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Was kann einem Unterhaltspflichtigem alles zugemutet werden?

 
(@nh4no3)
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Hallo,
ich bin 43 Jahre alt, seit 2002 Frührentner aufgrund von Erkrankung an Multipler Sklerose, 23 Jahre im Bergbau tätig gewesen, davon 21 Jahre unter Tage. Im November 2000 habe mich von meiner inzwischen Exfrau getrennt, wir sind seit Juni 2004 geschieden. Ich habe regelmäßig und korrekt seit damals den Kindesunterhalt für 2 Kinder bezahlt - sogar unbewußt monatlich 86€ mehr als lt. DT gefordert wurde.
Seit April ist mein Kleinster jetzt 18, hat zum 1.August 2006 eine Lehrstelle als Elektriker über Protektion seines Bruders in einem großen Wirtschaftsunternehmen bekommen, obwohl seine Schulleistungen, gelinde gesagt, katastrophal waren (erst in einer Nachprüfung den einfachen Hauptschulabschluß bestanden mit 2  5en auf dem Zeugnis, 204 Fehlstunden, davon 102 unentschuldigt). Davon erfuhr ich erst zu einem sehr späten Zeitpunkt, da mein Sohn mich über seine Leistungen permanent anlog und die KM mir über Dritte mitteilen ließ, ich solle mich aus der Erziehung des Jungen heraushalten, obwohl wir das gemeinsame Sorgerecht haben. Daher hatte ich keinerlei Möglichkeit, die Wahrheit über seine schulischen Leistungen zu erfahren.
Das Kind lebt bei der KM und seit er sein eigenes Geld verdient, bemüht er sich nicht mehr um einen Kontakt, nur bei Geldangelegenheiten (er ist notorisch pleite) teilt er mir dann telefonisch mit oder läßt mich durch Dritte wissen, daß er "jetzt Zeit für ein Gespräch habe".
Bei der Angabe seiner Daten für den Ausbildungsvertrag (den ich erst nach ca. 5-maliger Aufforderung als Kopie erhalten habe) wurde ich als Erziehungsberechtigter bewußt nicht aufgeführt. Aus diesem Grunde erhielt ich von seinen Ausbildern keinerlei Informationen über seinen Ausbildungsstand. Auf meine Anfragen hin bekam ich stets die Antwort von meinem Sohn:"Alles läuft prima!!!". Als ich durch seinen Bruder erfuhr, daß seine Aussagen gelogen waren, bat ich die Ausbilder um ein Gespräch. Dabei erfuhr ich, daß seine Leistungen zwischen Ausreichend und Ungenügend schwanken.
Am Anfang seiner Ausbildung teilte er mir mit, daß das zuständige Jugendamt mir die Berechnung für den Unterhalt zusenden würde. Dies geschah bis heute nicht, ich mußte mir stattdessen anhand der geltenden Tarifverträge, die ich nur per Beziehung erhalten habe (weil nicht öffentlich für Nichtmitglieder der Gewerkschaft), sein Nettoeinkommen selbst ausrechnen. Verschwiegen wurde mir ein Weihnachts- sowie Urlaubsgeld, Vergütungsänderungen durch Senkung des Arbeitslosenversicherungssatzes mußte ich mir selbst ausrechnen, Ausbildungsvergütungserhöhung zum Januar 2007 wurden mir bewußt verschwiegen bzw. nicht mitgeteilt.
Zur Berechnung seines Unterhaltsanspruches (auch seiner Mutter gegenüber) habe ich ihn seit Mitte 2005 ca. 10 x aufgefordert, das Einkommen seiner Mutter offenzulegen, was bis heute noch nicht passiert ist. Während eines Gespächs sagte er mir: "Mama sieht immer zu, daß sie immer nur bis kurz unter dem Selbstbehalt verdient". Ich weiß aus zuverlässiger Quelle, daß sie eine 3/4 -Stelle (30-Std.-Woche) in einer Großbäckerei angenommen hat und von dem Unterhalt, den ich ihm zahle, 120€ an Kostgeld einzieht.
Ich komme mir vor wie ein Geldesel, zahlen darf ich aber Interesse an seinem Vater zeigt er nicht. Was muß man sich als Unterhaltspflichtiger noch von Unterhaltsberechtigten gefallen lassen? Gibt es die Möglichkeit, dagegen vorzugehen und wie werten z.B. Gerichte diese Verfehlungen?

Mit freundlichem Gruß
NH4NO3

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2007 19:29
 Uli
(@Uli)

Hallo Ammoniumnitrat,

zunnächst herzlich willkommen hier bei uns! Ich würde den Filius mit Einschreiben und Rückschein zur Info auffordern mit klarer Fristsetzung (14 Tage) und bei Nichterfüllung Zahlung einstellen, bzw. auf einem Sonderkonto hinterlegen. Anders wird das nix!

