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Was Tun ? bitte um Hilfe

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(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen  

Bin seit 3 Jahren  Getrennt   seit dem Zeitpunkt  wohnen  unsere 2 Kinder  jetzt  10 und 8 bei der Mutter  . mit meinen Sohn 10  läuft es da nicht gut  der ist jetzt  zum 4 mal bei mir . jetzt Donnerstag   ruft die Mutter  mich an uns sagt  der kleine steht unten vor der Tür  hol dem ab oder er geht ins Heim !!!!!!  bis dahin gefahren der kleine stand da allein mit gepackten Taschen  und Toni . jetzt Samstag Schreibt  die Mutter  mich an ich soll sofort  seine seine  restlichen Sachen abholen    und schick noch ein Foto von den Sachen und seinen  leeren zimmer .  Hab den zu mir nach Hause genommen  etwas Beruhigt  da er total fertig war .hab der auch Freitags  nicht zur Schule  Geschick  entschuldigt  Natürlich  . Freitag morgens  bin ich mit ihn zum Jugendamt  gegangen   tja leider  wie immer das kann man sich als Vater  sparen . der kleine hat alles da erzählt   die Mama  hat ihn vor die Tür gesetzt   will ihn nicht mehr . soll den gesagt haben wenn der Papa dich nicht will  geht du ins Heim . was kommt von Jugendamt  ohh die Mama  ist bestimmt wegen einer  Kleinigkeit böse  gewesen sie meint das aber nicht  so . ich soll ihn erst mal bei mir haben  und dann sehen wir weiter . ich finde das ist ein Witz  das ist das 4 mal . was würdet ihr mir jetzt  raten ? warten oder  Anwalt . bitte um Hilfe und Ratschläge

Mfg  

Jonas2004

Ups. Da war noch ein Realname. Jetzt isser weg Erst alles lesen, dann eingreifen. Sorry.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2014 16:07
(@papi74)
Registriert

Hallo Jonas,

habt Ihr das gemeinsame Sorgerecht? Wenn nein, dann dieses beantragen, sollte ja im Interesse der Mutter liegen (wenn Sie die Kids nicht will).
Danach das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Dir dingfest machen. Zeit ins Land gehen lassen.
Wenn alles gefestigt ist und du auch in der Tat die Kids alleine versorgen kannst, dann die KM bzgl. Kindunerhalt mit ins Boot holen.

Mfg
Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2014 16:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Jonas,

die Frage ist, was  Du willst.
Es wird keinen geben der Deiner Ex wirklich auf die Finger klopft.
Das einzige was Du tun kannst ist, Dich um das Kind zu kümmern, aus meiner Sicht wäre neben dem Antrag auf gemeinsame Sorge vorallem ein Antrag auf alleiniges ABR sinnvoll.
Außerdem solltest Du Deine Ex auffordern Unterhalt zu titulieren und zu zahlen, wenn das nicht in 1-2 Monaten passiert, kannst Du sehr wohl eine Beistandschaft für das bei Dir lebende Kind einrichten lassen (im Prinzip jetzt schon, aber das Amt wird erst einmal beschwichtigen und versuchen die Sache zu verstehen).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2014 16:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wer ist Toni?

Zunächst würde ich mir anwaltlichen Beistand holen und in Absprache mit ihm würde ich das Kind ummelden und den Kindergeldantrag stellen und es auf keinen Fall mehr herausgeben. Das Gespräch mit dem JA würde ich aus dem Gedächtnis protokollieren und dem JA z. K. schicken mit dem Vermerk: "Sollte ich nichts Gegenteiliges von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Sie dem Gedächtnisprotokoll inhaltlich übereinstimmen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2014 16:31
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LBM

Wer Was ist Toni?

Tornister = Schulranzen.
Umgangssprachlich im Rheinland sehr gebräuchlich.

Gruss Horst

PS: Korrigier mich wenn ich mich irre Jonas

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2014 16:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

💡 Herrje..... Darauf wäre ich ja nie gekommen. Ich dachte an einen Hund / Hasen / Kuscheltier..... Danke.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2014 16:47
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Jonas,

Wenn GSR besteht, würde ich auch das Kind sofort ummelden und Kindergeld beantragen. Gut wäre auch, wenn die KM dir einen Dreizeiler unterschreibt in dem sie bestätigt, dass der Lebensmittelpunkt des Kindes ab sofort bei dir ist. Und zwar richtig auf Papier, keine E-Mail

Ohne GSR brauchst du einen Anwalt (GSR und evtl. ABR beantragen).

