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Vorwurf pädophile Neigungen

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(@matthe)
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Hallo!

Ich möchte kurz meine Geschichte schildern. Die Kindesmutter und ich haben uns im Oktober 08 getrennt. Wir haben einen gemeinsamen Sohn M( 3 Jahre) zusammen. Sein älterer Bruder L ist jetzt 5 Jahre und nicht mein leiblicher Sohn. Aber für mich gehören beide Kinder zusammen, und ich habe mich immer bemüht beide gleich zu behandeln. Wir waren nicht verheiratet.
Nach der Trennung hatte ich für ca. 4 Wochen gar keinen Kontakt zu den Kindern. Die KM war nicht zu Gesprächen mit mir bereit, weder persönlich noch telefonisch. Über das Jugendamt wurde dann ein Mindestumgang mit meinen Sohn erreicht: Im wöchentlichen Wechsel einmal 3 und einmal 9 Stunden.
Da die KM nach wie vor den Umgang mit L. ohne Angabe von Gründen ausschloss und auch eine Übernachtung der Kinder in meiner Wohnung kategorisch ablehnte, sah ich mich gezwungen bei Gericht einen Antrag auf Umgangsregelung zu stellen.
Der Verhandlungstermin war ziemlich zeitnah (ca. 4 Wochen). Gleich zu Beginn kam aber der Hammer. Ihre Anwältin stellte den Antrag auf begleiteten Umgang und ein Gutachten zum Ausschluss pädophiler Neigungen über mich. Es wurden Bilder von meinem Kind vorgelegt, die Ihn in Badehose oder Slip zeigen. Die Bilder sind mit Ihrer Kamera gemacht worden und waren 6- 12 Monate alt. Die KM gab an ich hätte die Bilder in Ihrer Abwesenheit gemacht.
Die Richterin hat dem begleiteten Umgang daraufhin zugestimmt.- bis heute unverändert. Zum beantragten Gutachten wollte Sie so wörtlich 2-3 Nächte darüber schlafen. Das hat dann 2 Monate gedauert. Der Beweisbeschluß sieht nun doch ein Gutachten vor.

Wer hat ähnliche Erfahrungen mit solchen Vorwürfen gemacht? Für Euren Rat oder Erfahrungsaustausch wäre ich sehr dankbar.
MfG
Matthe


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2009 19:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Matthe,

warst Du selbst ebenfalls anwaltlich vertreten? Ein halbwegs pfiffiger Anwalt hätte diese Kiste noch im Gerichtssaal auseinandergenommen! Denn wenn Fotos von Kindern in Unter- oder Badehose (oder sogar splitterfasernackt) auch nur ein Indiz für sexuellen Missbrauch wären, sässen vermutlich die meisten Eltern im Knast. Allein deshalb gibt es weder etwas, über das ein Richter "ein paar Nächte schlafen" müsste noch was ein Gutachten rechtfertigt. Er wäre im Gegenteil verpflichtet, eine solche harsche Anschuldigung sofort genauestens zu prüfen und denjenigen, der sie erhebt, auf die möglichen strafrechtlichen Folgen hinzuweisen.

Google mal nach "Missbrauch mit dem Missbrauch"; Du wirst dort Seiten wie >>>DIESE<<< finden.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2009 19:50
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

sei tapfer und zieh das durch.

Ist nur die Möglichkeit / das Risiko des Missbrauchs benannt worden oder wurde dir dieses aktiv vorgeworfen?

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2009 22:57
(@matthe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten.
Ja, ich bin auch anwaltlich vertreten. Denke auch das Sie ziemlich gut ist. Allerdings hat sie in solchen Fällen auch sehr wenig Erfahrung. Und ich hatte den Eindruck das sie in der Verhandlung tatsächlich nicht viel machen konnte. Mein Eindruck war das es für alle Beteiligten (Verfahrenspfleger, Jugendamt, Richter) ein ziemlicher Schock war. Waren übrigens auch alles Frauen. Meine Anwältin und ich haben zum Vorwurf eine schriftliche Stellungnahme nachgereicht, welche auch ziemlich gut war.
Aktiv wurde mir nichts vorgeworfen. Eigentlich rein aus dem Verdacht heraus, sollen eben diese Neigungen ausgeschlossen werden. Meiner Meinung nach hätte die Richterin schon in der Verhandlung die Sache zumindest hinterfragen müssen. Aber allein der Verdacht ohne Indizien geschweige denn Beweise reicht schon aus um gehörig Eindruck zu machen.
Die eigentlichen Probleme liegen bei der Kindesmutter. Sie sieht die Kinder als Ihr Eigentum und "klammert" sich an ihnen, auch um wahrscheinlich von eigenen Problemen abgelenkt zu werden. Vorm Jugendamt und auch bei Eingaben vor Gericht hat sie es mit anderen Vorwürfen versucht: Dreckwohnung, nie in einer Beziehung gelebt bis hin zu pornosüchtig... Das hätte Ihr aber alles nichts gebracht.
Um es auf den Punkt zu bringen: Ich bin Pädophil, weil Sie es nicht ertragen könnte, das Beide Kinder bei mir wären, und das auch noch über Nacht. Als wir noch zusammen waren, hatte sie aber komischerweise immer vollsten Vertrauen zu mir wenn ich mit den Kindern allein war, auch über Nacht, wenn sie mal arbeiten musste. Aber da war ich ja auch noch DER BESTE PAPA DER WELT.  🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2009 13:02
 elwu
(@elwu)

