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Wie jetzt weiter machen?

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Torsten,

Allerdings bei allen Dingen die mit unserer Tochter zu tun haben will sie nichts Unterschreiben.

Das Argument von Brille Ist eigendlich der Punkt der dagegen spricht heute eine Regelung herbeizuführen.
Ist doch in meinem Falle umgekehrt  "Kind bei Vater"

sorry, da hatte ich Deinen Fall mit einem anderen Fall verwechselt. Wenn Töchting bereits in Deinem Haushalt lebt, ist jeder Monat, den dieser Zustand länger andauert, ein Pluspunkt für Dich (Stichwort: Betreungskontinuität). Insofern: Klappe halten, ggf. auch au Unterhalt verzichten und keine schlafenden Hunde wecken. Eine Unterschrift hilft Dir dabei sowieso nichts.

Eine Notarielle Folgenvereinbarung darüber ist, wenn ich es richtig verstanden habe, auch nicht wirklich rechtsbindend. Sie hat lediglich eine lenkende Wirkung.

nö, eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung ist Teil des Scheidungsverfahrens und streivermeidend und kostengünstig stellt die Dinge unstreitig, die Ihr darin geregelt habt. Das rechtlich unverbindliche Ding, das DU vermutlich meinst, ist die private Elternvereinbarung: Die gilt tatsächlich nur so lange wie sich beide Eltern daran halten.

Wie gesagt es gibt im moment keinen Streit oder so. Sie macht bei diesem Thema einfach dicht.
Ich werde bei unserem nächsten Treffen noch mal versuchen darüber zu reden.

angesichts der jetzt verstandenen Rahmenbedingungen würde ich es lassen: Es gibt aktuell nichts zu regeln, und wenn Du sie auf die Idee bringst, Unterhalt zu sparen oder "ihr" Kind zu sich zu holen, weil das für eine Mutter besser aussieht, hast Du nichts gewonnen. Lass die Dinge jetzt doch tatsächlich einfach mal so, wie sie sind.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2013 21:47
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Nun hat sie sich letzte Woche endlich Umgemeldet und unsere Tochter als Nebenwohnsitz bei ihr eintragen lassen.
...

Sind diese Sachen erledigt ist mein nächster Gedankenschritt den Unterhalt zurückzufordern da es kein Wechselmodell ist. Dann bleiben ihr zur Verrechnung ihrer Zeit nur noch ein paar Nachmittagsstunden und der Morgen fällt weg.
Wenn sie nicht zahlen will, würde ich den Unterhalt einklagen wollen und dabei nebenbei das Aufendhaltsbestimmungsrecht klären lassen.

Das wird wohl der Knackpunkt sein, warum Sie sich nicht auf Diskussionen und Vereinbarungen einlässt... Du scheinst ja Deinen eigenen Weg gehen zu wollen.

UH zurückfordern ist übrigens nicht!

LG Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2013 23:27
(@smartie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Brille,
danke für deine rasche Antwort.
Genau das war (ist) der Plan. Wenn die Scheidung durch ist, dann hätte sie ja reagieren können. Wird vorraussichtlich aber nicht so sein.
Mir geht es darum weitere Punkte zu finden die Situation zu festigen. Ich habe halt bedenken das sie dies verändern könnte. Wie gesagt neuer Lover und man macht auf heile Familie. etc. etc.
Meine Tochter ist halt wie gesagt schon über ein Jahr lang bei mir und ich habe dafür einige saure Drops gelutscht.
Habe aber kein Interesse daran das sie nun daher kommen kann, darlegt das sie nun eine intakte Familie aufgebaut hat und alles für die sprichwörtliche Katz ist.

Ich bin halt auf der Suche nach Aspekten welche darüber:

-Meine Tochter ist nun über ein Jahr bei mir und sie fühlt sich wohl. Somit wird faktisch und im einvernehmen das Aufendhaltsbestimmungsrecht von mir ausgeübt.
-Meine Ex ist gegangen und hat mich mit Kind sitzen lassen.
-Meine Ex hat ein grosszügiges Umgangsrecht bekommen welches sie selbst gestalten kann.
-Sie Zahlt Unterhalt und hat gerade erst eine Dauerauftrag dafür eingerichtet. ( Wenn auch in meinen Augen zu wenig aber sie Zahlt und es ist gütlich geeinigt )
-Meine Tochter hat ihren Hauptwohnsitz immerhin hier.
-Meine Schwiegermutter wohnt bei mir im Haus und kann ebenfalls mithelfen.
-Ich bin regelmässig ab mittags zu Hause und kann die Betreuung übernehmen während sie im Wechseldienst arbeitet.
-Meine Ex hat seit der Trennung keinen Versuch unternommen die Situation zu verändern sondern war immer zufrieden damit.
-Ich habe weder von Ämtern noch von Anwälten schreiben oä erhalten und muss oder sollte darauf reagieren.

Hinausgehen.
Hatte in meinem ersten Post geschrieben das ich nach der Scheidung eine Tagesmutter für die Morgenstunden suchen will.
Dadurch würde die Betreuungslücke in den Morgenstunden entfallen und auch ihre Betreuungszeit vermindert sich.
Somit wäre ein weiterer Diskussionspunkt erledigt.

