Hallo liebes Forum,
sehr interessant hier und ne Menge furchtbarer Schicksale.
Kurz zu mir: Vater von 2 Kids (Mädchen 16, Junge 8 ) Betreuung des Jungen im Wochenmodell (aktuell...später mehr). Die Große lebt seit Juni 2016 komplett bei mir.
Getrennt haben sich meine Exfrau und ich im Dezember 2013, geschieden sind wir seit Dezember 2015. Ich war bereits einmal im Januar 2013 ausgezogen, bin dann aber wieder zurück...den Kids zuliebe. Nachdem ich das 3. Mal betrogen wurde haben wir uns schlussendlich getrennt. Meine Exfrau hat sich damals eine neue Wohnung genommen, ich behielt noch bis September 2014 unsere alte Wohnung.
Nach der Trennung betreuten wir Kinder jeweils für eine Woche, Wechsel immer sonntags und immer beide zusammen.
Im April 2014 habe ich eine neue Frau kennengelernt, ab da verschlechterte sich das Verhältnis rapide. aufgrund anhaltender Beleidigungen in meine Richtung (den Inhalt erspare ich der Leserschaft...jeder, der hier ist, wird sich denken können wie weit unten die Schublade war, aus welcher die Beleidigungen stammten), Formulierung der Beleidigungen über mich in Richtung meiner großen Tochter (damals 13 Jahre) suchte ich im Mai 2014 die Eltern- und Familienberatung des Jugendamtes auf.
In dieser Beratung beschlossen wir aufgrund meiner damaligen neuen Arbeitssituation, dass der Junge vom mir zukünftig ab Mittwoch bis Sonntag betreut wird. Dies sollte aber nur für die Einarbeitungszeit andauern und keinesfalls in Stein gemeißelt sein.
Die Kosten für die Kids teilten wir hälftig auf, Unterhalt für die Kinder zu zahlen hielten wir beide aus tiefster Überzeugung für nicht notwendig. Ich übernahm einen etwas größeren Teil der Kosten für Bekleidung der Kinder, zahlte die Jugendweihe meiner Tochter im Mai 2014, eine Sprachreise für sie im Sommer 2014 und behielt die nun eigentlich zu teure Wohnung, um die Kinder nicht gleich komplett aus allem raus zu reißen.
Nach 3 Beratungsterminen erschien meine Exfrau nicht mehr zum 4. Termin, ich erhielt 2 min vor Beginn der Beratung eine Nachricht, in welcher sie mir mitteilte, dass sie diese Beratung mit dem "vaterfreundlichen Typ von der Familienberatung" für nicht produktiv hält und diese demzufolge für sich beenden wird. Die Zeit hat sie allerdings genutzt und ist, entgegen sämtlichen Absprachen und Vereinbarungen (mündlich), zum Jugendamt gefahren und hat eine Unterhaltsberechnung für mich vornehmen lassen. Dabei ging es um unseren Sohn, unsere Tochter lebte weiterhin im 50/50 Modell bei uns.
Diesen Umstand teilte sie mir allerdings nicht im Mai mit, sondern an dem Tag als ich den Brief erhielt (Juli 2014). Ich denke, sie wird es vorher einfach vergessen haben :rofl2:
Nach langen Diskussionen einigten wir uns im September 2014 auf eine monatliche Unterhaltszahlung von 150 Euro für meinen Sohn, welchen ich mittlerweile noch einen Tag in der Woche meiner Exfrau erhielt, das war unser Männertag.
Dazwischen kamen natürlich permanent Beleidigungen, Drohungen und die alltäglichen kleinen Ärgernisse (keine Klamotten mitgegeben trotz Absprachen, Termine wurden nicht mitgeteilt, das Bringen der Kinder wurde "vergessen", Abholtermine wurden nicht eingehalten, Blocken über WhatsApp, Nichtbeantworten von Fragen...der normale Wahnsinn halt).
Warum ich damals keine Anwalt eingeschaltet habe..ich kann es nicht mehr sagen! Wahrscheinlich die Angst, die Kinder zu verlieren, nicht noch zusätzlich Krieg anzetteln, das Vertrauen in die Vernunft von Erwachsenen...keine Ahnung, aber es war ein Fehler!
