Noch mal, Frauen sind keine Milchkühe.
Sorry - ist auch nicht meine Meinung.
Wo ein Wille, da ein Weg bezog sich eher darauf, dass die KM wenn sie wollte schon 2 Stunden täglich das Kleine zu mir geben könnte und das Stillen dem Ganzen bei flexibler Zeit Handhabung nicht im Wege steht.
Wenn ich ein "normaler" Vater auch beim Dritten sein dürfte wäre ich ja meist fast täglich 20 Stunden zu Hause und das Kind würde meine Stimme hören, selbst wenn ich arbeite, könnte ich es zwischendurch wickeln, schuckeln, baden, spazieren gehen, rumalbern, vorsingen, oder es zu Bett bringen etc.
Man sagt als Faustregel gilt, das die kleinen sich pro Jahr Lebensalter einen Tag zurück erinnern können.
Wie soll da bei zwei Terminen pro Woche eine Bindung entstehen?
Vom JA hätte ich erwartet, dass sie für das Kind tätig werden und so viele Kontakte wie nach Forschungsstand geradezu von beiden Elternteilen erzwingen sollten.
Mit erzwingen meine ich auch, dass Väter gezwungen werden sollten sich um den Nachwuchs zu kümmern (natürlich nicht generell sondern wenn diese erziehungsfähig sind etc.)
Warum darf ich das Kleine nicht täglich sehen, auch wenn es nur für zwei Stunden ist - nur weil die KM dies nicht wünscht?
Viele Grüße
Das WM ist nach mehreren Studien gerade in solchen Fällen ideal, da es beide Elternteile wieder auf Augenhöhe untereinander agieren lassen kann und noch wichtiger, dass beide Eltetrnteile durch die gleiche Zeit etc. auch von den Kindern als "vollwertige" erziehende Bezugsperson angesehen werden.
Da haben wir aber mal wieder das Problem mit Studien. Ein gerichtlich angeordnetes WM wird die Einstellung der KM nicht zwingend ändern bzw. das Verhältnis zwischen den Elternteilen verbessern. Die Einsicht kommt nicht aus dem Beschluss, er hilft Dir vielleicht.
Versteh mich nicht falsch, ich will es Dir nicht ausreden aber verabschiede sich innerlich von der Hoffnung dass ein angeordnetes WM die Einstellung der KM ändert. Es wird dann höchstens etwas subtiler vorgegangen.
Da haben wir aber mal wieder das Problem mit Studien. Ein gerichtlich angeordnetes WM wird die Einstellung der KM nicht zwingend ändern bzw. das Verhältnis zwischen den Elternteilen verbessern. Die Einsicht kommt nicht aus dem Beschluss, er hilft Dir vielleicht.
Versteh mich nicht falsch, ich will es Dir nicht ausreden aber verabschiede sich innerlich von der Hoffnung dass ein angeordnetes WM die Einstellung der KM ändert. Es wird dann höchstens etwas subtiler vorgegangen.
Ja, dem stimme ich voll und ganz zu - erstmal wäre das vermutlich erstmal ein gefühltes Verlieren für sie.
Ich meinte auch nicht eine Beziehung damit zu verbessern, sondern wieder als Elternteil mit dem anderen auf Augenhöhe und nicht als Bittsteller etc. zu agieren, was Absprachen bezüglich der Kinder angeht.
Die Einstellung der KM zum WM wird sich wohl erst ändern, wenn sie die positiven Seiten eines WM für sich entdeckt (z.B. mehr Freizeit zum Ausleben ihrer privaten Vorstellungen etc.).
Zudem hoffe ich, dass sie dann irgendwann vor allem die Vorteile für die Kinder sieht.
Ich glaube, dass du dich von diesem Gedanken auch verabschieden solltest. Es gibt nicht wenige Fälle, da kriegen die Väter nahezu 45% der Betreuungszeit, aber eben nicht mehr. Du darfst dir gerne ausmalen woran das liegt. Die anderen kriegen so gut wie gar nichts, weil in der Welt der Ex die Trennung zwischen den Eltern automatisch eine Trennung der Vater-Kind-Beziehung nach sich zieht.
