solltest du aber der Meinung sein, deine Kleine ist in akuter Gefahr, mußt du handeln.

Kannst du dich mit der KM nochmal unterhalten und deine Kleine für eine Zeit zu dir zu holen?
Kannst du die Versorgung der Kleinen sicherstellen?

Ich verstehe das du dich in einer üblen Situation befindest, aber wie ernst sie ist, kannst nur du beantworten.

Jemmy ( auch ein Thomas)


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2013 23:08
(@diskurso)
Registriert

Hallo thomasl,

zunächst willkommen hier im Forum.

Zweimal pro Woche, an meinen arbeitsfreien Tagen, kommt die Kleine zu mir

Könntest Du denn mit Deiner Berufstätigkeit eine zunächst alleinige Betreuung Eurer Tochter sicherstellen ?
30km Entfernung bedeutet auch 30km einfacher Weg bis zur Kita ?
Bei gSR könntest Du Fakten schaffen und ohne weiteres das Kind von einem Umgangstag an bei Dir behalten.
Die KM müsste dann klagen -wird bei der Sachlage aber nicht unbedingt leicht für sie (wenn das Kind erst einmal bei Dir ist und die Betreuung funktioniert und das Kind selbst äußert, bei Dir bleiben zu wollen).

Seit mehr als einem Jahr beobachte ich immer wieder, daß unser Kind zwar auf eine Art lebenslustig ist, aber immer wenn es heisst, sie muß nun wieder zur Mama zurück, fängt sie an zu weinen!

Offenbar besteht das "Problem" schon seit mindestens dieser Zeit.

Die Mutter sagte, daß sie das Problem zwar nicht so wie früher habe, aber daß sie im Durchschnitt alle drei Wochen einen Rückfall hat und es dann tun muß! Vor einer Entzugsanstalt habe sie große Angst weil sie schon zweimal da war!

Bei dieser Sachlage sagt die KM bezüglich "alle drei Wochen einen Rückfall" warscheinlich nicht die Wahrheit.
Bei diesem Stand der Krankheit wird sie Dir das Blaue vom Himmel erzählen (wie Du bereits bemerkt hast) auch und erst recht über den derzeitigen Konsum.

Ich höre seitdem immer wieder „Bitte nimm‘ mir mein Kind nicht weg!“

Und wie es so üblich ist, war ich daran schuld, daß die Kleine sich, jedesmal wenn sie ein paar Tage länger bei mir geblieben ist, wieder an die Mama (wie sie es gern nennt ''zurückgewöhnen'' muss!)

Das und anderes deutet darauf hin, dass Sie keine Krankheitseinsicht zeigt und grob fahrlässig dem Kind gegenüber handelt.
Hier ist definitiv akut das Kindeswohl in Gefahr, es liegt eindeutig eine psychische und physische Vernachlässigung vor.
Mache zwingend einen Termin für ein persönliches Gespräch beim zuständigem JA (wundere Dich aber nicht über ein evtl. eher mutteroreientiertes Verhalten des JA - erwähne dann dort all die Fälle aus der Presse, in denen das JA nicht reagiert hatte).
Suche eine Beratungsstelle für Angehörige von Alkoholkranken auf bzw. wende Dich direkt an die Anonymen Alkoholiker.
Suche möglichst auch eine Beratungsstelle des VAFK in Deiner Nähe.

Es besteht dringender Handlungsbedarf!


AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2013 23:47
(@jemmy)
Registriert

Mache zwingend einen Termin für ein persönliches Gespräch beim zuständigem JA (wundere Dich aber nicht über ein evtl. eher mutteroreientiertes Verhalten des JA - erwähne dann dort all die Fälle aus der Presse, in denen das JA nicht reagiert hatte).

"Zwingend".... ganz sicher nicht. Wie sieht es wohl aus, wenn er später einem Richter erklären muss: Mein Kind war in akuter Gefahr, aber ich habe mir ein paar Wochen Zeit genommen, um mir einen Termin meim JA zu holen und um deren Segen zu bitten?
Soviel zum Thema: AKUT...

Suche eine Beratungsstelle für Angehörige von Alkoholkranken auf bzw. wende Dich direkt an die Anonymen Alkoholiker.
Suche möglichst auch eine Beratungsstelle des VAFK in Deiner Nähe.

Nöööö, garnicht seine Baustelle. Mal davon abgesehen, was soll er denn da? Kannst du mir (somit auch ihm) das sagen?