Das Jahr 2015 war geprägt von der Einreichung der Scheidung meinerseits, was meine Exfrau nicht wollte. Aus Kostengründen verzichtete sie allerdings auf einen Anwalt und ratet wer die Scheidung am Ende bezahlt hat...ich 😉
Im August 2015 zog ich mit meiner Freundin (ebenfalls 2 Kinder) zusammen, was sich als großer Fehler herausstellte. Es war ein kurzes Desaster von 4 Monaten, welches ich im Dezember 2015 beendete und mit meinen Kids auszog. Im September hatte ich mich mit meiner Exfrau auf einen zusätzlichen Tag für meinen Sohn geeinigt, sodass ich ihn jetzt von Dienstag bis Montag früh betreute und dann nochmal donnerstags in der Woche seiner Mutter.
Nach der Trennung von meiner Exfreundin war bei meiner Exfrau ein deutlicher Stimmungsumschwung zu erkennen...die Gute war scheißfreundlich zu mir und hatte auf einmal für alles Verständnis, was vorher keinesfalls so war.
Das hielt sie allerdings nicht davon ab, ihren unterschwellig immer schwelenden Konflikt mit unserer mittlerweile 15-jährigen Tochter auszubauen. Im Juni letzten Jahres gipfelte die Geschichte im Rauswurf meiner Großen durch ihre Mutter, seitdem lebt sie bei mir. Die Dinge, welche dem Mädchen dabei an den Kopf geworfen wurden und wie die Sache danach abgelaufen ist, werden bei meiner Großen wohl oder übel lebenslange "Schäden" angerichtet haben 😡
Einen Tag nach dem Rauswurf unserer Tochter war ich sofort bei der EFB, da ich ehrlich gesagt auch etwas überfordert war mit der Situation.
Die Sommerferien vergingen, der 16. Geburtstag verging (Geschenk von der Mutter gab es nicht), eine Entschuldigung ließ vergeblich auf sich warten....das Mädchen weinte oft. Meine Exfrau meinte, dass sie mit mir nicht über die Große sprechen werde, der Mensch von der EFB hat es dann hinbekommen, dass wir das Gespräch in der Beratung wenigsten etwas in diese Richtung lenken konnten. Eine Entschuldigung kam allerdings bis heute nicht.
Da ich meiner Tochter und auch meiner Exfrau über den Sommer erstmal Zeit zum Nachdenken über die Situation geben wollte, habe ich das Thema Unterhalt erstmals im September angesprochen. Auch hier wie immer...sie entscheidet, was wann wie läuft. Schlussendlich konnten wir uns auf eine Summe einigen, ohne das Jugendamt einzuschalten. Ich hatte ihr mehrere Alternativen zur Auswahl gestellt, eine davon war das Jugendamt...das war für sie Erpressung.
Im Rahmen der Beratung bei der EFB einigten wir uns auch auf ein "richtiges" Wochenmodell für den Kurzen ab Januar 2017, sie fertigte einen Jahresplan für 2017 an, welchen sie mir und der EFB schickte.
Der Zeitraum Oktober/November war geprägt von Anfeindungen meiner Exfrau in Richtung unserer Tochter. Dabei verhärteten sich die Fronten zunehmend, da ich es absolut nicht nachvollziehen konnte. Die Große entwickelte sich prächtig, brachte im Rahmen ihres Fachabiturs super Zensuren mit nach Hause...kurzum: Kein Grund zur Klage für mich. Meine Exfrau war der Meinung, sie nehme Drogen, sie bräuchte einen Jugendpsychologen, ihr Verhalten sei unmöglich...bla blubb.
Zusätzlich zu diesen Problemen hatte natürlich mein Kurzer eine Menge Fragen: Warum ist die Große nicht mehr bei Mama, wann kommt sie wieder dahin etc.?
Anfang Dezember war es dann soweit und meine Exfrau begann die im September mühselig ausgehandelten Vereinbarungen zu torpedieren, veränderte Verträge in meinem Namen (bzw. versuchte es) und stellte teilweise Zahlungen ein. Daraufhin kündigte ich ihr an, zum Jugendamt zu gehen und eine Berechnung für den Unterhalt vornehmen zu lassen. Gleichzeitig wollte ich unser vermutetes Gehaltsdefizit im Rahmen des Wechselmodells für den Kurzen berechnen lassen, um klare Zahlen zu haben. Dies war beim Jugendamt nicht möglich, da müssten schon beide Eltern kommen, wenn man im Wechselmodell betreut.
Daraufhin erklärte sie mir im Dezember, dass unser seit mittlerweile über 2 Jahren bestehender Männertag nicht mehr existent sei. Dem Kurzen erzählte sie, dass ich wegen der Arbeit keine Zeit hätte. Am 23.12. erhielt ich Post vom Jugendamt und wurde aufgefordert, meine Einkünfte darzulegen.