Susi, du beschreibst die gesundheitlich optimale Form der Ernährung. Da widerspreche ich nicht. Aber diese ist nicht immer möglich, bspw. wenn man sich trennt und der Vater auch betreuen will. Stillen geht auch nicht, wenn die Mutter 4 Monate nach der Entbindung wieder arbeiten geht (wie z.B. bei mir). Wären die Eltern auf Augenhöhe, müssten sie sich hier einig werden. Aber wie läuft es in Deutschland: Mutter entscheidet.
@strobohobo: Du solltest dir nochmal alle Feinheiten im Unterhaltsrecht durchlesen, wenn es um ein Wechselmodell geht. Deine Ex wird sofort barunterhaltspflichtig und unterliegt somit einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Somit wird ihr Teilzeitgehalt nach einem Jahr auf Vollzeit hochgerechnet und der Bedarf wird entsprechend gequotelt. Wie es in der Zeit von Elterngeld läuft, weiß ich nicht. So ein Fall ist mir nicht bekannt, jedenfalls nicht, dass er gerichtlich angeordnet wurde. Das ist auch der Grund, warum ich sage, dass du keine überzogenen Hoffnungen haben solltest: du erwartest, dass ein Deutscher Richter einer Deutschen Mutter sagt, dass sie einen Säugling dem Vater anvertrauen soll, um selbst wieder arbeiten zu gehen. Ich halte das für zu viel Gleichstellung, insbesondere wenn du vor einer Richterin und Mutter stehen solltest.
Deiner Ex würden durch das WM viele Vorteile wegbrechen:
- sie gilt nicht mehr als alleinerziehend, also nur 12 Monate Elterngeld statt 14 Monaten
- nach dem Elterngeld kaum noch Unterhalt, wenn du nicht gerade ein paar 1000€ mehr verdienst also sie.
- Steuerklasse 2 bedarf deiner Zustimmung.
- KiTa-Gebühren steigen, weil die Summe eurer Gehälter berücksichtigt wird.
Meine Ex ist auch Beamte. Sie hat aber schon wieder voll gearbeitet. Ihr wäre viel weggebrochen, denn der Unterhalt hätte nicht ihren Verdienstausfall durch Arbeitszeitreduzierung ausgeglichen. Auch war sie der Meinung, dass die Kinder gleichwertige Beziehungen zu beiden Elternteilen hatten. Beides ist nicht bei dir gegeben. Ich glaube immer noch, dass eine Mediation und eine gemeinsame Lösung abseits des Rechtswegs besser wäre. Der Rechtsweg ist mehr als unsicher für dich und im Zweifel hast du danach nur noch Standardumgang.
Aber diese ist nicht immer möglich, bspw. wenn man sich trennt
Doch, das muss möglich sein! Dann müssen eben andere Wege gefunden werden (stundenweiser Umgang etcpp., Umgang in der Wohnung der KM)
Auch schützt Stillen neben dem ernährungsphysiologischen Nutzen auch vor Allergien und vor allem vor SIDS.
Mensch Jungs, ich bin echt oft bei euch aber Abstillen und abpumpen (was übrigens auch bei mir bei allen 3 Kindern nicht ging) ohne Not geht echt gar nicht.
Meine Kinder haben bis zum 9 Monat keinen Brei, keine Flasche und keinen Nuckel (die letzten beiden Kinder übrigens auch danach nicht) genommen.
Und dann ging von einem Tag auf den anderen ein Schalter bei Ihnen um, sie haben gegessen und auis der Flasche getrunken.
Es kann so einfach sein, wenn man bestimmten Vorgängen auch mal die Zeit gibt, die sie benötigen.
Ihr wollt doch auch keine vorzeitige Kaiserschnittentbindung fordern, weil es besser in euren Umgangsplan passt.
Oder doch?
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo Susi,
ich habe noch nie verstanden, warum die Entscheidung, ob ein Kind gestillt wird, bei der Mutter liegt.[...]
Unabhängig vom Rest:
Wer soll die Entscheidungsonst fällen? Will der Vater stillen? 😉
Ich kann mir gut vorstellen, dass es Mütter gibt, die es als Segen empfinden, ihr Kind stillen zu können und das auch wollen...