Es besteht dringender Handlungsbedarf!

Yup, das unterschreibe ich. Aber bitte den Umständen angemessen und durchdacht.

Jemmy


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 00:46
(@diskurso)
Registriert

Mein Kind war in akuter Gefahr, aber ich habe mir ein paar Wochen Zeit genommen, um mir einen Termin meim JA zu holen und um deren Segen zu bitten?

Hier liegt offenbar ein Missverständnis vor. Es geht nicht darum, das JA um Einverständnis zu bitten, sondern lediglich darum, das JA zu informieren.
Das JA muss ohnehin bei einer möglichen späteren Gerichtsentscheidung eine Stellungnahme abgeben, daher wäre es klug, dort schon vorher einen guten Eindruck zu hinterlassen und konsequent die Interessen des Kindes zu vertreten.
Ob thomasl dieses Gespräch vor dem Wechsel des Kindes in seinen Haushalt führt oder danach, sei mal dahingestellt. (aufgrund vieler negativer Erfahrungen mit dem JA würde ich aber das Kind vorher bei mir behalten)

Mal davon abgesehen, was soll er denn da?

AA:
Er hinterlässt hier nicht den Eindruck, über viel Sachkenntnis bzgl. alkoholkranker Menschen zu verfügen - und somit auch über wenig konkretes Wissen über das Gefahrenpotential, welchem das Kind ausgesetzt ist.
(Das zeigt schon der von ihm gewählte Titel seines Threads.)
Beides könnte seine Position zukünftig durchaus stärken - auch und erst recht in einem Gerichtsverfahren.
VAFK:
Bevor er in den Mühlen des feministischen Familienrechts zermahlen wird, sollte er sich auch dort möglichst viel Sachkenntnis aneignen.


AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 13:10
(@thomasl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
erstmal Vielen Dank für eure Tipps!

Jeden Versuch, die Kleine für eine Zeit zu mir zu holen, wird die KM ablehnen und unterstützt wird sie dabei auch noch von der Mutter der KM, die schon mehr als 10 Jahre zusieht wie ihre Tochter sich intervallbedingt mit Alkohol zutrinkt! Sie gibt der KM nonstop Druck mit Sprüchen wie „Schau dich an was für eine schlechte Mutter du bist!“ oder „Willst du, daß man im ganzen Dorf schlecht über uns redet, daß deine Tochter dir weggenommen wurde und beim Vater wohnt weil du alkoholkrank bist?“
Das ist ebenfalls ein großes Problem! Die KM ist noch sehr gebunden an ihre Mutter und konnte bisher noch nie selbständige Entscheidungen treffen ohne vorher ihre Mutter um Rat zu bitten!

Die Mutter ist selbst co-abhängig, droht ihr immer wieder mit „wenn das noch einmal vorkommt…“-Sprüchen und macht ständig Druck, anstatt sie bei der Hand zu nehmen und zu sagen „So, nun komm, ich bin der einzige Mensch dem du zuhörst und ich helfe dir jetzt…“
Manchmal kommt es mir so vor, als wäre die Mutter der KM neidisch, weil das Kind sich nur bei mir geborgen fühlt und nicht mehr zur Mama gehen möchte! Wir haben uns schon oft deswegen gestritten und ehrlich gesagt, habe ich keinerlei Respekt mehr vor ihr und habe ihr letztes Mal, als ihre Tochter wiedermal betrunken war, versprochen, daß ich mir das alles nicht mehr lange ansehen werde, wie meine Tochter psychisch untergeht und unglücklich wird!
Mittlerweile ist mir klargeworden, daß es dieser Familie nur um die Ehre geht und nicht um das Wohlbefinden des Kindes und ich habe mich definitiv entschlossen jetzt etwas zu unternehmen!

Nur bin ich jetzt ein wenig verwirrt von all euren Tipps, so daß ich nicht weiß womit ich anfangen soll.

Leider kann ich die Alleinige Betreuung meiner Tochter nicht sicherstellen, aber da ich im gleichen Haus mit meinen Eltern wohne, was ich hierfür nun sogar als großen Vorteil sehe, können meine Eltern in der Zeit, während ich arbeite sich um sie sorgen und sie liebt sie auch!
Hoffe daß diese Angaben nicht meinen Antrag auf das ABR beeinträchtigen werden!

