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... was ist richtig??

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(@ariba)
Registriert

Moin Dibaa,

Es muß meiner Meinung -jetzt erst recht- auch dem letzten Menschen auffalen das da etwas nicht stimmt.  

Ich wette, dass die das schon (fast?) alle wissen - die können und wollen nur (noch) nix tun. Alles mit viiiiiel Arbeit und Geld verbunden  - und beträchtliche Unwissenheit über ein tatsächliches Kindeswohl!

Mein UP arbeitet übrigens auch und VOR ALLEM in meinem Falle am WE!!
Ist also am WE offenbar möglich. Meiner ist offenbar auch immer erreichbar. Nur die Mutter erreicht er so gut wie nie...die tauscht immer wieder ab...nun wird er schon grummelig...   :rofl2:

Der UP in Deinem Falle soll am besten ausdrücklich - sofern Du nicht immerzu am WE arbeitest - sodann auch oder vor allem am WE einsatzfähig sein. Das muss gleich in den Gerichtsschreiben oder eben im Gerichtstermin thematisiert werden.

Sollte es ein Profi sein, wird er Junior irgendwie zu Umgängen "überreden" können. Ich wette, nach 2-3 Umgängen ist die Scheu bei dem Kurzen wieder weg und er liebt die Kontakte mit Dir. Die krasse Manipulation der KM( :mad:) allerdings macht ihm sicherlich schwer zu schaffen.

So-was hat "mein" Kind ebenfalls schon zig mal durch. Die KM arbeitete mit so einigen Tricks, um diesem den Umgang so madig wie möglich zu machen. Doch "Kind" antwortete immer zu und schon fast trotzig "bei Papa bleiben", "zu Papa gehen" usw.

Nun sehe ich "Kind" erneut nach zig (...  ;( ) Monaten erstmalig bald wieder...mal gucken, ob die Entfremdung voran geschritten ist, oder nach 30 Minuten alles wieder "beim alten" sein wird...

Grüße
Ariba

PS: Ob "Deine" KM in Ihrer eigenen Welt lebt oder einfach nur   "§$%=?=$"!$%$§"§$%$"   (= buchstäblich "Hirntod") ist, ist letztlich schnurz-piep egal. Sie kapiert letztlich nicht, was sie EUREM Kind antut... Ändern wird sie sich offenbar nicht und niemals. Bei meiner KM habe ich es jedenfalls aufgegeben...


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2011 00:14
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

sicherlich wird das ein Thema werden mit dem WE. Es muß jemand gefunden werden der "gerade" an den Umgangstagen erreichbar ist.

Die überredung dauert nur solange weil Junior immer im beisein der KM gefragt wird. Sobald sie außer Sichtweite ist, gab/gibt es keine Probleme mehr.

Über kurz oder lang wird das was Junior jetzt zu schaffen macht, einen gewissen Schaden hinterlassen, deswegen auch meine zurückhaltung was das gewaltsame rausholen bedeutet.

Also aus Erfahrung weiß ich das Monate oder Tage "nicht sehen" sich kaum auswirken auf ein wiedersehen. (Zumindest in meinem Fall)  Selbst nach nem halben Jahr "Boykott" war es als wäre es erst seit gestern.  🙂

Na das glaub ich auch nicht das KM sich ändern wird, aber so wie es alle Beteiligten sagen "muß" sie das, auch wenn dafür eine Therapie notwendig sein soll. Hoffe die Beaschließen das auch so.

ES WIRD ECHT ZEIT!!!

MfG Dibaa


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Themenstarter Geschrieben : 29.11.2011 14:49
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

ich hoffe doch mal auch, dass der Richter hier mal zu dem Entschluss kommen sollte, dass das Sorgerecht der Mutter wirklich (zumindest zeitweise) komplett entzogen und meinetwegen auf das JA übertragen wird. Somit hat sie dann auch nicht so den "Gesichtsverlust" bzw. könnte es "in ihrer Welt" besser verstehen. Gruß Ingo


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Geschrieben : 29.11.2011 15:08
(@wildcard)
Schon was gesagt Registriert

Hey Dibaa, da ich deinem Thread schon einige Zeit verfolge, wollte ich mal horchen, ob es bei dir was Neues gibt. Wir würden uns freuen, wenn du uns mal einen aktuellen Stand mitteilen könntest. Danke ...