Gleich zu Beginn kam aber der Hammer. Ihre Anwältin stellte den Antrag auf begleiteten Umgang und ein Gutachten zum Ausschluss pädophiler Neigungen über mich. Es wurden Bilder von meinem Kind vorgelegt, die Ihn in Badehose oder Slip zeigen. Die Bilder sind mit Ihrer Kamera gemacht worden und waren 6- 12 Monate alt. Die KM gab an ich hätte die Bilder in Ihrer Abwesenheit gemacht.

Hallo,

sellten so einen Unsinn gehört, die Richterin hat offenbar nicht alle am Rad. Machen kannst du gegen dieses ganz eindeutig genderfaschistoide Richterrecht nichts, der richterlichen Allmacht sei Dank. Nur das Gutachten gut durchstehen. Wie ist denn der Gutachtenauftrag der Richterin im Wortlaut?

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2009 13:45
(@matthe)
Schon was gesagt Registriert

Ich halte nicht viel von der Richterin, aber die Beweisanordnung (Gutachten) hat sie durchaus taktisch klug veranlasst.(hatte sich auch über 2 Monate Zeit gelassen) 😉 Sie möchte zunächst die Fragen, inwieweit Umgang meinerseits mit BEIDEN Kindern dem Kindeswohl entspricht, beantwortet haben, und geht dann erst auf die Vorwürfe ein. Unter Berücksichtigung dessen, und um nicht noch mehr Zeitverzögerung zu riskieren, riet mir meine Anwältin nicht gegen den Beschluss vorzugehen. Allerdings muss ich das gesamte Gutachten bezahlen. Ein Vorschuss von 500 Euro bin ich schon los.

Hier der genaue Wortlaut:

1. Mit dem Gutachten soll die Frage beantwortet werden, in welchem Umfang eine Umgangsregelung zwischen dem Leiblichen Sohn des Antragstellers M. dem Kindeswohl dient.

2. Es soll die Frage beantwortet werden, ob auch eine Umgangsregelung mit dem nichtleiblichen Sohn des Antragstellers L. dem Kindeswohl von L. und den Geschwistern L. und M. dient. Hier ist insbesondere herauszuarbeiten, ob der Antragsteller für das Kind L. eine enge Bezugsperson ist oder aber ob der Antragsteller für L. keine enge Bezugsperson darstellt.

3. Aufgrund der Befürchtung und des Vorwurfs der Kindesmutter, daß beim Kindesvater pädophile Neigungen bestehen könnten, hat der Sachverständige im Interesse des Wohles der beiden Kinder, insbesonder auch um eine Gefährdung der Kinder auszuschließen, die Frage zu beantworten, ob derartige Neigungen beim Kindesvater bestehen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2009 15:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

1. Mit dem Gutachten soll die Frage beantwortet werden, in welchem Umfang eine Umgangsregelung zwischen dem Leiblichen Sohn des Antragstellers M. dem Kindeswohl dient.

Diese Fragestellung ist gar nicht zulässig, da Umgang zwischen Vater und Kind dem Kindeswohl nicht dienen muss, sondern diesem nur nicht entgegen stehen darf!
Umgang ist ein Grundrecht, dass nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf.

Darauf sollte dein Anwalt die Richterin mal im passenden Moment aufmerksam machen.

Ggf. kann man diesen Punkt auch zum Anlass einer Berufung machen.
Ich würde mich damit auch gegen die Kostenübernahme wehren.

