Ex entfernt Gips ei...
 
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Ex entfernt Gips eigenmächtig..

 
(@cat72)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

jetzt muß ich hier doch mal was loswerden:
vor 2 1/2 Wochen hat sich der Sohn meines LG beim Schwimmen den Fuss gebrochen/Bänder gedehnt (genau wissen wir das nicht - war die Aussage der EX).
nach einer Woche Liege!!Gips hatte der Junge auf einmal keinen Gips mehr (haben wir leider nur von der Oma erfahren) es sei alles wieder OK -was mich da schon gewundert hat.
Heute beim Abholen der Kids hat mein LG nun erfahren (von seinem Sohn) dass sie mit ihm gar nicht mehr beim Doc war, sondern einfach selber den Gips weggemacht hat und meinte "jetzt ist alles wieder OK".
Ich bin echt sprachlos, über solche Verantwortungslosigkeit gegenüber seinen eigenen Kindern. Das kann ja alles mögliche an Spätfolgen nach sich ziehen. Er humpelt auch jetzt noch (10 Tage nach der "Gipsentfernung".
Was macht man in so einem Fall, das ist ja schon mutwillige Körperverletzung??
Zum Doc braucht man jetzt eh nicht mehr, da ist eh schon zuviel Zeit vergangen, zumal wir 1 Std. vom Wohnort der Kinder wegwohnen und jetzt am WE errreicht man eh keinen mehr...

Das war jetzt bisher die Krönung der Knaller ihrerseits, sie hat ja schon manche Hämmer gebracht, aber da hauts mich echt um!

so, sorry, aber ich mußte mich einfach irgendwo erleichtert

vielleicht kennt ja sonst noch jemand solche Fälle und was man dagegen machen kann
Mit ihr reden hilft leider gar nichts - sie streitet immer alles ab und erfindet die wildesten Ausreden....

würde mich über Antworten freuen
Grüße
Katja

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2005 19:19
 mel
(@mel)

ich würde mit dem kind zum arzt gehen.
desweiteren ist es möglich auch das gesundheitsamt zuinformieren.
ist der junge bei ihm versichert dann könnt ihr auch der krankenkasse bescheid geben.

denkt aber auch daran, das es ärger mit der EX geben kann.

mel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2005 19:37
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Da gibt es gar keine Frage - Ab zum Arzt !!!
Die Spätfolgen von solchen Verletzungen bei Kindern im Wachstum sind doch unabsehbar. Also laßt das noch einmal von einem Arzt untersuchen! Und ehrlich dort sagen, was ihr wißt.

Was auch immer sich dann ergibt, fahrlässig ist es allemal, den Gips eigenmächtig abzunehmen. Vorsätzliche Körperverletzung dann eher nicht. Kommt ungefähr dem "Verletzen der Aufsichtspflicht" gleich, es sei denn, du kannst beweisen, dass die KM den Gips entfernt hat und dabei gewußt hat, dass es noch viel zu früh ist!

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2005 19:54
(@catilotti)
Rege dabei Registriert

Ich denke auch: Ab zum nächsten Doc (halt Krankenhaus am WE). Besonders wenn ihr noch definitiv beobachten könnt, daß der Junge humpelt!!! Wer sollte Euch da einen Vorwurf machen?

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2005 20:10
(@Melly)

Ich würde dringend dazu raten einen Arzt aufzusuchen.
Ein gebrochener Knöchel braucht mindestens 4-6 Wochen bis der wieder ok ist.
Auch die Bänderdehnung sollte man nicht außer Acht lassen.
Spätschäden sind vorprogrammiert, evtl muß dann per Operation wieder umgestellt werden 🙁
Die Ex hat wohl nen Bruch im Kleinhirn was?
Unverantwortlich.

LG
Melly
*die sich nur noch wundert, wie doof Mütter sein können *

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2005 20:18
(@RAMSCH)

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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2005 20:33
 AJA
(@aja)
Registriert

Mein Menschenverstand rät mir, mit dem Kind in die Notaufnahme des nächsten Krankenhauses zu gehen. Erst mal unwissend tun: Kind hatte Gips, humpelt jetzt "plötzlich" wieder, hat vielleicht Schmerzen. Ich denke schon, dass sich die Ärzte im KH die nötigen Informationen bei ihren Kollegen einholen und dann die entsprechenden Schritte einleiten.

Meiner Erfahrung nach genügt es in der Notaufnahme auch die Angaben zur Krankenkasse zu machen, die Karte kann nachgereicht werden.