Ein Anruf beim Jugendamt klärte mich insofern auf, dass meine Exfrau wohl irgendwie falsche Tage der Betreuung angegeben hatte. Die Sachbearbeiterin meinte, ich solle meine betreute Zeit seit September angeben und dann würden wir weiter schauen.
Gesagt, getan...ich gab meine Tage ab, dazu natürlich alle erforderlichen Unterlagen. Im Januar war meine Exfrau 3 Wochen mit dem Kurzen zur Kur, was die Betreuung des Kurzen anging, wussten weder der Kurze noch ich was nun Sache ist. Fragen in die Richtung wurden mit Verweis auf ihren Anwalt abgebügelt. Ich holte mir in weiser Voraussicht ebenfalls einen Termin bei einer Fachanwältin für Familienrecht. Anfang Februar erhielt ich den Bescheid vom Jugendamt, dass der Unterhalt für den Kurzen nicht berechnet werden kann, da wir uns als Eltern erst mal einig werden sollen, in welchem Modell wir betreuen.
Am 23.02. erhielt ich dann einen Anwaltsbrief von meiner Exfrau, in welchem sie ein neues Betreuungsmodell fordert und sie wohl demnächst einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen wird.
Letzten Donnerstag war ich schlussendlich bei meiner (jetzt) Anwältin, welche Freitag einen entsprechenden Brief rausgeschickt hat.
Ist doch etwas mehr geworden, aber wenn ich das so durchlese legt das bei Weitem nicht den ganzen Ablauf dar.
Wen es interessiert, der kann lesen und Fragen stellen 🙂
Meine Fragen hierzu:
Hat hier jemand schon mal eine ähnliche Situation gehabt, wahrscheinlich ja?
Offensichtlich depressive Störungen (vom Arzt bestätigt)...sollten die Thema sein beim Familiengericht, eher nein?
Wie sind die Chancen auf Beibehaltung des Wechselmodells bei dem wechselhaften Verhalten meiner Frau und ihrer Strategie des "Nicht kommunizieren Könnens"?
Mein Sohn möchte 50/50 bei uns beiden sein, interessiert das überhaupt in dem Alter?
Ich persönlich halte einen Gang zum Familiengericht für absolutes Versagen der Eltern auf dem Rücken der Kinder. Da wird es auch keine Gewinner geben, nur Verlierer...und das sind die Kinder.
Hallo,
wenn euer Sohn das Wechselmodell möchte dürfte das neuste Urteil dafür doch auch gut sein oder?
Da heisst es doch, dass es nicht nur aufgrund von Problemen auf der Elternebene aufgelöst werden soll.
Und zumal die Kontinuität ebenfalls dafür spricht.
Und das eure Tochter sich dagegen entschieden hat, ist doch auch ok. Das scheint die KM ja zu akzeptieren.
Ich glaube nicht, dass in deinem Fall das Familiengericht die Kinder zum Verlierer macht. Die KM müsste hier auf jeden Fall klar definieren warum sie das WEchselmodell beenden will. Und euer Kind würde mit Richter und Mensch vom Jugendamt in einem seperaten Raum befragt werden (wenn überhaupt) und nicht im Gerichtssaal.
Aber du hättest dann mit einem Vergleich/Urteil Verbindlichkeit gewonnen. Und wenn die KM das nicht mehr will müsste sie dagegen klagen. Und wäre nicht so einfach zu handeln, wie jetzt so den Umgang zu kürzen.
Zumal das Jugendamt ja auch gesagt hat, dass sie bevor sie wegen Unterhalt tätig werden, erst einmal wissen wollen, was ihr für ein Modell habt.
Und was beim Wechselmodell noch positiv hinzukommen würde; er sieht seine Schwester an 50 % der Tagen im Jahr. In puncto Geschwisterbindung auch nicht zu verachten.
Sophie
Da hat deine Ex aber eine sehr wechselhafte Art der Kontinuität.
Deine meinung zum FamG hatte ich auch. Bis zu dem Punkt wo es mit Vernunft, Reden und Kompromisse finden nicht mehr weiter geht. Wenn die KM immer weiter den Umgang reduzieren will und den Kindern und dir das Leben schwer macht, dann muss man sich extern Hilfe holen. Notfalls auch vor Gericht. Scheinbar wollen das manche KM nicht anders bzw. verstehen nur so eine Sprache.
Du hast schon sehr viel für deine Kinder getan. Also sei konsquent und sei auch weiter für sie da und lass das "in Stein meiseln".
Die Große ist ja dauerhaft bei mir, ich persönlich finde das zwar schön sie permanent um mich zu haben, aber auch sie braucht eine Mutter. Das könnte alles sehr, sehr einfach sein.