Ihr schlägt also vor, daß ein Gang zum Jugendamt und Bekanntmachung der Situation das erste ist, was ich nun machen sollte…!?  Macht man dies allein oder macht es beim jugendamt einen besseren Eindruck wenn man sein Kind dort mitnimmt?
Viele Grüße an euch


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2013 19:53
(@diskurso)
Registriert

Hallo,

Jeden Versuch, die Kleine für eine Zeit zu mir zu holen, wird die KM ablehnen

Natürlich, aber das sollte Dich nicht davon abhalten, um endlich auch gegen ihren Willen aktiv zu werden.
Als Vater, der über das gSR verfügt, hast Du das Recht (und die Pflicht !) alles zu unternehmen, um das Kind vor weiterem Schaden zu bewahren.
Du wirkst recht unsicher (aufgrund Deiner noch latent vorhandenen Co-Abhängigkeit?). Es wird Zeit, dass Du konsequent Fakten schaffst.

Die KM ist noch sehr gebunden an ihre Mutter und konnte bisher noch nie selbständige Entscheidungen treffen ohne vorher ihre Mutter um Rat zu bitten!

Vergiss dieses Gefüge, die Schwiegermutter hat rechtlich keinerlei Entscheidungsbefugnis.

Die Mutter ist selbst co-abhängig, droht ihr immer wieder mit „wenn das noch einmal vorkommt…“-Sprüchen und macht ständig Druck, anstatt sie bei der Hand zu nehmen und zu sagen „So, nun komm, ich bin der einzige Mensch dem du zuhörst und ich helfe dir jetzt…“

Nasse Alkoholiker ohne notwendige Krankheitseinsicht sind niemals bereit, selbst etwas gegen ihre Sucht zu unternehmen.

Mittlerweile ist mir klargeworden, daß es dieser Familie nur um die Ehre geht und nicht um das Wohlbefinden des Kindes und ich habe mich definitiv entschlossen jetzt etwas zu unternehmen!

Das ist ein übliches Verhaltensmuster, besonders an Wohnorten, an denen jeder jeden kennt - vertuschen und verheimlichen der Abhängigkeit ...

Leider kann ich die Alleinige Betreuung meiner Tochter nicht sicherstellen, aber da ich im gleichen Haus mit meinen Eltern wohne, was ich hierfür nun sogar als großen Vorteil sehe, können meine Eltern in der Zeit, während ich arbeite sich um sie sorgen und sie liebt sie auch!
Hoffe daß diese Angaben nicht meinen Antrag auf das ABR beeinträchtigen werden!

Warum sollte das negativ sein, dass Du sogar Unterstützung von den Grosseltern des Kindes erhältst ?
Das Gegenteil ist der Fall. Wichtig ist aber auch, dass Du gewährleisten kannst, dass das Kind weiter seine vertraute Kita besuchen kann - falls nicht, muss eine Alternative gefunden werden.

Ihr schlägt also vor, daß ein Gang zum Jugendamt und Bekanntmachung der Situation das erste ist, was ich nun machen sollte…!?  Macht man dies allein oder macht es beim jugendamt einen besseren Eindruck wenn man sein Kind dort mitnimmt?

Der radikale Weg wäre, das Kind nach einem vereinbarten Umgang nicht wieder zurück zu bringen und erst später das JA zu informieren (würde ich so machen).
Alternativ kannst Du Dich beim JA erst einmal vorsichtig herantasten, wie denn das JA die Angelegenheit einschätzt.
Bei einem ersten Gespräch sollte das Kind erst einmal nicht mitkommen. Das JA kann (und muss) das Kind später noch befragen.
Das JA kann bei einer Kindeswohlgefährdung theoretisch auch selbst eine Inobhutnahme des Kindes veranlassen (durch richterliche Eilentscheidung), Du als Vater wärst dann trotz gSR im Zugzwang Deine Rechte durchzusetzen.
Schon aus diesem Grund würde ich das Gespräch mit dem JA erst führen, nachdem Deine Tochter bereits bei Dir ist.
Du musst Dir dringend einen Fachanwalt für Familienrecht suchen und mit dessen Hilfe beim Familiengericht einen Eilantrag auf das ABR stellen. Über diesen Antrag wird in der Regel innerhalb von 4 Wochen entschieden, erst danach wird ein sogenanntes Hauptsacheverfahren eröffnet und eine entgültige Entscheidung getroffen. In der Zwischenzeit kann das Kind (aufgrund Deines gSR) bereits seinen Aufenthalt bei Dir haben.

