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Wechselmodell gegen Willen der Kindsmutter beantragen

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(@strobohobo)
Schon was gesagt Registriert

ich bin dringend auf der Suche nach einem Anwalt aus dem Münsterland, der Erfahrung mit der Anordnung des Wechselmodells auch gegen den Willen der Kindsmutter durch ein Familiengericht besitzt, bzw. überhaupt schon Anträge auf das Wechselmodell beim Familiengericht gestellt hat.

Meine Frau hat sich von mir getrennt und möchte unbedingt das Residenzmodell.
Wir haben 3 Kinder ein Baby, ein 5-jähriges Kind und eine 10-jähriges.
Die beiden großen haben eine sehr starke Bindung zu mir.
Beruflich bin ich trotz Vollzeitarbeit so flexibel, dass ich jeden Tag mittags zu Hause sein kann und wohne in einer ausreichend großen Wohnung in fußläufiger Entfernung zum Haus, wo die KM wohnt.
In der Ehe haben meine Frau und ich in etwa zu gleichen Teilen die Kinderbetreuung aufgeteilt.
Die Mutter befindet sich derzeit in Elternzeit und versucht die Kommunikation derart zu torpedieren, um das von mir geforderte Wechselmodell zu verhindern.

Nachdem ich bei mehreren Anwälten nachgefragt habe, wie diese ein Wechselmodell in meinem Fall bewerten würden, bin ich ziemlich ratlos.
Bei manchen Anwälten (bzw. Anwältinnen) wurde schon am Telefon gesagt: „Naja, ob das so gut für die Kinder ist? Die gehören doch zur Mutter“
Ein anderer sagte nach einer geschlagenen Stunde Erstberatung: „Wissen Sie was? Ich glaube ja alle Kollegen, die erzählen, Sie hätten schon mal das Wechselmodell beantragt und bekommen lügen – ich habe noch nie einen Antrag auf das Wechselmodell gestellt.“

Also kann mir hier einer einen guten Anwalt empfehlen, der sich nicht nur wirklich auskennt, sondern auch einen gewissen persönlichen Ehrgeiz hat, so einen Antrag/Verfahren im Sinne der Kinder (und damit auch in meinem Sinne) durchzuführen?

Besten Dank für Eure Hilfe!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2019 22:36
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich glaube, dass der letzte Anwalt Recht hat, besonders in deiner Situation: Mutter ist volltags zu Hause, du gehst arbeiten. Wäre vielleicht eine Mediation bei einem freien Träger eine Variante?

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2019 11:24
(@strobohobo)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort.

Mediationsversuche sind bisher alle gescheitert (bei unterschiedlichsten Institutionen).
Wir sind im Prinzip auch nicht wirklich "hochstrittig", die KM hatte schonmal einer Test-Weisen Einführung erst zugestimmt, dann jedoch widerrufen.
Nun sperrt sich die KM einfach, so dass im Prinzip nichts anderes übrig bleibt als das Wechselmodell zu beantragen.

Nun ja - ob die KM arbeitet oder nicht hat erstmal nicht viel mit dem Wechselmodell zu tun.
Beide Elternteile sind hier wohl voll erziehungsfähig. Auch die Situation zeitlich, entfernungsmäßig, soziales Umfeld, etc. sprechen alle für ein Wechselmodell.
Rein praktisch gesehen, kenne ich keinen anderen, der trotz Vollzeit (bzw. bei mir eher voller Bezahlung) so viel Zeit mit seinen Kindern verbringen kann und will.

Das Wechselmodell soll erstmal nur für die beiden großen Kinder installiert werden.
Die beiden gehen ja in die Kita/Schule und ich kann sie jeden Tag Mittags abholen.
Die KM hat momentan noch Elternzeit für das Baby, danach geht sie ja wieder arbeiten.
Wahrscheinlich erstmal Teilzeit, da sie ihre Arbeitszeiten nicht so frei einteilen kann wie ich.
Falls sie es sich anders überlegt und gar nicht arbeiten will - spätestens wenn das Baby 3 Jahre alt ist muss sie ja wieder.

Das Wechselmodell soll ja hier installiert werden, weil es dem Kindeswohl am Besten entspricht - dafür gibt es ja bereits massig wissenschaftliche Belege etc.
Das Baby sollte dann nach und nach ans Wechselmodell herangeführt werden.

In den Medien gibt es sehr viele Berichte - z.B. in der ARD Mediathek nach "Wechselmodell" suchen - von Fällen, wo einem Antrag auf das Wechselmodell gegen den Willen eines anderen Elternteils statt gegeben wurde. Dort wird es so geschildert, dass dies Bundesweit momentan geschieht und es sich nicht nur um Einzelfälle handelt.

Daher nochmal meine Frage:
Wer kennt einen Anwalt der sich genau damit auskennt?