Na ja, Ich will halt einfach meine Zukunft weiter gestalten können ohne das sie darin herumfummelt.
Dazu gehört für mich halt einfach auch die Tatsache ob meine Tochte bei mir bleibt und dies nicht durch irgendwelche Kurzschlusshandlungen Ihrerseits ausgehebelt werden kann.

Gruss

Torsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2013 23:38
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Na ja, Ich will halt einfach meine Zukunft weiter gestalten können ohne das sie darin herumfummelt.

Es geht aber auch um die Zukunft Eures Kindes und da soll/muss/kann/ darf die KM mit herumfummeln. Bis Euer Kind 18 ist, wirst Du das aushalten müssen. Sie muss es auch aushalten.

Und das Wechselmodell kippen (ohne Not) finde ich nicht so toll, vor allem wenn dann gleich mit der UH-Keule geschwungen wird.

LG Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2013 23:49
(@smartie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Pinkus,
Geht nicht darum den nichtgezahlten Unterhalt zurückzufordern sondern den Unterhalt zu bekommen der mir auch zusteht. Habe jetzt halt, um die Situation zu festigen, auf einen Teil verzichtet.
Wäre fur mich halt ein Punkt das Thema erneut aufzugreifen wenn sich die Parameter stabilisiert haben und damit weitere Fakten zu schaffen.
Dann wäre halt erst mal nicht Aufendhaltsbestimmungsrecht das Thema sondern schlicht und einfach Kohle.
Kommt es dann zum Prozess, so mein Gedanke, wird das Aufendhaltsbestimmungsrecht gleich mitgeregelt. Zahlt sie, belegt sie weiter wie der Aufendhalt geregelt ist
Dafür suche ich nun schon einfach nach weiteren möglichkeiten.

Leider bin ich nicht so schnell und Du hast schon eine Antwort geschrieben daher dazu
In meinen Augen ist dies kein Wechselmodell und nochmals es geht nicht darum die heute gelebte Situation zu ändern, sondern darum das diese Situation bestand hat.
Das Argument das ich es gefallen lassen muss das sie in meinem Leben herumfummelt ist doch nicht wirklich tragbar. Auch wenn ich dies jedem Richter erzählen würde um die Dinge zu erhalten.

Es gibt wie gesagt im moment keine Streitpunkte.
Es geht darum zukünftige Streitpunkte zu umgehen.
Gruss

Torsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2013 00:07
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Torsten,

(...) sondern den Unterhalt zu bekommen der mir auch zusteht. Habe jetzt halt, um die Situation zu festigen, auf einen Teil verzichtet.

Dann eine glasklare Ansage von mir: Wenn ich deine Geschichte richtig verstanden habe, dann versuchst du gerade, Unterhalt einzufordern von einer Frau, die nachweislich vor noch nicht all zu langer Zeit in einer stationären psychiatrischen Behandlung war, und die dabei auf eine Borderline-Störung diagnostiziert wurde. Du befindest dich damit auf verdammt dünnen Eis und ich kann dir nur raten, die Unterhaltsgeschichte auf sehr kleiner Flamme zu kochen. Nicht, weil das gerecht ist (denn wärest du eine Frau und sie ein Mann, dann sähe die Kräfteverteilung völlig anders aus), sondern weil bei der vorherrschenden Windrichtung in deutschen Gerichtssälen diese Unterhaltsforderung wirklich ein Spiel mit dem Feuer ist und du ein hohes Risiko eingehst, für die vage Aussicht auf ein paar lumpige Kröten all das zu verlieren, was wirklich wichtig ist.

Wäre ja nicht das erste Mal, dass ein deutsches Gericht ein Kind als ein passendes therapeutisches Hilfsmittel betrachtet, um einer Frau zu helfen, die, auf Deutsch gesagt, einen an der Klatsche hat. (Und bevor's wieder einer in den falschen Hals bekommt: Das Problem sind nicht die Menschen, die eine psychische Störung haben, denn so etwas sucht man sich ja schließlich nicht freiwillig aus - das Problem sind vielmehr jene Richter, die in solchen Fällen ein Kind ohne Rücksicht auf Verluste gerne mal als "Mittel zum Zweck" instrumentieren.)

Ich an deiner Stelle würde jedenfalls bis auf weiteres alles, wirklich alles zu vermeiden suchen, was dich auch nur in die Nähe eines deutschen Familiengerichtes bringen könnte.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2013 00:53
(@smartie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,
Danke für deine Antwort. Ich habe im Moment gar nichts vor was in diese Richtung geht.
Bin halt auf der Suche nach möglichkeiten wie Ich die Situation in Zukunft weiter festigen kann.
Da sie nichts unterschreiben will ist halt meine Überlegung gewesen, das wenn die Scheidung durch ist, von mir eine Tagesmutter zuhilfe geholt wird um die Versorgungslücke Morgens zu schliessen.
Daraufhin ergibt es sich das diese Stunden wegfallen was ihre Betreuung angeht.
Dann war die Idee den Unterhalt neu zu regeln um auf diesem Weg den Aufendhalt zu klären bzw. weiter zu festigen.
Macht sie mit und Zahlt ist der Trend erkennbar, wenn nicht was dann?  Ausserdem wäre es dann schon ca mitte nächsten Jahres so das meine Tochter schon 2 Jahre bei mir wäre.
Das ist dann schon der Punkt wo ich mir die Frage stelle was kann ich denn dann noch lenken und was muss ich mir bieten lassen?
Warscheinlich hast Du aber Recht, denn unter diesem Aspekt habe ich das eigendlich nicht betrachtet.
Die Bordelinenummer ist für mich bis jetzt nie das Thema gewesen einen Hebel ansetzten zu wollen, allerdings wird ihre Rechtsabteilung sich dies im Klagefall zu nutzen machen wollen. Jammern kann sie nämlich ganz gut.

