Vorstellung, ich br...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Vorstellung, ich brauche Hilfe

Seite 2 / 2
 
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tom,

kann doch nicht sein das ich jetzt "Federn lasse" und in 8 Jahren oder so läßt sie mich ausbluten. Ich will nochmal von vorn anfangen, aber das geht nur über Unterhaltsverzicht. Der Notar / RA sagte das geht.

Du solltest die zweite Hälfte des Wortes "Familienrecht" inhaltlich nicht überbewerten - dieses Monstrum ist eine Keule, mit der man einen Ex-Partner auch noch Jahre nach der Trennung erschlagen kann. Deshalb glaube mir: Es kann durchaus sein, dass Du jetzt Federn lässt und irgendwann ein zweites Mal zahlst. Du hast Jahre Deines Lebens in ein Haus investiert, von dem Dir jetzt bei der Trennung nicht einmal eine Türklinke gehört. andere stehen an diesem Punkt zumindest als Miteigentümer im Grundbuch. Hat Dir irgendjemand einen Ersatz für Deine jahrelangen Investitionen in den alten Bauernhof angeboten? Falls nein: Reicht Dir das nicht an schlechter Erfahrung?

Prinzipiell funktioniert das mit dem Unterhaltsverzicht durchaus (habe ich auch gemacht). Aber es ist eben eine Momentaufnahme, die den Stand von heute beleuchtet. Was die Zukunft bringt, weiss niemand. Und wenn irgendwer in fünf Jahren auf die Idee kommt, den guten Tom zu ärgern, gibt es auch vor dem Hintergrund eines solchen Notarvertrages Mittel und Wege, ihn ordentlich auszunehmen.

Eine Übertragung der Hütte auf Deine Demnächst-Ex ist keine Garantie für das Gegenteil - aber sie hat damit zumindest einen Vermögenswert, den sie erst einmal versilbern müsste, bevor sie sich wieder auf Dein Portemonnaie legen kann. Zudem sorgst Du damit auch für Deine Tochter vor, denn die rutscht damit in der Erbfolge um einiges nach vorn (Anekdote: da ist übrigens der Anwalt meiner Ex in einem 8-Augen-Gespräch mal richtig sauer auf seine eigene Mandantin geworden, als sie dieses und jenes und nochmal was haben wollte: Er sagte ihr "Gute Frau, man kann es auch übertreiben - irgendwann landet das alles doch so oder so bei Euren gemeinsamen Kindern").

Also: Scheidungsfolgenvereinbarung ja - aber nur vor dem Hintergrund, dass Deine Ex nicht plötzlich mittellos werden kann.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2007 13:35
(@tom3103)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Gemeinde,

ich war jetzt nochmal bei meinem Anwalt, der sagt, falls meine EX nach einigen Jahren Unterhalt will, muß Sie erst mal nachweisen wo das Haus geblieben ist.
Einfach Ihren Eltern überschreiben und sagen ich bin Mittellos geht wohl nicht.
Desweiteren soll ich mir keine Sorgen machen, da heute jede Frau arbeiten kann/muß, Sie müsste schon eine schwere Behinderung bekommen, um dann sowas zu fordern. Was nutzen mir 30 oder 40.000€ Zugewinn ,wenn ich dann ein Leben lang zahlen muß- die holt Sie sich dann wieder, weil sie ja dann nicht auf Unterhalt verzichtet.
Ich finde es am wichtigsten das Sie die Verbindlichkeiten übernimmt ( das wollen wir Freitag bei der Bank regeln, da kann ich ja nochmal nachfassen ) , ich ein gutes Umgangsrecht bekomme, und mich dann in RUHE lässt.
Komisch, wenn wir jetzt zusammen reden ist es im Moment einfach, ich habe Ihr zu verstehengegeben das ich für unseren Zwerg alles machen würde.
Das weiß Sie sowieso, aber manchmal denke ich es ist noch nicht zu spät für Kompromisse. Komische Gedanken oder????
Kennt einer das ?

