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Kind möchte zum Vater

 
(@schlaflos)
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Hallo liebes Forum,

ich schlage mich mit folgendem Problem herum.

Ich war verheiratet und bin seit kurzem geschieden.

Es besteht seit einiger Zeit eine gerichtliche Umgangsregelung, da die KM der Meinung war,
die Kinder bräuchten ihren Vater nicht, und sie alleine bestimme wann die Kinder den Vater sehen könnten.

Im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung wurde ein psychologisches Gutachten eingeholt,
das der Mutter eine mangelhafte Bindungstolleranz und negative Beeinflussung der Kinder bescheinigte.
Die Kinder verblieben aber trotzdem im Haushalt der Mutter, der Richter wollte ihr noch eine Chance geben und hatte ihr Verhalten auf die Trennung bezogen.

Nun läuft diese Regelung mehr schlecht als recht schon eine ganze Weile. Der Umgang wurde in dieser Regelung bereits ausgeweitet,
so das wir nahe am Wechselmodell liegen. Der Richter hatte gehofft, das nach der Scheidung Ruhe einkehren würde.
Leider ist die KM immer noch nicht in der Lage mit mir zu kommunizieren, sonder lässt immer alles über die Kinder ausrichten.

Meinem Sohn, der mittlerweile 13 Jahre alt ist geht das sehr an die Nieren. Er ist in der Schule stark abgefallen
und streitet sich permanent nur noch mit seiner Mutter, da sie ihn ständig als Boten ihrer Forderungen an mich benutzt.

Nun hat mein Sohn mehrfach schon geäußert, dass er es bei seiner Mutter nicht mehr aushalte.
Sie sei eh nie zu Hause, sonder treffe sich lieber mit ihren Freundinnen oder gehe ihrer Selbständigkeit nach.
Mein jüngerer Sohn (10 Jahre) quengelt auch schon rum, das er ständig zu den Nachbarn abgeschoben werde, wenn seine Mutter keine Zeit habe.

Nun ist meine Frage wie packt man solche einen Fall an?

Ich wäre für jede Hilfe dankbar

schlaflos


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2009 18:45
(@brille007)
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Moin schlaflos,

zunächst die Frage: Wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) gerichtlich explizit geregelt? Falls nein: Du bist als ehelicher Vater automatisch auch Mitinhaber des Gemeinsamen Sorgerechts (GSR). Die einfachste (aber natürlich brachialste) Lösung wäre, die Jungs beim nächsten Umgangstermin einfach einzubehalten. Mit einiger Wahrscheinlichkeit herrscht dann aber Krieg. Sinnvoll ist es daher in jedem Fall, das zuständige Jugendamt ins Boot zu holen; das sollte der erste und nächste Schritt sein, um Deine Sorgen zu schildern und nach Ratschlägen zu fragen.

Das JA lädt mit einiger Sicherheit auch Deine Ex zu einem Beratungsgespräch ein; ob sie der Einladung Folge leistet, weiss niemand. Falls es hart auf hart und zu einer gerichtlichen Regelung kommt: Mit 10 und 13 Jahren haben die Wünsche der Jungs über ihren künftigen Lebensmittelpunkt einiges an Gewicht.

Bitte nicht vergessen: Du hast nicht nur ein Sorgerecht, sondern auch eine Sorgepflicht. Wenn die Kommunikation mit Deiner Ex über das Wohl Eurer gemeinsamen Kinder nicht möglich ist, kannst Du nicht einfach dabei zuschauen, dass und wie es ihnen schlecht geht und die Dinge dabei belassen. Dass Kinder bei ihren Müttern leben, kommt zwar überwiegend vor; es ist aber kein Naturgesetz.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2009 19:13
(@schlaflos)
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Hallo Martin,

vielen Dank für deine Informationen und Ratschläge.

Es ist nach dem Beschluss beim GSR geblieben, KM hatte auf ABR geklagt und verloren.

Mit dem hiesigen Jugendamt habe ich leider schlechte Erfahrungen gemacht. Die sehen das Recht der Mutter auf ihre Kinder als Naturgesetz an.
So in etwa hatte der Richter das Protokoll des Jugendamts auch gewertet und nur den Kopf geschüttelt.

Wenn Gesprächstermine anberaumt wurden, kam meist kurzfristig bei der Dame vom Jugendamt was dazwischen
und es dauerte geschlagene 4 Monate bis dann ein erstes Gespräch stattfand.
Das Ergebnis war nur, „Kinder gehören in diesem Alter zur Mutter“ und „Ihre Frau ist beratungsresistent,
da können wir nichts machen, wenden sie sich an das Gericht!“

Die Kinder wurden ja im vorherigen Gerichtsverfahren schon gehört und von der KM mächtig unter Druck gesetzt.
Dies kam aber erst durch ein psychologisches Gutachten an den Tag. Das Jugendamt wollte von all dem nichts wissen.

