Hallo Mathe,
Das ist ja schon mal nicht schlecht.
Jetzt bloß nicht nachlassen, und auf faule Kompromisse, wie begleiteten Umgang einlassen.
Diesen soll sie gefälligst detailiert begründen und wenn da auch nur der Hauch von Vorwürfen gegen dich raus schimmert sofort voll dagegen an gehen.
Jeglichen Vorwurf gegen dich soll sie substantiieren, oder zurück nehmen und wenn es keinen Vorwurf mehr gibt, gibt es auch keinen Anlass für BU.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Im Moment muss ich also weiter Geduld haben.
Hallo,
aber nein, im Gegenteil! Es gibt keinen Grund für BU. Dein Anwalt soll nun Druck machen, dass sofort regelmäßiger und unbegleiteter Umgang beginnt, um die von der KM zum Nachteil des Kindswohls betriebene Entfremdung nicht noch weiter zu festigen. Keine Kompromisse wie nicht über Nacht oder so!
/elwu
Mein Anwalt und auch der Gutachter hat mir geraten jetzt nicht sofort auf unbegleiteten Umgang zu pochen. Der Gutachter favorisiert eine "friedliche Lösung" und ist noch in Gesprächen mit der KM. Ich will seine Arbeit nicht behindern. Ihm geht es darum eine gewisse Einsicht und ein Umdenken in Ihr zu bewirken. Mit einem Gerichtsurteil, was zwar positiv für die Kinder und mir ist, was sie aber dann ständig boykottiert ist mir weniger geholfen. Wenn diese Gespräche scheitern, dann wird einen Gang hoch geschalten. Aber im Moment sage ich mir, ich habe so lange gewartet, da kommt es auf 2-3 Wochen nicht an.
Allerdings bin ich dann zu keinerlei Kompromissen mehr bereit. Alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag und wöchentlich einen Tag von 15:00 bis 18:00 Uhr. Noch 4-5 Monate warten mit Übernachtung ist nicht mehr drin. Die Bereitschaft hatte ich vor den Vorwürfen, welche auch aktenkundig ist.
Moin Matthe,
ganz ehrlich: Das ist Soziologengewäsch von der Sorte "gut, dass wir darüber gesprochen haben!" Etwa so, als würde man darüber debattieren, einem Bankräuber zur Schonung seiner Psyche das geklaute Geld nicht auf einmal wegnehmen, sondern nur jeden Tag ein paar Scheine, damit er es nicht so schwer hat.
Wer Missbrauchsvorwürfe (die ihm/ihr komischerweise erst zum Zeitpunkt der Trennung "aufgefallen" sein wollen) als Mittel zur Umgangsverhinderung einsetzt, ist kein Verhandlungspartner, sondern ein Gegner, dem man nicht die Gelegenheit geben sollte, mit seiner "Methode" Erfolg zu haben.
Ich an Deiner Stelle (ein reines Gewissen vorausgesetzt) hätte meinen Anwalt umgehend eine Strafanzeige bzw. deren Ankündigung für den Fall der Fortsetzung oder Wiederholung dieser erfundenen Vorwürfe formulieren lassen. Ich denke nicht, dass Du mit Deiner Wattebäuschchen-Methode Deine Ziele erreichen wirst; viel eher bleibt ein "der hat sich nicht gewehrt, also wird schon irgendwas drangewesen sein" hängen. Mal abgesehen davon, dass pädophile Aktivitäten jeder Art ein Offizialdelikt sind, um das sich bei ausreichendem Anfangsverdacht ein Staatsanwalt kümmern müsste.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
Ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher ob ich das richtig gemacht habe. Einfach nichts zu tun. Aber allzu oft wird man halt mit so einer Situation nicht konfrontiert. Wie gesagt dieser Vorwurf kam völlig überraschend zur ersten und letzten Gerichtsverhandlung am 20.02.2009. Die Richterin sprach von 2-3 Nächten drüber schlafen (so wörtlich) und hat nichts entschieden. Ich nahm an das so was haltoses nur abgewiesen werden könnte. Das es dann über 2 Monate dauerte bis sie sich doch für ein Gutachten entschied, ahnte ich nicht.
Wenn ich gewusst hätte das das so lange dauert wäre ich anders vorgegangen. Aber die Frage ist auch was würde eine Strafanzeige bringen? Der Mißbrauch mit dem Mißbrauch wird ja leider nicht strafrechtlich verfolgt. Obwohl es für mich eine (seelische) Körperverletzung darstellt, die irreberabel ist. So was kann sich auch auf das so gern benutzte Wort "Kindeswohl" negativ auswirken und einen dauerhaften Schaden verursachen.