Gruss

Torsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2013 17:39
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Torsten,

Die Bordelinenummer ist für mich bis jetzt nie das Thema gewesen einen Hebel ansetzten zu wollen, allerdings wird ihre Rechtsabteilung sich dies im Klagefall zu nutzen machen wollen. Jammern kann sie nämlich ganz gut.

Die Borderline-Nummer ist auch nichts, wo du den Hebel ansetzen solltest (dieser Schuss kann nämlich sehr leicht nach hinten losgehen); das Problem ist eher, dass sie diese Karte ziehen könnte. Und wie du selber schon andeutest: Es kommt bei Borderlinerinnen offenbar recht häufig vor, dass sie nicht nur gut jammern, sondern in jeder nur denkbaren Hinsicht gut schauspielern können - genau dies macht sie vor Gericht zu einem unberechenbaren, und damit gefährlichen Gegner.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2013 19:24
(@smartie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

nun ist etwas Zeit ins Land gegangen seit meiner letzten Antwort hier.
Das Beste zuerst, ich bin nun glücklich geschieden. 🙂 🙂 🙂
Die Scheidungsnummer war ein echt kurzer Auftritt und ich war nach 5 min davon ab. Lief auch genauso ab wie ich mir das gedacht habe.
Aber was wäre die Welt schön wenn man nicht schon wieder eine neue Sau durch´s Dorf treiben könnte.
Daher finde ich also letzten Samstag einen netten Brief in dem sie schreibt das sie sehr viel herumfährt und ihre Zeit mit unserer Tochter darunter leidet.
Dazu ist zu sagen das sie nun bei ihrem " Freund " im Nachbarort ca.20 km entfernt wohnt und sie ihre hiesige Wohnung nur selten besucht.
Darin schreibt Sie unter anderem mal wieder, das sie ja unsere Tochter bei sich übernachten lassen könnte und von dort aus zur Schule bringen könne.
Anbei gleich mal einen Plan wonach ich meine Tochter, bis auf einen Abend für 1,5h, die ganze Woche nicht sehen würde.
Da dies vollkommen indiskutabel ist, habe ich ihr deutlich zu verstehen gegeben das ich damit nicht einverstanden bin. Daraufhin bestimmte sie das sie unsere Tochter die nächste Nacht bei sich halten wolle. Daraus entwickelte sich natürlich ein Machtkampf, da ich nicht wollte das sie sich einfach bedient und versucht gelebte Praxis auszuhebeln. Nun denn, nachdem sie eingelenkt hat habe ich ihr gesagt das sie unsere Tochter mitnehmen könne, weil ich nicht möchte das es auf ihrem Rücken ausgetragen wird. Dies wollte meine Ex dann wieder nicht. Also " Kindergarten Live "
Nun finde ich Heute in meinem Briefkasten Post von unserem Jugendamt in der steht, das ich zum Beratungsgespräch erscheinen darf.
Muss dabei sagen das dies eigendlich das erste Mal seit unserer Trennung ist, das sie von mir sehr deutlich Gegenwind bekommen hat. Habe halt sehr oft eine Faust in der Tasche gemacht um meine Tochter hier zu haben.

Na denn,  " Mögen die Spiele also beginnen "

Ich war noch nie bei einem solchen Beratungsgespräch und weiss daher echt nicht was mich erwartet. Natürlich will Sie ein Wechselmodell, aber ich nicht.
Wollte mich halt erst mal dumm stellen und abwarten was man von mir will.
Das wird sich aber wohl nicht lange aufrecht erhalten lassen und daher frage ich mich natürlich was besser ankommt.
Defensiv und nicht verstehend was los ist, da ja alles läuft und sie alle Möglichkeiten der Mitbestimmung hat, oder direkt die Argumente meiner Ex versuchen zu entkräften und immer wieder den Vorteil für unsere Tochter durch meine Argumente zu ersetzen.
Logisch das es nur behutsam geht und keine schmutzige Wasche gewaschen wird.
Was zur Nächsten Frage wird " Was ist mit der Bordelinenummer und der Stationären Aufnahme in der Klinik? " erwähnen oder besser nicht ???
Benötige dazu halt etwas Input und denke das einige von euch sowas schon hinter sich haben.
Dazu kommt die Frage " Wie hoch ist die Priorität der ganzen Nummer ?? "

Fragen über Fragen
Danke schon mal für eure Antworten

Liebe Grüsse

Torsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2013 00:05
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Anbei gleich mal einen Plan wonach ich meine Tochter, bis auf einen Abend für 1,5h, die ganze Woche nicht sehen würde.

Das geht natürlich gar nicht!

Natürlich will Sie ein Wechselmodell, aber ich nicht.

Warum nicht?