Ich denke, du solltest in diesem Fall gleich mit dickem Kaliber zurückschießen und jegliche Verdächtigung scharf zurückweisen.
Sollte dir ein strafbares Verhalten vorgeworfen werden, so muss dir dieses bewiesen werden. Und zwar nicht auf deine Kosten.
Sollte es jedoch nur um diffuse Ängste der Mutter zurückgeführt werden, so begründet dieses keine Umgangsverweigerung.
Ich glaube, dazu hat das BVerfG mal was gesagt.
Umgang mit deinem Stiefkind muss allerdings, soweit ich weiß, dem Kindeswohl dienlich sein.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2009 15:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Punkt 3 ist nicht zulässig. Es wird eine Risikoabschätzung bei bisher unbescholtenem Leben und unsubstantiiertem Vorwurf gefordert. Danach müssten alle Eltern (ja, auch die Mütter!) sich dieser Frage stellen.

Allerdings ist Punkt 3 am Schnellsten abzuhandeln.

Wenn das GA auf dem Tisch liegt und Punkt 3 ganz klar verneint wird, würde ich deiner Ex eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ins Haus jagen und, sofern sie nicht unterschreibt, Unterlassungsklage einreichen. Nur so zeigst du, zu welchen Späßen du bereit bist und zu welchen nicht.

DeepThought


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Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2009 15:57
(@matthe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

im Punkt 1fragt die Richterin nach dem UMFANG des Umganges. Denke das eine Wort ist entscheident. Meine Vorstellungen sind: alle 14 Tage das ganze Wochenende. Und JEDE Woche einen Nachmittag. Denke das ist das Mindeste.

Hallo DeepThought,

danke für den Tipp was Punkt 3 angeht. Das werde ich so machen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2009 10:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin, also ich interpretiere das auf den Umfang des Kindeswohls und nicht auf den Umfang des Umgangs. Schließlich hängen deine angeblichen pädophilen Neigungen ja nicht davon ab, ob die sie auch noch Mittwochs siehst.

Kann mich aber auch irren, ich war schließlich nicht dabei.

Dennoch solltest du solche Dinge natürlich immer so auslegen, wie es deinen Interessen am besten dient und bei einer Anfechtung des Ganzen ist meine Interpretation nützlicher.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2009 10:15




(@matthe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

ja das ist richtig. Man kann die Aussage verschieden interpretieren. Wenn ich das Ganze doch anfechten muss, werde ich Deine Interpretation benutzen. Danke!
Im Moment kann ich erst mal nur abwarten. Das "Nichts Tun" ist das Schlimmste.
Der Gutachter rief mich vor ein paar Tagen an und teilte mir durch die Blume mit, das er das medizinische Gutachten von mir nicht für nötig hält. Er will die Richterin anrufen und einen Termin mit der Kindesmutter vereinbaren. Das klingt ja schon mal nicht schlecht, aber ich möchte das der Vorwurf 100 prozentig vom Tisch ist, wenn nötig doch mit Gutachten. Wenn ich Ihn richtig verstanden habe will er bewirken, das die KM Ihren Vorwurf zurücknimmt. Das kann ich mir schwer vorstellen. Sie ist sehr stolz und würde dabei zumindest ein stückweit Ihr Gesicht verlieren. Es müsste ein klares zeichen von Ihr kommen. Das könnte zum Beispiel eine Entschuldigung von Ihr (nicht nur unter 4 Augen) beginnen.

Gruss
Matthe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2009 10:36
 elwu
(@elwu)

Es müsste ein klares zeichen von Ihr kommen. Das könnte zum Beispiel eine Entschuldigung von Ihr (nicht nur unter 4 Augen) beginnen.

Hallo,

das Leben ist kein Wunschkonzert. Wenn die KM den Vorwurf ausdrücklich nicht mehr aufrecht erhält, muss auch dir das genügen. Jetzt warte mal ab, was der Gutachter zu Punkt 3 macht, bisher klingt es ja wirklich nicht schlecht.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2009 11:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Unterstellung von Gewalt oder dem Verdacht auf Pädophilie wird sehr gerne missbräuchlich betrieben und sogar offen empfohlen. Es funktioniert ja auch so gut und wird danach gerne als Kavaliersdelikt unter den Tisch gekehrt. Das hat den Vorteil, dass ja immer was hängenbleibt und der Verdacht nie ganz ausgeräumt wird.

Gerade deswegen sollte man sich nicht darauf einlassen, dass es einfach so zurückgenommen wird, sondern eine Unterlassungsklage eingereicht werden.
Da muss man voll gegenhalten.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2009 11:07
 Cor
(@cor)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo

Es funktioniert ja auch so gut und wird danach gerne als Kavaliersdelikt unter den Tisch gekehrt. Das hat den Vorteil, dass ja immer was hängenbleibt und der Verdacht nie ganz ausgeräumt wird.

Gerade deswegen sollte man sich nicht darauf einlassen, dass es einfach so zurückgenommen wird, sondern eine Unterlassungsklage eingereicht werden.
Da muss man voll gegenhalten.