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Geschrieben : 30.03.2012 00:56
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi, also es passiert ja doch mal was. Nach mehrmaligen anfragen, Anträgen (Sachstandsmitteilungen) hat das Gericht jetzt doch mal einen Beschluss verfasst:

Antragssteller und geladene Gäste

Es soll betreffend das oben genannte Kind über folgende Fragen Beweis erhoben werden:

1)  Sind die Eltern nach Einschätzung de Sachverständigen in der Lage, ein einvernehmliches hinsichtlich der zukünftigen Aufteilung der
    Elternverantwortung zu erarbeiten?

2)  Falls die verneint werden muss, soll der Sachverständige zu folgenden Fragen Stellung nehmen:

    a)  Entspricht es dem Kindeswohl, dass das Familiengericht den Eltern auf vorliegenden Antrag des Vaters die Elterliche Sorge oder einen Teil der 
          elterlichen Sorge gemeinsam überträgt (in Anwendung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 - 1 BvR 420/09)?

    b)  Wird dies bejaht, ist zu klären, welcher Elternteil am besten in der Lage ist, Paar- und Elternebene zu trennen, sich auf die objektiven
          Kindesinteressen einzustellen, die Bindung des Kindes an beide Elternteile zu tolerieren und aufrechtzuerhalten.

3)  Darüber hinaus wird der Sachverständige gebeten, zu der Frage Stellung zu nehmen, wie unter den gegebenen Umständen den objektiven 
    Kindesinteressen am ehesten Rechnung getragen werden kann und durch welche Maßnahmen (z.B. im Rahmen des Umgangsrechts) am ehesten
    gewährleistet werden kann, dass die Eltern zu einer kooperativen und konfliktfreien Haltung gelangen;

durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens auf der Grundlage des Akteninhaltes auch der Vorakten und des Ergebnisses der Anhörung der Eltern im Anhörungstermin.

Zur Sachverständigen wird bestellt:

Frau ....
zertifizierte Familiengutachterin,

In der Begutachtung sollen eingezogen werden:

- das Kind
- die Mutter
- der Vater.

Änderungen und Ergänzungen dieses Beschlusses ohne erneute mündliche Verhandlung bleiben vorbehalten. Ein Termin wird von Amts wegen nach Eingang des Sachverständigengutachtens anberaumt werden.

Naja, wir werden sehen. ;o)

MfG Dibaa
       


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Themenstarter Geschrieben : 04.04.2012 14:50
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

hab gestern gleich gegokkelt und die Telefonnummer von Frau zertifizierte Familiengerichtsgutachterin herausgefunden und angerufen. Im gestern hatte Sie noch keine Information zu Ihrem neuen Fall. (Man bin ich schnell!!!) Am Telefon machte Sie auf jeden Fall einen sehr netten Eindruck, leider ist Sie jetzt erst mal eine Woche im Urlaub, aber danach gehts dann richtig los. Sie sagte auch am Telefon das solche Gutachten (bei Ihr) im Schnitt 3-4 Monate dauern. Also "relativ" schnell. (find ich)

Wird ja auch langsam Zeit das mal wieder was passiert!!!

MfG Dibaa


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Themenstarter Geschrieben : 05.04.2012 18:57
(@clara)
Schon was gesagt Registriert

darf ich fragen bei welchem JA du bist?


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Geschrieben : 12.04.2012 18:00
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja klar! JA Barnim (Eberswalsde) Wieso???

MfG Dibaa


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Themenstarter Geschrieben : 13.04.2012 00:58
(@wildcard)
Schon was gesagt Registriert

Hi Dibaa,

da ich mich in deiner Geschichte sehr gut wiederfinden kann und selbst vor einer grundlegenden Entscheidung stehe, würde ich dir gern eine persönliche Frage stellen. Würdest du deine Entscheidung den Kampf aufzunehmen noch mal treffen, wenn du vorher weißt wie langwierig und schmerzhaft die ganze Geschichte ist?
Ich selbst muss nun überlegen, ob ich die Vaterschaftsfeststellung anstrebe und im Anschluss für mein Recht und das Recht meines Sohnes kämpfe. Mein Kopf sagt eigentlich "Lass es" mein Herz dagegen "Kämpfe". Mir ist selbstverständlich klar, dass das an meine persönliche sowie auch finanzielle Substanz gehen kann. Kannst du vielleicht auch mal über den Daumen sagen, was dich deine Anwälte und ggf. Gerichtskosten bis jetzt gekostet haben?

