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... was ist richtig??

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(@Wolkenhimmel)

Meine Güte, Deine Ex ist aber auch ein Halbhirn...  :knockout:

Wer soll denn die Therapie machen mit Euch?

Ich habe gerade mal unsere Personaltante interviewt. Mutter-Kind-Kur im Normalfall 3 Wochen, Option auf 4 Wochen.
Bei gravierenden psychischen Problemen (Todesfall etc) bis maximal 6 Wochen, gibt es aber sehr selten.
Entzug irgendwelcher legaler / illegaler Drogen auch deutlich länger.

LG WH


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 10:37
(@helmchen)
Schon was gesagt Registriert

Mensch Dibaa,

vor dem Termin ist nach dem Termin, den irgendwie musst du jetzt wieder "warten".

Gut für dich:
- die Richterin hat ihre Meinung und fällt nicht um wenn die "Superbeiständerin" plötzlich was ganz anderes feststellt. Ich drücke dir alle Daumen, dass du diese Richterin bis zum "Ende" behältst.

Was mir nicht in den Kopf will, wer oder was hat die Beiständerin befähigt/berufen eine Therapie durchzuführen? Ich bin immer noch verwundert, dass ein Therapie angeordnet werden kann. Denn ohne Einsicht/Bereitschaft ist es schade um die Zeit.

Auf jeden Fall bleibst du der gute Herr Dibaa in den Gesprächen, der sich nichts zu schulden kommen läßt, aber auch mal deutlich NEIN sagen muß, wenn die KM abhebt.

LG Helmchen


Wenn ich einen Satz auswählen sollte, um meine ganze Lehre zusammenzufassen,
würde ich sagen: Lass nichts Böses in deinen Gedanken sein! [Konfuzius]
__________________________________________________________
Aus Lügen, die wir glauben, werden Wahrheiten, mit denen wir leben.
[Oliver Hassencamp]

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 11:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Also ich kann eure moderate Begeisterung über diese Richterin nicht so richtig teilen.
Sie hat zwar keinen Umgangsausschluss ausgesprochen aber sie scheint weder willens noch in der Lage, Probleme zu erkennen, richtig einzuordnen und zu lösen.

Dass sie sich dieses Problems nun, wieder mal, durch aussitzen entledigen will, spricht nicht für sie.
Und der Wille die Ordnungsmittel wieder auszusetzen auch nicht.

Und das hier

Hmmm... naja wir werden sehen was dann in dem neuen Beschluss stehen wird. Auf jeden Fall wird dieses Thema noch geklärt werden müssen.

klingt genauso bescheuert wie die Zypries, die nach ihrer Unterhaltsreform auch abwarten wollte, wie die Richter das interpretieren!
So als wenn die Richter ihr erst erklären müssten, was sie eigentlich gewollt hat.  :knockout:

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 12:08
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Die Therapie soll Frau Beiständin weiterführen. Ich gebe zu das ich nicht sehr begeistert davon bin weil Sie ja schon einen sehr fragwürdigen Bericht geschrieben hat. In dem man -theoretisch- schon absehen kann wohin dann auch eine Therapie hinführen wird.
Nur -zum Glück- weiß man ja aus Erfahrung schon das auch hier die KM dafür sorgen wird sich selbst abzuschiessen.  😉

Kurz zur Richterin:
Es ging in der Verhandlung -eigentlich- nur um die Entscheidung des GSR Antrages, und da hat sich die Richterin dagegen entschieden. In der Eröffnung der Anhörung war die Richterin schon etwas verwundert das Ich "NUR" den GSR-Antrag gestellt habe obwohl Sie doch bei der vorherigen Anhörung doch schon darauf hingewiesen hat das Herr Dibaa den SR Antrag stellen könnte. Hmmm....???
Also blieb der Richterin nur übrig dies GSR abzulehnen und einem -noch folgenden- SR Antrag abzuwarten. Und Sie hat KM sehr deutlich gemacht was passieren wird. Sie hat auch Fälle zitiert in denen das schon so geschehen ist.
Ich verstehe das jetzt so das KM auf einer Angelsehne (länge: halbes Jahr) wandert die -noch- von einer Therapie gehalten wird.

@Beppo: weißt ja im Grunde gebe ich Dir völlig Recht, bin ja auch der Meinung das alle viel zu Ängstlich an die Sache rangehen. Aber, Ordnungsmaßnahmen hin oder her, Umgang gibt es trotzdem keinen.