Vielen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.12.2019 12:31
(@maxmustermann1234)
Registriert

Aber darum geht es doch: hier sind viele engagierte Väter, aber ich habe noch von keinem gehört, der auf gerichtlichem Wege ein WM durchgesetzt hat. Ich kenne nur einen Beschluss, dort wurde dem Vater das ABR zugesprochen, weil er zugesagt hat, dass er ein WM leben wollen würde. Was wohl manchmal geklappt hat: sich ein WM erkaufen, d.h. Vater zahlt Unterhalt und Mutter stimmt paritätischer Betreuung zu. Denn häufig geht es dabei ja um das Geld.

Falls sie es sich anders überlegt und gar nicht arbeiten will - spätestens wenn das Baby 3 Jahre alt ist muss sie ja wieder.

Das ist nicht korrekt, sie muss nur begründen, wenn sie nicht arbeiten kann.

Das Wechselmodell soll ja hier installiert werden, weil es dem Kindeswohl am Besten entspricht - dafür gibt es ja bereits massig wissenschaftliche Belege etc.

Die Gerichte argumentieren aber, dass ein WM nicht gut funktionieren kann, wenn die Eltern streiten. Wenn ihr vor Gericht geht, streitet ihr. Ergo: Ein angeordnetes WM entspricht nicht dem Kindeswohl. Das ist nicht meine Argumentation, sonder die der Deutschen Gerichte.

Aus meiner Sicht gibt es auch keinen Grund sich die Betreuung des Babys nicht zu teilen. Mein Jüngster war 15 Monate alt, als wir das WM eingeführt haben. Für ihn ist heute der Wechsel von Mama zu Papa und zurück nichts anderes als der Weg ist die KiTa: Er freut sich immer darauf seine Bezugspersonen wieder zu sehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2019 13:43
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Frage nach dem Anwalt kann ich leider nicht beantworten.

Ich möchte aber zu bedenken geben, dass u.U. ein erweiterter Umgang auch eine Lösung sein kann. Beim erweiterten Umgang bleibt zwar der volle Unterhaltsanspruch im wesentlichen erhalten, aber Du hast damit den Fuß in der Tür, es auf ein Wechselmodell auszubauen, insbesondere wenn die KM wieder arbeitet.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2019 13:45
(@strobohobo)
Schon was gesagt Registriert

Das ist nicht korrekt, sie muss nur begründen, wenn sie nicht arbeiten kann.

Sie ist verbeamtet und ich wüsste nicht was eine Begründung wäre, warum sie nicht mehr können sollte (im Gegenteil würde das Land sie gerne in Vollzeit beschäftigen).
Falls die Begründung wäre keine Zeit, aufgrund der drei Kinder - ich bin doch da und möchte wie vorher auch für unsere Kinder sorgen - gerne auch zu mehr als 50%.

Die Gerichte argumentieren aber, dass ein WM nicht gut funktionieren kann, wenn die Eltern streiten. Wenn ihr vor Gericht geht, streitet ihr. Ergo: Ein angeordnetes WM entspricht nicht dem Kindeswohl. Das ist nicht meine Argumentation, sonder die der Deutschen Gerichte.

Ich kenne diese Sichtweise - rein rechtlich versucht ja auch deshalb meine Frau eine elterliche Kommunikation zu unterbinden.
Leider ist das Ganze zu kurz gegriffen, denn das man sich streitet heißt nicht, dass ein angeordnetes Wechselmodell nicht im Sinne des Kindeswohle wäre, sondern nur, das beide Elternteile eine andere Auffassung von dem leider nicht eindeutigen Begriff Kindeswohl haben.
Ich befürworte das Wechselmodell ja u.a., weil die Kinder so von beiden Elternteilen profitieren können und würde der KM im Gegenzug auch nicht das Recht absprechen, die Kinder auf ihre einzigartige Weise zu erziehen und zu prägen etc.. Genauso wie ich denke aus guten Gründen auf das Wechselmodell zu pochen, hat meine Frau sicherlich ihre guten Gründe, warum sie das unbedingt nicht will. Leider bleibt mir langsam kein anderer Ausweg mehr als einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Übrigens: Im Urteil vom BGH von 2017, was eine Anordnung gegen den Willen eines Elternteils grundsätzlich ermöglicht, heißt es, dass die Kommunikationsfähigkeit gegeben sein muss.
Und das mit Grund: Da die Eltern sich vor Gericht streiten, wäre es ein leichtes - wie auch in meinem Fall - die Kommunikation einseitig scheitern zu lassen.
Daher wurde nicht die Kommunikationsbereitschaft sondern eine generelle Kommunikationsfähigkeit gefordert.
Zudem gibt es mittlerweile auch Urteile, die besagen, dass zu einem gelingendem Wechselmodell nur ein Mindestmaß an Kommunikation erforderlich ist (wobei ich mir da auch ernsthaft die Frage stelle, wie das gehen sollte).