Noch einmal: Suche eine Beratungsstelle für Angehörige von Alkoholkranken auf bzw. wende Dich direkt an die Anonymen Alkoholiker.
Suche möglichst auch eine Beratungsstelle des VAFK in Deiner Nähe.
Hilfreich ist evtl. auch der Kinderschutzbund.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2013 21:25
(@thomasl)
Schon was gesagt Registriert

Heute war sie ganz nett am Telefon und auch die Kleine klang fröhlich und erzählte mir, was sie alles mit Mama und *** unternommen hat. Das ist eben das einzige, was mich bisher davon abgehalten hatte, schon längst zu handeln. Wenn die KM nüchtern ist unternimmt sie viel mit dem Kind aber sobald der Partner der KM morgens zur Arbeit fährt ist sie sehr trinkanfällig. Manchmal reicht da nur ein falsches Wort, welches sie sich dann als Grund für ihr Trinken nimmt und so raffiniert wie sie manchmal sein kann, trinkt sie sich voll, aber abends wenn ihr Partner wieder daheim ist, ist sie wieder nüchtern und man merkt es ihr überhaupt nicht an, daß sie getrunken hat.
………………………………..
Danke für deine Ratschläge, Diskurso,
Du hast recht, wahrscheinlich bin auch ich noch co-abhängig indem ich ihre Trinksucht verschweige und ihr ihre Rückfälle immer wieder verzeihe und dabei meine Pflichten als sorgeberechtigter Vater völlig vergesse!
Wenn es andersrum wäre und ich derjenige mit dem Trinkproblem wäre, hätte die KM mich wahrscheinlich schon längst, wenn nicht sogar in den Knast gebracht und hätte kein Erbarmen mit der Sache!
Ich werde jetzt handeln, aber bevor ich die radikale Tour wähle, werde ich sie nochmal gründlich durchdenken!
Das erste was ich jetzt machen werde, ich werde mich darauf vorbereiten und sobald ich wieder merke, daß die KM getrunken hat, werde ich das Kind zu mir nehmen, ihr sagen daß es für eine Weile bei mir bleibt und daß ich aber dennoch, (vielleicht erstmal anonym ohne es ihr zu sagen), zum Jugendamt gehen werde um mich nach meinen Rechten in solch einer Situation zu erkundigen! Das weitere was dann kommt wird sich dann ja mit etwas Glück von allein klären!
Aber noch eine, vielleicht etwas blöde Frage:
Wie soll ich denn meinem Kind erklären, daß es erstmal nicht zur Mama gehen wird und wie lange soll ich ihr das Kind vorenthalten? Ich kann doch dann nicht den ganzen Kontakt verbieten und der KM sagen, daß sie ihr Kind erst wiedersehen oder zu sich nehmen kann, wenn sie ihre Alkoholsucht „besiegt“ hat oder?
Sorry, aber ich bin ein wenig verunsichert wie ihr merkt…

Viele Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2013 01:11




(@diskurso)
Registriert

Hallo,

nur erst einmal kurz dazu:

wahrscheinlich bin auch ich noch co-abhängig

Na, dann lies Dich doch selbst:

- bevor ich die radikale Tour wähle, werde ich sie nochmal gründlich durchdenken!
- (vielleicht erstmal anonym ohne es ihr zu sagen),
- mit etwas Glück von allein klären!
- wie lange soll ich ihr das Kind vorenthalten?

Im Zenrum steht nicht die KM, sondern Deine Tochter ... (der es dort trotz gelegentlicher Fröhlichkeit meist sehr schlecht geht)


AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2013 02:11
(@diskurso)
Registriert

Hallo,

als Ergänzung meines gestrigen Beitrages:

sobald ich wieder merke, daß die KM getrunken hat, werde ich das Kind zu mir nehmen,

Nicht erst wenn Du es wieder gemerkt hast, denn :

daß unsere Tochter mir schon seit Wochen erzählt, wie Mama jeden Tag trinkt!
Während ich im Kinderzimmer nach dem Oberteil suchte brachte mir meine Tochter zwei leere Apfelsaft-Flaschen und sagte, ich soll mal daran riechen! Eine roch nach Sekt und die andere nach Schnaps. Die Kleine hatte mir die Wahrheit erzählt!

