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Erster Geburtstag und Umgangsboykott. Ideen?

 
(@ariba)
Registriert

Hallo Forum!

Meine Kleine feiert in wenigen Tagen ihren ersten Geburtstag. Da Umgangsboykott, habe ich sie seit einigen Monaten nicht mehr gesehen. Eine Adresse habe ich nicht, Stadt und zuständiges JA sind mir aber bekannt.

Ich habe schon ein Geburtstagsgeschenk für sie, weiß aber nicht, wie sie es erhalten sollte. Über den RA der KM wurde mir bereits mitgeteilt, dass ich die Kurze auch an jenem besonderen Tag nicht sehen darf.

Ich überlege nun, ob ich dem zuständigen JA ein Geburtstags-Päckchen nebst Briefchen schicken könnte, mit höflicher Bitte dieses meiner Kleinen zukommen zu lassen? Bevor ich die dort kontakte, wollte ich hier mal nachfragen.

Natürlich besteht die "Gefahr", dass die KM das Päckchen "entsorgt", oder aber es (ungeöffnet) zurückschicken wird.
In einigen Wochen oder Monaten geht Allerwahrscheinlichkeit der BU los(alles andere lässt KM nicht zu - so ihr RA).

Hat jemand von Euch ne Idee oder Erfahrungswerte wie ich vorgehen könnte/sollte? Wie bekunde ich mein Interesse?
Päckchen ans JA? Päckchen über den (irgendwann beginnenden) BU überreichen? Oder aufheben und eines Tages selbst überreichen? Oder...?

Vielen Dank für jede Anregung!
Gruß
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2008 16:44
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey ariba!

Also mal ehrlich, wenn ich das so lese hast du eher andere Probleme...

Hier dem JA ein Paket zukommen zu lassen für dein Kind, mit der Bitte das die das weiterleiten sollen ist wohl eher keine wirklich gute Idee.. mal davon gar abgesehen, das das JA dafür nun whalrich nicht da ist..also mach dich da nicht lächerlich..

Entweder schickst du das Paket deinem Kind oder lass es sein..wenn es dann zurück kommt, hast du den "Beleg" das selbst hier der Umgang/Kontakt boykottiert wird...."Beleg§ in der Form das du das Paket mit dem Hinweiß der Post "Annahme verweigert" zurück bekommst..
Allerdings ist das ja schwerlich da ein Paet zu schicken wenn du die Anschrift nicht hast..

Dem RA der KM das zu schicken, naja könnte man tun, aber sicher auch nicht ne wirklich gute Idee..

Päckchen über den (irgendwann beginnenden) BU überreichen?

Das wäre dann eher eine bessere Idee..
Sofern überhaupt BU nötig ist..ansonsten beim Umgang eben....

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2008 00:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Jens,

nur er hat ja gar keine Adresse an die er irgenwas schicken könnte. Denn diese wird ja von der KM mit dem Hinweis sie würde sich bedroht fühlen verweigert.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2008 21:58
(@jolou1620)
Schon was gesagt Registriert

Hi Ariba,
das JA wird dir wirklich nicht helfen. Doch entgegengesetzt von Jens bin ich der Meinung, die Väter sollten mal mehr gemeinsam gegen Jugendämter vorgehen und wachrütteln. Die meisten Väter ziehen sich zurück und auf nimmerwiederdehen.
Ich selbst habe zwar Sorgerecht, doch kein Umgangsrecht, weil die Kinder zum Gerichtstermin von meiner EX und ihrem neuen Lebensgefährten eingetrichtert bekommen haben. Kinder im Alter von 4 - 13 Jahren sagen aus einem Sicherheitsbedürfnis alles, erst recht wenn der Vater bzw. andere Elternteil krank ist und kein Unterhalt zahlt.
Wofür dann hier in Deutschland die Gesetzesänderung. Dieses macht zusätzlich krank.
JA sollten genauso wie Schulen und Klassen von einem Elternrat  (bestehend aus Eltern zu gleichen Teilen mit und ohne Kindern)"begutachtet" werden. Jeweils gewählt von den im Jugendamt gemeldeten Eltern.
Wenn du das Sorgerecht hast, dann Klage sofort dein Umgangsrecht ein. Je später du dies einleitest, desto schwieriger wird es. Genauso wenn du das Sorgerecht nicht hast. Dann Klage Sorgerecht und unmittelbar danach, wenn nicht gleichzeitig dein Umgangsrecht ein. Die Adresse wirst du dann so oder so gewahr.
Warte nicht zu lange. Du erhälst ggfs. Prozesskostenhilfe.
Gruß
Juge


AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2008 22:55
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

@Jolou1620

Doch entgegengesetzt von Jens bin ich der Meinung, die Väter sollten mal mehr gemeinsam gegen Jugendämter vorgehen und wachrütteln

Welche Meinung über JA`s meinst du denn da bitte??
Wo hab da irgendwas geschrieben??

U bitte gegen JA`s vorgehen? äh ja..
Allerdings wohl ein völlig anderes Thema...

Die meisten Väter ziehen sich zurück und auf nimmerwiederdehen. 

Ah ja...
U was wiederum hat das mit dem JA zu tun?..
Und ob es nun grad die meisten Väter sind??

doch kein Umgangsrecht, weil die Kinder zum Gerichtstermin von meiner EX und ihrem neuen Lebensgefährten eingetrichtert bekommen haben 

Was haben sie eingetrichtert bekommen?

Kinder im Alter von 4 - 13 Jahren sagen aus einem Sicherheitsbedürfnis alles, erst recht wenn der Vater bzw. andere Elternteil krank ist und kein Unterhalt zahlt. 

Aha..interessante Theorie..die muß man aber nicht verstehen...

Kinder mit/bis 13 J sind meist selbtständiger als du denkst, u erkennen Zusammenhänge klarer als du denkst...

Dann dürfte mein sohn ja z.B. nicht stinkig auf seine mutter sein, u doch sagen das sie ihm fehlt..merkwürdig

Jeweils gewählt von den im Jugendamt gemeldeten Eltern.

Und was soll das dann?
Davon mal abgesehen das dann ja bald  jeder weiß wer wann wo wie mit dem JA zu tun hat oder hatte..

U die Gewählten werden dann noch über die den jeweiligen "Fälle"  informiert..oder was sollen sie kontrollieren oder begutachten ???

  Wenn du das Sorgerecht hast, dann Klage sofort dein Umgangsrecht ein. Je später du dies einleitest, desto schwieriger wird es.

Leider hat @Ariba kein SR...u Umgang hat er schon versucht einzuklagen...(allerdings auch ein paar Fehler gemacht dabei, aber das eine andere Sache)

  Genauso wenn du das Sorgerecht nicht hast. Dann Klage Sorgerecht und unmittelbar danach, wenn nicht gleichzeitig dein Umgangsrecht ein.

Das das nicht geht sollte dir klar werden...mal eben so das SR einzuklagen..bei unverheirateten fast unmöglich..u auch bei Eltern die das SR verloren haben meist ebenfalls..

Davon abgesehen hat das SR ja nichts mit dem Umgang zu tun..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2008 00:13