Aus meiner Sicht gibt es auch keinen Grund sich die Betreuung des Babys nicht zu teilen. Mein Jüngster war 15 Monate alt, als wir das WM eingeführt haben.

Das hört sich toll an! Bei uns ist das kleine ja erst ein paar Monate alt und wird noch gestillt. Daher ist momentan aus meiner Sicht ein Wechselmodell noch kontraindiziert.
Ich bemühe mich derzeit um möglichst viele, längere Umgangszeiten. Jedoch werden Terminabsprachen durch die KM nicht eingehalten.
Ab einem Jahr/nach abstillen könnte es dann langsam aus meiner Sicht (und Entwicklungspsychologischer Sicht) an ein Wechselmodell herangeführt werden.
Welche Wechselfrequenz hast Du mit der KM mit einem 15 Monate altem Kind vereinbart?

Vielen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.12.2019 14:26
(@strobohobo)
Schon was gesagt Registriert

Ich möchte aber zu bedenken geben, dass u.U. ein erweiterter Umgang auch eine Lösung sein kann. Beim erweiterten Umgang bleibt zwar der volle Unterhaltsanspruch im wesentlichen erhalten, aber Du hast damit den Fuß in der Tür, es auf ein Wechselmodell auszubauen, insbesondere wenn die KM wieder arbeitet.

Hallo Susi,
vielen Dank für den Tipp. Mein Umgang mit den beiden großen ist schon leicht erweitert.
Leider sperrt sich die KM aber gegen eine Ausweitung des Umgangs, bzw. es sind schon Sätze gefallen wie: "Das Wechselmodell wirst Du nie bekommen." etc.
Sie versteht nicht, dass ich das für unsere Kinder machen will und es nicht gegen sie gerichtet ist.
Die KM sieht anscheinend nur die Nachteile für sich und nicht auch die vielen Vorteile für sich und insbesondere für die Kinder dadurch.
Finanziell würde das Wechselmodell bis das kleine 3 Jahre alt ist und die KM wieder die Erwerbsobliegenheit hat, gar nicht viel für sie ändern.
Im Gegenteil wäre ich durch das Wechselmodell in dieser Zeit deutlich schlechter gestellt, als wenn ich nur den leicht erweiterten Umgang hätte.
Ich habe mir auch schon oft die Frage gestellt, wie ich meine Frau davon überzeugen kann, dass es für unsere Kinder das Richtige ist.
Ich weiß doch selbst, dass es in ein paar Jahren schon wieder ganz anders aussehen kann und unsere Kinder evtl. ganz bei mir oder ganz bei meiner Frau sein möchten.
Falls es einem Kind durch das Wechselmodell schlechter ginge als bisher, würde ich doch auch versuchen dies mit einer anderen Regelung zu ändern.
Ich weiß, dass sich unsere Kinder schon jetzt in einem Loyalitätskonflikt befinden. Wenn sie bei mir sind, möchten sie am liebsten auch in der Woche bei mir übernachten etc.
Ich gehe davon aus, dass sie der KM natürlich auch dasselbe erzählen etc.

Ich habe Skrupel vor einem Antrag, da ich unsere Kinder vor einem langen Verfahren mit Befragungen oder Gutachten, die solche Loyalitätskonflikte weiter befeuern würden, schützen möchte. Zudem möchte ich weiterhin eine gute Beziehung zu der KM.
Für einen Antrag gibt es aber auch viele gute Gründe - es muss irgendwann eine Entscheidung her und die KM und ich sind anscheinend in diesem Punkt nicht übereinkunftsfähig.

Viele Grüße!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.12.2019 14:55
(@maxmustermann1234)
Registriert