Zum Doc braucht man jetzt eh nicht mehr, da ist eh schon zuviel Zeit vergangen, zumal wir 1 Std. vom Wohnort der Kinder wegwohnen und jetzt am WE errreicht man eh keinen mehr...

Sorry, aber DIESE Einstellung finde ich schon fast so leichtsinnig, wie die eigenmächtige Entfernung eines Gipsverbandes.

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2005 21:15
 Uli
(@Uli)

Hallo Cat,

ich würde erst mal von meinem Recht auf Information gebrauch machen. D.h. was hat das Kind genau: Bruch oder Bänderverletzung. Bei einem Bruch wären sicher 4-6 Wochen Gips die Regel und dann ist die Sache ausgestanden (hat mein Sohn schon 2x hinter sich). Bei einer Bänderverletzung sieht das anders aus, da muss man rechtzeitig mit Bewegungstherapie beginnen, das geht nicht mit Gips. Ich selbst habe Probleme mit den Bändern und knicke hin und wieder mit dem Fuß um (Stützverband max. 10 tage). Ich humple danach je nach Schwere bis zu einem halben Jahr.

Handeln ist gut und wichtig, aber besonnen bleiben, sonst gilt man hinterher als hysterisch, wenns falscher Alarm war.

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2005 01:11
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@RAMSCH

Gesundheitsamt oder Krankenkasse brauchst Du nicht zu informieren, da die Kasse vom Arzt informiert wird, wenn der Gips nicht hätte entfernt werden dürfen und das Gesundheitsamt da gar nicht zuständig ist.

Die Kommunikation Arzt zu Krankenkasse ist mir neu. Kannst du das was noch zu sagen?

DeepThought

[Editiert am 11/2/2005 von DeepThought]

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2005 01:24
(@RAMSCH)

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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2005 04:24




(@cat72)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

vielen Dank für die rege Anteilnahme
wir werden auf jeden Fall am WE mal zum Arzt fahren und das ganze untersuchen lassen. Dann weiß man auch, was an Nachbehandlung ansteht und kann dafür sorgen, dass das auch passiert - am besten geht mein LG immer selber mit den KLeinen, dann sind wir sicher, dass es sauber abläuft.

Was mich etwas erschreckt hat, ist die Aussage, dass die KM zur Kasse gebeten werden kann!! ist das wirklich machbar - da das definitiv an uns hängen bleiben wird (sie hat ja chronischen Geldmangel).

das mit dem Recht auf Information kannst Du hier vergessen - sie lügt einen an, dass sich die Balken biegen - eine wahre Aussage werden wir da nie bekommen.

Wir werden ihr einfach nochmal hinbringen und schildern was passiert ist, dann wird sich schon zeigen, wies weitergeht.
Wenn wir sie nur anweisen, dass sie mit ihn gehen soll, hat das eh keinen Wert

Ihre Faulheit und ihr Dessintresse kann ich auf jeden Fall nicht auf dem Rücken der Kinder austragen lassen.

Werden sehen, was passiert

Grüße
Cat72

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2005 11:50
(@Melly)

So da wir wieder mal bei der Theorie angekommen sind, werd ich hier mal die Praxis aufzeigen.

Es ist nicht so, daß der Arzt die KK anschreibt.
Er vermerkt nur, ob es Fremdverschulden war oder nicht.
Das aber nur bei Unfällen.
Die Ex wird für den Schaden nicht aufkommen müssen.
Es ist ja Gang und Gebe, daß nicht mal Versicherungen von Unfallverursachern für die Schäden am Unfallopfer aufkommen müssen, da es da eine interne Abmachung gibt, die das aufhebt.

@RAMSCH: jetzt schreib bitte nicht wieder, daß es so nicht stimmt.
Ich hab lange genug in dieser Berufssparte gearbeitet um das beurteilen zu können.
Auch war ich selbst Unfallopfer, so daß ich mich damals genau erkundigt hab, wie das abläuft. Auch über Anwalt 😀

Mein EX-Mann ist selbst Arzt und hat so einige Sachen erlebt und auch genügend Patienten behandeln müssen.
Da lief es auch genau so ab, wie ich es beschrieben habe.
Wenn ein Patient nach einer Beinoperation die Krücken in die Ecke schmeißt, obwohl er noch 4 Wochen entlasten muß und das Bein danach für die Mülltonne ist, kommt die KK auch nicht daher und sagt, er muß alles selbst zahlen.

Auch wird die KK nie zu einem Patienten sagen: Du hast jahrelang wie ein Dampfer geraucht, also bekommst die Behandlung des Krebses nicht gezahlt.
Das Kind ist nicht selbst entscheidungsfähig, also übernimmt das die Mutter.
Die Schäden muß sie also nicht übernehmen.