Auf Deine Frage hin: In Deutschland kann einem Unterhaltspflichtigen (Mann) alles zugemutet werden!

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2007 21:30
(@nh4no3)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Uli,

danke für die nette Begrüßung. Ich überlege, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, die Sache vor Gericht auszuhandeln, es gibt Dinge, die kann und darf man sich als Vater nicht bieten lassen. Es würden mich aber Vorabmeinungen und Erfahrungen ähnlich gelagerter Fälle interessieren, vor allem, welche Urteile bei den Verhandlungen ausgeprochen wurden.

Mit freundlichem Gruß
NH4NO3

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2007 00:15
 Uli
(@Uli)

Hallo Ammoniumnitrat,

ich hiefe Dein Anliegen noch mal nach oben. Du wirst Dich möglichweise mit Antworten ein wenig gedulden müssen, denn naturgemäß gibt es nicht so viele User, die Probs mit volljährigen Kids haben.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2007 13:28
(@cori-ma)
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Hallo,

aus eigener Anschauung (war damals selbst in der Lehre, als bei meinen Eltern das Aus kam) kann ich mich nur Ulis Ratschlag anschließen. Dein Filius hat Kost&Logis bei Muttern sowie ein üppiges Taschengeld aus der Lehre. Stell die Zahlungen mit Begründung ein. Wenn er Geld von dir will, muss er sich darum kümmern. Mir hat damals der Rechtsanwalt meiner Mutter gesagt, dass ich meinen Vater schon verklagen müsste, damit überhaupt mal ein Bedarf ermittelt werden kann.

Schade. Vielleicht ist es dir Trost - irgendwann kommt auch bei deinem Sohn die Einsicht, dass Geld nicht alles ist. Ich hoffe, dies kommt nicht zu spät für Euch.

Jungs, mein aufrichtiges Beileid, dass die deutsche Rechtsprechung so männerfeindlich ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2007 18:49
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo NH4NO3,

ich bin schon etwas um dein Post herumgelaufen, weil ich es etwas wirr finde. Aber ich versuchs mal  😉

Erstmal ist es ja klasse, dass dein Jüngster einen Ausbildungsplatz gefunden hat. Nicht so klasse, ist, dass du nicht zeitnah über Dinge informiert wirst und erst nach mehrmaliger Aufforderung Auskunft bekommst.

Seit der Volljährigkeit ist auch das GSR erloschen, somit muss dein Jüngster dir selbst Auskunft erteilen.

Es ist das gute Recht deiner Ex, Kostgeld vom Jüngsten zu verlangen, wenn er Geld verdient und zu Hause verköstigt wird. Dies könnte ggfs. auch mit einer Unterhaltsleistung der Ex und dem Sohn verrechnet werden.

Was ich mich die ganze Zeit frage: gibt es einen gültigen Titel? Falls ja, wurde da auch das Einkommen der Mutter überprüft? Wurde bei der Unterhaltszahlung das volle Kindergeld abgerechnet?

Ich komme mir vor wie ein Geldesel, zahlen darf ich aber Interesse an seinem Vater zeigt er nicht. Was muß man sich als Unterhaltspflichtiger noch von Unterhaltsberechtigten gefallen lassen? Gibt es die Möglichkeit, dagegen vorzugehen und wie werten z.B. Gerichte diese Verfehlungen?

Vermutlich kommst du dir nicht nur so vor, sondern bist auch der Geldesel. Dein volljähriger Sohn muss kein Interesse an dir zeigen, um Unterhalt zu bekommen, es reicht, wenn er dir nicht schadet und den Kontakt nicht gänzlich verweigert.

Bitte setze doch beim nächsten Post einige Absätze, damit es sich besser lesen lässt, danke  😉

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2007 01:22
(@nh4no3)
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Hallo eskima,

fangen wir mal der Reihenfolge nach an: Es besteht und bestand nie einen Titel, mit dem er "einfach so" mal eben pfänden könnte. - zum Glück...