"Nur" Unterlassungsklage bedeutet doch, dass sich die KM dazu einfach nicht mehr äußern darf, oder?
Wird die KM/die falsch aussagende Person überhaupt gar nicht zur Verantwortung gezogen?
Das ist ja kein einfacher Vorwurf ála "der KV kommt immer zweieinhalb Minuten zu früh" sondern eine ernste Angelegenheit mit möglicherweise extrem weitreichenden Konsequenzen.

Würde so eine Falschaussage stärker geahndet werden (hohe Geldstrafe, was auch immer), dann würden eventuell einige davon abgeschreckt werden.

@Matthe: sorry, wenn ich deinen Thread für meine Fragen benutzt habe.
So etwas will einfach nicht in meinen Kopf rein.

Viele Grüße,
Cor


AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2009 11:20
(@matthe)
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Hallo Cor,

leider ist es in Deutschland so das der Missbrauch mit dem Missbrauch nicht strafrechtlich verfolgt wird. Ich empfinde es als massive wahrscheinlich nie ganz heilbare Seelische Körperverletzung.
Eine Unterlassungserklärung bzw. eine Unterlassungsklage ist da schon angebracht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2009 11:30
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

und ob so eine Klage Sinn macht (wenn die Fakten dafür gegeben sind). Meine Ex ist damit herrlich auf die Nase gefallen und hat eine Strafbewehrte Unterlassungserklärung.  :ausgezeichnet:

Bei Zuwiederhandlung drohen bis zu 250.000 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 6 Monate Zwangshaft (das ist das Höchstmaß dass vorsorglich Festgelegt wird). Das Strafmaß wird natürlich nicht so hoch ausfallen.

Aber meine Ex hält diesbezüglich seitdem den Mund. Sie weiss, was ihr blüht, wenn sie wieder Lügen erzählt...  :genau:

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2009 15:22
(@matthe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Agent,

sind für Dich Kosten entstanden bei dieser Unterlassungsklage? Wie lange dauert so was?

Vielen Dank
Matthe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2009 15:36
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

bei mir hat es ca. 3/4 Jahr gedauert, weil 2 mal der Gerichtstermin verschoben wurde. Meine Kosten hat der Rechtsschutz bezahlt, ihre PKH.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2009 15:46
(@stillstanding)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Matthe, hi @all.

Ich bin neu hier und hab mich noch nicht mal vorgestellt, aber bei diesem Thread musste ich mich einfach einklinken.

Ich bin durch die gleiche Hölle gegangen, meine genaue Geschichte schreibe ich in einem eigenen Thread.
Ich habe es seit einem halben Jahr überstanden, DU schaffst das auch.

Ich möchte Dir nur ans Herz legen, eben nicht das Gutachten abzuwarten, bis dahin solltest Du auf jeden Fall beim Jugendamt vorsprechen, und darauf bestehen, Dein Kind zu sehen. Darauf habt ihr beide das Recht.

Das Jugendamt wird dann einen betreuten Umgang, meist beim Amt direkt in einem Spielzimmer o.ä. anordnen, dadie KM nichts entgegenzusetzen.
Das setzt ein deutliches Signal an die offiziellen Stellen, wie sehr Du die Nähe zu deinem Kind behalten willst.
Ausserdem kann der JA-Mitarbeiter sich ein Bild von eurer Beziehung machen.

Beim GA wird, so war es zumindest bei mir, jeder Beteiligte befragt, auch die Mutter, dann wird ganz schnell herauskommen, wo der Hase langläuft.

Bei mir hat es von der ersten Konfrontation mit den Vorwürfen bis zum ersten Besuchswochenende 1 Jahr gedauert.

Sieh Du nur zu, dass Du den Kopf oben behälst.

P.S.: wenn die Vorwürfe erst vom Tisch sind, warum soll man eine Unterlassungsklage einreichen, wäre es dann nicht pure Verleumdung/Rufmord ?

Liebe Grüsse
StillStanding


AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2009 20:01
(@matthe)
Schon was gesagt Registriert

Also es gibt Neuigkeiten in meinem Fall. Der Gutachter hat einen Sachstandsbericht bei Gericht eingereicht. In seinem Bericht schliesst er derartige Vorwürfe gegen mich ausdrücklich aus. Eine weitere Prüfung erscheint Ihm aufgrund unbegründeter Verdachtsmomente, ethisch moralisch wie auch ökonomischen Aspekten nicht angezeigt.
Aufgrund dieser Erkentnis des Gutachters hat die Kindesmutter die Vorwürfe zurückgezogen. Aber scheinbar nur halbherzig, da sie immer noch auf begleiteten Umgang besteht.
Im Moment muss ich also weiter Geduld haben.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2009 12:06




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