Gruss Matthe
Wenn sogar die Betroffenen das nicht verfolgen und einschlafen lasen, passiert natürlich auch nichts.
Die Lehre, die deine Ex daraus zieht:
"Das klappt ja super! Das muss ich meinen Freundinnen erzählen und gleich nochmal machen."
Die Richter:
"Ach, der ist ja ganz kleinlaut! Der fühlt sich wohl ertappt oder hat was zu verbergen. Man hört ja soviel über gewalttätige Männer. Da scheint ja was dran zu sein. Da wollen wir erstmal ganz vorsichtig sein."
Der Rest deines Umfeldes wird sich irgendetwas ähnliches denken.
Tu was dagegen!
Spätestens jetzt!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Der Mißbrauch mit dem Mißbrauch wird ja leider nicht strafrechtlich verfolgt. Obwohl es für mich eine (seelische) Körperverletzung darstellt, die irreberabel ist. So was kann sich auch auf das so gern benutzte Wort "Kindeswohl" negativ auswirken und einen dauerhaften Schaden verursachen.
Na ja, es gibt auch noch § 164 StGB (Falsche Verdächtigung: http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html) und dieser dürfte hier sehr wohl greifen.
Die Kindesmutter hatte mich vor ca. 4 Wochen völlig überraschend angerufen. Sie wollte sich plötzlich außergerichtlich einigen. Sie stimmte auch völlig unerwartet einer Übernachtung meines Sohnes bei mir zu. Zu einer außergerichtlichen Umgangsvereinbarung kam es aber nicht, da sie unter keinen Umständen zulassen wollte, das dort mein Stiefsohn mit auftaucht. Weil ich nun "IHRE" Umgangsvereinbarung nicht unterschreibe darf mein leiblicher Sohn jetzt auch nicht mehr bei mir übernachten.
Interessant ist, das sie auf einmal auf keinerlei betreuten Umgang besteht. Sie hat mich sogar beauftragt die betreuten Umgänge mit der Verfahrenspflegerin abzusagen, was auch funktionierte. Dieses Verhalten beweist, das sie nie ernsthaft von tatsächlichen pädophilen Neigungen ausgegangen ist. Ganz offensichtlich ist Ihr auch nicht im Ansatz bewusst, was das Aufstellen solcher Vorwürfe bedeutete/bedeutet.
Aus diesem Grund geht jetzt die strafbewerte Unterlassungserklärung an die Gegenseite raus. Eine Strafanzeige gegen sie und Ihre Anwältin behalte ich mir noch vor. Meine Anwältin meint das so eine Anzeige zu 99 Prozent fallen gelassen wird, und die Gegenseite bestärken könnte. Ich möchte aber eine Beschwerde vor der Anwaltskammer einlegen. Da aus meiner Sicht die gegnerische Anwältin so einen Vorwurf hätte nicht mit tragen dürfen, da es keine Substanz (Indizien, Beweise...) gegeben hatte. Hat jemand Erfahrung mit so einer Beschwerde?
Das Gutachten ist leider immer noch nicht da. Die Richterin hat jetzt auch erst mal Urlaub :crash:
Hallo an alle!
@Mathe:
Ich habe eben erst Deine Geschichte gelesen und meine eigene Geschichte neu erlebt. Das Wesentliche ist hier schon gesagt worden, deshalb mal etwas grundsätzliches:
Obwohl mich dieser Typ von Anwalt der Mutter mit Recht nicht mochte, hat er mit den Mißbrauchsvorwürfen und Strafanzeigen wegen Mißbrauchs nichts zu tun. Das war selbst diesem Kerl zu heavy. Mama hat das immer selbst gemacht. Das Gericht hat das ohnehin nicht geglaubt 🙂 🙂
Ich habe regelmäßig diese Mama angezeigt, wegen falscher Verdächtigung, bzw. Verleumdung. Dazu brauchte ich keinen Anwalt, das hab ich selbst gemacht. Wenn im Ergebnis auch nicht viel bei rumgekomen ist, hat Mama, und auch dieser Anwalt bemerken müssen, daß ich mich wehren kann. Für meine damals sehr angeschlagene Seele war das auch wichtig, etwas selbst in die Hand genommen zu haben.
Diese Vorwürfe werden heute noch erhoben, vor einigen Wochen war ich bei einem Termin als Zeuge gegen die Mutter geladen. Hintergrund war die Bitte der Mutter an die hiesige Regionalzeitung über diese Mißbrauchsgeschichte zu berichten. Sie wurde nur freigesprochen, da sie bei der Zeitung meinen Namen nicht erwähnt hat. Mama und ihrem neunen Anwalt hat die Richterin sehr deutlich gemacht, wo es hingeht, wenn das nicht endlich mal aufhört. Die hiesige Zeitung hat über diesen Prozeß sehr fair berichtet und auch die Aussage der Richterin "Freispruch mit Beigeschmack"
als Headline des Berichtes übernommen. Anzeigeerstatter war die Staatsanwaltschaft, nicht ich!