Also soviel wieder mal zur Theorie!!!!!

Gruß
Melly

[Editiert am 12/2/2005 von Melly]

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2005 13:28
(@butzemann)
Rege dabei Registriert

Hai,
bei dieser Überschrift musste ich sofort an unsern "Mama" denken, die hätte das auch drauf. Sie verabreicht auch sämtl. Medikamente wie es will u. nicht wie der Arzt es sagt................auf das nachfragen zu welchen Ärzten die Kinder gehen, bekommt man die AW "was soll der Arzt dir denn schon sagen" doch die Namen der Ärzte erfährt man nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2005 17:23
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, allerseits,

melly, du liegst genau richtig!

um noch etwas mehr 'praxis' beizusteuern: der arzt hat normalerweise überhaupt keinen direkten kontakt zu irgendwelchen krankenkassen, da die ganze abrechnerei und damit auch die angaben über die behandlungen über die KVs, die Kassenärztlichen Vereinigungen, läuft. deswegen erfährt normalerweise die kasse auch garnicht, was 'mit dem patienten' im einzelnen gemacht wurde (dann hätten wir ja schon den gläsernen pat.).

das einzige was in der regel die KK über eine einzelne behandlung erfährt sind die behandlungs-angaben (kennziffern) auf dem zettel 'krankmeldung', sofern der arzt eine solche ausgestellt hat. dann fragt sie (zumindest meine) im einzelfall üblicherweise per formblatt den versicherten, nicht den arzt, ob evtl. fremdverursachung vorliegt.

bei den privatversicherungen läuft das anders, ähnlich wie RAMSCH beschrieben hat, da hier die ärzte die behandlung direkt (bzw. über den patienten) mit der vers. abrechnen - aber das ist ja bei cat72 anscheinend nicht der fall.
also, lass' dich nicht verwirren, da wird keiner zur kasse gebeten werden (ausser natürlich die 'praxis-eintritts-gebühr 😉 !). lasst das kind nochmal vernünftig untersuchen, damit es endlich wieder schmerzfrei laufen kann!!! das ist das wichtigste.

@butzemann: wenn du dir wirklich sorgen machst und du keine andere möglichkeit siehst, würde ich alle in frage kommenden praxen anrufen (können ja soooo viele eigentlich nicht sein) - du wirst aus den reaktionen schon merken, wo deine sog. 'mama' hingeht. und dann dem doc im pers. gespräch deine 'story' erzählen. GSR vorausgesetzt, wird dich der arzt nach meiner erfahrung zumindest in ruhe anhören.

@beide: viel erfolg und an alle: schönes wochenende!

gruss
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2005 01:13
(@RAMSCH)

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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2005 17:23
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo zusammen,

ich möchte gerne den Fall mal so schildern wie er in der Praxis abläuft.

Mutter kommt mit Kind zum Arzt, gibt ein Unfallgeschehen an. Dieses Unfallgeschehen wird dokumentiert, Diagnose gestellt und die Therapie folgt.
Hier ist es nun ein Gips.
Die Mutter geht nach hause, geht aber aus Gründen, die der Arzt nicht mehr nachvollziehen kann, nicht mehr in diese Praxis.
Es geschieht erstmal nichts.
Da auf dem Abrechnungsschein oder auf Diskette die Patientendaten sind, sieht die Krankenkasse bei Abrechnung, daß ein Unfallgeschehen vorliegt.
Der Patient wird von der Krankenkasse angeschrieben und zum Unfallgeschehen befragt.
In der Regel bekommt der Arzt dann auch einen entsprechenden Vordruck der Krankenkasse geschickt. Hier zu aus Ramschs Link:

Der Vertragsarzt ist verpflichtet, auf Wunsch einer Primär-oder Ersatzkasse dieser eine Auskunft auf dem VEREINBARTEN VORDRUCK zu erteilen.
Die wichtigsten vereinbarten Vordrucke sind: Bericht für MDK, Wiedereingliederungsplan, Bericht des behandelnden Arztes, Anfrage auf Zuständigkeit einer anderen Kasse oder sonstiger Kostenträger, Anfrage bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigekeit, ärztliche Bescheinigung zur Feststellung des Erreichens der Belastungsgrenze.

und
Wie sich aus §100 SGB X ergibt, ist jeder Arzt und jeder Angehörige eines Heilberufes verpflichtet, den Leistungsträgern in der gesetzlichen Sozialvericherung im Einzelfall AUF VERLANGEN Auskunft zu geben....