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2013 05:28




(@smartie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Ich möchte kein Wechselmodell da es sich aufgrund ihres Wechseldienstes nach einem 6 Wochen Dienstplan nicht umsetzten lässt.
Dann ist irgendwie keine Kommunikationsbereitschaft da. Kommt etwas was ihr nicht passt gleich Drohungen, Anwalt oder so wie jetzt Jugendamt. Irgendwie fehlt mir da die Plattform .
Dazu kommt das sie sich nicht umbedingt an abgesprochene Dinge hält.
Das ganze will sie jetzt umsetzten da sie in den Nachbarort zu ihrem neuen Lover gezogen ist und keinen Bock mehr hat abends die Kleine vorbeizubringen.
Das bedeutet aber für meine Tochter das sie morgens nicht weiß wo sie Abends schläft. Eine Kontinuität ist nicht mehr gegeben und ebenso ist nicht mehr erkennbar wann sie bei mir wäre.
Meine Tochter würde aus ihrem bisherigem Umfeld herausgelöst und kennt im Nachbarort niemanden. Sie möchte aber lieber mit ihren Klassenkameraden spielen und diese auch mal mit nach Hause bringen .
Wie gesagt meine Ex sieht meine Tochter einmal jeden Morgen und 3-4Nachmittage sowie 1Übernachtung in der Woche.
Sie zerrt aber lieber an der Kleinen rum und ich kann jetzt schon erkennen das meine Tochter darunter leidet. Zumal meine Ex dies mit meiner Tochter bespricht und mir meine Tochter schon erklärt das sie früher aufstehen müsse usw.
Das Modell läuft nun schon seit 1,5 Jahren und es ging bis jetzt auch gut.
Es ist auch nicht erkennbar wie lange der neue Lover bestand hat und dann passiert das gleiche wie das letzte mal und meine Tochter leidet unter dem Verlust.
Ich denke es ist Zeit das die Dinge endgültig geregelt werden, wozu sie aber ja nichts Unterschreiben wollte.
Wie gesagt ich möchte von dem bisherigem eigendlich nicht abweichen, abgesehen von den Morgenstunden.
Vielleicht gelingt es ja beim Jugendamt sie dazu zu bewegen.
Habe aber noch keine Erfahrung mit Jugendämtern und daher meine Frage ob ich eher "zurückhaltend" oder "Aktiv" reagieren sollte.
Ich habe den Termin nicht gemacht und um Beratung gebeten.

Liebe Grüsse

Torsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2013 12:53
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Smartie,

ich kenne  natürlich die KM nicht und viele der von Dir aufgezählten Aspekte machen ein WM tendenziell schwieriger. Aber so richtige Argumente die absolut gg ein WM sprechen, zumindestens einen Versuch, lese ich nicht daraus.

Ich bin der festen Überzeugung, dass ein WM das beste für Kinder getrennter Eltern ist! Lies Dich ein wenig ein, suche auch hier im Forum, frage zur praktischen Umsetzung, hier gibt es jede Menge Erfahrungen (auch von mir selbst!). buchtipp: "Eine Woche Mama, eine Woche Papa" von Ina Kiesewetter.

Du hast eine gute Ausgangsbasis, da offensichtlich Du derzeit BetreuungsET bist. Vermassel Dir das jetzt nicht, indem Du Dich beim JA quer stellst! Versuche mit der KM einen Plan auszuarbeiten, der dem UmgangsET (hier der KM) eine maximale Umgangszeit (bis zu 50%) einräumst. Nenne es meinetwegen WM, wenn es der KM wichtig ist.

und denke dabei immer ans Kind, und das es wichtiger ist, als etwas Fahrzeit zu Spielkameraden und zur Schule, der verlässliche Kontakt zu beiden ET ist! Stelle Dich nicht mit den Kindesbesitzerinnen auf eine Stufe, von denen wir hier viel zu oft lesen!

Ganz nebenbei: wie ist denn die Unterhaltssituation derzeit?

Gruss Toto, der Dir jederzeit für Fragen zum WM zur Verfügung steht!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2013 13:39
(@smartie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Toto,
Danke für dein Interesse und deine Antworten.
Es ist doch schon so das sie unsere Tochter jeden Tag sieht ebenso hat sie mal 3 oder 4 Tage und eine Übernachtung am Wochenende bei sich.
Unterhalt zahlt sie, neben ihrem Teil des Kindergeldes, auch nur 140€  also auch irgendwie lächerlich.
Die ganze Nummer ist jetzt eskaliert da ich ihr nicht zugestehen wollte, das  " Sie bestimmt " das unsere Kleine unter der Woche bei ihr Übernachtet obwohl am nächsten Tag Schule ist. Wir hatten uns darauf geeinigt um ein für unsere Tochter verständliches Modell zu haben.
Sie ist einfach angep...sst und will zeigen wie stark sie ist.
Allerdings war das Modell vor 2 Wochen bei der Scheidung noch gut. Ebenso vor 6Wochen beim Scheidungsantrag sowie bei ihren zwei auszügen vor 1,5 sowie knapp einem Jahr.
Es ist nun halt tatsächlich das erste mal seit 1,5 Jahren, das ich nein gesagt habe. Sie ist halt der Meinung, weil ich zu allem ja und Amen gesagt habe um die Situation nicht zu gefährden, hätte sie die Fäden in der Hand. Ist aber halt nicht so.

