Hallo...
war heute beim Anwalt bzgl. Scheidung mit meiner "noch" Frau.Soweit so gut,alles ohne Probleme,Trennung kein Ding...
Doch im Auto eröffnete sie mir die frage was ich tun oder sagen würde wenn Sie nun "irgentwann" wieder Heiraten würde(sie war es mit mir ja erst 3 mal....) sie den Namen meiner kleinen dann ändern würde also ihren neuen Namen!!!
ANTWORT von mir:"Vergiss es!"
Sie sagte sie würde wenn es der Fall wäre vor jedem Familienrichter recht bekommen,außerdem ist die kleine eh zum größten Teil bei ihr usw...
Nun meine frage:"Welche Aussichten hätte Sie?"
"Kann sie das einfach?"
"Was ist eigentl.wenn sie umzieht?Wie "locker" kann Sie das tun"?
Ich mache mir große Sorgen dies bzgl. .....
Es ist meine Tochter und sie soll auch mein NAMEN haben...?
Bitte helft mir....Danke!
Moin Planloser,
das ist tatsächlich mal ne Sache, wo du dir keine großen Sorgen machen musst.
Das Einbenennen gegen den Willen des anderen Sorgeberechtigten ist nur möglich, wenn es für das Kindeswohl erforderlich ist und nicht nur diesem entspricht oder gar nur "nicht entgegen steht".
Das ist sogar im Familienunrecht ne hohe Hürde.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
..das hört sich schon mal gut an!
..man man da kommt er wieder durch dieser HASS..bin ja eigentlich ein recht ruhiger Geselle...aber wenn ich dann sowas höre...Ich könnt durchdrehen!
WENN,dann wäre es die 4 Hochzeit...und was sollte es dem Kind bringen?
die Erklärung war ja das es für das Kind "so schwer wäre mal" wenn die Mutter dann anders heißen würde...sie könnte gehänselt werden...und und und...ich war auch Scheidungskind...ich habe den Namen meines Vater!
Habe ja auch gesagt wenn dann kann sie es mal IRGENTWANN selber entscheiden aber nicht SIE VORHER!
..man man...ich sags ja der Teufel ist ein Eichörnchen.....
DANKE Beppo 😉