Allerdings weiß ich aber auch, dass das nicht für alle Mütter gilt.
Aus gegebenen Anlass kann ich da nicht wirklich mitreden. 😉
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
Das WM ist nach mehreren Studien gerade in solchen Fällen ideal, da es beide Elternteile wieder auf Augenhöhe untereinander agieren lassen kann und noch wichtiger, dass beide Eltetrnteile durch die gleiche Zeit etc. auch von den Kindern als "vollwertige" erziehende Bezugsperson angesehen werden.
Da haben wir aber mal wieder das Problem mit Studien. Ein gerichtlich angeordnetes WM wird die Einstellung der KM nicht zwingend ändern bzw. das Verhältnis zwischen den Elternteilen verbessern. Die Einsicht kommt nicht aus dem Beschluss, er hilft Dir vielleicht.
Versteh mich nicht falsch, ich will es Dir nicht ausreden aber verabschiede sich innerlich von der Hoffnung dass ein angeordnetes WM die Einstellung der KM ändert. Es wird dann höchstens etwas subtiler vorgegangen.
Das problem mit der rechtlichen Seite ist doch (in der Regel), dass keine rechtliche Regelung geeignet scheint, eine Lösung herbeizuführen, wenn die Gegeneite nicht will
Dabei ist es (fast) unerheblich um welche Umgangsmodelle es geht:
- ob Residensmodell
- Nestmodell
- Wechselmodell
Wenn (zB.) die KM (besser der BET) eine (wie auch immer geartete) Umgangsreglung nicht will, ist es doch an allen Fronten argumentativ schwierig, eine solche durch- bzw. umzusetzen. Wie man immer wieder hier liest scheitern sogar gerichtlich festgelegte Umgänge...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Wenn (zB.) die KM (besser der BET) eine (wie auch immer geartete) Umgangsreglung nicht will, ist es doch an allen Fronten argumentativ schwierig, eine solche durch- bzw. umzusetzen. Wie man immer wieder hier liest scheitern sogar gerichtlich festgelegte Umgänge...
nur der Vollständigkeit halber: das gilt auch umgekehrt.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo @Wasserfee,
nur der Vollständigkeit halber: das gilt auch umgekehrt.
WF
Selbstredend...
Deshalb auch die Formulierung (z.B.) und "... an allen Fronten..." 😉
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Ich glaube, dass du dich von diesem Gedanken auch verabschieden solltest. Es gibt nicht wenige Fälle, da kriegen die Väter nahezu 45% der Betreuungszeit, aber eben nicht mehr. Du darfst dir gerne ausmalen woran das liegt.
Ooooooh ja, kann ich nur unterschreiben. Teilweise ging es bei mir in der Anhörung zu wie auf einem Basar. Angefangen beim Standardumgang ging es Häppchenweise bis zum letzten Angebot der KM zum erweiternden Umgang 53 (KM) / 47 (ich). Ein paritätisches WM hat sie abgelehnt, würde nicht dem Kindeswohl entsprechen.
Ich habe dem "Angebot" nicht zugestimmt, also folgte ein Beschluss auf dem Büroweg. Sprich, ich saß knapp 2-3 Wochen wie auf glühenden Kohlen, bis der Beschluss vorlag. Paritätisches WM wird angeordnet.
Bis heute gibt es für mich keinen anderen Grund als der Unterhaltspflicht, dass die KM sich mit Händen und Füssen gegen das paritätisches WM gewehrt hat.
Ihr wollt doch auch keine vorzeitige Kaiserschnittentbindung fordern, weil es besser in euren Umgangsplan passt.
Sagen wir es mal so: mein erster Sohn kam per Kaiserschnitt, weil meine Ex Angst vor der Geburt hatte. Natürlich gab es danach auch medizinische Gründe. Es geht bei diesen Entscheidungen nicht darum, was das Beste für das Kind ist, sondern um den Wunsch der Mutter. Beim der Geburt habe ich da kein Problem mit, es geht ja auch um ihren Körper, aber bei der Ernährung kann ich als Vater durchaus andere Argumente bringen (bspw. die bessere Bindung zu mir, wenn ich das Kind regelmäßig mit der Flasche füttere).