Nicht zu vergessen die Bordelinenummer mit 8 Wochen stationärem Klinikaufendhalt, aufgrund dessen wir uns darauf geeinigt haben.
Es geht mir natürlich auch um zukünftige Abläufe, in denen sie weiter versuchen wird die Dinge auszuhebeln. Ich denke das ich meine Tochter davor schützen muß das sich durch wechselnde Partner laufend ihre Adressen und Bezugspersonen verändern.
Wie schon seit meinem ersten Post mehrfach gesagt , es geht nicht darum meiner Tochter die Mutter zu nehmen sondern im Gegenteil, die Situation weiterhin stabil zu gestalten.
Ich denke nicht das es besser wird wenn sie die Kleine wie eine Trophäe mitnimmt, das jetzige gelebte und funktionierende Modell demontiert um mir demnächtst vorzuhalten das alles nicht akzeptabel ist. Und sie holt sie dann zu sich und bekommt in allen Instanzen Recht da sie ja die fürsorgliche Mutter ist und nicht zu einem Wechselmodell gezwungwén werden kann.
Bin da irgendwie mehr als vorsichtig und habe nicht vor mir in dieser Form die Butter vom Brot nehmen zu lassen.
Noch ist meine Kleine bei mir und ich kann die Dinge Aktiv mitgestalten das ginge dann evtl. nicht mehr.
Habe halt keinen wirklichen Plan was auf mich zukommt und will natürlich die Nummer nicht verbocken.

Lieben Gruss

Torsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2013 13:43
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Nicht zu vergessen die Bordelinenummer mit 8 Wochen stationärem Klinikaufendhalt, aufgrund dessen wir uns darauf geeinigt haben.

Bin da irgendwie mehr als vorsichtig und habe nicht vor mir in dieser Form die Butter vom Brot nehmen zu lassen.
Noch ist meine Kleine bei mir und ich kann die Dinge Aktiv mitgestalten das ginge dann evtl. nicht mehr.

100% Zustimmung, Torsten.

Im Umgang mit einer klinisch diagnostizierten Borderlinerin kannst du als Angehöriger nicht vorsichtig genug.
Ich finde es richtig und wichtig, dass du eure Tochter vor den krankheitsbedingten ad hoc-Beschlüssen deiner Ex schützt.
Wenn das Kind an 3 von 7 Tagen bei Mama sein darf, seid ihr vom Wechselmodell nicht sooo weit entfernt, dass die Kleine als mutterlose Halbwaise heranwachsen muss - und zugleich behältst du "die Zügel in der Hand" um deinem Kind ein stabiles Umfeld zu gewährleisten.

Viel Erfolg und alles Gute wünscht dir und deiner Familie in zwei Haushalten

🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2013 18:36
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Smartie.

Ich verstehe es nicht wirklich...

Ich denke nicht das es besser wird wenn sie die Kleine wie eine Trophäe mitnimmt, das jetzige gelebte und funktionierende Modell demontiert um mir demnächtst vorzuhalten das alles nicht akzeptabel ist. Und sie holt sie dann zu sich und bekommt in allen Instanzen Recht da sie ja die fürsorgliche Mutter ist und nicht zu einem Wechselmodell gezwungwén werden kann.

Im Moment bist Du es doch, der ein WM ablehnt?!?!
Und wenn es doch - so wie Du schreibst - schon so ist, dass Tochter viel Zeit beim/ mit dem UmgangsET (hier der KM) verbringt, warum denn dann kein WM? Liegt es vielleicht daran, dass Dir der Unterhalt wichtig ist?

Unterhalt zahlt sie, neben ihrem Teil des Kindergeldes, auch nur 140€  also auch irgendwie lächerlich.

Ich denke das ich meine Tochter davor schützen muß das sich durch wechselnde Partner laufend ihre Adressen und Bezugspersonen verändern.

Das denke ich nicht!! Vielmehr bin ich der Überzeugung, dass Du es der Tochter ermöglichen solltest, gleichverteilten Umgang mit beiden ET zu haben, und dazu wäre ein WM sicherlich ein Weg der Wahl! Stabilität bringt ihr am ehesten rein, durch eine schriftliche Vereinbarung. und wenn da drin steht, eine Woche bei KV und eine Woche bei KM, solange diese nicht mehr als 20 km vom Schulort entfernt wohnt, dann ist das gut!

Sie ist einfach angep...sst und will zeigen wie stark sie ist.

Irgendwie lese ich raus, dass gerade Du zeigen willst, wie stark bist...

Und diese Trophäensache: Auch da will ich Dich nicht ganz von freisprechen.

habe nicht vor mir in dieser Form die Butter vom Brot nehmen zu lassen.
Noch ist meine Kleine bei mir und ich kann die Dinge Aktiv mitgestalten das ginge dann evtl. nicht mehr.
Habe halt keinen wirklichen Plan was auf mich zukommt und will natürlich die Nummer nicht verbocken.

Ich habe vielmehr die Befürchtung, wenn Du Dich gegen einen großzügigen Umgang sperrst, vulgo WM, und alles so verkomplizierst, dann riskierst Du doch, dass irgendjmd Argumente gg Dich findet! Das WM kann ja gerade nicht erzwungen werden, und deshalb ist Deine Ausgangsposition ja so gut: Du bist BetreuungsET und erlaubst ein WM - warum sollte eigentlich irgendwer daran was ändern?  Anders, wenn Du durch eine sperrige Haltung Gründe gibst, für JA-Gespräche, umgangsklagen etc.

Und ja - ich bin vom WM überzeugt und vermisse nachwievor, dass Du Dich damit zum Wohl des Kindes auseinandersetzt.

