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Kann man den tag der befruchtung genauer berechnen...

 
(@hans82)
Schon was gesagt Registriert

Hallo väter und die die es werden...
ich werde es wohl auch werden, allerdings ungewollt.
Meine ex ist schwanger, die sache ist nur folgende...
Also offizieller geb.termin ist der 13.4.09.
Als ich beim jugendamt war und die vaterschaft unterschreiben wollte, wurde ich plötzlich darauf hingewiesen das in dem mutterpass die angaben der letzten periode und vom zyklus fehlen. was ziemlich komisch ist, fande auch das jugendamt.
Aber gut sie rechneten mir nun vor das es in der zeit vom 17.6.-14.10 passiert sein könnte! Das sind 4 monate in dem ich nicht mit ihr zusammen war, und in diesen 4 monaten hatten wir nur einmal.
Das jugendamt sagte normalerweise könnte es man genauer erechnen aber da die angaben fehlen geht das nicht genau.
sie sagten nur das der 23.12.08 die 24 sw war soviel stand im mutterpass auf einem ultraschalbild was ich gesehen hatte (vom 3.2.09.) stand drauf GA=30w1t (also 30 wochen und 1 tag) was aber GA bedeudet weiß ich nich? wenn man das zurück rechnet kommt man auf den 7.7.08 auch wenn man die 24 wochen vom 23.12. zurückrechnet kommt darauf, was bedeudet das? ist das der ungefähre tag wo es passiert ist oder ist das der tag ihrer letzten periode???
falls irgendjemand mir helfen kann und das vielleicht anhand meiner angaben genauer erechnen könnte, wäre ich sehr dankbar, vielleicht habt ihr mehr erfahrung und könnt das ganze etwas genauer eingrenzen als 4 monate, ich warte erstmal paar meinungen ab dann sag ich euch wann es bei uns das eine mal war.
danke im vorraus
hans


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2009 17:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hans,

selbst wenn es eine Möglichkeit gibt, diesen Termin etwas genauer zu bestimmen, und das die Wahrscheinlichkeit deiner Vaterschaft vergrössern würde, so sollte das dennoch keinesfalls ausreichend sein, diese nur darauf gestützt, anzuerkennen.

Der Hinweis des JA sollte dich veranlassen, einen Vaterschaftstest durchzuführen, und nicht nicht dem Befruchtungstermin hinterher zu forschen.

Deine eigentliche Frage kann ich allerdings nicht beantworten.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2009 17:38
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

also diese ganze Rechnerei bringt nichts. Aber nur zur Info: der offizielle Geburtstermin meines Sohnes war der 09.04. und gezeugt wurde er definitiv am 16.07. in der (langen) Mittagspause. Aber das bezweifelt der Vater nach 4 Jahren auch plötzlich. Spass beiseite.

Wenn die Biologie bei allen Frauen halbwegs gleich ist, dann wäre für "euer" Kind der 20.07. der Entstehungstag gewesen. Plus Minus 1-4 Tage.

Lg Luca


AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2009 17:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

GA steht für Gestationsalter (Schwangerschaftsalter), zeigt also nur, wie lange die Schwangerschaft schon besteht. Aber ist nie völlig genau


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2009 17:54
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

Nachtrag: das mit dem 7.7. ist richtig und würde stimmen. Die Schwangerschaftsswochen beginnen nach dem ersten Tag der letzten Periode zu zählen. Also etwa 2 Wochen eher, bevor die eigentliche Zeugung stattfindet.

07.07. plus 14 tage- wären wir wieder bei dem etwa 20.07.

lg Luca


AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2009 18:05
(@hans82)
Schon was gesagt Registriert

also wäre sie theoretisch schon am 7.7. schwanger gewesen??? wie gesagt theoretisch!
also ein vaterschaftstest wird definitiv gemacht nur is die frage wer beantragt/bezahlt ihn, ich? wir hatten am 27.7. einmal und mit ihrem damaligen ex könnte sie theoretisch bis mitte juli was gehabt haben (bzw. war da definitiv was) wie oft weiß ich aber nicht, was sie aber nie zugeben würde und er schon garnicht ich hab von anfang an gemerkt das sie mich als vater wollte. wir sind wohl die zwei einzigsten die in frage kommen es is nur die frage wer liegt näher dran, sie sagt mir bzw. würde mir aber nie sagen wann sie das letzte mal mit ihrem damaligen ex hatte. was mich auch stutzig macht...
Die vom jugendamt haben gemeint das es wohl wahrscheinlicher wäre das es anfang juli passiert sei, was mich ja nun noch stutziger gemacht hat. Aber die haben immer gesagt es könnte jeder in den 4 monaten gewesen sein.... ich frag nach eurer meinung. danke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2009 18:07
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also offizieller geb.termin ist der 13.4.09.