Sie ist verbeamtet und ich wüsste nicht was eine Begründung wäre, warum sie nicht mehr können sollte (im Gegenteil würde das Land sie gerne in Vollzeit beschäftigen).
Falls die Begründung wäre keine Zeit, aufgrund der drei Kinder - ich bin doch da und möchte wie vorher auch für unsere Kinder sorgen - gerne auch zu mehr als 50%.
Ich kenne diese Sichtweise - rein rechtlich versucht ja auch deshalb meine Frau eine elterliche Kommunikation zu unterbinden.
Leider ist das Ganze zu kurz gegriffen, denn das man sich streitet heißt nicht, dass ein angeordnetes Wechselmodell nicht im Sinne des Kindeswohle wäre, sondern nur, das beide Elternteile eine andere Auffassung von dem leider nicht eindeutigen Begriff Kindeswohl haben.
Ich befürworte das Wechselmodell ja u.a., weil die Kinder so von beiden Elternteilen profitieren können und würde der KM im Gegenzug auch nicht das Recht absprechen, die Kinder auf ihre einzigartige Weise zu erziehen und zu prägen etc.. Genauso wie ich denke aus guten Gründen auf das Wechselmodell zu pochen, hat meine Frau sicherlich ihre guten Gründe, warum sie das unbedingt nicht will. Leider bleibt mir langsam kein anderer Ausweg mehr als einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Übrigens: Im Urteil vom BGH von 2017, was eine Anordnung gegen den Willen eines Elternteils grundsätzlich ermöglicht, heißt es, dass die Kommunikationsfähigkeit gegeben sein muss.
Und das mit Grund: Da die Eltern sich vor Gericht streiten, wäre es ein leichtes - wie auch in meinem Fall - die Kommunikation einseitig scheitern zu lassen.
Daher wurde nicht die Kommunikationsbereitschaft sondern eine generelle Kommunikationsfähigkeit gefordert.
Zudem gibt es mittlerweile auch Urteile, die besagen, dass zu einem gelingendem Wechselmodell nur ein Mindestmaß an Kommunikation erforderlich ist (wobei ich mir da auch ernsthaft die Frage stelle, wie das gehen sollte).

Das hört sich toll an! Bei uns ist das kleine ja erst ein paar Monate alt und wird noch gestillt. Daher ist momentan aus meiner Sicht ein Wechselmodell noch kontraindiziert.
Ich bemühe mich derzeit um möglichst viele, längere Umgangszeiten. Jedoch werden Terminabsprachen durch die KM nicht eingehalten.
Ab einem Jahr/nach abstillen könnte es dann langsam aus meiner Sicht (und Entwicklungspsychologischer Sicht) an ein Wechselmodell herangeführt werden.
Welche Wechselfrequenz hast Du mit der KM mit einem 15 Monate altem Kind vereinbart?

Vielen Dank!

Du argumentierst hier auf der Sachebene, aber die Richter von heute haben im Zweifel 30 Jahre lang Residenzmodelle ausgeurteilt. Sei einfach gewarnt: oft zählen solche sachlichen Argumente nicht.

Zu deinem Mindestmaß an Kommunikation: Ich glaube, dass ich im Normalfall mit 2-3 Whatsappnachrichten, die ich auch in Twitter unterbekommen würde, an meine Exfrau hinkomme. Darin enthalten sind auch Nachrichten wie: verspäten uns 10 Minuten. Man bracht bei den größeren Kindern (der größte ist 7) eigentlich fast gar nicht mehr kommunizieren, ich erfahre fast alles von ihm selbst oder halt von der Schule.

Ein Grund gegen eine Arbeitsausweitung sind kindesbezogene Gründe (kann nicht in den Kindergarten, weil...).

Meine Kinder tauschen innerhalb des Tages, damit sie nur halbtags betreut werden müssen. Sie arbeitet morgens und abends ich morgens und nachmittags. Ich hole die Kinder auf dem Rückweg von der Arbeit ab, sie schlafen bei mir und ich bringe sie dann in die Betreuung. Meine ExFrau holt sie von da ab. Das WE wird aufgeteilt. Ich habe also 4 Übernachtungen, sehe sie an 6 Tagen, sie hat 3 Übernachtungen, sieht sie dafür aber an 7 Tagen. Führt zu einer Aufteilung von 49% zu 51%. In den Ferien haben wir täglich, manchmal auch alle 2 Tage getauscht, je nachdem wie ihre Termine lagen. Würde jetzt gerne auf ganze Wochen gehen. Kinderkrankheitstage sowie Schließungstage der Betreuung werden abwechselnd genommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2019 15:51
(@strobohobo)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe mich umgehört. Bei den Amtsgerichten haben die Richter im Prinzip auch Entscheidungsgewalt um ein Wechselmodell Testweise oder durch Dritte begleitet / mit Coaching etc. anzuordnen. Leider ist der Begriff Kindeswohl sehr dehnbar und es entstehen durch die gängigen Gutachten zum Kindeswohl eigentlich mehr Probleme als Lösungen (und das ist schon seit sehr langer Zeit bekannt - Prof. Dr.Dr.Dr. Fthenakis stellte fest, dass der geäußerte Kindeswille sich schon nach nach wenigen Stunden ändern kann - und hat dies mit allen gängigen Verfahren zur Feststellung des Kindeswillens getestet).

Leider bestellen die Richter dann Gutachter ein, wenn sie selber nicht mehr weiter wissen.
Die Gutachter machen dann ihr Gutachten und sagen sich: ich habe nur ein Gutachten erstellt - entschieden habe ich nichts.
Die Richter entscheiden dann nach Gutachten und ziehen sich damit aus der Verantwortung, dass ja gewisse Empfehlungen oder Tendenzen im Gutachten stehen.