Mit borderline habe ich keinerlei Erfahrung, deshalb bitte ich um Verständnis, dass ich dies nicht berücksichtige.

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2013 18:50
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber Toto,
Die Fabel vom Skorpion und vom Frosch trifft den Wesenskern der Borderline-Persönlichkeitsstörung wohl am treffendsten.

Mit borderline habe ich keinerlei Erfahrung, deshalb bitte ich um Verständnis, dass ich dies nicht berücksichtige.

Das ist ein Grund deinem Schicksal auf Knien dankbar zu sein. Manchmal ist es eine Gnade, bestimmte Phänomene nur aus Büchern oder überhaupt nicht zu kennen. Als Angehöriger einer Boderlinerin kann Torsten mpMn nicht vorsichtig genug sein.

LG  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2013 19:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mich stören in diesem Thread vor allem solche Dinge:

Ich denke das ich meine Tochter davor schützen muß das sich durch wechselnde Partner laufend ihre Adressen und Bezugspersonen verändern.

Ob und wie viele Partner der eine Elternteil hat und wie oft diese wechseln, geht den anderen Elternteil nichts an. Auch Umziehen ist nicht verboten. Es kann durchaus sein, dass sich dergleichen auch einmal negativ auf Kinder auswirkt - aber keiner von uns ist im Besitz der reinen und einzigen Wahrheit darüber, was für Kinder gut und was schlecht für sie ist. Darüber sollte man sich bei Bedarf auf Augenhöhe unterhalten - aber kein mitsorgeberechtigter Elternteil hat die Aufgabe, das Kind vor dem "Lebenswandel" des anderen Elternteils zu schützen. Wenn hier im Forum Fälle beschrieben werden, wo Muddi Umgangsausschlüsse beschliesst, weil Papa eine jüngere oder hübschere oder weiter entfernt wohnende oder im gleichen Zimmer schlafende neue Freundin hat, ist regelmässig der Teufel los.

Wie schon seit meinem ersten Post mehrfach gesagt , es geht nicht darum meiner Tochter die Mutter zu nehmen sondern im Gegenteil, die Situation weiterhin stabil zu gestalten.

mit dem Lebensmittelpunkt des Kindes in Deinem Haushalt kannst Du das ja auch. Nur endet Dein Einfluss eben an der Tür der Mutter. Auch diese Form des Respekts solltest Du Eurem Kind vorleben - und keinen Wettkampf von der Sorte "wer ist der bessere und/oder moralisch überlegene Elternteil?"

Die Borderline-Kiste solltest Du komplett für Dich behalten; die ist so "sinnvoll" wie eine Diskussion darüber, ob Du Alkoholiker bist und regelmässig säufst. Du hast keine medizinischen Belege darüber, warum Deine Ex in der Klinik war - und wenn Du welche hättest, dürftest Du sie aus Datenschutzgründen für nichts verwenden. Abgesehen davon ist "Borderline" (oder was viele dafür halten) weder etwas, das man sich schuldhaft aussucht noch etwas, das einen grundsätzlich an der Betreuung von Kindern hindert.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2013 19:32
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Torsten,

im Zweifelsfall würde ich jetzt einfach mal die 140 Euro, die du als Unterhalt von ihr bekommst, in den Wind schreiben oder besser gesagt, als Verhandlungsmasse einsetzen. Also mit dem Ziel, wenn es denn hart auf hart kommt: Es bleibt bei der derzeitigen 3/7-Regelung, aber da dies ja schon beinahe ein Wechselmodell ist, verzichtest du bis auf Weiteres auf Unterhaltsforderungen gegen sie.

Parallel dazu könntest du, wenn so ein Lebensmodell für dich in Frage kommt, allerdings auch mal mit spitzer Feder ausrechnen, wie viel du unter diesen Randbedinungen tatsächlich für dich und Kind zum Leben brauchst; und dann deine Arbeitszeit und damit deinen Verdienst auf einen Wert herunterschraubst, bei dem du noch einigermaßen über die Runden kommst. (Und das sagt dir jetzt jemand, der keine große Neigung verspürt, seine 30-Stunden-Woche wieder gegen einen Vollzeitjob einzutauschen.) Das Signal, das du damit an die KM sendest, ist zweifach: (a) es ist dir ernst damit, dich höchstpersönlich und dauerhaft um eure Tochter zu kümmern, und (b) falls sie tatsächlich die Absicht hat, das Kind zu sich rüberzuziehen und zum alleinigen Betreuungselternteil zu werden, dann ist bei dir, wenn überhaupt, nur der Mindestunterhalt zu holen.

Letzteres ist die altbekannte Weisheit, dass Beutetiere, in ihrem eigenen Interesse, lieber mager als fett sind. Es setzt aber, natürlich, voraus, dass du dich selber anfreunden kannst mit einem Leben, in dem Zeit wichtiger ist als Geld. Wem diese Lebensphilosophie suspekt ist, dem taugt der obige Vorschlag nichts.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2013 00:03
(@smartie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
will mal versuchen eure Antworten  abzuarbeiten.

Ich verstehe es nicht wirklich...
Zitat von: Smartie am 01. Dezember 2013, 11:43:16
Ich denke nicht das es besser wird wenn sie die Kleine wie eine Trophäe mitnimmt, das jetzige gelebte und funktionierende Modell demontiert um mir demnächtst vorzuhalten das alles nicht akzeptabel ist. Und sie holt sie dann zu sich und bekommt in allen Instanzen Recht da sie ja die fürsorgliche Mutter ist und nicht zu einem Wechselmodell gezwungwén werden kann.

