Hallo zusammen,
vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Hatte heute mal wieder eine begegnung der Behördlichen Art.
Aber meine Geschichte kurz vorweg.
Ich (31 Jahre, seit einem Jahr Verheiratet 2 leibliche Kinder 3 und 5 Jahre alt) habe mit meiner Ex nun ein 8 Jahre altes Kind. wir sind seit 7 Jahren getrennt.
Ich habe einen Brief erhalten, aus dem hervor geht, dass meine Ex während der berechnung des von mir zu Zahlenden Unterhalts für das gemeinsame Kind Unterhaltsvorschuss beantragt hat und ich diesen vorschuss nun zurück zahlen soll. Da dies gesetzlich vorgeschrieben ist ich wohl nichts dagegen machen können. (Ich bin gern bereit ratsame Vorschläge anzunehmen)
Da ich dies nicht auf einmal kann (ich bin allein Verdiener und meine Frau derzeit in Umschulung) wollte ich dies gern auf teilzahlung machen und rief bei dem Amt an. Nach einem kurzen Frage-, Antwortspiel war das eigentliche anliegen geklärt und auch genehmigt. Doch dann kam in einem beiläufigen Satz die kurze info, dass gegen mich ein verfahren läuft, in dem ermittelt werden soll, ob ich nicht noch mehr Unterhalt zahlen kann oder nicht.
Initiator hierfür ist meine Ex, die aus dem ihr vorliegenden Bescheid mit der Berechnung des Unterhaltes bemängelte, dass meine Frau (die zum zeitpunkt der Berechnung noch das jüngste Kind betreute und bis heute dadurch auch keinerlei einkommen oder ansprüche auf irgendwelche Sozialleistungen hat) nicht in die Berechnung eingeschlossen wurde. (Sie selbst bezieht übrigends Harz IV)
Nach Rückfrage wie jemand der kein Einkommen hat angerechnet werden soll wurde mir dann mitgeteilt, dass die Begründung hierfür die folgende ist,
es werde Pauschal angenommen, dass in einer Ehe einen gemeinsamen "Geldtopf" gebe aus dem alles an verbindlichkeiten bezahlt werde. Angefangen bei Miete, Strom, Lebensmittel etc. Ob ein Einkommen des neuen Lebenspartners vorliegt oder nicht ist hierfür nicht von bedeutung, man könne schließlich arbeiten gehen und wenn das Geld nicht reicht muss man sich halt einen zweiten Job suchen.
Dies ist nur eine von vielen Story´s die passiert sind. Unter anderem ist es offenbar auch so, dass meine Ex die offenbar seit unserer Trennung keinen einzigen Tag mehr arbeiten war, Unterhalt für sich von mir einklagen will.
Da ich mit meinem netto Einkommen wirklich gerade so über den Monat komme (und ich Lebe weiß Gott nicht über meine Verhältnisse) sehe ich langsam kein Licht mehr am Ende des Tunnels. Ich schrecke vor dem Gang zum Anwalt zurück, da ich aus verschiedenen foren und auch von Bekannten gehört habe, dass Einsprüche in der Regel wenig aussicht auf Erfolg haben und ich dann noch mehr Schulden habe durch die Prozesskosten usw.
Meine Fragen an euch sind:
- Habt ihr u.U ebenfalls solche erfahrungen gemacht, kann ich mich dagegen wehren ?
- Wie oder wo kann ich eine Unterhaltsberechnung unabhängig und unvoreingenommen auf richtigkeit Prüfen lassen
- lohnt sich in irgendeiner weiße der gang zum Anwalt ?
- darf das einkommen meiner Frau mit angerechnet werden (was hat Sie mit dem Kind zu tun ?)
- wieso kann mit damit gedroht werden, dass ich mit einen zweiten Job suchen muss um u.U mehr Unterhalt zu zahlen und die Mutter des Kindes lebt schön weiter auf kosten von Vater Staat ?
Ich bin ehrlich gesagt echt am Ende... diese Frau hat mir bis heute so ziemlich alles versaut was ich mir in irgendeiner weise versucht habe aufzubauen. Angefangen von Job und Karriere bis hin zu Schulden die mir mittlerweile die Luft zum Atmen nehmen. :esreicht: :headcut:
Bitte liebe Leute, helft mir. :hilfe:
Hallo,
bevor wir auf Deine Fragen inhaltlich eingehen: Welches monatliche Netto bei welcher Steuerklasse hast Du? Gibt es Sonderzahlungen? Wie hoch ist der berufsbedingte Aufwand? Private Altersvorsorge?
Eins vorweg: Deine Ex hat keine Chance auf Unterhalt für sich. Punkt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi Denny,
die ist ja lustig Deine Exe...
Und mal ehrlich - hab keine Angst vor Anwälten. Ein guter FamRecht-Anwalt ist schon ne wichtige Sache und gerade als Rechts-Laie solltest Du Dir hier Hilfe hohlen. Bei Deiner Einkommensituation könnte es gut sein, dass Du hier Anspruch auf den Beratungsschein vom Amtsgericht hast (Kosten 10 Euro). Geh einfach mal zur Geschäftsstelle bei Deinem Amtsgericht, nimm Unterlagen zu Deinem Gehalt und Kosten (Unterhalt, Mietvertrag) etc. und frag dort nach.