Die Richter können auch nach den vorliegenden Fakten entscheiden und kein Gutachten anfordern - nur dies machen sie wohl in den wenigsten Fällen, so dass das Verfahren stets sehr teuer wird und vor allen sehr sehr lang.

Zumindest bei den Oberlandesgerichten wird wohl etwas genauer gearbeitet, dort sollen die Richter etc. um einiges besser befähigt sein.

Vielleicht habe ich auch etwas Glück, denn anscheinend sind an dem für mich zuständigen Amtsgericht ein paar junge Richter beschäftigt.

Rhetorische Frage: warum darf man nicht weiter Verantwortung für die Kinder übernehmen, nur weil sich der andere Elternteil sperrt?

Viele Grüße

PS: Da wo MaxMustermann1234 schon ist, würde ich auch bald gerne sein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.12.2019 20:17
(@mj1977)
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Servus,

also einen Anwalt kann ich Dir nicht empfehlen. Ich kann Dir aber sagen, dass Dein Vorhaben nicht unmöglich ist. Allerdings solltest Du dann auf jeden Fall das JA und einen evtl. zugeordneten VB auf Deiner Seite haben (ja ich weiß, reines Glücksspiel). Bereite Dich gut vor, erstelle einen Betreuungsplan den Du auch einhalten kannst, evtl. Schreiben/Bestätigung vom Arbeitgeber und und und.....

Ein Selbstläufer ist so was nicht...

Aber darum geht es doch: hier sind viele engagierte Väter, aber ich habe noch von keinem gehört, der auf gerichtlichem Wege ein WM durchgesetzt hat. Ich kenne nur einen Beschluss, dort wurde dem Vater das ABR zugesprochen, weil er zugesagt hat, dass er ein WM leben wollen würde.

Hallo @MaxMustermann1234
Hier spricht dann "keiner" bzw. Du hast jetzt von einem gehört. Hier wurde ein paritätisches WM angeordnet. Beteiligt waren nur JA und VB mit Stellungnahmen ans Gericht.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2019 21:53




(@strobohobo)
Schon was gesagt Registriert

Allerdings solltest Du dann auf jeden Fall das JA und einen evtl. zugeordneten VB auf Deiner Seite haben (ja ich weiß, reines Glücksspiel). Bereite Dich gut vor, erstelle einen Betreuungsplan den Du auch einhalten kannst, evtl. Schreiben/Bestätigung vom Arbeitgeber und und und.....

Ein Selbstläufer ist so was nicht...

Guten Abend MJ1977,

vielen Dank für Deine Antwort.
Das JA war beim ersten Verhandlungsgespräch eher der KM zugeneigt, beim zweiten dann eher in meine Richtung.
Insgesamt also eher neutral, aber es wurde auch mehrmals betont, das die Rahmenbedingungen (räumlich, finanziell, zeitlich, erziehungsfähigkeit, etc.) in unserem Fall eigentlich wie prädestiniert sind für ein Wechselmodell.

Bei dem VB habe ich auch große Sorge, da anscheinend jeder der will einfach beim Gericht anmelden kann, dass er VB werden will.
Das ganze Verfahren scheint ja selber eher russisch Roulette zu sein ( hier ein kurzer Artikel von Jürgen Rudolph - der "Vater" einer zeitgemäßeren Familiengerichtsbarkeit in DE, Stichwort Cochemer Modell: https://www.welt.de/politik/deutschland/article181795018/Familiengerichte-Rechtsanwalt-kritisiert-personell-ueberladene-Verfahren.html )
Aber meines Erachtens ist es wohl besser einen Antrag zu stellen, als nicht für seine Kinder zu kämpfen - und ich meine wirklich "für" und nicht "um".

Ich bin mir nur noch nicht ganz klar über den Zeitpunkt der Antragsstellung, da die KM weiter offiziell weiter verhandeln will, jedoch privat mehrmal gesagt hat, das das Wechselmodell für sie niemals in Betracht kommt.

Eigentlich wäre es an der Zeit möglichst bald den Antrag zu stellen, jedoch möchte ich nicht vor dem JA als "Verhandlungsverweigerer" dastehen.
Ich wäre auch bereit weiter zu verhandeln, wenn die KM das nicht unter vier Augen sowieso schon kategorisch abgelehnt hätte.
Auch für die Kinder wäre eine schnellere Einigung bzw. in meinem Falle wohl ein schneller Gerichtsbeschluss wünschenswert.

Über konkrete Betreuungspläne habe ich auch schon lange Stunden nachgedacht. Ich selber würde ein 2-2-3 Wechselmodell für die Kinder präferieren.
Dies ist laut Studien für das Alter der beiden großen geeignet. Beratungsstellen haben jedoch dazu geraten einen wöchentlichen Wechsel zu praktizieren bzw. zu fordern, da ein 2-2-3- Modell "zu ungewöhnlich" in DE wäre.