Zur Kur: Ist es nicht so das bei Privat Patienten so eine Kur erst einmal finanziell vorgestreckt werden muß??? Wenn ja, wie kann Sie sich das dann leisten???  Wenn Sie sogar einen Gerichtsvollzieher und Gefängnis in Kauf nimmt.

MfG Dibaa


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2011 12:52
(@Wolkenhimmel)

Zur Kur: Ist es nicht so das bei Privat Patienten so eine Kur erst einmal finanziell vorgestreckt werden muß??? Wenn ja, wie kann Sie sich das dann leisten???  Wenn Sie sogar einen Gerichtsvollzieher und Gefängnis in Kauf nimmt.

Nein, die Kur wird - genau wie Krankenhausaufenthalte - direkt abgerechnet. Nur "Zusatzkosten" müssen an den Träger gezahlt werden.
Was mich allerdings stutzig macht: Lt. meiner PKV gibt es das Konstrukt "Mutter-Kind-Kur" bei den PKVen nicht, weil entweder die Mutter oder das Kind kurbedürftig sind, nicht beide. Die Kosten für die "Begleitung" müsste sie dann selbst tragen.

Weisst Du zufällig bei welcher Kasse sie ist? Dann könntest Du bei denen mal ganz allgemein nachfragen?

LG WH


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 13:00
(@adelante)
Rege dabei Registriert

Hi Dibaa,

kann nicht glauben, dass es noch im Gerichtssaal wieder losging. Scheint wirklich so zu sein, wie Helmchen sagt: nach dem Termin ist vor dem Termin.

Nicht zu fassen.

Stell nächstes Mal den kompletten Antrag. Bin gespannt, ob die Kur eine Finte ist, naja und auf den Beschluss ebenso!

Liebe (kopfschüttelnde) Grüße erst einmal

Adelante


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 18:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dibaa,

Du solltest tatsächlich in Erfahrung bringen, ob es diese Kur überhaupt gibt. Beispielsweise Anfang/Mitte Juli während des angeblichen Kuraufenthaltes mal jemanden Deine Ex mit mit einer ihr nicht bekannten Nummer ("...oh, sorry, verwählt...") zuhause anrufen lassen. Das könnte beim nächsten Gerichtstermin ein nicht unwesentlicher Mosaikstein dafür sein, dass es gar nicht um den Willen von Sohnemann geht, sondern die Ex es ist, die mauert und sich ständig "Verhinderungsgründe" ausdenkt; notfalls eben auch eine Kur.

Und dann sollte natürlich auch wirklich das Ordnungsgeld greifen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 19:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Noch ein Wort hierzu.

Kurz zur Richterin:
Es ging in der Verhandlung -eigentlich- nur um die Entscheidung des GSR Antrages, und da hat sich die Richterin dagegen entschieden. In der Eröffnung der Anhörung war die Richterin schon etwas verwundert das Ich "NUR" den GSR-Antrag gestellt habe obwohl Sie doch bei der vorherigen Anhörung doch schon darauf hingewiesen hat das Herr Dibaa den SR Antrag stellen könnte. Hmmm....???
Also blieb der Richterin nur übrig dies GSR abzulehnen und einem -noch folgenden- SR Antrag abzuwarten. Und Sie hat KM sehr deutlich gemacht was passieren wird. Sie hat auch Fälle zitiert in denen das schon so geschehen ist.

Auch wenn allgemeingültige Ratschläge in Bezug auf SR-Anträge immer noch spökenkiekerei sind, scheint es wirklich ne gute Idee zu sein, GSR-Anträge mit ASR-Anträgen aufzupolstern.

In welcher Reihenfolge auch immer.
Auf jeden Fall verbaut man dem unwilligen Richter damit die Fluchttür in Richtung "Solange Streit es gibt, gibt es kein GSR".

Man hat damit, je nach Situation, immer die Möglichkeit zu sagen:
"Wenn sie mir kein GSR geben können, dann müssen sie mir wohl das ASR geben!"

Außerdem kann man damit Flexibilität und Kompromissbereitschaft zeigen.

"Wenn sie mir schon kein ASR geben wollen, so sollten sie mir zumindest das GSR geben, damit ich die (offensichtlich überforderte) Mutter besser unterstützen kann.

Man muss sich nur überlegen, ob man primär ASR und Ersatzweise GSR beantragt oder umgekehrt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 19:27
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Beppo

Die Idee ist gut und man hat tatsächlich die Kommunikation aussen vor.

Man muss sich nur überlegen, ob man primär ASR und Ersatzweise GSR beantragt oder umgekehrt.

Ich wäre dafür primär das ASR und ersatzweise das GSR zu beantragen, denn bekanntlich suchen Richter immer die goldene Mitte.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 19:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das würde ich nicht für grundsätzlich richtig halten.