Wie soll ich denn meinem Kind erklären, daß es erstmal nicht zur Mama gehen wird und wie lange soll ich ihr das Kind vorenthalten?

Nicht vorenthalten, sondern beschützen ...
Erklären kannst Du das Deiner Tochter ganz einfach: erzähle ihr die Wahrheit, die sie ja als 5-jährige(!) selbst schon lange gemerkt hat.
"Mama ist alkoholkrank, muss zum Gesundwerden in ein Krankenhaus und bis dahin wohnst Du bei mir und Oma und Opa. Wenn Mama nicht getrunken hat, kannst Du sie natürlich auch besuchen."

Ich kann doch dann nicht den ganzen Kontakt verbieten und der KM sagen, daß sie ihr Kind erst wiedersehen oder zu sich nehmen kann, wenn sie ihre Alkoholsucht „besiegt“ hat oder?

Ob Du es kannst, musst Du wissen. Auf jeden Fall musst Du es - wenn Du Deine Tochter vor weiterem Schaden schützen willst.
Du sollst ja auch nicht den Umgang Eures Kindes mit der KM total verbieten. Kontakt kann sie gern haben - wenn sie nüchtern ist und der Wohnort des Kindes soll sich ändern.
Eine Alkoholsucht kann man übrigens niemals „besiegen“. Suchtkrank bleibt man ein Leben lang - entscheidend ist, ob "nass" oder "trocken"...

Das weitere was dann kommt wird sich dann ja mit etwas Glück von allein klären!

"Von allein" wird sich überhaupt nichts "klären" !

Deine Ex lügt Dir die Taschen voll über ihren Konsum:

Die Mutter sagte, daß sie das Problem zwar nicht so wie früher habe, aber daß sie im Durchschnitt alle drei Wochen einen Rückfall hat


AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2013 16:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

eine grundsätzliche Überlegung: Wenn man in dieser Frage ein juristisches Fass aufmacht (und ein ABR-Antrag ist IMMER eines), muss man sich klar darüber sein, dass das, was man selbst weiss (oder zu wissen glaubt), weit entfernt ist von einem gerichtsverwertbaren Beweis. Aussagen wie "...mein 5-jähriges Kind erzählt, dass...." oder "...ich hab im Haushalt meiner Ex mal eine Schnapsflasche gesehen..." sind jedenfalls keine Beweise, auf die sich eine ABR-Entscheidung gründen liesse. Da bräuchte es schon Handfesteres, beispielsweise eine polizeilich dokumentierte Alkoholfahrt mit Kind im Auto, um eine potenzielle Kindeswohlgefährdung in den Raum zu stellen und eine ABR-Übertragung zu begründen.

Die Ex ist übrigens auch nicht verpflichtet, allein aufgrund einer solchen Behauptung ihre Leberwerte testen oder sonstige Untersuchungen über sich ergehen zu lassen; die Beweispflicht für Behauptungen liegt beim Antragsteller. Und der setzt sich mit einer solchen Begründung für einen ABR-Antrag schnell dem Verdacht aus, gerade mal tief in die Schmuddelkiste zu greifen, um dem ungeliebten Ex-Partner das gemeinsame Kind wegzunehmen. Ein Schuss, der leicht nach hinten losgehen kann; zumal es nicht verboten ist, gelegentlich mal einen zu heben.

Am Ende riskiert man - auch und gerade wenn an der Behauptung etwas dran ist - vielmehr einen Umgangsboykott - und sei es, damit das Kind dem Vater nichts mehr über die häuslichen Verhältnisse bei Muddi erzählen kann.

Ein Selbstläufer ist das jedenfalls nicht.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2013 18:14
(@diskurso)
Registriert

@Martin

Dein Beitrag ist für thomasl alles andere als hilfreich - ganz im Gegenteil.
Was genau schlägst Du denn vor, damit das Kind (welches klar und deutlich seine Not geäußert hat) aus dieser Umgebung heraus kommt ?

was man selbst weiss (oder zu wissen glaubt), weit entfernt ist von einem gerichtsverwertbaren Beweis. Aussagen wie "...mein 5-jähriges Kind erzählt, dass...." oder "...ich hab im Haushalt meiner Ex mal eine Schnapsflasche gesehen..." sind jedenfalls keine Beweise, auf die sich eine ABR-Entscheidung gründen liesse.

