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EY DU

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(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin wedi!

, kann bei Volljährigen der Nachname nicht mehr geändert werden.

Tja, dann würde ich an deiner Stelle die Zustimmung verweigern. Deine EXE hat dich doch genug geärgert, den Gefallen musst du ihr nicht tun. Soll Exe doch klagen. Das Gespräch darüber würde ich aber trotzdem den Kindern anbieten

Übrigens kann bei Volljährigen der Name auch noch geändert werden, über eine Volljährigenadoption. Das hat es bei uns im Freundeskreis gegeben. Der Grund war da aber nicht den Name, sondern dass der Bengel wollte, dass sein "sozialer Vater" auch sein rechtlicher Vater wurde, der echte KV hatte dazu vorher seine Zustimmung nicht gegeben, obwohl er sich nie um den Jungen gekümmert hatte.

Aber ich denke den Weg werden deine Kids nicht gehen, denn der Unterhalt von dir soll ja auch sicher weiterhin vereinnahmt werden wenn sie 18 sind.

Gruß vom Krümelmonster


Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2014 20:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Begründet wird das damit, das die Identitätsbildung bei Volljährigen abgeschlossen ist, so dass kein rechtfertigender Grund für eine Namensänderung vorliegt.

Hmmmmmmmmmm....dann könnte keine ehemals verheiratete Frau, die mit der Heirat den Namen des Mannes angenommen hat, wieder ihren Geburtsnamen wählen.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2014 20:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Gespräch darüber würde ich aber trotzdem den Kindern anbieten

Genau das würde ich, in diesem Fall, nicht machen.
Wenn es überhaupt zum jetzigen Zeitpunkt eine Antwort geben soll, dann die, dass Wedi ein solcher Wunsch der Kinder nicht bekannt ist und er deswegen keinen Handlungsbedarf sieht.
Wenn die Kinder das wirklich wollen, sollen sie sich eben mal melden.

Es ist keineswegs Wedis Aufgabe, den Kindern auch noch in dieser Frage hinterher zu laufen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2014 20:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich denke das Problem ist wohl im Rechtsbereich zu finden.

Bei minderjährigen kann der Nachname über die Einbennenug in den Familiennamen der Mutter geändert werden (dazu müssen Kinder ab 5 ihre Zustimmung erteilen und Vater bei GSR und/oder wenn die Kinder seinen Nachnamen tragen). Diese Möglichkeit gibt es aber bei volljährigen Kindern nicht mehr.

Da gäbe es nur noch die Möglichkeit der Namensänderung und an die sind wesentlich höhere Hürden geknüpft als an die Einbennenung. Von daher die Eile der KM. Denn mit 18 wird es wohl dann schwierig Gründe zu finden, die ei nGericht auch überzeugen müssen.

Wann werden denn deine Spößlinge 18? An deiner Stelle würde ich es einfach aussitzen. Auch bei einer Gerichtsverhandlung heißt das Ergebnis nicht zwangsläufig "Ja, die Kinder dürfen den Nachnamen des Stiefvaters annehmen", der Richter kann auch anders entscheiden, vor allem, wenn man nicht stichhaltig erklären kann, warum das "Problem" erst kurz vor dem 18 auftaucht und jahrelang der "alte" Nachnameok war.

Wenn du lustig bist, kannst du ja auch vorschlagen, dass du die Zustimmung zur Adoption nach Minderjährigemrecht erteilst (damit wärst du alle Unterhaltszahlungen los und auch die Kinder müssen mal nicht für dich aufkommen). Eine reine Erwachsenenadotion würde an den wechselseitigen Unterhaltsverpflichtungen und Erbfolgen nichts ändern.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2014 20:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du lustig bist, kannst du ja auch vorschlagen, dass du die Zustimmung zur Adoption nach Minderjährigemrecht erteilst (damit wärst du alle Unterhaltszahlungen los und auch die Kinder müssen mal nicht für dich aufkommen). Eine reine Erwachsenenadotion würde an den wechselseitigen Unterhaltsverpflichtungen und Erbfolgen nichts ändern.

Gute Idee!

Würde ich aber vielleicht nicht schon jetzt vorschlagen, sondern erst, wenn es wirklich ernst wird und die Kinder selbst den Wunsch bestätigt haben.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2014 20:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wedi,

ich kann den Vorschreibern nur beipflichten: Das Beste, was Du jetzt tun kannst, ist: NICHTS. Wirklich NICHTS! Nicht antworten, nicht zum Anwalt gehen, nicht über Stöckchen springen, am besten nicht mal grossartig drüber nachdenken.