Wenn wir nun in der Praxis einen Anruf der Kr.-kasse erhalten mit der Bitte um telefonische Auskunft z.B., bekommt diese Kasse zur Antwort: " Bitte reichen sie diese Anfrage mit entsprechendem Vordruck ein".

Der Arzt wird dann beantworten:
Angaben zum Unfallgeschehen, Maßnahmen zur Diagnosestellung(Röntgen), Diagnose, Therapie, letzter Behandlungstag.
Das war es auch schon.

Der Arzt kann weder beantworten, ob die Mutter eigenhändig den Gips entfernt hat, noch ob sie evtl den Arzt gewechselt hat. Das geschieht nur, wenn z.B. eine Anforderung von Röntgenbildern des weiterbehandelnden Arztes vorliegt, dann wird entsprechende Adresse angegeben.

Der Arzt kann und darf ohne Aufforderung keine Infos an die Kasse weitergeben.
Hierzu aus Ramschs Link:

Anders stellt sich die Rechtslage dagegen für ein Auskunftsbegehren einer gesetzlichen Krankenkasse auf einem NICHT VEREINBARTEN VORDRUCK dar.
Hier muss die Krankenkasse im Einzelfall nachweisen, warum sie Auskunft benötigt und aufgrund welcher Rechtsgrundlage sie diese fordert.

weiter:
Das Ausstellen von Bescheinigungen ohne Wissen und Wollen des Patienten ist von daher aus datenschutzrechtlcher Sicht problematisch.

Es ist also schon richtig, daß Krankenkassen und Ärzte zusammen arbeiten und daß der Arzt der Kasse (auf Verlangen) auskunftspflichtig ist. Der Arzt wird nicht von sich aus der Krankenkasse Mitteilung machen, außer mit der Übermittlung der Daten im Zuge der Quartalsabrechnung. Bei einem erwachsenen Menschen sieht das etwas anders aus, da die Info z.B. durch eine Arbeitsunfähigkeit an die Kasse kommt. Dann kommen die Anfragen früher, weil die Kasse natürlich wissen möchte ob sie die Kosten übernehmen muß oder ein anderer Kostenträger.

Mit dem Kind zu einem anderen Arzt zu gehen verursacht keine Kosten. Die Praxisgebühr steht nicht an wenn das Kind unter 18 ist.
Ich kann also mit der Versichertenkarte zu einem anderen Arzt gehen und mir eine zweite Meinung holen ohne zusätzliche Kosten.
Die Sachlage sieht anders aus, wenn ich die Versichertenkarte nicht habe.

Ich hoffe, ich konnte es noch etwas sinnvolles beitragen.

Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2005 13:16
 Uli
(@Uli)

Liebe Tina,

Du trägst immer etwas sinnvolles bei 🙂 . Jetzt haben wir den Punkt Arzt/Krankenkasse bis ins Detail ..... obwohl auch hier anderes denkbar wäre. Ich möchte aber keine weiteren Versionen beisteuern 😎 .

Ich hoffe nur, dass das Ganze nicht den Blick auf die Ausgangslage verstellt hat: Bruch oder nicht Bruch, Mutter korrekt oder nicht korrekt gehandelt und daraus eine adäquate Reaktion abzuleiten.

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2005 13:50
(@RAMSCH)

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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2005 13:56
(@cat72)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Therma verschwunden?? Habs auf jeden fall nicht mehr gefunden....
Stand der Dinge jetzt folgender:
Wir waren am WE im Krankenhaus, die haben uns aber wieder heim geschickt, da das kein Notfall sei und der Gips ja auch schon länger weg sei, da können wir auch morgen zur normalen Sprechstunde kommen. dies hat sie uns gestern auch versprochen (werden heute mittag nachfragen und sonst geht mein LG selber mit dem Jungen)
Aber wenigstens haben wir erfahren, dass es "nur" eine starke Prellung war - zum Glück.
Was aber für mich trotzdem nicht die Tatsache besser macht, dass sie einfach ohne Rücksicht auf Verluste an IHREM Kind rumdoktert. Ich würde sowas nicht mal bei meinen Katzen machen, was sie ihren Kindern zumutet.
Scheinbar gibt es aber ja noch mehr Mütter von der Sorte.... erschreckend!!!
Werden mal sehen, was heute mittag rauskommt.
Trotzdem danke für die rege Anteilnahme!!
Das Thema KK kann ja erst mal hinten angestellt werden, bis (falls) es aktuell wird/werden sollte.
Grüße
Katja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2005 14:42