Da irrst Du Dich aber sehr.
Selbstverständlich wird (auch) das Kind angehört und schon allein das, was hier thomasl über die Aussagen des Kindes berichtet hat, erfüllt den Tatbestand einer Kindeswohlgefährdung und genügt für einen vorläufigen ABR-Entzug.
Im Hauptverfahren dürfte dann ein Gutachten für die restliche Klarheit sorgen.

Ein Selbstläufer ist das jedenfalls nicht.

Sicher nicht, aber davon war auch nie die Rede!
Nicht umsonst hatte ich auf eine fachspezifische Beratungsstelle hingewiesen - und sogar eine Begründung mitgeliefert.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2013 20:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ diskurso,

Da irrst Du Dich aber sehr.
Selbstverständlich wird (auch) das Kind angehört und schon allein das, was hier thomasl über die Aussagen des Kindes berichtet hat, erfüllt den Tatbestand einer Kindeswohlgefährdung und genügt für einen vorläufigen ABR-Entzug.
Im Hauptverfahren dürfte dann ein Gutachten für die restliche Klarheit sorgen.

möchtest Du dann nicht einfach mal einen Link zu einem einschlägigen Gerichtsverfahren posten, in dem die "Zeugenaussage" eines 5-jährigen Kindes entscheidungserheblich war und in dem ein Elternteil gegen seinen Willen zwangsweise begutachtet wurde? Details zu einer konkreten (also nicht nur gefühlten) Kindeswohlgefährdung hat der TO bislang gar nicht vorgetragen; nur die wird in einem solchen Verfahren aber beurteilt.

Familienrecht und Wunschdenken sind zwei Paar Schuhe; Hobbyjuristerei hilft dabei nicht weiter.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2013 20:21
(@diskurso)
Registriert

@ Martin

Genau so bist Du - anstatt auf konkrete Fragen zu antworten:

Was genau schlägst Du denn vor, damit das Kind (welches klar und deutlich seine Not geäußert hat) aus dieser Umgebung heraus kommt ?

verlangst Du in Deiner oberlehrerhaften Art , dass ich Dir auch gleich noch ein passendes Gerichtsurteil liefere.
Vergiss es ...

Familienrecht und Wunschdenken sind zwei Paar Schuhe; Hobbyjuristerei hilft dabei nicht weiter.

Wie Recht Du mit Deinen albernen Phrasen doch hast ...

PS
Vielleicht schaffst Du es diesmal, nicht schon wieder einen hilfesuchenden Vater mit allgemeinen und negativen Floskeln zu verunsichern ?
Ich jedenfalls werde hier nicht wieder endlose Diskussionen mit einem Oberlehrer namens Martin führen.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2013 22:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ diskurso,

Genau so bist Du - anstatt auf konkrete Fragen zu antworten:verlangst Du in Deiner oberlehrerhaften Art , dass ich Dir auch gleich noch ein passendes Gerichtsurteil liefere.
Vergiss es ...

es gibt keine Patentantwort auf die Fragen des TO. Würde Familienrecht so funktionieren wie Du behauptest, gäbe es allerdings massenhaft Urteile, die das belegen. An dieser Stelle kneifst Du leider regelmässig und beleidigt. Wie jemand, der störrisch die Existenz des Osterhasen behauptet, aber Belege dafür schuldig bleibt. Wo genau liegt der Nutzen für den TO? Darin, dass er möglicherweise ein sinnloses Gerichtsverfahren beginnt, das er mangels Beweisen gar nicht gewinnen kann?

Vielleicht schaffst Du es diesmal, nicht schon wieder einen hilfesuchenden Vater mit allgemeinen und negativen Floskeln zu verunsichern ?

Ich gebe hier - im Gegensatz zu Dir - nur Ratschläge, die ich jemandem auch Auge in Auge geben würde. "Befürchtungen" und nicht belegbare Behauptungen reichen nun einmal nicht für eine ABR-Übertragung. Was die Mehrheit der User dieses Forums nicht so schlecht findet, wenn es darum geht, einem Vater das SR wegzunehmen oder seinen Umgang einzuschränken, wenn Mütter "Befürchtungen" haben, weil der Vater mal ein Bier trinkt, ein Motorrad hat oder mit den Kindern badet.

Ich jedenfalls werde hier nicht wieder endlose Diskussionen mit einem Oberlehrer namens Martin führen.

Das musst Du ja auch nicht. Wie Dir bereits mitgeteilt wurde, steht es Dir frei, Dein eigenes Forum zu eröffnen, in dem Du "Diskussionen" führen kannst, mit wem Du möchtest.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2013 12:34
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber Thomas.