Wenn überhaupt keine Reaktion erfolgt, wird das Deine Ex und ihren Gatten am meisten verunsichern. Sie wissen nicht, ob sie den "roten Knopf" gedrückt haben, ob sie Dir gerade schlaflose Nächte bereiten - oder ob Du das Ding vielleicht einfach in den Papierkorb geworfen hast und/oder Dich mit Deiner Frau prächtig über ihre komischen Pläne amüsierst. Ich weiss, dass Dir das schwerfällt; genau deshalb solltest Du es jetzt versuchen.

Und nachdem es bei Deiner Weigerung nur zwei Wege gibt - die Dinge lassen wie sie sind oder eben ein Gerichtsverfahren, um Deine Zustimmung zu ersetzen - solltest Du es genau darauf ankommen lassen: Dann können sich weder Deine Ex noch Deine Kids mehr vor irgendwas drücken, dann müssen die Klamotten auf den Tisch, dann geht es nicht mehr um Märchen, sondern um Fakten, Auge in Auge. Das Gericht wird alle beteiligten sehr genau zu den Gründen befragen, warum die Kinder Deinen Namen nicht mehr tragen wollen sollen. Und genau diese Mühle würde ich der Mischpoke nicht ersparen: Warum sollst immer nur Du einen roten Kopf haben?

Das Ganze hat aber nur Sinn, wenn Du wirklich vorhast, es auch durchzuziehen, ggf. inklusive Gerichtsverfahren. Wenn Du lieber einknicken willst, tust Du das besser gleich: das erspart Dir einen Haufen Zeit und Nerven.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2014 21:12
(@bester-papa)
Registriert

Hi Wedi!

Wer hat denn die Null gewählt, dass Deine (H)exe sich wieder meldet?

Wenn überhaupt keine Reaktion erfolgt, wird das Deine Ex und ihren Gatten am meisten verunsichern. Sie wissen nicht, ob sie den "roten Knopf" gedrückt haben, ob sie Dir gerade schlaflose Nächte bereiten - oder ob Du das Ding vielleicht einfach in den Papierkorb geworfen hast und/oder Dich mit Deiner Frau prächtig über ihre komischen Pläne amüsierst. Ich weiss, dass Dir das schwerfällt; genau deshalb solltest Du es jetzt versuchen.

Das sehe ich auch so. Menschen ärgerst Du am meisten mit völligem Ignorieren!!!!

Hier sieht man doch den Klassiker:

bist du damit einverstanden, wenn Junior und Tochter schon jetzt mit 17 Jahren unseren Familiennamen ::::::::: annehmen?
Das wäre ein großer Wunsch der Beiden. Sie werden es wenn sie 18 Jahre alt sind ohnehin machen, das haben sie schon angekündigt.

Mama versteckt sich hinter dem angeblichen Kindeswillen. Lass es doch drauf ankommen. Und geh doch nicht drauf ein, indem Du die Kinder fragst, warum sie das so wollen. Vielleicht wollen sie das gar nicht. 

Trotzdem schlimm schlimm, dass Mütter so sein können. Ich kann mir das nur so erklären, dass Dich Deine Exe entweder total hassen muss oder einfach nur einen an der Klatsche hat. Oder ist sie so, weil ihre Eltern damals keinen Spass am S..hatten? Der Versuch, den Kontakt und die Identität der Kinder zum KV zu löschen, ist einfach nur krank.

Ich hoffe nur für Dich, dass Deine Kinder irgendwann zu Dir zurückfinden, nachdem sie sich aus dem Machtbereich der KM befreien konnten. Halte Kontakt. Eines ist sicher: Es kann eigentlich nur besser werden. Vielleicht werden sie die KM dafür auch eines Tages hassen und sich von ihr abwenden. Und dann bist Du dran!!!!

Also Kopf hoch. Lebbe geht weiter...

BP


AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2014 22:33
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich werde erstmal nichts tun und damit darauf hoffen, auch mal bei denen den ''roten Knopf'' zu drücken.
Wenn dann ein Gerichtsverfahren angestrebt wird, werde ich Tinas Vorschlag beherzigen und ''lustig'' sein.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 12:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wann werden denn die Zwillinge 18?


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 12:40
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das dauert noch ein wenig, in 10 Monaten.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 12:59




(@the-poooh)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Wedi!

