Vater werden ist ni...
 
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Vater werden ist nicht schwer. Vater bleiben dagegen sehr.

 
(@timber)
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Hallo liebe Vs-Mitglieder und Leser

Seit längerem lese ich hier im Forum mit und habe auch ein- zweimal was geschrieben. Meine behördliche Geschichte habe ich schon in einem anderen Thread geschrieben http://www.vatersein.de/Forum-topic-11302-start-243.html . Was zwischen der KM und mir gelaufen ist würde Seiten füllen, ist auch nicht relevant für das Wohl eines Kindes. Obwohl einiges moralisch sehr fraglich ist.  Da anscheinend grosses Interesse an Erfahrungen mit "was tun bei Kleinstkindern" besteht und PhoeniX mich gebeten hat ein eigenen Topic aufzumachen, habe ich mich entschlossen diesen Thread zu öffnen.
Da ich wenig Erfahrung mit Internet und Foren habe bitte ich schon mal im voraus um Entschuldigung für meine Fehler. Aber mit ein wenig Hilfe von euch kann es nicht so Schlimm werden.

@Beppo
Inkompetent war vielleicht der falsche Ausdruck. Sagen wir mal so, ich gebe ungerne Ratschläge , wenn ich nicht die Personen kenne. Ich hatte Glück, den weder JA,KSB,KJPD oder Gericht waren weder für noch gegen mich, sondern auf das Wohl des Kindes bedacht. Das kann anderswo ganz anders sein und dann kann ein gut gemeinter Rat nach hinten losgehen. Das muß jeder selber abwägen, aber es gibt Punkte die sollte man beherzigen und dazu gehören auch die acht die ich bei ZLgeschrieben hatte (es gibt noch mehr). Vielleicht sollte man mal einen Leitfaden ausarbeiten.

@PhoeniX
Stehe jetzt voll zur Verfügung bei Fragen, und für Anregungen bin ich immer zuhaben.
Das gilt natürlich auch für andere Leser. Ich gebe gerne weiter wie es bei mir gelaufen ist und wo ich Fehler gemacht habe.

MfG
Timber


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2008 15:01
(@PhoeniX)

Moin
Wat is den hier los. Ich lese jetzt auch schon fast ein Jahr hier im Forum mit, aber sowas habe ich bis jetzt noch nicht erlebt. Streiten nützt keinem was.
Ich halte mich eigentlich nicht für kompetent genug um jemanden Ratschläge zugeben, aber da anscheinend Fälle mit Kleinkindern selten sind möchte ich jetzt mal erzählen wie es bei mir abgelaufen ist.
Mein Sohn war 10 Monate alt als die Mutter mir gekündigt hat (nicht verheiratet, kein GSR). Da einiges voraus gegangen war hatte ich ihr klar gesagt das ich das JA einschalte sollten wir uns übers Wochenende nicht einig werden. Sie hat sich nicht gemeldet, also Montags zum JA. Die hat sofort einen Brief geschrieben zwecks Gesprächstermin, den die Mutter der KM mitnehmen konnte da sie zwei Stunden später da war.
Die Vermittlungsgespräche sind gescheitert (bei einem Gespräch hat die KM sogar ihren Vater mitgeschleppt, und behauptet das er zu ihrem Schutz da wäre, weil sie Angst vor mir hätte)  :gunman: und die JAma hat mir geraten sofort zu Klagen. Das hat zwei Wochen gedauert. Ihr Vorschlag zum Umgang war, viele kurze Besuche.
Nach drei Monaten Gerichtstermin. Ein Vergleich (erster Fehler von mir): ein Tag in der Woche Abends für 2,5 Std bei der KM aber der KV kann den Umgang frei gestalten (also auch rausgehen), im wechsel dazu Sonntags den ganzen Tag bei mir ohne KM (KM bringt den Jungen) + Ersatztermine bei krankheit. Und nach drei Monaten wieder zum Gericht um zusehen wie es gelaufen ist, mit evtl. ausweitung des Umgangs. Fand ich OK. Nach fünf  😡 Monaten wieder Gericht. Dazwischen JA termine sowie KSB und KJPD und böse Briefe vom RA der KM.
Gericht sagt wieder freitags und sonntags im wechsel aber alles beim KV. Für die Ausweitung mit Übernachtung muß auf Antrag der KM ein Gutachten her.
Wieder ein Vergleich (wieder ein schwerer Fehler). Jetzt wurden Termine gekänzelt mit der Begründung das wäre nicht zum wohle des Kindes. Dabei ist sie zu ihrem neuen Lover gefahren mit dem Jungen.
Nach sechs Monaten Gutachten da (50 Seiten für günstige 1.500€) und neuer Gerichtstermin. Umgang wird auf jeden Freitag gekürzt (diesmal Beschluss aber den kann ich mir an die Backe nähen)
Zwei Wochen später zieht die Mutter 250km weit weg, und verlangt erst das ich jeden Freitag nach der Arbeit komme und den Jungen besuche.
Ich habe sofort erneut Klage eingereicht bevor sie sich umgemeldet hat und nun berät das Gericht schon fast ein Jahr darüber ob es zuständig ist oder nicht. Es gibt absprachen beim KSB Vorort aber die nützen nichts. So das wars. Jetzt mal ein paar Punkte die ich für wichtig halte.
1. Keine Zeit verlieren. Und guten FamRA suchen ruhig jetzt schon.
2. Mit allen Behörden und Ämtern vernünftig sprechen, auch wenn es den Jahresurlaub kostet und nervt. Auch ständig informieren. Machen können die zwar nichts aber sie schreiben Empfehlungen ans Gericht (JA)
3. Keine Vergleiche. Nur Beschlüsse möglichst Zwangsbewährt.
4. Keine mündlichen absprachen. Nur schriftlich (was man schreibt das bleibt) 
5. Vereinbarungen befristen um zusehen wann kann der Umgang ausgeweitet werden
6. Gegen einen BU ist nichts einzuwenden, wen er befristet ist (2-3 Monate). Zeigt den guten Willen von dir.
7. Bei Gericht und Verbänden klare Umgangsvorstellungen äußern und nicht rumeiern. Eher zuviel als zuwenig.
8. Wichtig. Nimm jede Gelegenheit war dein Kind zusehen.
@ZL Nimm die Ratschläge an die dir hier geboten werden, sonst dauert es ewig.
Mein Sohn ist jetzt drei Jahre alt, ich besuche ihn alle zwei Wochen Samstags den ganzen Tag, und muß ihn zum Mittagsschlaf zur KM bringen. Trotz allem freut er sich jedesmal riesig wenn ich komme und will das ich am nächsten Tag wiederkomme. Diese Freude gibt mir die Kraft für ihn weiter zu kämpfen.