Was mich natürlich brennend interessiert ist, was ich rechtlich gegen die "nicht vorhandene Mitwirkungspflicht eines Unterhaltsberechtigten" unternehmen kann? Kann man sich auch in solchen Dingen z.B. auf § 1611 BGB berufen und den Unterhalt kürzen bzw. ganz einstellen, denn auch ein Unterhaltsberechtigter hat gewisse Pflichten, denen er nachkommen muß. Es ist schließlich ein starkes Stück, daß mir nicht einmal Angaben über seinen Nettoverdienst gemacht werden, ich mir alles zusammensuchen und dann sein Nettoeinkommen selbst berechnen muß. Ich denke, es muß jede , auch noch so kleine Änderung seiner Einkünfte sofort mitgeteilt werden, dem Unterhaltsverpflichteten wird dies ja auch zugemutet. Und wie reagieren Gerichte darauf, wenn Einkünfte verschwiegen werden (Daß er Weihnachts- und Urlaubsgeld bezog, seine Vergütungserhöhungen und Senkung des Arbeitslosenversicherungssatzes)? Es ist schließlich absichtlicher BETRUG am Unterhaltspflichtigen!

Da ich nie eine Verdienstbescheinigung der KM gesehen habe und ich offiziell nie informiert wurde, daß sie arbeitet (abgesehen von der Aussage meines Sohnes: "Mama sieht immer zu, daß sie immer nur bis kurz unter dem Selbstbehalt verdient!"), müßte ich eigentlich davon ausgehen, daß ich Alleinunterhalter des Kindes bin und mir somit der gesamte Kindergeldbetrag angerechnet werden müßte.

Ich hoffe, es war jetzt stilistisch ok für Dich.

Gruß
En Äitsch For En Oh three

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2007 02:11
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo NH4NO3,

mir scheint, du bist etwas sehr gutmütig mit der Situation umgegangen.

Junior muss seine Bedürftigkeit nachweisen. Dies tut er, indem er dir einen Ausbildungsvertrag in Kopie zukommen läßt. Aus diesem Ausbildungsvertrag geht hervor, wie viel Einkommen Junior erwirtschaftet, inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld. Dies wird dann aufs Jahr hochgerechnet und durch 12 geteilt (und notfalls durch einen Brutto-Netto-Rechner geschickt).

Zudem kannst du von ihm Auskunft über das Einkommen seiner Mutter in Form von Lohn-/Gehaltsabrechnungen für ein Jahr fordern, um die gemeinsame Quote festzulegen.

Legt Junior dies nicht vor, hat er seine Bedürftigkeit nicht belegt und kann nicht auf Unterhalt von dir zählen. Ohne gültigen Titel ist es eigentlich ganz einfach, da musst du nicht fünfmal nachfragen und dir die Infos selber raussuchen. Du setzt ihm einfach eine Frist und wenn du bis dahin keine Belege hast, dann stellst du den Unterhalt ein (vorher ankündigen).

Ich glaube allerdings nicht, dass Junior geringfügige Änderungen, wie die Änderung des Nettoeinkommens durch die Veränderung des Arbeitslosenversicherungssatzes angeben muss.

Wenn du tatsächlich allein an Junior Unterhalt zahlst, dann kannst du 154 Euro Kindergeld auf sein Einkommen anrechnen, wenn die Mutter das Kindergeld bezieht.

Danke für die Absätze  😉

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2007 02:31
(@nh4no3)
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Hallo eskima,

im Ausbildungsvertrag steht eine monatliche Bruttoausbildungsbeihilfe, von Netteinkommen ist nichts vermerkt /grins/. Scheinbar hat er "vergessen", mir die Seite mit der Angabe über die Höhe der zusätzlichen Sozialleistungen mitzuschicken, denn diese hab ich nie gesehen!

Da ich die Fachschule besucht und abgeschlossen habe, kann ich anhand eines Bruttolohnes einen Nettolohn ausrechnen, incl. anteiliger Sozialleistungen (für solche Fälle schreib ich mir entweder ein VB-Programm oder ein Excel-Tabellenblatt).

Wenn der ALV-Satz von 6,5% auf 4,2% gesenkt wird, macht das bei einem Einkommen von 504€ brutto schon 11,59€ netto monatlich mehr aus. Dazu das Weihnachtsgeld in Höhe von 706,40€ /12 und Urlaubsgeld von 156,00€/12, dann kommt da schon ein monatlicher Gesamtbetrag von 93,03€  zusammen, jährlich über einen Tausender (1116,36€)erschlichen, nur dafür, daß man den Unterhaltspflichtigen nicht benachrichtigt. Für mich stellt sich da die Frage, ob dies nicht Betrug ist?
Selbst wenn man nur die Senkung des ALV-Beitrages berücksichtigt, sind es schon fast 139,08€ im Jahr. Ist das in Deinen Augen eine "geringfügige" Summe?

Die KM bezieht seit jeher das Kindergeld in voller Höhe.

Ich denke gerade daran, daß ich ihm die Aufforderung, die Verdienstbescheinigung seiner Mutter vorzulegen per Einschreiben mit Rückschein zukommen lassen soll, sicher ist sicher....