Das mit der Namensänderung ist wie schon bemerkt nach dem 18. Geburtstag nicht mehr so einfach. Dann wird das nämlich nach den Gesetzen zur Namensänderung erledigt und nicht mehr nach der Familiengerichtsbarkeit.
Namensänderung geht dann nur noch unter bestimmten Voraussetzungen - wenn noch 13x Schmidt in der selben Straße wohnt, wenn man Claire Grube heißt etc.

Klingt sehr nach einem Trick deiner Ex.

Die Vorschreiber hier mit der Meinung sich tot zu stellen haben meiner Ansicht nach völlig recht!

Wünsch dir gute Nerven!!!


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 13:40
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo wedi,

ich habe mal die ersten Einträge dieses Beitrages gelesen. Demnach ist es ca. 10 Jahre her, dass deine Kinder sich dir gegenüber verändert haben, damals hast du von Gehirnwäsche geschrieben. Vermutlich ist die Ex fast genauso lange neu verheiratet. Wenn die Ex jetzt kurz vor Toresschluss (18. Geburtstag) mit dem angeblich sehnlichsten Wunsch der Kinder nach Namensänderung um die Ecke kommt, kannst du eigentlich nur müde lächeln und - NICHTS - tun. Nicht antworten, nicht nachfragen.  Sollte sie tatsächlich ein Gerichtsverfahren anstrengen, dann wird u.a. die Frage zu klären sein, warum die Einbenennung jetzt plötzlich nach so vielen Jahren eine Rolle spielen sollte. Lass es drauf ankommen.

Die hier aufgeworfene Frage, dass wedi eine Minderjährigenadoption anbieten sollte, falls es ein Gerichtsverfahren gäbe, würde ich aber eher als Provokation abtun. Erstens denke ich, nach all dem, was ich hier von wedi gelesen habe, das er sich letztendlich nicht dazu durchringen kann, und ihm das zu sehr wehtut, und zweitens würde die ex dann auf den Zug aufspringen, als "endgültigen Beweis, dass wedi die Kinder nicht will" (statt umgekehrt). Aber gut, das kann man immer noch überlegen, sollte es zu weiteren Aktionen der Ex kommen.

Also, wedi, versuch es einfach aus der Vogelperspektive, und beobachte von "außen", wie sie jetzt weiter vorgeht oder sich abmüht, auf rote Knöpfe zu drücken.

Ähnlich genussvoll würde dieser Schrieb bei mir in der Rundablage landen mit genau NULL Reaktion darauf.

Genau so!!!  :thumbup:

Und.... check doch schon mal deinen KU-Titel. Sollte er nicht begrenzt auf das 18. Lj. sein, so kannst du ab 18 wenigstens das ganze Kindergeld abziehen, bzw. je nach Wortlaut des Titels vorgehen. Und sobald die jungen Leute 18 sind, solltest du aktiv etwas tun, damit wenigstens der Unterhalt auf ordentliche Füße gestellt wird. (wäre sicher ein neues Thema, und nicht hier zu erörtern, aber bereite dich doch schon mal mental darauf vor).

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2014 11:53
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nabend

Auf den ersten Schrieb meiner Ex habe ich nicht reagiert. 🙂

Heute kam wieder ein Einschreiben  mit Rückschein:

wie in dem an Dich bereits am 12.02.2014 per Einschreiben gesendeten Schreiben, frage ich dich noch einmal, bist du damit einverstanden, dass Sohn und Tochter schon jetzt mit 17 Jahren unseren Familiennamen .........annehmen? Das wäre ein großer Wunsch der Beiden. Sie werden, wenn sie 18 Jahre alt sind, ohnehin Ihren Namen ändern, das haben sie schon angekündigt. Solltest du dich nicht einverstanden erklären, so müsste bevor Sohn und Tochter 18 Jahre als sind, das Familiengericht darüber entscheiden.
Wenn du auch dieses mal nicht antwortest, muss ich es an meine Anwältin weiterleiten, die dann entsprechende Schritte in die Wege leiten wird.

Erwarte Rückantwort in den nächsten 14 Tagen.

Anbei ein zweites Blatt:

Ich Wedi bin damit einverstanden, dass meine Kinder Sohn und Tochter schon jetzt mit 17 die gewünschte Namensänderung beantragen dürfen.

Ich Wedi bin nicht damit einverstanden, dass meine Kinder Sohn und Tochter schon jetzt mit 17 Jahren die gewünschte Namensänderung beantragen dürfen.