Ich weiss das ich eine Sorgepflicht habe, ich versuche sie auch wenn möglich umzusetzen.
Es ist aber schwierig wenn die KM alle Kommunikation von vornherein Abblockt und dabei auch noch vom Jugendamt unterstützt wird.

Im Urteil steht nur noch folgender Satz:
„Das Gericht weist darauf hin, dass bei fortbestehendem gemeinsamem Sorgerecht grundlegende Entscheidungen
die Kinder betreffend in Absprache mit dem anderen Sorgerechtsinhaber zu treffen sind.“

Gibt es noch eine andere Möglichkeit außer über das Jugendamt, oder muss ich mich dann direkt ans Gericht wenden?

Lg

schlaflos


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2009 20:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin schlaflos,

Im Urteil steht nur noch folgender Satz:
„Das Gericht weist darauf hin, dass bei fortbestehendem gemeinsamem Sorgerecht grundlegende Entscheidungen
die Kinder betreffend in Absprache mit dem anderen Sorgerechtsinhaber zu treffen sind.“

dieser Satz war zwar wohl als Hinweis an Deine Ex gedacht; gilt aber natürlich auch für Dich und lässt es unwahrscheinlich erscheinen, dass eine eigenmächtige Aktion Deinerseits grossen Beifall fände.

Ungeachtet Deiner schlechten Erfahrungen wirst Du um die Einschaltung des JA nicht herumkommen; das ist nunmal die zweite Stufe, die vor einer gerichtlichen Regelung erwartet wird. Lass Dich aber terminlich nicht lange hinhalten; auch die Feuerwehr schickt man nicht "in ein paar Wochen", sondern sofort. Sollte man dort auch diesmal erst wieder in ein paar Monaten Zeit haben wollen, lass Dir das schriftlich geben und geh gleich zum Anwalt.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2009 21:14
(@schlaflos)
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Hallo Martin,

ja du hast Recht, der Hinweis galt meiner Ex, aber die hält sich eh nicht daran mir mal was mitzuteilen.
Muss mir alle Infos immer selber besorgen.
Eine eigenmächtige Aktion werde ich sicherlich nicht starten, denn ich will mich nicht auf eine Stufe mit meiner Ex stellen.

Ich werde dann man den Kontakt suchen,
es wird zwar die gleiche Mitarbeiterin vom letzten Mal sein,
aber dann weiss ich wenigstens wie ich zu Hadeln habe,
wenn wieder die pro KM Version gefahren wird und erst mal auf Verzögerung gesetzt wird.

Leid tut es mir für meine Kinder, die müssen dann mit ziemlicher Sicherheit mit der netten Dame wieder Gespräche führen,
bei denen ihnen die Worte  im Mund herumgedreht werden, oder nur im Protokoll landet was die KM mit der Mitarbeiterin vorher besprochen hat.
Denn dort heißt es ja: "Kinder gehören in diesem Alter zur Mutter, das ist ein Naturgesetz!"

Drück mir mal die Daumen, das es zu einer Lösung führt, die wirklich dem Kindeswohl entspricht. Wäre ja mal schön, bei dem was man hier so alles ließt.

lg

schlaflos


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2009 21:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin schlaflos,

mach Dir nicht zu viele Gedanken über diese JA-Lady - die ist einfach ein notwendiger formaler Schritt vor einem Gerichtsverfahren. Welche persönlichen Weltanschauungen sie in ihrer Akte festhält, muss Dich nicht kratzen; nicht sie trifft die Entscheidungen über das ABR, sondern das zuständige Gericht. Und das scheint ja durchaus nicht unvernünftig zu sein.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2009 22:01
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo schlaflos,

wie ist die räumliche Entfernung zwischen der KM und dir. Müssten die Jungs im Fall des Falles die Schule wechseln?

Gibt es bei euch in der Nähe eine Institution die dich und KM an einen Tisch bringen kann. Den Willen zur gütlichen Einigung kann man vielleicht auch anders

zeigen. Bei mir in der Nähe gibt es einen Familienpsychologischen Beratungsdienst. Vielleicht gibt es bei euch etwas ähnliches. Wichtig ist doch da das du vor einer ´brachialen´Lösung versuchst die KM von der Sinnhaftigkeit eines Wechsels zu überzeugen.

Gruß
Bart


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Geschrieben : 09.05.2009 22:39
(@schlaflos)
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Hallo Bart,

nein es ist kein Schulewechsel notwendig, auch die Freunde und Umfeld bleiben alle erhalten.
Ich bin nach der Trennung extra in der Nähe geblieben.