Einen netten Gruß

Ammoniumnitrat

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Themenstarter Geschrieben : 17.06.2007 03:28
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

rehi,

da würde ich mir gar nicht viel Streß machen. 504 Euro brutto ohne weitere Sozialleistungen ergeben im Brutto-Netto-Rechner schon 399,67 Euro. Dann das Kindergeld drauf und da Junior bei Mama wohnt und keine eigene Wohnung hat, dürfte sein Bedarf erfüllt sein.

Aber ich werde das Gefühl nicht los, dass es dir nicht wirklich darum geht, deine Unterhaltspflichten loszuwerden. Dir geht es um ganz was anderes. Oder?

Nachti

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2007 03:37




(@nh4no3)
Schon was gesagt Registriert

Guten Mooorgen eskima,

nach meiner Berechnung liegt das Nettoeinkommen bei 391,36€, die Differenz unserer Berechnungen liegt an den zugrunde gelegten Beitragssätzen der Krankenkasse, die um bis zu einige % schwanken.

Dazu werden Weihnachts- und Urlaubsgeld aufgerechnet, abgezogen wird der "ausbildungsbedingte Selbstbehalt" von 85€ in NRW (OLG Hamm), das ganze dann geteilt durch 2 (ich kann nur die Hälfte seines Einkommens anrechnen, dieser Faktor fehlt völlig in Deiner Berechnung!) ergibt ein für mich anrechenbares Einkommen von 189,11€. Sein Bedarf lt. DT beträgt bereinigt (abzüglich hälftigem Kindergeld) und meiner bereinigten EU-Rente 305€.  Somit stehen ihm noch 116€  monatlich an Unterhalt von mir zu, während die KM noch nie zu Unterhaltsleistungen herangezogen wurde weil einfach keine Angaben gemacht werden!!! (Deine Frage!)

Mit einem nächtlichen Gruß

NH4NO3

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2007 04:28
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin NH4NO3,

(ich kann nur die Hälfte seines Einkommens anrechnen, dieser Faktor fehlt völlig in Deiner Berechnung!)

Ich wohne in S-H und bei uns wird bei Volljährigen mit dem ganzen Einkommen und mit dem ganzen Kindergeld gerechnet. Das sieht dann so aus (alles gerundet und überschlagsweise)
400 Euro (EK) plus 154 Euro (KG) macht 550 Euro. Der Tabellenbedarf (DT, 135%) sagt 450 Euro bei zuhause lebenden Volljährigen und damit liegt der Volljährige auch mit seinen Werbungskosten schon drüber.

Schau bitte nochmal in eure Leitlinien, ob du wirklich nur die halbe Ausbildungsvergütung anrechnen darfst.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Geschrieben : 17.06.2007 14:27
(@nh4no3)
Schon was gesagt Registriert

Hallo eskima,

wenn meine Ex auch unterhaltspflichtig ist (was ich offiziell immer noch nicht weiß), steht ihr die andere Hälfte des anrechenbaren Einkommens zu. Ebenso wie das hälftige Kindergeld. Ich wäre raus, wenn ich alles anrechnen könnte.

Gruß
NH4NO3

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2007 20:58
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

rehi,

das sehe ich anders. Lt. Leitlinien

(13.2 Einkommen des Kindes, auch BAföG-Darlehn und Ausbildungsbeihilfen, werden - gekürzt um ausbildungsbedingte Aufwendungen (vgl. Nr.10.2.3) - auf den Bedarf angerechnet.)

wird das Einkommen des Kindes erst auf den Bedarf angerechnet und danach wird geschaut, ob noch Unterhalt gezahlt werden muss. Nun habe ich aber die ausbildungsbedingten Aufwendungen nicht bedacht.

Also bleibt dir vermutlich auch nichts anderes übrig, als dir genaue Auskunft zukommen zu lassen, d. h. Einkommensnachweise von Mutter und Sohn. Und das ganze mit Fristsetzung und der Ankündigung, den Unterhalt einzustellen, wenn die Bedürftigkeit nicht nachgewiesen wird.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2007 21:16
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Okay, ich hab nochmal nachgelesen.

Einkommen: 400 Euro
Aufwendungen: 85 Euro
anrechenbar: 315 Euro

Der Tabellenbetrag weist 453 Euro aus, macht einen Unterhaltsanspruch in Höhe von 138 Euro. Da du das Kindergeld voll anrechnen kannst, wenn du allein Unterhalt zahlst, wäre hiermit kein Unterhalt mehr zu leisten.

Vielleicht kann man jemand meine Rechnung bestätigen oder widerlegen?

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2007 21:33