Ich glaube die Diskussion mit dem Stillen führt zu nichts, da hat jeder seine eigene Sichtweise. Aber man kann sicher jedes Kind von Anfang an mit der Flasche ernähren, damit sich direkt beide Eltern gleichberechtigt kümmern können. Wäre mein Größter gestillt worden, hätte ich ihn nicht mit zur Arbeit nehmen können.
Um auf das Thema zurückzukommen: hat der TO eine Ahnung, warum das WM abgelehnt wird? Liegt es am Geld oder an der Nicht-Akzeptanz der Vaterrolle?
Deine Ex wird sofort barunterhaltspflichtig und unterliegt somit einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Somit wird ihr Teilzeitgehalt nach einem Jahr auf Vollzeit hochgerechnet und der Bedarf wird entsprechend gequotelt. Wie es in der Zeit von Elterngeld läuft, weiß ich nicht. So ein Fall ist mir nicht bekannt, jedenfalls nicht, dass er gerichtlich angeordnet wurde. Das ist auch der Grund, warum ich sage, dass du keine überzogenen Hoffnungen haben solltest: du erwartest, dass ein Deutscher Richter einer Deutschen Mutter sagt, dass sie einen Säugling dem Vater anvertrauen soll, um selbst wieder arbeiten zu gehen. Ich halte das für zu viel Gleichstellung, insbesondere wenn du vor einer Richterin und Mutter stehen solltest.
Deiner Ex würden durch das WM viele Vorteile wegbrechen:- sie gilt nicht mehr als alleinerziehend, also nur 12 Monate Elterngeld statt 14 Monaten
- nach dem Elterngeld kaum noch Unterhalt, wenn du nicht gerade ein paar 1000€ mehr verdienst also sie.
- Steuerklasse 2 bedarf deiner Zustimmung.
- KiTa-Gebühren steigen, weil die Summe eurer Gehälter berücksichtigt wird.
Ich erwarte nicht, das der Säugling in das WM geht - natürlich wünsche ich mir irgendwann das WM auch für das Kleine, aber erst wenn dieser abgestillt ist und in die Kita geht etc. es also aus entwicklungsphysiologischer Sicht Sinn ergibt. Ich habe mich sowieso schon darauf eingestellt die beiden großen entsprechend im WM zu betreuen und dann halt wegen der Unterhaltskosten die nächsten zweieinhalb Jahre finanziell deutlich schlechter gestellt zu sein - das WM möchte ich nicht aus finanziellen Gründen.
Die finanziellen Regelungen der KM sind doch eigentlich nicht bei dem Kindeswohl von Belang.
Väter unterliegen ja auch auf einmal einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, wenn sich die KM trennt und das Kind bei ihr verbleiben soll.
Im WM unterliegen dann halt beide Parteien der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.
Da die KM jedoch ein unter dreijähriges Kind betreuen würde, bis es ggf. auch von einem WM profitieren könnte, bliebe sie doch Erwerbsobliegenheitslos oder wie man das nennen soll.
Vielmehr müsste man, wenn man die Finanzen mit einbezieht, zu dem Schluss kommen, dass die gesamte Familie profitieren würde, da das verfügbare Familieneinkommen erheblich gesteigert wäre und die Kinder davon rein wirtschaftlich gesehen profitieren.
Ganz so schwarz wie von Dir geschildert sähe es auch nicht für die KM aus:
- sie hätte deutlich mehr eigenes Einkommen
- sie hätte deutlich mehr Dienstjahre bei der Pensionskasse
- sie hätte erheblich bessere Aufstiegs-Chancen (da ansonsten wie geschrieben jüngere Kollegen an ihr vorbeiziehen)
Meine Ex ist auch Beamte. Sie hat aber schon wieder voll gearbeitet. Ihr wäre viel weggebrochen, denn der Unterhalt hätte nicht ihren Verdienstausfall durch Arbeitszeitreduzierung ausgeglichen. Auch war sie der Meinung, dass die Kinder gleichwertige Beziehungen zu beiden Elternteilen hatten. Beides ist nicht bei dir gegeben. Ich glaube immer noch, dass eine Mediation und eine gemeinsame Lösung abseits des Rechtswegs besser wäre. Der Rechtsweg ist mehr als unsicher für dich und im Zweifel hast du danach nur noch Standardumgang.