Leider gibt es hier keinen Beratunsgdienst , die Stadt hat kein Geld für so was Sinnvolles,
es gibt nur ein paar Beratungsstellen, die aber nur über das JA vermittelt werden.
Die Wartezeiten für einen Termin dort liegen zur Zeit bei 3 bis 4 Monaten.... was ja die Lage nicht gerade verbessert

Auf keinem Fall würde die KM einem Wechsel der Kinder zu mir freiwillig zustimmen, sind sie doch ihre finanzielle Absicherung, da sie noch BU bekommt
und im Falle eines Falles ggf. selber Unterhaltpflichtig wird

lg schlaflos


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2009 22:53
(@schlaflos)
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Hallo Martin,

danke für deine Einschätzung,
dann werde ich mal die gute Damen kontaktieren und sehen wie schnell die dann meine Ex darüber informiert,  das der große das zu Hause wechseln möchte.
Ich denke das wird weniger als 10 Minuten dauern, bis meine Ex dann den Großen klein macht.....
aber da wird er wohl durch müssen...

lg

schlaflos


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2009 23:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Schlaflos,

vielleicht solltest Du Dich mit den Kindern noch mal kurzschließen und ihnen erklären, dass Du Dich für den Wechsel zu Dir einsetzen wirst, aber dass das sicher auch kein Spaziergang wird, weil Mama ja auch möchte, dass sie bei ihr bleiben.

Die Kinder sollten einfach wissen, was da auf sie zu kommt und entscheiden dürfen, ob sie das aushalten wollen und können. Freilich sollen sie nicht den Kampf übernehmen, sondern einfach nur wissen, dass Du um ihren Wechsel kämpfen wirst, wenn sie es wollen, aber auch warten kannst, wenn sie noch nicht dahinter stehen.

Verstehst Du, was ich meine?

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2009 23:05




(@schlaflos)
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Hallo Lausebackesmama,

ich verstehe sehr gut was du mir mitteilen möchtest.
Es gab natürlich schon Gespräche in diese Richtung. Ich habe mir seine Gründe und seine Hoffnungen für diesen Wechsel sehr genau angehört
und ihm schon erklärt das es kein leichter Gang werden wird.

Der Große ist in der Pubertät, da sind Gefühle und Hormone eh durcheinander
und er begreift langsam was seine Mutter ihm und seinem Bruder in den letzten Jahren angetan hat, indem sie nur schlecht über den Vater gesprochen hat.

Was aber mit dem Kleinen dann werden würde steht auf einem anderen Blatt. Er war damals noch zu klein um sich ein Bild zu machen.
Er murrt zwar über das Verhalten seiner Mutter, ist aber bei Weitem nicht so entschlossen wie der Große.

Eine Trennung der Beiden wäre sicherlich eine Katastrophe.

Mir ist sehr wohl klar das meine Ex den Kampf über die Kinder austragen wird,
das hat sie in der Vergangenheit gemacht und von diesem Weg wird sie nicht abkehren, so traurig das auch ist.

Gerichtliche Erfahrung konnte ich den Beiden leider nicht ersparen, sie mußten zum Psychologen und zum Richter.
Meine Ex hat dann Beide auch noch mit in die Verhandlung geschleppt.... der Richter war "not amused" über ihr vorgehen.

Wir werden sehen was wird

aber danke für deine Worte

lg

schlaflos


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2009 23:53
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo schlaflos,

Auf keinem Fall würde die KM einem Wechsel der Kinder zu mir freiwillig zustimmen, sind sie doch ihre finanzielle Absicherung, da sie noch BU bekommt

Warum bekommt sie noch BU, und um wieviel geht es dabei - die Kinder sind schließlich schon zehn und dreizehn Jahre alt! Arbeitet sie - und wenn ja, wie viel?

Es ist mir schon klar, dass man Unterhalt und Umgang nicht vermischen soll, aber wer weiß - wenn die Dame befürchten müsste, dass ihr finanzielles Rundum-Sorglos-Paket so oder so den Bach runtergeht, vielleicht löst das bei ihr ein paar kreative Denkprozesse aus, z.B. in Richtung Wechselmodell. Manchmal muss man eben an der Hintertür Radau schlagen, damit man sich anschließend um so leichter zur Vordertür hineinschleichen kann ...

Eine Trennung der Beiden wäre sicherlich eine Katastrophe.

Warum wäre das eine Katastrophe - und für wen?

Ich weiß nicht, wer von euch beiden die Trennung ausgelöst hat, aber mindestens einer von euch beiden hatte nicht das geringste Problem damit, die Jungs von ihrem Vater zu trennen. Warum soll es jetzt eine größere Katastrophe sein, die Trennlinie durch die ehemalige Familie an einer anderen Stelle anzusetzen?

Nebenbei bemerkt, bei einer vernünftigen Umgangsregelung sehen die beiden Jungs sich jedes Wochenende: Am einen Wochenende bei Papa, am nächsten Wochenende bei Mama.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2009 02:24
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo schlaflos,
der Richter hat dir schon das Maximale herausgeholt was er bei einem Antrag auf Umgangsregelung für dich tun konnte.