Zur Zeit bin ich in die Fänge von XY UNGELÖST gekommen, Mama hat mich dort am 25.02.09als möglichen Täter einer ganz üblen Mißbrauchsgeschichte in Baden Würtenberg benannt. Wen es interessiert, auf YOUTUBE ist dieser Beitrag eingestellt. Eine Speichelprobe habe ich schon abgeben müssen, natürlich alles freiwillig :gunman:
Diesen Kram(erneute falsche Verdächtigung und Verleumdung!!!) habe ich nun meinem Anwalt zur Aufklärung übergeben, das wollte ich dann doch nicht alleine machen. Mit der Verdächtigung an sich, habe ich keine Probleme, ich bin inzwischen als Täter ausgeschlossen worden.
Ich hab Dir das deshalb etwas langatmig geschildert um Dir klar zu machen, wo es noch hingehen kann. Insoweit habe ich auch so meine Probleme mit dem Rat, Dir eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu holen. Wenn die Mutter nix hat, zahlt sie auch nix. Basta. Geht aber die StA gegen Dich vor, stellt später das Verfahren wegen Unschuld ein(§170.2 STPO) hast Du auch später was handfestes in der Hand. Einen Irrtum möchte ich auch mal korrigieren: Selbstverständlich muß jede StA solchen Anzeigen nachgehen. Ohne wenn und aber, alles andere wäre strafbare Strafvereitelung oder Rechtsbeugung. Richtig ist aber auch, daß solche Verdächtigungen heute zum Tagesgeschäft der Familiengerichte gehören, ergo auch die Staatsanwaltschaften die Gegenanzeigen der Väter im Übermaß haben. Da in aller Regel das öffentliche Interesse verneint wird, werden solche Verfahren auf den Privatklageweg verwiesen. Ist mir, bis auf den letzten Fall, auch so ergangen. Na und, dann schreibste halt diese Privatklage. Sollte die Mutter verurteilt werden, kostet Dich das noch nicht mal Geld.
Begleiteten Umgang, so unnötig Dir und dem Gutachter dieser auch erscheint, nimm es hin. Hab ich auch gemacht, konnte dadurch erst mal gut punkten. Das Gericht hatte dadurch auch eine völlig unparteiische Stellungnahme zusätzlich zur Entscheidungfindung an der Hand.
Und, wie immer von mir: [b]FINGER WEG VON UMGANGSVEREINBARUNGEN.. Die sind jederzeit ohne Fristen aufkündbar. Dann brauchst Du eh einen Gerichtsbeschluß zum Umgang.
Grüße
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hallo Thomas,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich denke schon das es auch für einen Anwalt in seinem Handeln Grenzen gibt. Gerade bei familienrechtlichen Angelegenheiten gibt es doch so was wie einen Verhaltenskotecks an die sich die Anwälte halten müssen, laut Anwaltskammer. Wenn ich gegen diese Anwältin nichts unternehme, bringt sie Ihre nächste Mandantin vielleicht erst auf den Gedanken.
Rechtsanwälte und Verhaltenskodex??? Vergiss das mal ganz schnell. An dieses Märchen habe ich bis 2004 auch geglaubt.
Später nennt sich das dann engagierte anwaltliche Vertretung. Spar Dir das mit der Anwaltskamer, Du brauchst Deine Kraft für wichtigere Dinge.
Grüße
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hallo Thomas,
ist der XY ungelöst Beitrag vom 24.06.?
In meinem Fall gibt es gegen mich noch keine Strafanzeige. Traue das der KM auch nicht zu. Sie verhält sich sehr gleichgültig was die Vorwürfe angeht. Genau deshalb will ich Ihr "die Schwere" dieser Vorwürfe klarmachen.
Also noch mal: der Vorwurf/die Sendung ist vom 25.Februar 2009. Tatorte- es gibt zwei- sind Heidenheim und Ulm.
Auf YOUTUBE habe ich mir den Beitrag eben noch anschauen können.
Jeder ist irgendwie für sein Schicksal mitverantwortlich. Mehr sage ich jetzt nicht.
Grüße
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hallo an Alle!
In meinem Fall hat sich bisschen was getan:
Seid ca. 1 Monat ist jetzt endlich das Gutachten da. Es ist ziemlich umfangreich und umfasst ca. 60 Seiten. Der gerichttliche Auftrag umfasste 3 Themenschwerpunkte, die der Gutachter beantworten sollte. Aus meiner Sicht ist es sehr gut, und geht auch teilweise über die eigentliche Aufgabenstellung hinaus. Ich versuche mal die Ergebnisse kurz zusammen zufassen:
1. pädohile Neigungen (in allen möglichen Formen) sind bei mir auszuschliessen.