Wird denn für das Kind aus der früheren Beziehung Unterhalt nach der Düsseldorfertabelle bezahlt oder knappst ihr da am Mindestunterhalt rum? Da scheint es ja in der Vergangenheit schon Probleme gegeben zu haben, wenn schon das Amt einspringen musste. Gruß Ingo
Hallo ihr beiden,
vielen Dank für Eure schnellen Antworten.
Zum einkommen, mein Bruttogehalt liegt bei glatt 2100 € ohne sonderzahlungen wie Weihnachts-, Urlaubsgeld etc. Für Private vorsorgen reichts derzeit für mich nicht. alles geht wirklich für Fixkosten, Schuldentilgung mit monatlichen beträgen von 10 - 30 euro und Lebensmittel drauf.
Das Amt musste deswegen einspringen, da ich zu Anfang noch Geringverdiener war. Wie sich aber im Nach hinein rausstellte, hat meine Ex bereits Unterhaltsvorschuss beantragt, als wir noch zusammen gelebt haben.
😡 als ich dies dem Amt erzählt habe tat es nichts zur Sache....
Hi,
Hmm,
meines Wissens darf die Leistung nicht erfolgen, falls eine häusliche Gemeinschaft mit dem Vater besteht (es gibt da Sonderfälle ala Vaterschaft ungeklärt, aber sonst...). Wenn hier unwahre Angaben gemacht wurden, wäre das dem Vater nicht anzulasten.
Gruß
Hi
es werde Pauschal angenommen, dass in einer Ehe einen gemeinsamen "Geldtopf" gebe aus dem alles an verbindlichkeiten bezahlt werde. Angefangen bei Miete, Strom, Lebensmittel etc. Ob ein Einkommen des neuen Lebenspartners vorliegt oder nicht ist hierfür nicht von bedeutung, man könne schließlich arbeiten gehen und wenn das Geld nicht reicht muss man sich halt einen zweiten Job suchen.
Ja, richtig das wird pauschal angenommen und nennt sich Hauhaltserparnis.
Das kann zu Kürzungen des SB von, je nach OLG bis zu 25% führen.
Ich schrecke vor dem Gang zum Anwalt zurück, da ich aus verschiedenen foren und auch von Bekannten gehört habe, dass Einsprüche in der Regel wenig aussicht auf Erfolg haben und ich dann noch mehr Schulden habe durch die Prozesskosten usw.
Einen Anwalt würde ich dir anraten, wenn du 2100,-Brutto, mit 3 Kindern, denen du unterhaltspflichtig bist(wenn auch zwei nur in Naturalien), denke ich wird PKH ein Thema für dich sein.
Gruss Wedi
Moin.
Auch wenn unterhaltspflichtige Väter gerne wie Schwerverbrecher behandelt werden, ist das noch lange kein Grund sofort klein bei zu geben.
Im Gegenteil!
Schon gar nicht vor dem JA!
Eine Rückzahlung des UVG ist nur gegeben, wenn du damals eigentlich leistungsfähig gewesen wärst, aber aus anderen Gründen nicht bezahlt hast.
Hast du noch Nachweise aus der Zeit?
Bist du zur Zahlung aufgefordert worden?
Hast du Einkommensnachweise vorgelegt?
Hast du die noch?
Warst du verschollen oder die Behörden sonst irgendwie daran gehindert, das Geld von dir zu fordern?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Denny,
ergänzend zu den Rückfragen der Vorschreiber:
- wieso kann mit damit gedroht werden, dass ich mit einen zweiten Job suchen muss um u.U mehr Unterhalt zu zahlen und die Mutter des Kindes lebt schön weiter auf kosten von Vater Staat ?
... weil es hier nach meinem Verständnis um den Unterhalt für Euer Kind geht (und nicht um den für die Mutter).
Nach Deinen Schilderungen gehe ich davon aus, dass Du derzeit den Mindestunterhalt in Höhe von 272 EUR nicht leistest ?
In der Tat sind für solche Fälle die rechtsstaatlichen Daumenschrauben in Form von Absenkung des Selbstbehalts oder Anrechnung von fiktiven Einkommen ein willkommenes Mittel, um Dich (theoretisch) leistungsfähiger zu machen.
De facto bist Du zwar ein Mangelfall, aber ob Deine Zahlverpflichtungen hier am Ende entsprechend reduziert werden, ist fraglich.
Besten Gruß
United
Hi Danny
Theoretisch stimmt diese Auskunft sie könnten dir deinen SB kürzen wegen der sg. Haushatserspernis
dies geht jedoch nur wenn auch eine Haushaltsersparnis vorliegt und diese kann nach m.e. nicht vorliegen.
Du hast 3 Unterhaltspflichtige Kinder und diese gehen vor also deine EX würde hier nichts bekommen,jetzt kommt die Haushaltsersparnis ins Spiel wenn du deinen Mindesunterhalt für dein 8 jähriges Kind bezahlen kannst gibt es in der Regel auch keine Kürzung deines SB.
Da deine Frau keine oder nur geringe Einkünfte hat kann m.e. hier auch nicht von einer Haushaltsersparnis gesprochen werden.Du solltest jedoch schauen das du deinen min. an Kinderuterhalt zahlen kannst.wenn du diesem min. an Kinderuterhalt nicht bezahlen kannst kann es sein das ein Richter dich Leistungsfähog macht (Nebenjob) du kannst das Kind nennen wie du willst Leistungsfähig oder Haushaltsersparnis Mindsestunterhalt solltest du hinbekommen.
Gruß Guru