Im Moment bist Du es doch, der ein WM ablehnt?!?!
Und wenn es doch - so wie Du schreibst - schon so ist, dass Tochter viel Zeit beim/ mit dem UmgangsET (hier der KM) verbringt, warum denn dann kein WM? Liegt es vielleicht daran, dass Dir der Unterhalt wichtig ist?

Nun, ich habe doch einige Gründe gegen das Wechselmodell angeführt und natürlich lässt sich immer ein Punkt finden wo man sagen kann geht evtl. doch. Aber wenn ich in einer Tabelle sagen wir mal 10 Gründe finde die dagegen sprechen und nur einen der dafür spricht dann ist das Gesamtergebnis wohl deutlich. Was nicht heisst das der eine Punkt keine Beachtung finden sollte.
Unterhalt hat natürlich einen Stellenwert, jedoch ist dieser irgendwie margial und das wollte ich damit sagen. Sonst wäre eine einvernehmliche Einigung darüber in der Vergangenheit wohl nicht erfolgt.

Zitat von: Smartie am 01. Dezember 2013, 11:43:16
Ich denke das ich meine Tochter davor schützen muß das sich durch wechselnde Partner laufend ihre Adressen und Bezugspersonen verändern.

Das denke ich nicht!! Vielmehr bin ich der Überzeugung, dass Du es der Tochter ermöglichen solltest, gleichverteilten Umgang mit beiden ET zu haben, und dazu wäre ein WM sicherlich ein Weg der Wahl! Stabilität bringt ihr am ehesten rein, durch eine schriftliche Vereinbarung. und wenn da drin steht, eine Woche bei KV und eine Woche bei KM, solange diese nicht mehr als 20 km vom Schulort entfernt wohnt, dann ist das gut!

Auch hier noch einmal, Sie sieht unsere Tochter jeden Tag und hat sie, eine Woche 3 Tage und die andere 4 Tage mit jeweils einer Übernachtung am Wochenende.
Es gibt keine Ausgrenzungen und sie sind auch nicht gewollt. Zu der Tatsache das sie einfach nichts Unterschreiben will was mit unserer Tochter zu tun hat, habe ich auch schon mehrfach geschrieben. Und ebenfalls nochmal meine Ex hat einen 6 Wochen Dienstplan der ein wöchentliches wechseln irgendwie nicht mitmacht. Neben den angeführten anderen Punkten warum ein Wechselmodell nicht die erste Wahl ist.

Zitat von: Smartie am 01. Dezember 2013, 11:43:16
Sie ist einfach angep...sst und will zeigen wie stark sie ist.
Irgendwie lese ich raus, dass gerade Du zeigen willst, wie stark bist...

Nun, ich weiss es nicht aber ich war nicht beim Amt, und es ist nicht so das ich den Kampf suche sondern nach Möglichkeiten welche schon seit meinem erstem Post hier bekannt sind. Natürlich ist es so das ich dabei unter allen von mir genannten Aspekten, die Dinge mitgestalten will. Eher ist es so das ich bis dato versucht habe jeden Konflikt zu vermeiden und allen Streitpunkten nachgegeben habe. Nur jetzt ist eine Schwelle erreicht bei der ich nicht mehr mitspielen möchte, und dies habe ich deutlich gemacht. Und dann ist sie zum Amt gelaufen.

Zitat von: Smartie am 01. Dezember 2013, 11:43:16
habe nicht vor mir in dieser Form die Butter vom Brot nehmen zu lassen.
Noch ist meine Kleine bei mir und ich kann die Dinge Aktiv mitgestalten das ginge dann evtl. nicht mehr.
Habe halt keinen wirklichen Plan was auf mich zukommt und will natürlich die Nummer nicht verbocken.

Ich habe vielmehr die Befürchtung, wenn Du Dich gegen einen großzügigen Umgang sperrst, vulgo WM, und alles so verkomplizierst, dann riskierst Du doch, dass irgendjmd Argumente gg Dich findet! Das WM kann ja gerade nicht erzwungen werden, und deshalb ist Deine Ausgangsposition ja so gut: Du bist BetreuungsET und erlaubst ein WM - warum sollte eigentlich irgendwer daran was ändern?  Anders, wenn Du durch eine sperrige Haltung Gründe gibst, für JA-Gespräche, umgangsklagen etc.

Und ja - ich bin vom WM überzeugt und vermisse nachwievor, dass Du Dich damit zum Wohl des Kindes auseinandersetzt.

Nochmal das was ich eingangs geschrieben habe, " Ich sperre mich nicht gegen einen grosszügigen Umgang " er wird bereits gelebt.
Und es wird meine Ex sein die es versuchen wird zu verändern, da es sich nicht Praxisgerecht umsetzten lässt. Begründungen habe ich in den vorherigen Treat´s schon mehrere angeführt. Dann werde ich nicht mehr in der Position sein hier Aktiv zu gestalten sondern muss mich damit zufriedengeben was Rechtsanwälte + Co aus dieser 50/50 Nummer machen. Denn das sind wohl offensichtlich ihre Adressen der Deeskalation.
Sorry, wenn ich dann mal Frage an welcher Stelle das Kindeswohl hier nicht im Vordergrund steht bzw.wo es unterlaufen wird. Und was macht meine Ex dafür und was ist daran besser als das nun gelebte ???
Die Sache wird ja nun nicht besser weil es von allen Wechselmodell genannt wird was es nicht ist, bzw zu einem Wechselmodell umgemodelt wird und es meine Position weiter entkräftigt, nur weil man es probieren möchte. Wo ist hier das Kindeswohl ???