Gruß
Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2007 15:25
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo tom3103,

ich kann Dir nur raten, Dich hier bei vatersein.de gaaaaaaaanz lange und intensiv mit den rehctlichen (Un-)Möglichkeiten und den Erfahrungen der anderen Foris zu beschäftigen!!!

...  Anwalt, der sagt, falls meine EX ...Unterhalt will, ... soll ich mir keine Sorgen machen, da heute jede Frau arbeiten kann/muß, Sie müsste schon eine schwere Behinderung bekommen, um dann sowas zu fordern. Was nutzen mir 30 oder 40.000€ Zugewinn ,wenn ich dann ein Leben lang zahlen muß- die holt Sie sich dann wieder, weil sie ja dann nicht auf Unterhalt verzichtet.

Da sehe ich den ersten Widerspruch: Dein Anwalt meint, sie könne jederzeit arbeiten und sich selbst unterhalten; Du müßtest keine EU zahlen. ABER: sie wird nicht auf den Unterhalt verzichten, sie holt ihn sich wieder ....

Und dann noch

Ich finde es am wichtigsten das Sie die Verbindlichkeiten übernimmt ( das wollen wir Freitag bei der Bank regeln, da kann ich ja nochmal nachfassen ) , ich ein gutes Umgangsrecht bekomme, und mich dann in RUHE lässt.

Wie soll die Bank DICH aus den Krediten entlassen, wenn Deine Ex lediglich 400 Euro verdient? Welche Sicherheiten werden denn gestellt, so daß die Bank auf Dich als Sicherheit verzichten kann?

Außerdem koppelst Du Unterhalt und Verzicht auf Zugewinn an das Umgangsrecht! Du machst Dich ja schon von vorn herein erpressbar und "erkaufst" Dir ein Recht, das mit Geld NICHTS zu tun hat: Den Kontakt zu Deiner Tochter!

Bitte!!!! Lies hier bei vatersein.de ausführlich!!!! Du scheinst mir auf einem sehr falschen Weg zu sein; Dir vieles schön zu denken und im übrigen zu hoffen ...

Laß Dir Zeit mit solchen Zusagen; hole Dir VORHER und damit RECHTZEITG FACHKUNDIGEN und UMFASSENDEN Rat!

LG und alles Gute!

Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 15:57
 AJA
(@aja)
Registriert

Hallo tom,

irgendwie verstehe ich da etwas nicht.

Meine Maus bei mir, das wär Klasse, aber was mache ich mit Ihr morgens um5:30 Uhr wenn  ich zur Arbeit fahre, was von 13:00 bis 15:00 weil ich dann erst nach Hause komme.

Ich denke:

2 Familien haben mir zugesagt, das ich S* zu Ihnen bringen kann ( S* geht mit deren Kinder in den Kindergartenund ab September in die Schule) ab 15:00 Uhr bin ich wieder da.

Und, um mich mal RomyH anzuschließen:

Im Haus kann ich nichtbleiben, da ich es als Unterhaltspflichtiger Vater nicht halten kann

Das wärst du ja nicht, wenn dein Kind bei dir bleibt, im Gegenteil, die Mutter wäre zahlungspflichtig. Und was die Vereinbarung des EU betrifft, das finde ich ja schon sehr dreist. Du sollst jetzt schon für 30 Monate unterschreiben, wenn sie morgen mit ihrem Neuen zusammen zieht? Willst du ihn auch noch ernähren?

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 18:58
(@tom3103)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Püppi,

im dem Vertrag steht das die Schuldverbindlichkeiten auf die Erwerberin übergeht, alle Verpflichtungen (ruhende und öffentliche)gehen allein auf die Erwerberin über. Der Veräußerer ist freizustellen.
Ich denke das ist ok, mein Anwalt meint das auh, der muß es wissen.