Damit

Außerdem solltest Du Deine Ex auffordern Unterhalt zu titulieren und zu zahlen,

würde ich erstmal einige Zeit abwarten (falls du es dir leisten kannst). Es soll durchaus KMs geben, die einen plötzlichen Sinneswandel haben, wenn der Unterschied zwischen KU bekommen und KU zahlen klar wird. Bring erstmal Stabilität in die Situation rein, sorge dafür dass dein Sohn bei dir bleibt. Wenn dies längere Zeit der akzeptierte Dauerzustand ist, kannst du dich immer noch um KU kümmern.

Die Aktion der KM betrachte ich als Kindeswohlgefährdend.

Gruß und viel Erfolg

vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2014 16:59
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Aktion der KM betrachte ich als Kindeswohlgefährdend.

Joah, Krümel beim 1. Mal vielleicht ...
*ironie on* Nachdem KM damit schon 3mal ohne Konsequenzen durchgekommen ist wird Jonas Sohn sich bestimmt daran gewöhnen. *ironie off*
Sieht das Jugendamt offenbar auch so

ohh die Mama  ist bestimmt wegen einer  Kleinigkeit böse  gewesen sie meint das aber nicht  so . ich soll ihn erst mal bei mir haben  und dann sehen wir weiter . ich finde das ist ein Witz  das ist das 4 mal . was würdet ihr mir jetzt  raten ?

Du bekommst hier dieselben Rtaschläge wie  beim 1. und 2. und 3. Mal Jonas  😡 Ich schreib dazu nichts mehr.

Zum Vera*schen gehörn immer 2: Einer ver a*scht und einer ders mit sich machen lässt.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2014 17:09
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jonas,

da Dein Junior nunmehr 10 Jahre alt ist, wäre schon interessant, wie er selbst sich zu einem Verbleib bei Dir äußert.

Ob Du jetzt einen Anwalt brauchst, hängt vor allem davon ab, was Du, Deine Ex und Junior wollen.

So ein Verbleib bei Dir von allen als die beste Lösung angesehen wird, erklären Ex und Du auf dem JA die gemeinsame Sorge und Du meldest Junior um.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2014 17:17
(@Inselreif)

Bin seit 3 Jahren  Getrennt   seit dem Zeitpunkt  wohnen  unsere 2 Kinder  jetzt  10 und 8 bei der Mutter

Also hier schilderst Du uns, dass Dein Sohn von Dezember 2012 bis März 2013 bei Dir gewohnt hat. Das ist für mich ein Widerspruch, der für die Sache jetzt auch relevant ist ?!

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2014 13:55




(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Dankeschön für eure Antworten 

Kruemelmonster  ich Verstehe was du meinst  wirklich . Habe  viel Falsch gemacht sehr viel . aber nie wieder

United  warum ist das ein Wiederspruch ?  anfang  Dezember 2012  kann der  zu mir weil es Masive vorwürfe von seiner seite der KM  gegenüber  gab . nach xxx  Treffen beim JA  kamm anfang  März  die ansage von JA  Kind geht zurück zu Mutter . ich muss zugeben da ich damals sehr verunsichert  und fertig mit den Nerven war  habe ich alles Falsch  gemacht was ich machen Könnte . ich würde sagen von anfang an habe ich alles Falsch  gemacht weil ich immer in Panik geraten bin .Diesmall  nicht  !!

Habe meiner EX  eine Frist gesetzt  A !  bis Morgen  beim JA  vorbei zu gehen zu sagen was wichtig ist  und unterschreiben was wichtig ist . B den schon gezahlten Dezember Unterhalt  Für den Kleinen  bis Morgen zu Erstaten . Höre und sehe ich bis morgen nicht  bleibt nix anderes  übrig als Einen Anwalt zu besuchen . Antrag auf ABR  . danach sehen wir weiter.

danke euch allen

Mfg 

Jonas2004

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2014 15:37
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

habt ihr gemeinsames Sorgerecht und gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wenn ja, dann ist es nicht notwendig das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf dich zu übertragen.
Dann ist es nur wichtig, den Sohn bei dir anzumelden und dies der Schule und der Kindergeldkasse mitzuteilen und einen Antrag auf Kindergeld zu stellen.