Datum Unterschrift

Dann will ich mal abwarten, was die Anwältin mir schreibt.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2014 01:19
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Wedi,

wenn es nur um den einfachen Wunsch geht, den Namen zu ändern, dann finde ich es etwas eigenartig, daß sie nicht noch die paar Monate warten können, bis sie 18 sind. Bei soviel Aktionismus muß mehr dahinter stecken.

Laß sie einfach zappeln.

Liebe Grüße

Frieda


Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2014 09:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Frieda,

den Grund hate nwir weiter oben schon beleuchtet.

Eine Annahme des "neuen" Familiennamens (Einbenennung) geht nur bei minderjährigen Kindern.

Bei volljährigen ginge es nur unter sehr begrenzten Gründen (da spielt dann die Zumutbarkeit eine Rolle, z.B. wenn mti dem Nachnamen erhebliche Nachteile verbunden wären). Da würde eine Namensänderung wohl kaum möglich sein.

Die wäre dann nur noch durch Adoption möglich.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2014 09:37
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

jepp, hab ich auch grad gelesen  :redhead:

vielleicht ist es hier sinnvoller, das Nein-Kästchen anzukreuzen, kurz zu erläutern, daß man die Notwendigkeit nicht sieht, da es ja die vielen Jahre hindurch auch so ging, und ihr den Schrieb zurückzuschicken. Wenn sie die gerichtliche Änderung beantragt, liegt dann wenigstens vor, daß und warum Wedi nicht einverstanden ist. Dann kann sie nicht behaupten: "Den Vater interessierts nicht" und dem Gericht wird die Entscheidung nicht zu einfach gemacht.

Liebe Grüße

Frieda


Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2014 09:41
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Frieda,

vielleicht ist es hier sinnvoller, das Nein-Kästchen anzukreuzen (...). Wenn sie die gerichtliche Änderung beantragt, liegt dann wenigstens vor, daß und warum Wedi nicht einverstanden ist.

Mach' dir keine Illusionen. Wenn Wedis Ex den Zettel mit einem "Nein" zurückbekommt, und sie durch diesen Zettel irgendwelche Nachteile vor Gericht befürchtet, dann wird sie diesen Zettel halt niemals bekommen haben. Und ...

kurz zu erläutern, daß man die Notwendigkeit nicht sieht, da es ja die vielen Jahre hindurch auch so ging

... ist bei einer Ex diesen Kalibers: Verschwendung von Tinte 😉

Ich würd' das jetzt aussitzen. Also bewusst keine Antwort - und abwarten, ob Madame hierfür tatsächlich Anwalt und Gericht in Bewegung setzt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2014 09:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn er das tut, dann nicht ohne das er eine gut Kopie behält, bzw. der KM nur eine Kopie schickt, damit evtl. nachträgliche Manipulationen nicht möglich sind


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2014 09:55
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Das wäre ein großer Wunsch der Beiden.

Alternativ zum "Aussitzen" - Antwort:

Liebe Ex,
da ich weder aktuell - noch auf die Zukunft gerichtet - einen Anlass für eine Namensänderung sehe, können die Beiden ihren Wunsch mir gegenüber gerne persönlich erläutern.
Gruß
Wedi

Den "Schwarzen Peter" des Nichtreagierens bist Du dann jedenfalls los (was nicht heissen soll, dass sich hieraus zwingend irgendeine Änderung ergibt) ...

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2014 11:03
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich würd' das jetzt aussitzen. Also bewusst keine Antwort - und abwarten, ob Madame hierfür tatsächlich Anwalt und Gericht in Bewegung setzt.

So denke ich auch.

Ich weiß wie sehr Ex sich damit beschäftigt und ich denke es wurmt sie sehr von mir keine Antwort zu bekommen, zumal ich in der Vergangenheit immer auf irgendwelche Eskapaden von ihr eingegangen bin und sofort (oftmals falsch und überstürzt) reagiert habe.
Sie wird nach Ablauf der Frist sicher ihre Anwältin beauftragen, davon bin ich überzeugt, ich habe mir aber vorgenommen nicht einmal darauf zu reagieren.
Ich werde erst dann aus meinem Mauseloch kommen, wenn ich Gerichtspost bekomme.
Somit zeige ich auch ihrer Anwältin, die mich in vielen Prozessen sehr auseinander genommen hat, was ich von ihrer ''Wichtigkeit'' halte.

Denke ich richtig?

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2014 12:20




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