Wurde denn bei Dir ein Gutachter bestellt oder hat das Gericht aufgrund des JA, VB und der Anhörung aller weiteren Beteiligten entschieden?
Falls kein Gutachten angefordert wurde: Wie hast Du das geschafft? Zu gerne würde ich meine Kinder davor bewahren.

Ein Arbeitgebernachweis stellt kein Problem dar.

Sollte man solche Details auch schon beim Antrag mit einreichen oder den Antrag relativ kurz halten?

Vielen Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.12.2019 22:53
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Hier wurde sogar dieses 2-2-3 Modell angeordnet, hier hat es auch das JA befürwortet anstatt meines Vorschlags Woche für Woche.

Hier ging es ohne Gutachter ab, hatte schon damit gerechnet aber die Richterin hat aufgrund der Stellungnahmen von JA und VB entschieden sowie der Anhörung.

Den Arbeitgebernachweis habe ich nur für's Gericht beigebracht, da die Gegenseite in Abrede gestellt hat (auf gut Deutsch hat man mich der Lüge bezichtigt) dass ich meine Arbeitszeit tatsächlich verringern würde um die Betreuung leisten zu können.

Teilweise muss man auf einiges vor der Anhörung mit einer Gegendarstellung reagieren, einiges hatte ich einfach in der Hinterhand für den Fall der Fälle. Die richtige Strategie sollte man mit dem RA absprechen, der kennt unter Umständen die Beteiligten bei Gericht.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2019 23:08
(@strobohobo)
Schon was gesagt Registriert

Danke - Dein Einzelfall macht mir ein bisschen Hoffnung.

Hier wurde sogar dieses 2-2-3 Modell angeordnet, hier hat es auch das JA befürwortet anstatt meines Vorschlags Woche für Woche.

Mein Hauptgrund wäre, dass die Kinder beide Elternteile in kürzeren Abständen sehen, so dass die Wechsel einfach mit zum Alltag gehören und trotzdem relativ wenige Wechsel haben.
Gründe dagegen sind natürlich andersrum die etwas häufigeren Wechsel (wobei ein Wochen-Modell mit Besuchstag ja auch viele Wechsel beinhalten würde), sowie evtl. die alternierende Wochentagsabfolge. Wobei ich es eigentlich super fände, da man dann in der einen Woche ggf. die Kinder zu ihren Hobbies bringt etc. in der anderen etwas anderes unternimmt.
Hat sich das 2-2-3 bei Dir bewährt? Was ist aus Deiner Sicht gut/schlechter als das von Dir vorgeschlagene Wochenmodell?

Teilweise muss man auf einiges vor der Anhörung mit einer Gegendarstellung reagieren, einiges hatte ich einfach in der Hinterhand für den Fall der Fälle. Die richtige Strategie sollte man mit dem RA absprechen, der kennt unter Umständen die Beteiligten bei Gericht.

Auf die Behauptungen der KM beim JA habe ich bisher immer direkt eine Gegendarstellung bzw. Richtigstellung abgeben können.
Oder meinst Du Darstellungen über den Anwalt der KM, die mit Gegendarstellungen direkt beantwortet werden müssen?
Ein paar Sachen habe ich natürlich noch "in der Hinterhand".

Wie waren bei Dir die Umgangszeiten vor bzw. bei Antragsstellung - hattest Du ein erweiterten Umgang oder ganz normal alle 14 Tage ein WE?

Gibt es hier sonst noch Väter, die das WM erfolgreich beantragen konnten?
Falls ja - mit Gutachten/ohne Gutachten?
Was war die Strategie bzw. wie haben sich JA, VB und Gericht / evtl. Gutachter Euch engagierten Vätern verhalten?

Vielen Dank für die bisher zahlreichen Antworten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.12.2019 23:36
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Hat sich das 2-2-3 bei Dir bewährt? Was ist aus Deiner Sicht gut/schlechter als das von Dir vorgeschlagene Wochenmodell?

Es hat sich bisher bewährt (seit knapp 2,5 Jahren). Bei uns gibt es keine Regelung für Urlaub bzw. die kommenden Schulzeiten. So wird der eigene Urlaub doch sehr verhackstückelt. Größere Urlaube sind einfach nicht machbar wenn die Gegenseite nicht mitspielt.

Oder meinst Du Darstellungen über den Anwalt der KM, die mit Gegendarstellungen direkt beantwortet werden müssen?

Genau das meinte ich

Wie waren bei Dir die Umgangszeiten vor bzw. bei Antragsstellung - hattest Du ein erweiterten Umgang oder ganz normal alle 14 Tage ein WE?