Dann würde ich versuchen ein moderiertes Gespräch beim Jugendamt zu bekommen, damit der Umgang geklärt wird; allerdings würde ich aufgrund der Aktion erstmal max. tageweisen Umgang ohne Übernachtung zulassen, damit das Kind zur Ruhe kommen kann.
Aber wichtig fände ich ein Treffen zwischen Mutter und Kind schon - gerne auch gemeinsam mit einem Mediator.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2014 16:33
(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen 

Habe es schriftlich von Jugendamt die km gibt den kleinen zu mir  😉 🙂 . Morgen soll ich das holen .am Montag fahre ich den Zwerg ummelden und dann den ganzen Rest . Also Schule und Hm an was muss ich noch denken und nicht vergessen .könnte bis in den Himmel hüpfen mein Sohn wohnt jetzt fest bei mir . Ich Danke euch allen  :thumbup:

Mfg

Jonas2004

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2014 23:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Super das freut mich!

Ich denke, außer Ummeldung, Kindergeld, Schule und ggf. Krankenkasse steht erst mal nix an.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 00:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Stop mal. Was ist denn nun mit dem gemeinsamen Sorgerecht (GSR)? Irgendwie gehst Du dieser Frage von einigen usern hier nicht nach. Falls GSR besteht, gibt es Regelungen zum ABR? Mag ja sein, daß Du im Moment ganz andere Sorgen hast. Aber jetzt, wo er bei Dir ist, könnte das schon so einiges an potentieller Sprengkraft bedeuten. Und Du möchtest doch bestimmt Zukunfts- und Planungssicherheit. Das JA hat hier rein wirksam betrachtet garnichts zu meinen, zu sagen, zu beschließen. Die sind in dieser Nummer beinahe eine Witzfigur.

Gruss oldie

Edit und PS: WAS das JA kann wäre, mir vorliegender Zustimmung der KM (Unterschrift) das GSR rechtens aufzunehmen. Und das wäre dann auch tatsächlich rechtswirksam. Sprich KM und Du gehen zum JA und erklären das GSR.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 00:36
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi!

Während des Tippens hat Oldie genau meine Frage(n) gestellt.

Ich will kein Miesepeter sein, aber den Sprung vom Himmel zurück auf die Erde könntest du ggf. nicht ganz so heil überstehen, wären Oldies und meine Vermutungen wahr.

Ich hoffe sehr, dass du das GSR hast und du dich wirklich freuen und für deinen/euren Sohn sorgen kannst/darfst.

Am 22.12. hoffe ich aber, das ich das hier selber schreiben darf:

könnte bis in den Himmel hüpfen mein Sohn wohnt jetzt fest bei mir .

LG

Daniel

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 00:42
(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ihr habt recht  war die Letzte zeit etwas neben der Spur . Also gemeinsames Sorgerecht  und auch das ABR haben wir gemeinsam . Werde Montag den kleinen bei mir anmelden .Schule Bescheid geben und  mit allen was ich kann den kleinen ein Papa sein .

Mfg

Jonas2004

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2014 00:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Na dann bedeutet die Erklärung der KM beim JA, daß sie dem gewöhnlichen Aufenthaltsort bei Dir zustimmt, enorm viel.

Von mir ein  :thumbup:
Und benehme Dich ordentlich ggü. Deinem Sohn. 🙂

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 01:00
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich wünsche deinem Sohn, dass durch den Rollentausch eine harmonischere Beziehung zur Mutter erwachsen kann und wird.

Alles Gute!

D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 01:03
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber Jonas,

ich freue mich mit dir.

Dein kleiner Junge tut mir leid. So jagt man keinen Hund vor die Tür. Für ein Kind muss das ganz grausam sein.
Ich wünsche euch sehr, dass du den Schock emotional auffangen kannst.
Falls du merkst, dass das zu schwierig wird, such dir bitte Hilfe.

LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 01:50




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