Das ist wirklich keine einfache Situation...

Ich kann nur aus unserer Erfahrung heraus sprechen, dass das JA sehr viel Einfluss auf solche Dinge hat.
Wenn das JA auch der Meinung ist, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann hast Du gute Karten.
Hier kann auch z.B. der Kita hilfreich sein - hat deine Tochter auch in der Kita schon von dem Verhalten der KM erzählt? Vielleicht kannst Du hier Unterstützung erhalten?

Bei uns waren damals die Aussagen der Lehrer über das Verhalten und die Aussagen des Kindes sehr wichtig.

Handeln musst Du - das Kind kann nicht bei der alkoholkranken Mutter bleiben.
Du musst zumindest versuchen, dem Kind zu helfen - ob es Dir gelingt, kann keiner sagen...

Also mein Vorschlag:
Sprich zuerst mit jemandem in der Kita - einfach nur vorsichtig anfragen, dass die Kleine Dir etwas erzählt hast und dass Du dir Sorgen machst und nicht weißt, ob sie auch in der Kita ev. seltsames Verhalten gezeigt hat.

Auch beim JA würde ich ev. telefonisch mal nachfragen, wie diese die Situation einschätzen - vielleicht sogar anonym. Und dann auch wirklich den Schwerpunkt darauf legen, dass Du sehr besorgt um das Kindeswohl bist und nicht weißt, wie Du dich verhalten sollst. Du wirst sehen, wie sie reagieren.

Wenn sie tatsächlich auf das Kindeswohl bedacht sind, dann würde ich die ganze Sache gemeinsam mit dem JA durchziehen. Sind sie eher mütterlastig und nehmen die Bedenken nicht ernst, dann wäre es definitiv zu überlegen, das Kind einfach bei Dir zu behalten.

Wünsche Dir ganz viel Kraft!

lg
vj


Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2013 15:29
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

hier ein Urteil, in dem es um den zeitweiligen Entzug des ABR einer trinkenden Mutter geht.

http://www.jusmeum.de/urteil/olg_brandenburg/fd224a18dd8fb8aae3233ea3bf22c4f530ddf660a217f6d8ec12380d37046df4?page=1

Bemerkenswert, dass das JA mit einer EA innerhalb eines Tages das ABR der KM entzogen und auf sich übertragen hat. Der weitere Verlauf
zeigt aber auch, wie komplex eine solche Situation ist und auch von Dritten beurteilt wird.

Das JA kann und muss in akuten Situationen handeln, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Ob eine solche Gefährdung später vor Gericht so
bestätigt wird oder nicht, ist erst mal zweitrangig. Jedenfalls kann das JA durchaus ein starker Partner sein, wenn hier wirklich schnell gehandelt
werden muss.

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2013 18:21
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich würde in diesem konkreten Fall folgendermaßen vorgehen... Angenommen, es ist genauso wie es beschrieben wurde..

1. Kind nach dem Umgang nicht zur Mutter bringen.
2. Mir einen Krankenschein holen, damit ich die ersten 1-2 Wochen komplett fürs Kind da bin.
3. Die Mutter informieren, warum ich den Schritt mache.
4. Mir Rat holen. Auch als Nichtalkoholiker, aber als Betroffener helfen einen die AA sehr gut
5. Rat beim JA holen, bzw. das JA informieren. Denn man darf nicht vergessen, wenn du das JA informierst und die deine Kleine u.U. von ihrer Mutter holen, dann kann sie in eine Pflegefamilie oder auch im Heim untergebracht werden... Horrorszenario, willst du nicht...
6. Deine Eltern unterstützen dich, was sehr schön für die Kleine ist.
7. Anwalt aufsuchen, beraten lassen.
8. Appellierend an die KM, dass sie ihrer Tochter schadet mit ihrem Verhalten...was du dir aber auch sparen kannst, denn ein Süchtiger, der nicht von alleine drauf kommt... da ist jede Anstrengung für die Katz..

Vor allem aber, musst du deine Kleine schützen. Und alles aandere aussen vor lassen... Du tust dir und ihr kein Gefallen, wenn du "Verständnis" für die Mutter hast.. Und deine Ex-Schwiegermutter... die hat mal so rein gar nix zu melden....

Gruß
Marko


AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2013 15:18