Es gab hier keine "Umgangszeiten", es ging direkt vom gemeinsamen Haushalt ins Wechselmodell

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2019 00:06
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo MJ1977,

ich hab hier einige Geschichten gelesen, deine aber nicht. Es ist schön, dass das bei dir geklappt hat. Generell ist der letzte Punkt aus meiner Sicht wichtig: es scheint einfacher zu sein aus einer gemeinsamen Betreuung in einem Haushalt in ein WM zu kommen als aus einem Residenzmodell, denn dann will man für den Richter ja etwas ändern.

Persönlich halte ich die Anzahl der Wechsel für irrelevant. Die Kinder gehen ja auch in die Schule, KiTa usw. Wenn die da bis abends sind, ist das ja auch quasi wie ein Wechsel. Meine Kinder mögen zu lange Intervalle nicht unbedingt. Sie finden den täglichen Wechsel in den Ferien eigentlich gut, aber da hat man halt 0 Erholung im Urlaub. Für den Anfang würde ich es so machen, damit sie sich ans Modell gewöhnen, später aber nicht mehr.

Je nach deiner aktuellen Betreuung ist die Frage, warum deine Frau weiter verhandeln will. Wenn die Kinder jetzt im Resodenzmodell leben, kann es sein, dass ihr Anwalt ihr geraten hat auf Zeit zu spielen, damit dieses sich verfestigt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2019 11:33
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es wird nicht einfach sein bei der momentanten Lage ein Wechselmodell ausgeurteilt zu bekommen. Die KM ist zu Hause und wird es vermutlich auch noch 2 Jahre sein. Bei dieser Konstellation ist es sehr schwer ein Wechselmodell zu bekommen. Ich sehe aber realistische Chancen einen erweiterten Umgang mit den großen Kindern zu bekommen.

Deine Argumentation dabei ist das, was sie ist. Du willst für Deine Kinder da sein und Du kannst das auch. Ein Umgang auf Abruf ist m.M.n. ungünstig. Versuche einen Vorschlag zu machen von dem Du glaubst, dass er den Kindern gefällt und Du es leben kannst.

Wochenende wechselseitig, Urlaub und Feiertage aufteilen und unter der Woche 3 Nachmittage mit den großen Kindern. Das kann heißen Fr - Die, wenn Du Umgang hast oder eben auch Die - Do am Nachmittag oder was auch immer, es wäre auch möglich zu sagen jeder hat einen Nachmittag mit Dir und 1 gemeinsam, ... .
Ich könnte mir vorstellen, dass das ein engagierter Anwalt durchbekommt.
Mit dem Säugling ist der Umgang eher spontan und kurzzeitig, wenn das Kind aber ca. 1 Jahr alt ist, nicht mehr gestillt wird, dann kann es in den erweiterten Umgang mit aufgenommen werden. Das sollte man jetzt schon mit einplanen, denn es kann auch sein, dass die großen Kinder mit einem Wechselmodell gut klar kommen und die KM da auch einverstanden ist, das "Nesthäkchen" aber nur ungern heraus gibt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2019 15:04
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo Susi,

ich habe noch nie verstanden, warum die Entscheidung, ob ein Kind gestillt wird, bei der Mutter liegt. Mein Stiefbruder hat gerade das gleiche Schauspiel: Mutter mit Wochenbettdepression ausgefallen, er macht alles alleine. Ab Ende Januar geht sie wieder ihrer Selbstständigkeit nach, er nimmt 7 Monate Elternzeit. Aber sie will das Kind stillen, er darf keine Flasche geben.
Gleiches Spiel bei mir: Tochter wird per Kaiserschnitt geholt, Mutter muss genäht werden, Tochter liegt also auf meinem Bauch. Als sie schreit frage ich nach einer Falsche, sie wird nicht gestillt werden, weil ich mich nachts kümmere. Die haben mir im Krankenhaus keine Flasche gegeben bis die Mutter da war und der dann auch zunächst die Pille für's Abstillen verweigert.

Die Gefühle der Mutter will ich jetzt nicht beurteilen, aber sobald das Kind abgenabelt ist, kann man es als Mann genauso gut betreuen wie als Frau, nur halt anders. Als ich meine Partnerin kennen gelernt habe, war ihre Tochter 4 Monate alt, seitdem kümmere ich mich, wenn sie abends zur Uni geht. Gerade einen Säugliing hat keine festen Essens- und Schlafzeiten, die sind wesentlich flexibler als Kinder mit 1. Jahr.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2019 16:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

auch wenn es schwerfällt. Muttermilch ist praktisch durch nichts zu ersetzen, was nicht heißt, dass es keinen akzeptablen Ersatz gibt.
Muttermilch ist perfekt auf den Bedarf des Kindes, sein Entwicklungstadium und ggf. auch auf Krankheiten angepasst. Das kann kein Ersatz. Deshalb ist gerade für junge Babies Muttermilch wichtig.
Die weibliche Brust ist nun aber keine Flasche an der man einfach dreht und schon kommt die Muttermilch. Muttermilch wird auf Nachfrage bereitgestellt. Deshalb versucht man das Neugeborene an die mütterliche Brust zu gewöhnen und damit auch den Milchfluss anzuregen.
Gibt es keine Nachfrage, dann geht der Milchfluss auch zurück.
Auch das Abpumpen von Muttermilch muss nicht einfach so funktionieren, bei manchen Frauen ist es problemlos möglich, bei anderen bringt es nichts.