Was sollte eine Argumentation sein, dass es nur noch Standard Umgang gibt?
Mediationen sind bisher gescheitert - die KM wird sich nach eigener Aussage niemals für das WM freiwillig entscheiden.
Irgendwann muss ich ja auch mal Nägel mit Köpfen machen und für das Kindeswohl kämpfen.
Um auf das Thema zurückzukommen: hat der TO eine Ahnung, warum das WM abgelehnt wird? Liegt es am Geld oder an der Nicht-Akzeptanz der Vaterrolle?
Ich habe darüber lange nachgedacht, da ich gerne die Bedenken der KM ausräumen würde und sie von den Vorteilen, die ein WM hat überzeugen würde.
Leider sind es wohl zu viele Gründe - kurz zusammengefasst und zugespitzt:
- sie sieht sich als Mutter und hat darüber eine sehr klassische Auffassungen (also Kinder gehören zur Mutter, sonst ist sie auch keine richtige Mutter etc.)
- Geld spielt natürlich auch eine Rolle, aber es ist wohl mehr ihre Lebensvorstellung davon, dass sie beim RM dann in Teilzeit arbeiten kann und das Rest des Geldes durch Unterhalt reinkommt (ansonsten müsste sie ja Vollzeit arbeiten)
- sie hat mehrfach gesagt, dass ich einfach weg solle und kein Teil der Familie mehr bin etc., kurzum sie wünscht sich das Leben so wie es vorher war (Kinder, Haus, Geld) mit weniger Arbeit und ohne mich
Ich weiß, das ich in unserer Beziehung natürlich Fehler gemacht habe, aber ich bin mir zu 100% sicher, dass wir in der Lage gewesen wären uns zusammenzuraufen, wären in ihrem Umfeld nicht gleich mehrere Mütter gewesen, die genau das mit ihren Ehegatten "erfolgreich" durchgeführt haben: Kinder, Haus, Geld, Teilzeit, mehr private Freiheit.
Hallo strobohobo,
ich sehe das anders: auch wenn die Mutter ein Kind unter 3 betreut, darf das nicht dazu führen, dass sie sich einer Barunterhaltspflicht entzieht, solange es andere Möglichkeiten zu Betreuung gibt: dich (es gibt entsprechende BGH-Rechtssprechung dazu, siehe Hausmann-Urteil; Männer können sich auch der Unterhaltspflicht nicht entziehen, wenn sie das Kind aus zweiter Ehe betreuen wollen). Mir ist eine solche Rechtsprechung nicht bekannt, wahrscheinlich weil es sie noch nicht gibt, aber ich behaupte mal, dass du gute Karten hättest sie beim Unterhalt für die beiden großen Kinder auf eine eigene Beschäftigung zu verweisen, weil du auch die Betreuung für das kleine Kind übernehmen könntest. Eigentlich hängen Unterhalt und Betreuung nicht zusammen, tuen sie in diesem WM-Geschichten aber doch. Die Mutter hat einfach Angst, wenn mit einem WM funktioniert die "15-Jahre-Teilzeit"-Geschichte nicht, man ist halt auf finanziell verantwortlich.
Dass sie die klassische Auffassung hat, lässt Böses erahnen. Ich hoffe für dich, dass du JA und Verfahrenspfleger für dich gewinnen kannst, damit wir nicht noch einen entsorgten Vater hier betrauern dürfen. Geh nochmal in dich und durchdenke, warum sie das WM ablehnt aber für Beratungen offen ist: nicht dass sie nur will, dass das RM sich verfestigt.
ich sehe das anders: auch wenn die Mutter ein Kind unter 3 betreut, darf das nicht dazu führen, dass sie sich einer Barunterhaltspflicht entzieht, solange es andere Möglichkeiten zu Betreuung gibt: dich (es gibt entsprechende BGH-Rechtssprechung dazu, siehe Hausmann-Urteil; Männer können sich auch der Unterhaltspflicht nicht entziehen, wenn sie das Kind aus zweiter Ehe betreuen wollen).