Kurzes Update:
Meine Anwältin hat jetzt erstmal einen Brief geschrieben, in welchem genau diese flexible Kontinuität und ihr finanzielles Interesse in den Vordergrund gestellt wurden. Antwort steht aus.
Kurzes update:
Meine Exfrau hat sich wahrscheinlich einen anderen Anwalt genommen. Ansonsten rudert sie im Moment grad etwas zurück, was die Planung der Tage mit meinem Kurzen angeht. Ich erkenne da leichte Hilflosigkeit. Es bleibt spannend.
Hallo,
kleiner Teilerfolg:
Der Anwaltswechsel hat sich bestätigt und der von meiner Exfrau gecancelte "Männertag" findet heute statt.
Frage: Hat hier schon mal jemand Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt (garantiert) und wie waren die Erfahrungen?
Ich hätte mal ne Frage bezüglich der Geschwisterbindung:
Kann bzw. ist das relevant, wenn die KM offensichtlich gar keinen Kontakt zu meiner Tochter haben will? Also relevant für meine Forderung nach dem Wechselmodell?
Ich würde mal sagen "nein".
Denn beide Kinder sind seperat, nach ihren Bedürfnissen zu betrachten. Dies ergibt schon aufgrund des recht hohen Altersunterschied.
Insbesondere müsste sich die KM ja um Umgang und Betreuung für die Tochter bemühen. Du bemühst Dich ja halt auch nur um das, was Du nicht hast und möchtest ...
Man sollte dies auch vor dem Hintergrund der Geschwisterbindung betrachten. Wenn Ihr ein WM habt, dann sieht der Junge seine Schwester auch wieder regelmäßiger und länger ... Auch wenn sich Geschwister zoffen ... wenn plötzlich mal einer alleine ist, dann vermissen sie doch was. Und wenn es nur das Zoffen ist :wink:.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Wir hatten ja das Wechselmodell für beide Kids, also die waren immer zusammen...entweder bei Mama oder bei Papa. Aber es ist schon traurig mit anzusehen, wie das große Kind völlig ignoriert wird.
Dann könnte ich mir vorstellen, dass die alte Lebensweise eines Wechselmodells, zuzüglich der jetzigen Ignoranz der KM ggü. der Tochter, es eigentlich eher ein Grund für ein Wechselmodell mit dem Sohn, wie dagegen.
Denn Geschwister lernen voneinander und haben auch eine besondere Bindung, die gepflegt werden sollte.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Mal wieder ein kleines Update.
Auch dieses Mal habe ich meinen Kurzen gestern gegen den willen meiner Exfrau bekommen. Meine Anwältin scheint einen ganz guten Draht zu ihrer Anwältin zu haben. Diese wiederum scheint meine Ex recht gut zu beraten und es hörte sich so an (zwischen den Zeilen), als ob man in meine Richtung einlenken möchte.
Macht es eigentlich einen Unterschied, wenn eine außergerichtlich getroffene Umgangsregelung notariell beglaubigt wurde oder nicht? Ich bin nämlich am Überlegen, wie konkret ich den Rahmen abstecke. Klar, im Wechselmodell wird Flexibilität gefragt, nur was nützt mir das, wenn meine Exfrau ständig alles über den Haufen schmeißt?
Kurzes update:
Die Donnerstage in der Woche bekomme ich immer, natürlich nur nachdem meine Abwältin vorher immer explizit auf die alte Betreuungsregelung hinweist. Ein Wechselmodell kommt für die KM nicht infrage, aktuell redet sie nicht mit mir.
Angeblich macht sie wieder ne Therapie und hat sich prompt bei meiner Tochter gemeldet. Langsam hab ich mit diesem Hickhack die Faxen dicke, wird wohl Richtung Gericht laufen. Also ABR beantragen und hoffen, dass es klappt.
Wenn jemand dazu Tipps hätte, Do's and Dont's quasi...immer her damit. Das wäre sehr nett!
Hallo..mal wieder ein Update:
Leider möchte die KM jetzt ein Gerichtsverfahren, um dort den Umgang klären zu lassen. Ich hätte nicht gedacht, dass es mal so weit kommt, aber nun soll es so sein. Danach hat man wenigstens eine festgelegte Regelung, an welcher man sich orientieren kann.
Wenn jemand Tipps hat, gerne auch per PN, immer her damit.
Hallo,
was wollen die Kinder?
Was willst du und kannst du leistenß
Eine gerichtliche Regelung kann auch zu ungunsten der Wünsche der KM ausfallen.