Gerade bei ganz jungen Kindern ist die Nachfrage nicht kontinuierlich sondern die Abstände sind relativ variabel, mit der Zeit stellt sich aber ein 4-Stundenrhythmus ein und dann ist auch ein Umgang halbwegs planbar. Mit ca. 1/2 Jahr wird sowie zugefüttert.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2019 17:17
(@strobohobo)
Schon was gesagt Registriert

es wird nicht einfach sein bei der momentanten Lage ein Wechselmodell ausgeurteilt zu bekommen. Die KM ist zu Hause und wird es vermutlich auch noch 2 Jahre sein. Bei dieser Konstellation ist es sehr schwer ein Wechselmodell zu bekommen. Ich sehe aber realistische Chancen einen erweiterten Umgang mit den großen Kindern zu bekommen.

ich weiß, dass es insgesamt eine schwierige Sache ist, jedoch kann das Gericht ja auch auf einen Antrag auf ein WM bzw. paritätisches Doppelresidenzmodell nur einen erweiterten Umgang anordnen.
Ob die KM noch zu Hause bleiben will oder nicht, ist eigentlich für den Antrag des WM egal. Denn wo sollte da ein Vorteil sein, wenn sie zu Hause ist, die beiden großen aber in der Schule sind und das kleine in der Kita? - es ist zumindest angemeldet.
Außerdem schadet sich die KM durch ein zu langes nicht arbeiten selbst, da sie noch Karriere Ambitionen hegt und nach meiner Rechnung gleich mehrere jüngere Kollegen dann Dienstaltersmäßig an ihr vorbeiziehen würden.
Ich gehe davon aus das die KM, wenn das Kleine ein Jahr alt ist in Teilzeit arbeiten will - und natürlich auch das Geld für Unterhalt etc. eingeplant hat.
Wie schon geschrieben, wäre der Unterhalt aber in den Jahren bis das Kleine drei ist, bzw. bis es in ein vollständiges WM übergegangen ist sowieso annähernd gleich für die KM.

Das Kleine sollte dann idealerweise auch nach einem Jahr langsam an ein WM herangeführt werden.
Hierbei ist stets die Geschwisterbindung gegenüber der Bindung zum Vater abzuwägen - jedoch schließt das eine das andere ja nicht aus (das kleine würde dann ja auch drei bis viermal die WE von mir für 4 Stunden betreut werden plus dann sich steigernde Übernachtungen etc.).

Momentan bleibt der status quo von allein wie er ist, wer etwas ändern will, der muss einen Antrag stellen (nochmals weiter verhandeln wollen geht schlecht, da die KM sich vehemnt dagegen geäussert hat und gerade mit dem Kleinsten Machtspielchen abzieht - "Maternal Gatekeeping").

Gerade solche Machtspielchen gehen leider hinter den Kulissen momentan noch ab - es fallen Sätze wie "jetzt zeig ich Dir was ich drauf habe: die Kinder wirst Du nicht bekommen" etc.
Dabei geht es doch gar nicht um das bekommen. Ich habe keine Besitzansprüche auf die Kinder. Sondern eine Pflicht zur Fürsorge und Erziehung.

Das WM ist nach mehreren Studien gerade in solchen Fällen ideal, da es beide Elternteile wieder auf Augenhöhe untereinander agieren lassen kann und noch wichtiger, dass beide Eltetrnteile durch die gleiche Zeit etc. auch von den Kindern als "vollwertige" erziehende Bezugsperson angesehen werden.

Bezüglich des Stillens bin ich aus biologischer und psychischer Entwicklungssicht ganz bei Susi64.
Wobei medizinisch gesehen nach einem halben Jahr der Mehrwert (Resistenz gegen Allergien, etc.) gegen Null tendiert.

Eine gute Freundin sagte mir zu meinen Bedenken einfach: "Wenns der Mutter halt so wichtig ist, soll se halt abpumpen".
Tja - wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2019 19:24
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Noch mal, Frauen sind keine Milchkühe. Bei mir hat zB keine Pumpe was Verwertbares raus geholt. Stillen so klappte aber. Das ist kein Automatismus, dass jede Frau mal eben ein paar 100 ml abzapft und schön is.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2019 21:41




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