Vielen Dank für die wertvollen Informationen zum Gerichtsurteil etc.
Ich fände dies ja auch "gerechter" - jedoch wäre ich dann demnach nicht auch schon jetzt nicht mehr verpflichtet Unterhalt für die beiden großen zu zahlen, da ich die beiden großen Kinder ja zu 50% oder auch ganz betreuen könnte und will.
Ich hoffe es kommt auch in DE irgendwann an, dass Liebe, Fürsorge sowie Erziehung und Übernahme der Verantwortung durch beide Elternteile also natural Unterhalt mehr Wert ist als reiner Barunterhalt.
Hier finde ich die Gesetzgebung auch höchst widersprüchlich, denn es ist eigentlich die Pflicht beider Elternteil die Fürsorge und Erziehung des Kindes zu übernehmen.
Dass sie die klassische Auffassung hat, lässt Böses erahnen. Ich hoffe für dich, dass du JA und Verfahrenspfleger für dich gewinnen kannst, damit wir nicht noch einen entsorgten Vater hier betrauern dürfen. Geh nochmal in dich und durchdenke, warum sie das WM ablehnt aber für Beratungen offen ist: nicht dass sie nur will, dass das RM sich verfestigt.
Ich gehe mittlerweile davon aus, dass die Verhandlungsabsichten der KM nur dahingehend bestehen mir weniger als 50% einzuräumen.
Ich stimme Dir vollkommen zu, dass es dabei für sie von Interesse ist, das sich das RM weiter verfestigt.
Zudem kann sie so behaupten, dass sie verhandlungswillig sei und ich eben nicht.
Es wird in der Tat schwierig an dieser Stelle das JA für mich zu gewinnen, da das JA in einem Interessenkonflikt steht:
Sie haben schon versucht zu verhandeln und möchten gerne auch weiter verhandeln.
Das ist aber nur Zeitverschwendung, denn die Aussagen der KM zum WM stehen ja weiterhin im Raum.
Wenn ich nun den Antrag einreiche wurde mir signalisiert, das dies einerseits verständlich ist, da wir schon ziemlich lange auf verschiedenen Ebenen versucht haben uns zu einigen. Andererseits wäre ein Antrag aus Sicht des JA schlecht, da dies ja hieße originär elterliche Verantwortung an Dritte abzugeben. Mein Einwand, dass ich nur unter großer Abwägung des Kindeswohls einen Antrag stellen würde, und dies nur tue gerade weil ich mich in der Verantwortung fühle und meine das Beste für die Kinder zu tun, wurde vom JA dann jedoch als durchaus positiver Gedanke gewürdigt.
Kann mir nicht doch jemand einen auf diesem Gebiet wirklich firmen Anwalt empfehlen, der nicht nur einfach viele Fälle abhandeln will, sondern sich auch für die Familie einsetzt?
Vielen Dank für die zahlreichen Tipps an Euch alle!
Kann mir nicht doch jemand einen auf diesem Gebiet wirklich firmen Anwalt empfehlen, der nicht nur einfach viele Fälle abhandeln will, sondern sich auch für die Familie einsetzt?
Nachdem nun inhaltlich in Deinem Thread wohl das wesentliche geschrieben wurde und Du nach wie vor nach einer RA-Empfehlung suchst.
RA Heumann in Düsseldorf vertritt das Wechselmodell!
(ist zwar nicht Münsterland, aber auch keine Weltreise entfernt)
Ich habe vor rd. 9 Jahren eigene Erfahrungen mit ihm gemacht und halte ihn fachlich für hochkompetent und engagiert!
Persönlich habe ich ihn etwas "eigen" empfunden, aber das ist Geschmackssache.
Vielen Dank für die wertvollen Informationen zum Gerichtsurteil etc.
Ich fände dies ja auch "gerechter" - jedoch wäre ich dann demnach nicht auch schon jetzt nicht mehr verpflichtet Unterhalt für die beiden großen zu zahlen, da ich die beiden großen Kinder ja zu 50% oder auch ganz betreuen könnte und will.