Es kommt darauf an, was man denn tatsächlich anstrebt.
Wenn man es mit einer völlig durchgeknallten Ex zu tun hat, vor der man das Kind primär schützen will ist das sicher richtig.

Wenn man eigentlich nur das GSR will, weil man mit der, ansonsten akzeptablen Mutter auf Augenhöhe sein will oder einfach sein natürliches Recht wahrnehmen will, ist es anders rum sicher sinnvoller.

In jedem Fall muss man aber wohl sehr deutlich klar machen, was denn das Kind, die Mutter oder auch das Gericht für einen Vorteil von dem Antrag hat.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 19:48




(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich bin jetzt von völlig durchgeknallten Exen ausgegangen, wie in Dibaa's Fall.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 20:00
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

so! Laut der Frau Beiständin wird es sich wohl um eine Mutter/Kind Kur handeln. Sie hat aber versprochen sich darum zu kümmern um den genauen Zeitraum zu erfahren. Und das wird ganz sicher geprüft. Ich selbst werde auch noch einen Nachweis dafür verlangen, sonst stelle ich sofort den Antrag.

Problem ist ja auch, das ich ja im Grunde "Nie" das alleinige Sorgerecht haben wollte. Weil ich immer noch glaube das es für ein Kind wohl extrem Horror ist seine Mutter zu verlieren. Aber Aufgrund der KM bleibt mir ja nur der Schritt. Und das hat so ähnlich auch die Richterin in Worte gefasst, ich hoffe das steht dann auch so im Beschluss drin.

Mal ne ganz andere Theorie:

Ich überleg ja nun auch was es noch für andere Gründe geben könnte warum Junior nicht mehr möchte. (Mal abgesehen von KM einfluss) 
Was kann also beim letzten BU passiert sein das er so darauf reagiert???
Es war eine andere UB als sonst!!! Aufgrund der im Antrag der KM stehenden falschen Aussage das Dibaa ja eine Freundin hätte wird er vielleicht denken das diese Vertretung meine Freundin ist. Und Junior hat ja auch gegenüber der KM gesagt das ich eine Freundin habe.
Mal davon abgesehen ob es so ist oder nicht, aber wenn Junior vielleicht die Hoffnung hatte das Eltern sich wieder verstehen und dann kommt Dibaa da mit einer neuen an.... Hmmm...???

Möglich oder nicht???

Scheinbar ist es ja auch so das KM das auch glaubt, allerdings nur weil Junior das gesagt hat.

Wie gesagt, ist nur ein Gedanke! Ändert aber erst mal nichts an dem "Ist-Zustand"!

MfG Dibaa


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2011 20:47
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dibaa

Ganz ruhig.

Ich überleg ja nun auch was es noch für andere Gründe geben könnte warum Junior nicht mehr möchte. (Mal abgesehen von KM einfluss) 
Was kann also beim letzten BU passiert sein das er so darauf reagiert???
Es war eine andere UB als sonst!!! Aufgrund der im Antrag der KM stehenden falschen Aussage das Dibaa ja eine Freundin hätte wird er vielleicht denken das diese Vertretung meine Freundin ist. Und Junior hat ja auch gegenüber der KM gesagt das ich eine Freundin habe.

Wenn dieses Szenario zutrifft, gibt es nur eine Person, welche Junior dies eingebleut hat. Und die kennst Du bestens, also schweife nicht ab. Völlig egal, was Junior denkt. Die Vermittlung dieser Nachricht alleine ohne jeglichen sachlichen Hintergrund/Bezug/Relevanz in Bezug auf Junior alleine ist eine Denunziation. Bitte, bleib mit den Füssen auf der Erde und mache Dich nicht verrückt. Dafür gibt es nicht den geringsten Grund. So, wie ich Dich persönlich kenne, hätte selbst eine neue Beziehung weit hinter den Wünschen von Junior zurück zu stehen. Alles klar?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 23:22
(@Wolkenhimmel)

