Hallo, ich benötige auch mal einen Rat. Ich bin neu hier und stelle mich mal kurz vor.
Ich bin Vater von 2 Jungs um die es hier geht, außerdem auch Vater einer fast 18 jährigen Tochter aus erster Ehe.
Nach scheitern der Ehe lernte ich eine Frau kennen, mit der ich heute 2 Jungs habe. Einer ist 3 und der andere wird erst 1 Jahr alt.Wir haben uns getrennt weil es immer wieder Streit
gab, meine Exfreundin zog dann aus. Der Streit kam oft nur wegen meiner Tochter. Meine Ex will mir meine Jungs nicht geben wenn meine Tochter bei mir ist. Nun ist meine Tochter aber zu mir gezogen und damit verweigert meine Ex mir den Umgang. Darf sie das?
Bin gerade ziemlich am Ende
Ich bin kurz davor aufzugeben, da es immer wieder Streit geben wird und sie sich Dinge einfallen lässt um mir den Umgang streitig zu machen.
Bin gerade ziemlich am Ende
Hallo Buggy,
und erst mal, willkommen hier.
Nun ist meine Tochter aber zu mir gezogen und damit verweigert meine Ex mir den Umgang. Darf sie das?
Um es kurz zu machen: nein, darf sie nicht, aber wie du gerade merkst - sie versucht's trotzdem.
Wenn da nicht kurzfristig (!) ein vernünftiger Umgang zustande kommt, dann ist deine nächste Anlaufstelle das Jugendamt, wo du darum bittest, dass einer der JA-Mitarbeiter ein Vermittlungsgespräch zwischen deiner Exfreundin und dir moderieren soll.
Du solltest dafür einen klaren Plan haben, wie die Umgangsregelung aussehen soll; also z.B. "Kinder an den Wochenenden abwechselnd bei ihr und bei dir", "weiterer Umgang an den Nachmittagen unter der Woche (wie viele? welche Wochentage?)", "Regelungen für Ferien/Urlaub sowie für die Weihnachts- und Osternfeiertage", und dabei ggf. Übergabe im Kindergarten bzw. Kinderkrippe mit einbeziehen (also z.B. Mutter bringt Kind am Freitagmorgen in den Kindergarten, Vater holt das Kind von dort direkt zum Wochenendumgang ab).
Wenn das Vermittlungsgespräch nichts bringt (oder Madame dort erst gar nicht erscheint), dann führt dich der nächste Weg ans Familiengericht, um eine gerichtliche Umgangsregelung beschließen zu lassen.
Zu den Erfolgsaussichten: Ich selbst gehöre zwar zum Glück nicht dazu, aber es hat hier im Forum im Laufe der Zeit wirklich mehr als genug Väter gegeben, die genau diesen Weg haben gehen müssen und auch gegangen sind. Es gibt zwar keine Garantien, aber die gute Nachricht ist, dass ein Umgangsverfahren heutzutage im Normalfall mit einem für dich einigermaßen passablen Ergebnis enden müsste.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. zu deiner Signatur: Du bist nicht am Ende. Du bist erst am Anfang, allerdings am Anfang eines möglicherweise recht langen Weges.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Zu den Erfolgsaussichten: Ich selbst gehöre zwar zum Glück nicht dazu, aber es hat hier im Forum im Laufe der Zeit wirklich mehr als genug Väter gegeben, die genau diesen Weg haben gehen müssen und auch gegangen sind. Es gibt zwar keine Garantien, aber die gute Nachricht ist, dass ein Umgangsverfahren heutzutage im Normalfall mit einem für dich einigermaßen passablen Ergebnis enden müsste.
Mein Schwägerin ist sein fast 30 Jahre Erzieherin in einem Kindergarten. Die meinte neulich zu mir: "Früher hast Du nach einer Trennung und Scheidung viele Väter nie wieder gesehen. Heute scheint das Wechselmodell Standard zu sein. Auf jeden Fall verschwinden heutzutage viele Väter nicht mehr aus dem Leben der Kinder."
Da scheint sich tatsächlich etwas geändert zu haben. Auf jeden Fall hat sie mir damit Mut für mein eigenes Verfahren gemacht.
Die Chancen, dass die Ex des TE mit ihrer Umgangsverweigerung durchkommt, scheinen also eher schlecht zu stehen.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Vielen Dank, habt mir sehr geholfen
was heißt TE ?
Bin gerade ziemlich am Ende
TE ist der ThreadErsteller, in dem fall bist Du damit gemeint.
Hallo Buggy,
versuchen wir mal, die Sache ein bisschen genauer unter die Lupe zu nehmen.
Für deine Ex-Freundin ist offenbar die große Halbschwester eurer beiden Jungs das rote Tuch, und egal ob deine Ex nun einen Grund dafür hat oder ob ihr das nur als eine willkommene Ausrede dient: Wie lautet denn der Vorwurf der Ex an die Adresse der fast volljährigen jungen Dame?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.