Normalerweise ist der aus einer Grössenmessung aus einem Ultraschallbild berechnet und recht genau auch unabhängig von den angeblich fehlenden Angaben.

Ziehe von diesem Termin 267 Tage ab, dann hast Du den tag des Eisprungs, plus/minus 5 Tage Messungenauigkeit, plus 1/Minus 4 Tage für Empfängniszeit relativ zum Eisprung, dann hast Du ein Fenster von 15 Tagen, die in Frage kommen.

Wenn Du zu faul zum rechnen bist kannst Du auch z.B. hier:

http://www.treffpunkteltern.de/schwangerschaft/schwangerschaftsrechner.php

solange am "Tage der ersten Periode" drehen, bis unten der errechnete Geburtstermin rauskommt.


AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2009 18:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hans,

mit jeder Form von "hätte-wäre-wenn" wirst Du in dieser Frage nicht weiterkommen; zumindest nicht zu einer Gewissheit über oder einem Ausschluss Deiner Vaterschaft. Da kannst Du soviel hin- und herrechnen wie Du möchtest. Deine Ex könnte notfalls noch tiefgefrorene Kondome, "Samenraub" und whatever einwenden. Kann man davon ausgehen, dass Du als Vater lukrativer (also zahlungskräftiger) wärst als ihr Ex?

Deine einzige Option besteht in einem Vaterschaftstest. Den kann man erst NACH der Geburt machen - aber sollte ihn unbedingt VOR einer Vaterschaftsanerkennung machen. Wenn Ihr Euch einig seid, kostet das Ganze bei einem privaten Institut um die 200 Ücken. Damit muss die Ex natürlich einverstanden sein - aber mit einem reinen Gewissen ist das ja auch kein Problem.

Falls Deine Ex etwas dagegen hat, sollten bei Dir die Alarmglocken klingeln - und erst recht keine Unterschrift unter eine VS-Anerkennung erfolgen. Dann gibt es eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung - und die kostet etwa das 10-fache der privaten. Bezahlen tut sie der Unterliegende: Wenn Du nicht der Vater bist, darf Deine Ex den Gegenwert von "einmal Abwrackprämie" an Behörden und Gerichte abliefern.

Jetzt klarer?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2009 18:15
(@hans82)
Schon was gesagt Registriert

naja also zahlungskräftiger bin ich glaube ich nicht, er geht normal wie ich arbeiten und es wird keiner von uns beiden großartig mehr verdienen als der andere...
Das jugendamt hat mir auch dazu geraten bis nach der geburt zu warten und dann nen test zu machen bevor ich unterschreibe.
Als sie erfahren hat das ich nicht unterschrieben habe aufm amt is sie völlig frei gedreht und hat mir vorgeworfen ich würde jetzt krieg wollen oder sonst was bescheurtes, ich hab ihr alles vom JA erklärt aber sie hat nichts zu den fehlenden angaben bzw. der GA die auf den ultraschalbildern stehen gesagt, also bin ich auch nicht schlauer, ihre meinung war nur "es sind ja deine kosten mit dem test" aber wenn ich mich halt vorher schon auschließen könnte, müsste ihr ex ja den test beantragen oder? brauch ich mich nicht drum kümmern.