Und davon mal abgesehen kennt Junior Euch doch überhaupt nicht als Paar...  🙂

GLG WH


AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2011 00:25
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich würde auch sagen, mal langsam mit den jungen Pferden. Tapp jetzt nicht in die Schuldenfalle, äh, ich meine in die dibaa-ist-an-allem-schuld-Falle
😉
Zur Gerichtsverhandlung habe ich das leise gefühl (aber leider keine Erfahrung) dass die Richterin nur deshalb so schwammig entscheidet weil sie keine konsequenten Anträge von dir vorliegen hat, sie hat ja nicht die Pflicht von Amts wegen zu ermitteln, sondern kann nur darüber richten, was bei ihr beantragt wird. Aber wie gesagt, das ist nur so ein Gefühl, weil die Richterin so rumgeeiert hat. Für mich las es sich ein bißchen wie: ich würd ja gern, aber keiner hat es beantragt.
Kannst ja mal deinen Anwalt dazu befragen.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2011 00:50
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey, keine Angst, das war nur so ein Gedanke. Aber daran würde man ja auch merken wie sehr sich KM von Junior beeinflussen läßt. Was das Kind sagt muß stimmen. Und wenn halt Kind sagt Dibaa hat ne Freundin dann ist das auch so. Und KM verwendet das sofort in einem Antrag.  :rofl2: :rofl2: :rofl2:

@Ginnie: jupp genau so war es ja auch und Sie hat das nicht umsonst so betont das Sie ja nur über den GSR Antrag entscheiden kann und nicht über ein SR Antrag. Hätte bloß noch das " 😉 " gefehlt. 

@oldie: Die Aussage kam von Junior, zumindest hat KM das der  Beiständin so erzählt. 

Naja, es bleibt halt spannend. Bin mir bloß nicht sicher wie lange man das noch durchhält. Bräuchte auch mal ne Kur. Aber, und davon kann man ja ausgehen, das würde einem Nichtsorgeberechtigtem Elternteil sehr negativ ausgelegt werden, oder zumindest versucht.

MfG Dibaa


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2011 01:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

also,

erstens: Für einen 5jährigen ist eine Freundin ein Freund mit Brüsten und fehlendem dritten Bein und keine sexy Wuchtbrumme, mit der der Papa keuchend über die Laken turnt.

zweitens: Selbst wenn Papa eine hat, mit der er keuchend über die Laken turnt, ist das irgendwie **äh** der normale Lauf des Lebens.

Was soll KM da also verwenden??? Wen interessierts????

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2011 01:17
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dibaa,

Problem ist ja auch, das ich ja im Grunde "Nie" das alleinige Sorgerecht haben wollte. Weil ich immer noch glaube das es für ein Kind wohl extrem Horror ist seine Mutter zu verlieren.

Um das hier mal wieder gerade zu rücken: "Alleiniges Sorgerecht bei dir" ist ja nun keineswegs gleichbedeutend mit "Kind verliert seine Mutter". Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass ausgerechnet du das alleinige Sorgerecht in der Art missbrauchen würdest, wie es die KM seit ewig und drei Tagen dir gegenüber tut ...

Wenn also der Weg in Richtung GSR versperrt zu sein scheint, dann brauchst du m.E. keine falsche Scheu vor einem Antrag aufs ASR zu haben.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2011 01:25
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

@LBM: Meine damit, das darauf seitens der KM aufgebaut wird:

-der hat Dich nicht mehr lieb,
-der hat kein Interesse,
usw.

@Malachit:  Ist ja auch so, nur ich bekomm diesen Gedanken einfach nicht aus dem Schädel. Glaub ich bin so.  🙂

MfG Dibaa


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2011 01:42
(@bagger1975)

Hallo Dibaa,

ich lese sehr interessiert mit, schon seit längerem...

Warum kam zu diesem hier:

@Ginnie: jupp genau so war es ja auch und Sie hat das nicht umsonst so betont das Sie ja nur über den GSR Antrag entscheiden kann und nicht über ein SR Antrag. Hätte bloß noch das " 😉 " gefehlt. 

, kein(!) Antrag in der mündlichen Verhandlung, wenn die Richterin offenkundig schon um so eine Vorgabe bettelt? Es braucht m.E. dazu keinen "Wink", sondern ist ihr gegebenes Signal wohl mehr als deutlich, nur bei Euch offenkundig nicht so richtig angekommen...

Ich bin bei Dir definitiv nicht in allem drin, aber Du bist anwaltlich beraten, dann muss mann doch in der mündlichen Verhandlung/Anhörung eigtl. reagieren drauf, noch dazu in Deiner beschriebenen Situation...und es geht nicht darum dem Kind seine Mutter weg zu nehmen, sondern hier Nägel mit Köpfen zu machen...und für Dich und Dein Kind ein Ergebnis zu bekommen....

Bitte erläutere das einmal genauer... ich will nicht ungerecht oder unverschämt sein, aber warum wurde der Antrag nicht in der Anhörung (wo es drauf ankam) zumindest (um-)gestellt, sondern wird jetzt darüber lockerflockig sinniert?

Viele Grüsse


AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2011 01:51




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