Ich weiß das diese Fragen sicher persönlich sind, aber sie würden mir sicher helfen meinen Weg zu finden.

Danke dir... Wildcard


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Geschrieben : 17.04.2012 23:08
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi, Wildcard,

auf jeden Fall würde ich das wieder so machen. Da gibt´s so einen Spruch:

"Wenn man kämpft KANN man verlieren, aber wenn man gar nicht erst kämpft, hat man schon verloren!"

Klar gab es höhen, tiefen, schmerzhaftes, trauriges, usw. aber nach NUR einem schönen, lustigen Teg war das alles wieder vergessen. Das hat mir gezeigt das es Gut ist etwas zu tun.

Dann gibt es ja noch den Punkt, wenn jeder gleich die Flinte ins Korn werfen würde bräuchten wir keine Rechte mehr. Ich würde sogar behaupten wenn wirklich jeder kämpfen würde, der in solch eine Situation kommt, dann wäre dieses Forum hier nicht entstanden. Weiß jetzt nicht wie da ungefähr die Prozentzahl ist, aber ich glaube es sind immernoch viel zu viele die schon im Vorfeld aufgeben. Und das macht den "Kampf" um so schwerer.

Tja das mit den Kosten, klar das kann man jetzt bis ins Detail ausrechenen, aber im Grunde sind "mir" nur Fahrkosten entstanden. Das liegt daran das ich jedesmal PKH bekommen habe. Was ja nicht so schwer ist wenn man regelmäßig Unterhalt zahlt. ;o)

Ganz nebenbei, habe ich bis heute noch keinen Vaterschaftsfeststellung gemacht, unteranderem weil ich (gerade) auf mein Herz gehört habe.  😉

MfG Dibaa


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Themenstarter Geschrieben : 18.04.2012 11:27




(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

heute wird es interessant.

Um 14 Uhr bekomme ich Besuch von Frau Familiengutachterin. Na mal sehen wie es läuft. Und so komisch wie es klingen mag:

"Bin kein bißchen nervös!!!"

MfG  Dibaa


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Themenstarter Geschrieben : 02.05.2012 15:05
(@Wolkenhimmel)

:thumbup:

War sie dann schon bei KM?

LG WH


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Geschrieben : 02.05.2012 15:46
(@wildcard)
Schon was gesagt Registriert

Ich wünsche dir ebenfalls viel Erfolg. Du hast keinen Grund nervös zu sein. Du hast alles mögliche für dein Kind getan.


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Geschrieben : 02.05.2012 16:03
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

nee Sie war noch nicht bei KM, aber es gab schon ein telefonat.

Sehr interessantes Gespräch (ca. 90 min.), für mich war neu das der ganze Lebenslauf interessant und wichtig war. 4 Jahre betreuter Umgang stellt wohl so einige Fragen auf.  Wenn man bedenkt aus welchem Grund man eigentlich betreuten Umgang bekommt.

Im Grunde kann man sagen das es sehr gut gelaufen ist (aus meiner Sicht). Nächster Termin steht auch schon, da soll dann (mal wieder) ein gemeinsames Gespräch mit KM stattfinden.

Was ich auch nicht wußte ist, das der Fall jetzt zu den 3% gehört die überhaupt soweit gehen das eine Familiengutachterin hinzugezogen wird.

Auf jeden Fall geht es weiter!  🙂

MfG Dibaa


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Themenstarter Geschrieben : 02.05.2012 20:31
(@ariba)
Registriert

Moin Dibaa,

Was ich auch nicht wußte ist, das der Fall jetzt zu den 3% gehört die überhaupt soweit gehen das eine Familiengutachterin hinzugezogen wird.

😉  Da sich meine Wenigkeit in den letzten 4-5 Jahren sogar schon zwei umfänglichen Familienpsychogutachten stellen musste (und hoffentlich nie, nie mehr wieder...) wäre meine Frage: Unterbiete ich die besagten "3%" vielleicht auch noch?  😉

Grüße
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

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Geschrieben : 02.05.2012 22:15
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

tja, kleines update!