@pappasorglos
laut deinen berechnungen komme ich auf den 12.7.-27.7. also falle ich gerade noch rein, aber wieso ist das GA dann der 7.7.??? bei deinem link habe ich noch nicht geschaut

trotzdem erstmal danke, weiter vorschläge nehme ich gerne an.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2009 18:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In Ergänzung:

Stimtm sie einem privaten Test zu, dann sorge dafür, das du deine Probe nicht aus der hand gibst und alles selber eintütest und wegschickst. Die Antwort geht natürlich ausschließlich an deine Adresse. Sosnt wirst du wieder nicht sicher sein ,das es auch zu Manipulationen kommen kann


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2009 18:32




(@hans82)
Schon was gesagt Registriert

bis jetzt hat sie noch nichts zugestimmt, sie hat nur immer gesagt "na wenn du das geld dafür hast, musst du es eben machen..." bla bla bla
die geht da immer gleich auf de palme, zur zeit is halt auch einfach nur funktstille also kann ich ihr mit sowas garnicht kommen, aber das jugendamt hat mir schon unterstützung zugesagt...

laut
http://www.treffpunkteltern.de/schwangerschaft/schwangerschaftsrechner.php
komm ich immer wieder auf den 21.7.08


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2009 18:46
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

laut deinen berechnungen komme ich auf den 12.7.-27.7. also falle ich gerade noch rein, aber wieso ist das GA dann der 7.7.?

Der Nullpunkt in den Berechnungen ist immer der Tag der letzten Periode, die Empfängnis ist eben 2 Wochen später. Wenn der Tag der letzten Periode bekannt ist, wird daraus der Geburtstermin berechnet, weil das genauer ist als über die Ultraschallmessung. Der Messfehler bei der Ultraschallmessung ist umso grösser, je später sie erfolgt, aber mit dem 27.7. bist Du wohl zumindest ein Kandidat.


AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2009 18:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zunächst mal muss sie ja beweisen, dass ud der Vater bist und nicht du, dass du es nicht bist.

Wenn du die Vaterschaftsanerkennung nicht unterschreibst, bist du solange nicht der Vater, bis bewiesen ist, dass du es bist.
Sie kann sich also nicht zurücklehnen und warten bis du das Gegenteil bewiesen hast.

Dennoch wäre es natürlich günstiger wenn du ihre Zustimmung zum privaten Test bekämst. Für wen auch immer.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2009 18:51
(@hans82)
Schon was gesagt Registriert

ja aber wenn das gericht jetzt nen test für mich und ihren ex beantragt zahlt ihn ja dann der der dann der vater ist. Und wie gesagt ich bezahl lieber 170-200 euro als dann über 1000.
oder seh ich das falsch?

was wäre wenn das kind z.b. eher kommt???
je eher das kind kommt desto mehr komme ich nicht in frage oder hat das damit nichts zu tun?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2009 18:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hans,

es besteht halt die Möglichkeit, dass Du es bist.

Fruchtbar ist Frau nur ca. 48h um den Eisprung rum (davor bis Peng). Frauen mit regelmäßigen bzw. Bilderbuchzyklen haben den am 14./15. Tag. Deshalb 7.7. letzte Periode, Eisprung ca. 21.7. Nun passieren aber so putzige Dinge, dass sich Eisprünge auch gern mal verschieben. Ich hab zB früher den Eisprung immer so am 17./18. Tag gehabt, im Zeugungsmonat meines Sohnes aber erst am 25. Tag. Spätes Ei, sozusagen. 😀

Woher ich das so genau weiß? Fiebermessen 😉

Daher kann ich Dir sagen, ganz ohne Schummelei könntest Du der Vater sein. Aber sobald ein zweiter Mann im Spiel ist/war, sollte man es zur Sicherheit aller Beteiligten testen. Fertig.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2009 19:00
(@pueppi7376)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Hans !!

bis jetzt hat sie noch nichts zugestimmt, sie hat nur immer gesagt "na wenn du das geld dafür hast, musst du es eben machen..." bla bla bla, die geht da immer gleich auf de palme

Meiner Meinung nach ist sie genauso unsicher, wer der Vater ihres Kindes ist und macht an der Stelle dicht, reitet auf dem Thema Geld rum und versucht Dich zu verunsichern. Ob Du das Geld hast oder nicht, Du wirst um den Test, einfach auch zu Deiner eigenen Gewissheit, nicht drum herum kommen. Mach ihn, bevor Du irgendetwas unterschreibst, Du hast ja glücklicherweise auch Hilfe vom JA gesucht und bist somit auf dem richtigen Weg. Lass Dich zu nichts hinreissen, geh´auf Nummer sicher.

LG

Pueppi7376


Pueppi7376

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2009 20:57