Nein, darum geht es nicht. Wenn jemand barunterhaltspflichtig für ein Kind, so darf er nicht einfach ein weiteres Kind mit einem anderen Partner in die Welt setzen und sich dann auf Leistungsunfähigkeit wegen der Pflege und Erziehung berufen. Er muss arbeiten gehen, solange der neue Partner auch betreuen kann. Ausnahme: er hat auch das erste Kind am Anfang betreut. Hab ich gerade live bei meiner Nachbarin gegenüber. Sie hat ihren Mann aus dem Haus geworfen, eine Woche später zog der Neue ein. Söhne (10 und 14), blieben erstmal. Sohn 1 ist nach 1 Monat zu Papa, Sohn 2 nach der 4ten Klasse). Aber da sie nun eine Tochter bekommen hat und natürlich zu Hause bleiben will, darf sie sich auf Leistungsunfähigkeit berufen, denn sie hat ja auch die Kinder aus erster Ehe gepflegt. Somit geht Papa jetzt volltags arbeiten, betreut die Kinder und kriegt Unterhaltsvorschuss. Mama sitzt im Reihenendhaus und hütet das neue Kind, arbeiten muss sie nicht. Ich liebe den Deutschen Rechtsstaat!!!
....und natürlich zu Hause bleiben will, darf sie sich auf Leistungsunfähigkeit berufen, denn sie hat ja auch die Kinder aus erster Ehe gepflegt. Somit geht Papa jetzt volltags arbeiten, betreut die Kinder und kriegt Unterhaltsvorschuss. Mama sitzt im Reihenendhaus und hütet das neue Kind, arbeiten muss sie nicht. Ich liebe den Deutschen Rechtsstaat!!!
Da hat sich ein Richter den Rechtsstaat nach meiner Meinung aber ordentlich zurechtgebogen. Das geht aus keinem BGH Urteil bzw. aus dem Gesetz (und der Erwerbsobliegenheit) hervor ...
Ich liebe mich ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ne, meinst du?
"Ist eine geschiedene Ehefrau ihrem Kind aus erster Ehe, das bei dem Vater lebt, barunterhaltspflichtig, kommt eine Kontrollberechnung auf der Grundlage eines hypothetischen Einkommens als Abschlussüberlegung bei der Hausmannrechtsprechung nicht in Betracht, wenn ein Rollentausch tatsächlich nicht stattgefunden hat, weil die Ehefrau auch schon in ihrer ersten Ehe die Führung des Haushalts und die Betreuung der Kinder übernommen hat (BGH 12.11.03, XII ZR 111/01, FamRZ 04, 364."
Hier wurde der Ehefrau aber eine Nebentätigkeit zugemutet mit der sie den Unterhalt bezahlen kann, ihren Selbstbehalt sollte der neue Ehemann decken. In meinem Beispiel ist die Frau nicht blöd: der neue Mann ist nicht mit ihr verheiratet, schuldet ihr also nur Betreuungsunterhalt (quasi nichts, weil sie vorher nur auf 450€-Basis gearbeitet hat) und ist auch nicht bei ihr gemeldet. Der neue muss also offiziell auch immer arbeiten, ist nicht da, also kann niemand das Kind betreuen.
Und, mit welcher Rechtssprechung kommt man nun dazu ihr fiktive Einkünfte zu unterstellen? Ob sie nach nachehelichen Unterhalt bezieht, weiß ich nicht. Würde es aber vermuten, denn faktisch hat sie zur Zeit ja 0 Einkünfte.
Noch bescheuerter finde ich, dass der Vater den Kleinen auch noch zum Umgang fährt und wieder abholt. Mama hat ja kein Auto, der Neue keine Zeit. Irgendwie verkehrte Welt, aber ich kann das Beispiel live beobachten.
Guten Morgen,
das sind alles interessante rechtliche Feinheiten, die jedoch erstmal nicht auf meinen Fall zutreffen.
Ich möchte ja erstmal nur das Wechselmodell für die beiden großen beantragen.
Es gibt erst eine konkrete Anwaltsempfehlung - es muss doch mehr Anwälte geben, die ihr in Sachen Umgangsrecht empfehlen könnt, oder nicht?
Vielen Dank!