Du hast ein psychologisches Gutachten das für dich spricht. Du hast einen Richter der dir wohl gesonnen ist.

Ich denke du solltest darüber nachdenken einen ABR Antrag zu stellen und damit die Sache in trockene Tücher bringen.

Gruß
Bart


AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2009 13:52
(@schlaflos)
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Hallo Malachit,

warum sie BU bekommt fragst du?

Die Begründung des Gerichts sah wie folgt aus.

„Die Klägerin hat nur geringe Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, zudem betreut sie zwei minderjährige Kinder.
Es ist der Klägerin daher momentan nicht zuzumuten ihre freiberufliche Tätigkeit auszuweiten.
Es würde der Neigung der Klägerin widersprechen, ihre freiberufliche Tätigkeit nun gegen eine feste Anstellung in ihrem erlernten Beruf einzutauschen,
um ein geregeltes Einkommen zu erwirtschaften.“

„Der BU wird neu verhandelt wenn das Jüngste Kind auf die weiterführende Schule kommt.“

Im Klartext heißt das, vor Gericht rumjammern, das man doch viel Energie in die freiberufliche Tätigkeit gesteckt habe
und das, wenn sie sich nun eine Anstellung als Bürokauffrau suchen müsse allein durch den Stress der dann auf sie zukommen würde,
da sie es ja nicht mehr gewohnt sei einen Vorgesetzten zu haben, die Gefahr bestehen würde das sie krank werde und den Job verlieren würde.

Der Richter meinte aber auch, das der BU ja eh in absehbarer Zeit neu Verhandelt werden müsse.

Das Thema Wechselmodell wurde vom Richter auch angesprochen, es war ja eh sein Ziel ein solches über kurz oder lang zu etablieren,
aber die KM wehrt sich bisher erfolgreich gegen eine entsprechende Umsetzung.
Alle Gespräche die diesbezüglich geplant waren, wurden von ihr bisher boykottiert. Das Jugendamt spielt da aber auch fein mit bei diesem Treiben.

Ihre Kreativität wird wahrscheinlich dahingehend laufen, das sie den Umgang erst mal boykottieren wird, um dann die Kinder schön unter Druck zu setzen. Ich kenne das ja bereits und die Kinder auch.

Lg
schlaflos


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2009 15:32
(@schlaflos)
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Hallo Bart,

das wird wieder eine Menge Geld kosten. PKH wird es wohl nicht geben. Da gibt es ja die schöne Regel "Aussicht auf Erfolg".

Meine Ex hatte seinerzeit ja auch einen ABR Antrag gestellt, gepaart mit dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht.
Das ging voll in die Hose, bezahlt hat sie keinen Pfennig da sie ja Mittellos ist.

Ich weiss wie hoch die Latte für einen Mann hängt, um das ABR zu erlangen.

Das fängt schon bei den Möglichkeiten der Betreuung an!
Meine Ex brauchte überhaupt keine Angaben machen,
denn sie als Mutter wisse ja schließlich von "Natur" aus wie sie am Besten die Kinder betreut. Da war es auch egal das sie ihre Mutter als betreuende Person angeben hat.
Ich drufte das nicht, mußte ein 100% Konzept für alle Eventualitäten vorlegen. Und wie bei jedem Konzept findet man,  wenn man den will, immer einen Punkt an dem man Rumhebeln kann.

Einen Kommentar zu dieser Auslegung erspar ich mir lieber, aber so ist nunmal die Realität. Und der Richter war mir schon wohl gesonnen.

lg schlaflos


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2009 15:43
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Klar ist die Latte hoch. Heisst aber nicht das sie unerreichbar ist.

Und das Argument mit den Kosten lasse ich auch nicht gelten. Im Falle des Erfolgs fällt der BU weg. Und wenn es nicht klappt, so what.

Du hast versucht deinen Kindern ein stressfreieres  Leben zu ermöglichen.

Gruß
Bart


AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2009 20:07
(@schlaflos)
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Hallo Bart,

ich würde meinen Kindern gerne ein stressfreies Leben ermöglichen.

Darum versuche ich auch im Vorfeld schon mal etwaige Fallstricke zu entdecken und diese dann wenn möglich zu vermeiden.

Kosten und BU sind dabei aber sicherlich nicht außer Acht zu lassen.

Denn bei den Kosten eines verlorenen Verfahrens reden wir nicht über ein paar hundert Euro. Da muss man ein wenig tiefer in die Tasche greifen.
Ich habe so ein Ding ja schon hinter mir, zum Glück war ich auf der richtigen Seite. Damals mußte der Staat zahlen.

Lg
schlaflos


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2009 21:14