Und weiter:

mich stören in diesem Thread vor allem solche Dinge:
Zitat von: Smartie am 01. Dezember 2013, 11:43:16
Ich denke das ich meine Tochter davor schützen muß das sich durch wechselnde Partner laufend ihre Adressen und Bezugspersonen verändern.
Ob und wie viele Partner der eine Elternteil hat und wie oft diese wechseln, geht den anderen Elternteil nichts an. Auch Umziehen ist nicht verboten. Es kann durchaus sein, dass sich dergleichen auch einmal negativ auf Kinder auswirkt - aber keiner von uns ist im Besitz der reinen und einzigen Wahrheit darüber, was für Kinder gut und was schlecht für sie ist. Darüber sollte man sich bei Bedarf auf Augenhöhe unterhalten - aber kein mitsorgeberechtigter Elternteil hat die Aufgabe, das Kind vor dem "Lebenswandel" des anderen Elternteils zu schützen. Wenn hier im Forum Fälle beschrieben werden, wo Muddi Umgangsausschlüsse beschliesst, weil Papa eine jüngere oder hübschere oder weiter entfernt wohnende oder im gleichen Zimmer schlafende neue Freundin hat, ist regelmässig der Teufel los.

Natürlich hast du recht das es mich nichts angeht und es ist mir auch sch....egal mit wieviel Partnern meine Ex nun Kontakt hat. Allerdings stelle ich mir hier die Frage was ist Augenhöhe???  Die Kerle können doch nichts dafür und im Dialog mit meiner Ex kommt halt immer nur " ich hab nichts zu sagen, Was willst du denn dagegen machen", etc . Immer von oben herab. Es ist halt nicht zu erkennen das aus dem bisherigem gelernt wird. Ansonsten Drohung mit Jugendamt und Anwalt.  Entspricht dies denn dem Kindeswohl ??
Und ja, ich weiss nicht recht welches Wort ich denn ausser "schützen" dafür verwenden soll oder darf, ohne das es dunkel Aufstößt.
Es geht in keinster weise um Toleranz sondern darum sondern meine Tochter davor zu  "  ?????????  "

Zitat von: Smartie am 01. Dezember 2013, 11:43:16
Wie schon seit meinem ersten Post mehrfach gesagt , es geht nicht darum meiner Tochter die Mutter zu nehmen sondern im Gegenteil, die Situation weiterhin stabil zu gestalten.
mit dem Lebensmittelpunkt des Kindes in Deinem Haushalt kannst Du das ja auch. Nur endet Dein Einfluss eben an der Tür der Mutter. Auch diese Form des Respekts solltest Du Eurem Kind vorleben - und keinen Wettkampf von der Sorte "wer ist der bessere und/oder moralisch überlegene Elternteil?"

Die Borderline-Kiste solltest Du komplett für Dich behalten; die ist so "sinnvoll" wie eine Diskussion darüber, ob Du Alkoholiker bist und regelmässig säufst. Du hast keine medizinischen Belege darüber, warum Deine Ex in der Klinik war - und wenn Du welche hättest, dürftest Du sie aus Datenschutzgründen für nichts verwenden. Abgesehen davon ist "Borderline" (oder was viele dafür halten) weder etwas, das man sich schuldhaft aussucht noch etwas, das einen grundsätzlich an der Betreuung von Kindern hindert.

Dies wird von mir auch umgesetzt, und ich versuche ebenfalls keine Diskussion mit meiner Tochter darüber zu führen.

Die Bordelinenummer sehe ich auch so wie schmutzige Wäsche waschen, allerdings ist sie in meinen Augen zur Meinungsfindung wichtig da sie doch einen erheblichen Einfluss auf weiteres Handeln hat. Wenn auch nicht vor Gericht oder Amt. Und Du hast natürlich Recht das es sich keiner aussuchen kann ob er daran erkrankt oder nicht. Jedoch frage ich mich dabei: Warum muss unsere Tochter dabei das Experiment werden??? Ist das das Kindeswohl ???
Auch hier nochmal, ich vermute das meine Ex versuchen wird weiter zu demontieren und ich erkenne nicht wirklich wie ich mich zukünftig davor schützen soll, ausser jetzt und heute "Stop" dazu zu sagen.

Nochmals Danke für eure Antworten auch dir Biggi,
Vielleicht sehe ich es echt nicht

Liebe Grüsse

Torsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2013 01:30
(@smartie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,
nun so enfach ist das leider nicht ganz.
30 Stunden kann ich nicht machen. Sonst kein Job.
Ist aber eigendlich auch nicht mein Ziel. Ich Arbeite jedoch in Holland und weiss gar nicht mal ob sie an mein Holländisches Konto herankommen würde.
Wobei ich darüber auch schon nachgedacht habe, jedoch erst wenn ich in die Statistenrolle versetzt werde und nur noch löhnen soll.

Liebe Grüsse

Torsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2013 01:51




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