Sophie
Was will ich:
Eine hälftige Umgangsregelung, wie die 3,5 Jahre vorher schon gelebt, nur halt mit Verschiebung der Tage.
Warum will ich das:
Die Frage ist einfach...mein Sohn (8 Jahre) möchte es. Meine Tochter (16) lebt ja schon komplett bei mir. Die Kinder waren bis letztes Jahr im Juni immer zusammen, entweder bei der Mutter oder bei mir. Alle von mir angeschobenen Vermittlungsversuche (Jugendamt, Familienberatung) wurden von der KM abgebrochen.
Was kann ich leisten:
Zeitmäßig krieg ich das gut hin, hab ich ja die letzten 3,5 Jahre schon, mein Arbeitgeber spielt da mit.
Rein rational betrachtet sehe ich eine Menge Vorteile auf meiner Seite, aber vor Gericht kann viel passieren. Ich hatte nochmals ein letztes Angebot gemacht (der Antrieb der KM is m.M. nach Geld), in welchem ich auch darauf hinwies, dass bei einem Gerichtsverfahren unser Sohn befragt werden würde, das hätte ich ihm gern erspart.
Die Frage ist..wie weit geht eine Gerichtsverhandlung ins Detail? Das so etwas viel Kraft und Nerven kostet brauch ich wohl hier keinem erzählen, aber das muss schlussendlich sein, da man so (hoffentlich) eine verbindliche Regelung erhält.
Hallo,
in aller Regel ist und vorallem sollte eine Umgangsregelung sehr detailiert sein, also auch Feiertage und Ferien mit berücksichtigen.
Der Grund ist einfach, alles, was nicht geregelt ist, macht Ärger.
Deshalb solltest Du auch einen detailierten Plan machen, also Sohn ist in den geraden Wochen bei Dir, in den ungeraden bei der KM, große Ferien, erste Hälfte, zweite Hälfte, sonstige Ferien, Geburtstag, Feiertage.
Zumindest zu Anfang ist eine gerichtliche Entscheidung in Stein gemeiselt. Sie sollte auch Sanktionsmöglichkeiten beinhalten, wenn sich an die Regelung gehalten wird.
Problematisch ist, dass Gerichte ungern Entscheidungen treffen und ihr deshalb zu einem Vergleich gedrängt werden könntet. Das kann auch Gespräche beim JA beinhalten.
Aber auch in diesem Fall kann man und sollte man das alles regeln!
Eine Befragung des Kindes vor Gericht ist kein Problem, das ist keine Inquisition! Es kann ein freundliches Gedpräch im Zimmer des Richters sein. Auch Richter sind Menschen und es geht einfach darum, dass der Richter sich ein Bild machen will.
Du solltest nicht dagegen sein, schliesslich gibt das wieder Erpressungpotential für die KM.
VG Susi
Das Witzige ist...die KM hatte für 2017 ja bereits im September/Oktober letzten Jahres eine detaillierte Jahresplanung in der Familienberatung vorgelegt. Da war alles berücksichtigt, aber gut..seit Dezember ist halt alles anders. Ob das ausstehende Unterhaltszahlungen sind, Kredite, welche von meinem Konto abgehen, wir aber beide hälftig bedienen müssen, ausstehende Zahlungen für die Privatschule meiner Tochter etc. pp.
Dazu kommen Äußerungen in Richtung der Kinder, welche bei mir nur den Schluss einer finanziellen Motivation zulassen.
Mit der Befragung des Kindes weiß ich, allerdings möchte so was keiner für seine Kinder. Zumal es aus meiner Sicht hochgradiger Schwachsinn ist, was hier grad abläuft. Aber wie ich schon früher schrieb...vor emotional angetriebenen Menschen hat man keine Ruhe. Selbst ein Gerichtsurteil, egal wie es ausfällt, wird da keine Abhilfe schaffen. Ich vertraue auf die Jahre und das Urteilsvermögen meines Sohnes, alles andere liegt nicht in meiner Hand.
Morgen in die runde, jetzt ist es amtlich:
Am 29.06.17 habe ich Anhörungstermin bezüglich des weiteren Umganges für/mit meinem Sohn. Alle anwaltlich gemachten Vorschläge wurden von der Km ignoriert bzw. abgeschlagen.
Dann halte ich Dir für den 29.06. die Daumen. Ich hab das Thema mit der Anhörung auch erst durch und sitze jetzt hier und warte auf das schriftliche Urteil. Ich hab mir auch den Mund fusselig gequatscht, gebracht hat es auch nix.