Gestern gab es mal wieder ein Gespräch zwischen FamGA, KM und mir. So viel sei gesagt Punkt 1 des aktuellen Beschlusses wurde als nicht möglich gewertet.

Jetzt wird gegrübelt wie die anderen Punkte zu regeln sind.

Zum Gespräch:

Es ist ein schwieriger Fall. Junior geht es prächtig, er ist aufgeschlossen, Gesprächsbereit, ... alles so wie es Eltern sich eigentlich wünschen können. Bis auf den Punkt das es da ja noch Dibaa gibt, das ist weiterhin ein Stress-Thema für Junior. (Störfaktor)

Es kamen auch Themen wie Einschulung zur Sprache, mögliche Umgänge, ..usw. aber die Ergebnisse davon brauch ich glaub ich nicht zu schreiben.

Ergebnis dieses Gespräches:

Keiner weiß eine Lösung, keiner hat eine Idee wie es weitergehen soll. Alles nur Fragezeichen. Dibaa hat zwar nen paar Ideen, aber die sind wohl zu hart und kaum möglich.

Also bleibt es erst mal beim "abwarten" und prüfen. Wie immer!!!

MfG Dibaa


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Themenstarter Geschrieben : 07.06.2012 11:25
(@daddy2010)
Schon was gesagt Registriert

Hi Dibaa,

Habe deine gesammte Storie die letzten Tage gelesen.

Einerseits eine echt Traurige Geschichste das du seit so langer Zeit schon darum kämpfen musst deinem Junior ein Vater sein zu können.

Andererseits habe ich einen riesen Respekt vor dir und deiner Ausdauer und geduld.

Ich kann nur sagen mach weiter so. Du und deine Geschichte sind für mich ein leuchtendes Beispiel dafur das sich in unsrem Vaterentsorgungsstaat doch endlich etwas zu verbessern scheint und macht mir große Hoffnung für mich und meinen Junior. Meine Aisgangssituation ist/war zwar bisher eine andere und lange nicht so schlimm wie deine. Das führe ich darauf zurück, das sich das denken in den Köpfen der Behörden wirklich ändert.
Ich wünsche dir allles alles Gute für dich und deinen Junior. Ich hoffe du bist auf der Zielgeraden und es gibt bald die längst fällige und einzig Richtige Entscheidung seitens der Richter die dich und deinen Junior endlich zusammenbringt.

Hochachtung dafür das du nicht aufgibst und für Junior kämpfst. Lass den Kopf nicht hängen... es ist Licht am ende des Tunnels.

LG

Daddy2010

P.S. Dein Junior hat echtes Glück solch einen Dad zu haben.  :thumbup: :thumbup: :thumbup:


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Geschrieben : 16.06.2012 15:49
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ja, mich gibt es auch noch. ;o)

Nach langem warten und reden ist jetzt der 37 Seitige Roman, der Liebe Hass und Traurigkeit beinhaltet, auch fertig. Er trägt den Titel "Sachverständigen - Gutachten" .

Aufgrund der vielen Seiten beschränke ich mich mal auf die Schlusspunkte, also den "Auftrag"! ;o)

8. Beantwortung des gerichtlichen Auftrags

Sin die Eltern nach Einschätzung der Sachverständigen in der Lage, ein einvernehmliches Konzept hinsichtlich der zukünftigen Aufteilung der Elternverantwortung zu erarbeiten?

Die Eltern sind nicht dazu in der Lage, ein einvernehmliches Konzept zu erarbeiten, aufgrund der von der KM dargestellten Widerstände.

1. Falls dies verneint werden muss, soll die Sachverständige zu folgenden Fragen Stellung nehmen:

    a) entspricht es dem Kindeswohl, dass das Familiengericht den Eltern auf vorliegenden Antrag des KV die elterliche Sorge oder einen Teil der 
        Elterlichen Sorge gemeinsam überträgt (in Anwendung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 - 1 BvR 420 aus 09)?

Die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge beinhaltet ein Mindestmaß von Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern. Dies ist hier nicht vorzufinden. Aus Sicht der Sachverständigen würde aktuell die Übertragung oder teilweise Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht dem Kindeswohl entsprechen.

    b) Wird dies bejaht ist zu klären, welcher Elternteil am Besten in der Lage ist, Paar- und Elternebene zu trennen, sich auf die objektiven
        Kindesinteressen einzustellen, die Bindung des Kindes an beide Elternteile zu tolerieren und aufrecht zu erhalten.