Gruß Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2007 10:23
(@tom3103)
Schon was gesagt Registriert

Hallo AJA,

ich als Mann habe "schlechte Karten", in der Regel bleibt das Kind bei der Mutter, ich habe eine Chance von 10%, dann ist es doch besser, wenn ich meine Maus oft sehen darf ( Di+Do nachmittag und alle 2 WE ), nach einem Jahr kann man es nochmal überdenken. Ich hoffe das die Bindung zu meiner Tochter so fest bleibt und die KM überfordert ist, selbst wenn Oma und Opa jetzt immer einspringen- aber die werden älter !
Sollen sie mal holen-bringen- und Termine wahrnehmen, mal sehen wie lange das "schön" ist. Meine Maus kann sich ja jetzt schon durchsetzen und ich hoffe das bleibt so.

Gruß Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2007 10:30
(@tom3103)
Schon was gesagt Registriert

Hallo AJA,

kein Richter wird mit mir über die Brücke gehen mir das Bleiberecht zusprechen, da die Mutter ja offiziell nur einem 400€ Job nachgeht. Meine Maus war immer "geparkt" bis ich Zeit / Feierabend hatte.
2 verschidene Anwälte räumten mir 10-15 % ein. Da möchte ich lieber auf einen Streit verzichten- meine Maus wird der Verlierer sein-, das will ich vermeiden.
Auch wenn ich finanziell erpressbar werde- meine Maus kann ltd Absprache immer zu mit kommen.

Gruß
Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2007 12:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tom,

Auch wenn ich finanziell erpressbar werde- meine Maus kann ltd Absprache immer zu mit kommen.

Es wird keine Erpressungen brauchen, um eine solche Absprache eigenmächtig zu ändern. Wenn es nicht mehr in die Lebens- und/oder Familienplanung Deiner Ex passt, wird sie eine solche Absprache einfach einseitig canceln - und Du wirst nichts dagegen tun können. Die Behauptung "Das Kind will nicht zum Vater" ist ein Standardspruch, dem Du dann nichts entgegenzusetzen haben wirst. Auch ein deutsches Familiengericht wird wenig tun, um Dir und Deiner Tocher zu Eurem "Recht" zu verhelfen. Zumal es für eine Betreuungsmutter 1.001 Möglichkeiten gibt, dem Kind zu suggerieren, was es "wollen soll".

Du bist sehr offensichtlich dabei, gerade Dein ganzes Leben zu verkaufen. Ein schlechter Deal.

Nachdenkliche Grüsse
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2007 12:50
 AJA
(@aja)
Registriert

*grummel*

Nun sagt doch mal, ihr Fachleute, abgesehen von euren eigenen Geschichten: Es es angesichts dessen, wie die Betreuung bisher gelaufen ist, tatsächlich SO aussichtslos für Tom? Ich meine, ob das Kind jetzt bei Großeltern oder bei einer Tagesmutter geparkt wird, ist doch wohl egal. Und zählt denn tatsächlich nur, was auf dem Papier steht (400 €) und keiner macht sich die Mühe, mal nach den tatsächlichen Arbeitszeiten zu fragen?

Gruß AJA

P.S. @tom, nimm dir mal zu Herzen, was brille schrieb und lies mal all die anderen Geschichten mit der "Überschrift" Umgangsboykott. Noch will die KM etwas von dir, hast du unterschrieben, hat sie was sie will und wird sich möglicherweise nicht mehr daran "erinnern", was Bestandteil der Vereinbarung war. Das Kind wird älter, seine Termine häufen sich, pass lieber auf  :exclam:
Achso - was Glauben und Vertrauen angeht: es ist manchmal unvorstellbar, welche Wandlungen (meist) Frauen nach einer Trennung durch machen. Erlebe ich in meinem engsten Bekanntenkreis. Diese Frau würde ich nicht wieder erkennen, sie lässt tatsächlich nichts aus. Kinder im engsten Sinn sind nicht betroffen, die sind schon längst erwachsen und haben eine eigene Familie. Trotzdem setzt sie selbst die derart unter Druck, dass sie bald nicht mehr mit ihr sprechen wollen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2007 15:59
Seite 2 / 2