2.Mein Sohn M zeigt eine starke Bindung zu mir. Mein Sohn M sucht den Vater als Bezugsperson, und orientiert sich stark an dessen Reaktionen. Er hat sogar geäussert bei mir und nicht mehr bei der Mama zu wohnen, obwohl er von Ihr ein eindeutiges negatives Feedback bekommen hat.
3.Auch für mein Stiefkind L stelle ich eine enge Bezugsperson dar, jedoch nicht so deutlich wie bei M. Der Grund hierfür ist jedoch darin zu sehen, das M. in seinem Kindeswillen weitesgehend unbeeinflusst bleibt, L. hingegen von der Mutter beeinflusst scheint. Das wird auch begründet durch mehrere eigene Beobachtungen des Gutachters.
Zu den vorgelegten Fotos schreibt der Gutachter folgendes: Er hat sich von der Kindesmutter alle Bilder (3000 Dateien)der letzten 2 Jahre auf DVD geben lassen und kommt zu dem Schluss , das solche Bilder (Kind in Badehose) alle Eltern von Ihren Kindern haben. Ausserdem sind die vorgelegten Bilder von beiden Eltern gemacht worden. Mit einem Grafikbearbeitungsprogramm kann man darüber hinaus prüfen, wann ein Foto erstellt wurde.So ist bspw. das der Akte beigelegte Foto vom 15.08. wenige Sekunden vor einem anderen Foto aufgenommen, auf dem der Kindesvater zu sehen ist. Es scheint unwahrscheinlich, das in so kurzer Zeit die Positionen der Personen getauscht wurden, und eine Übergabe der Kamera erfolgt ist. Somit stammt bespw. diese Aufnahme mit großer Sicherheit nicht vom Kindesvater. hieraus erschließt sich eher eine konfirmatorische Sichtweise der Kindesmutter, die darauf abziehlt genau solche Hinweise zu suchen, die den Verdacht einer Pädophilie nahelegen, wenn man nicht sogar von einer Motivation sprechen mag, diese Anschuldigungen zu untermauern.
Das Gutachten geht sogar so weit die Erziehungskompetenz der KM in Frage zu stellen. Ein kurzer Auszug: Die KM stellt Ihre Eigeninteressen über die der Kinder. Steht die Erziehungskompetenz in vielen anderen Feldern ausser Frage, stellen dieser Beleg und die verhinderung des Kontaktes des L. mit KV ein absolutes Defizit der KM im Umgang mit Ihren Kindern dar.
Für mich verwunderlich kamen absolut keine Einwände der Gegenseite zu diesem Gutachten. Da es von meiner Seite auch keine Einwände gab, wurde der Gutachter zum Verhandlungstermin am letzten Freitag auch nicht geladen. Dieser gerichtstermin war total entäuschend und kann einen ganz schön zornig machen. Es stellte sich sehr schnell heraus das die Richterin den Inhalt des Gutachtens gar nicht kennt. Es ist einfach unglaublich wer da Richter sein darf. Sie konnte sich nicht mal unsere Namen merken, und musste auch ständig Ihr Tonband zurück spulen, da Sie sich keine 2 Sätze merken konnte.
Streitpunkt ist jetzt mein Stiefkind. Es wird alles getan das er keine Gelegenheit hat mit mir kontakt zu haben.
Von den Vorwürfen spricht jetzt gar keiner mehr, obwohl dadurch auch viele Kosten (begleiteter Umgang) entstanden sind. Als versucht habe das Thema anzusprechen schaut die gegenseite nach unten, und die Richterin geht nicht daruf ein. Irgendwie werde ich den verdacht nicht los, das hier eine Art Verschwörung läuft. Die Richterin und die gegnerische Anwältin kennen sich sehr gut. Nur wie so was beweisen?
Am Freitag in einer Woche gibt es ein Urteil, mache mir da aber keine allzu großen Hoffnungen. Stelle mich daruf ein weiter zu kämpfen, dann auch gegen eine Amtsrichterin. Egal wie lange es dauert.
Versuche jetzt einen anderen Anwalt zu konsultieren, um eine Zweitmeinung zu haben. Mir geht es darum der Kindesmutter zu zeigen das Ihr Handeln Konsequensen hat und sie soll merken das ich mich wehre.
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung hat Sie natürlich nicht unterschrieben. Die Unterlassungsklage folgt jetzt. Nur passieren tut Ihr da absolut nichts.