Aus Sicht der Sachverständigen ist der Vater von beiden Elternteilen am besten geeignet, die gescheiterte Paarebene zu trennen, die objektiven Interessen von Junior zu verfolgen und die Bindung seines Sohnes an Mutter und Vater zu tolerieren und aufrecht zu erhalten.

Darüber hinaus wird die Sachverständige gebeten, zu der Frage Stellung zu nehmen, wie unter den gegebenen Umständen den objektiven Kindesinteressen am ehesten Rechnung getragen werden kann und durch welche Maßnahmen (z.B. im Rahmen des Umgangsrechts) am ehesten gewährleistet werden kann, dass die Eltern zu einer kooperativen und konfliktfreien Haltung gelangen; in die Begutachtung sollen einbezogen werden:
- das Kind Junior
- die KM, der KV

Im vorliegenden Fall ist die Ablehnung des Kindes Junior auf Umgang mit seinem Vater der ablehnenden Haltung der KM zu zuschreiben. Das Kind verhält sich loyal dem ihm zur Verfügung stehenden Elternteil gegenüber. Dies bedeutet, dass die KM aufgrund eigener Einschränkungen nicht in der Lage ist, Junior die Beziehung zu seinem Vater Dibaa zu ermöglichen. Dies führt zu einer Kindeswohlgefährdung im Sinne der Persönlichkeitsverletzung des Kindes auf sein Recht, sowohl KV als auch KM in seinem Leben zu haben als positives Rollenbild. Die langfristigen psychischen Schädigungen des Junior sind aktuell nicht einzuschätzen. Um dieser weiteren negativen Entwicklung des Kindes Junior vorzubeugen, empfiehlt die Sachverständige die Einsetzung eines Umgangsbegleiters, der eingesetzt für die Zeit von mindestens zwei Jahren Kontakt hält zwischen Junior, der KM und dem KV. Die Aufgabe dieses Umgangshelfers soll sein, das Vaterbild für Junior neugierig und attraktiv genug zu gestalten, um gegen die latente Manipulierung der KM entgegenzuwirken und zu verhindern, das der KV, Herr Dibaa, aus der Wahrnehmung seines Sohnes verschwindet. Die Anbahnung der Kontakte zwischen Junior und seinem KV könnten wie bereits vorgeschlagen im Hort stattfinden, der neutral besetzt ist und eine gute Möglichkeit zur ersten und wiederholten Kontaktaufnahme zwischen KV und Sohn bietet.

Der KM sollte als Erziehungsauflage erteilt werden, innerhalb der nächsten sechs Wochen eine Therapie zu beginnen mit dem Ziel, ihre eigenen Defizite in Hinsicht auf Herrn Dibaa zu bearbeiten, um eine gewisse Neutralität dem KV ihres Kindes gegenüber zu erreichen bzw. ihren eigenen blinden Flecken in Übertragung und Gegenübertragung zu begegnen. Sollte die KM innerhalb von einem Jahr ihre Grunhaltung dem KV ihres Kindes gegenüber nicht verändert haben, sollte die elterliche Sorge zum Schutz vor Fehlentwicklung anteilig auf den KV übertragen werden.

Bis auf ein paar Sachen die wir schon hatten und die sich älteren Beschlüssen ähneln, würde ich sagen das es ein positives Ergebnis ist. Natürlich ohne Berücksichtigung der Zeit und der nicht stattgefundenen Umgänge.

MfG Dibaa


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2012 00:57
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin Dibaa,

lesen lässt es sich gut - an dieser Stelle meinen Respekt und weiterhin viel Geduld und Ausdauer für dich.

Lass' uns wissen, wie es mit dem eingesetzten Umgangspfleger läuft und ob tatsächlich eine Therapie angenommen wird...

Daumendrück,
Fischkopf


AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2012 10:18
(@Wolkenhimmel)

Guten Morgen Goldlöckchen...  🙂

Das liest sich ja erstmal gut. Wer bekommt jetzt alles das Gutachten und wie geht es zeitlich weiter?

Du weisst ja, meine Daumen für Dich und Junior sind dauergedrückt.

LG WH


AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2012 11:03




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