Puh. Das war jetzt ein langer Text.

Noch schnell ein Satz vom Richter vom ersten Gerichtstermin, nachdem die KM versuchte mich schlecht zumachen:
" Und wenn er der schlechteste Vater der Welt war, er hat das Recht seinen Sohn zusehen und das werde ich ihm auch geben"

MfG
Timber
 

Ich war mal so frei, den Text hier auch noch mal einzustellen.

Grundsätzlich wüßte ich gern, wie das Gericht die Umgangszeiten begründet hat. Wieso keine Übernachtungen vorgesehen sind und wieso du dein Kind für den Mittagsschlaf zurückbringen mußt (bzw ob dem Kind auch vorgeschrieben wird, von wann bis wann es zu schlafen hat).

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2008 20:09
(@timber)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
Danke für den Text Phoenix. Bei mir hat es nicht so richtig geklappt.  :crash:

Grundsätzlich wüßte ich gern, wie das Gericht die Umgangszeiten begründet hat. Wieso keine Übernachtungen vorgesehen sind und wieso du dein Kind für den Mittagsschlaf zurückbringen mußt (bzw ob dem Kind auch vorgeschrieben wird, von wann bis wann es zu schlafen hat).

Eine Begründung gab es bei den Vergleichen nicht und der Beschluss lehnt sich an die Empfehlung der Psychologin an. Und die sagte es könnte einem Kind von zwei Jahren nicht zugemutet werden beim Vater zu übernachten. Erst mit drei mit Übergang in den Kindergarten. Um den Stress zu minimieren.

Das ein Kind von damals zwei Jahren Mittagsschlaf braucht ist logisch. Und da ich 250km weit fahren muß hatte ich keine räumliche Möglichkeiten dies zu bieten. Ich bin damals auch davon ausgegangen das es schnell eine neue Umgangsregelung gibt. Ein neuer Gerichtstermin war schon für nächsten Monat angesetzt (echt schnell). Dazu kam auch noch das mir mit der Polizei von ihrem neuen LG gedroht wurde. Die hätten zwar nichts machen können(ich hatte mich vorher informiert), aber es wäre auch nur unnötiger Stress für den Kleinen gewesen. Ihr vierter Anwalt hat es dann geschafft die Frage der Zuständigkeit des Gerichtes bis heute (fast ein Jahr) hinauszuzögern.
Hätte ich das vorher gewusst hätte ich den Gerichtsstand abgegeben.

So wie es momentan läuft ist eine Absprache zwischen der KM und mir. Denn sie ist nicht dumm. Eine neue Verhandlung wird es garantiert geben und dann müßte sie erklären warum sie auf den unmöglichen Freitag beharrte.

Im Prinzip ist es wieder ein Vergleich.

MfG
Timber


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2008 21:31
(@PhoeniX)

Moin

OK. das erklärt einiges. Wie gedenkst du in deiner Sache weiter zu verfahren?

Was hindert dich daran, den Gerichtsstand jetzt zu ändern?

Ich weiß zwar nicht, ob es dir was bringt, aber washältst du von >dieser Vereinbarung<?

Du könntest evtl. damit Argumentieren, das das Kind keine Kontinuität braucht und deswegen andauernde neue Umgangsvereinbarungen dem Kindeswohl entgegenstehen.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2008 23:33
(@timber)
Schon was gesagt Registriert

Hallo PhoeniX
Bei dem Gereichtsstand geht es jetzt ums Prinzip. Die Klage ging ein bevor sie sich umgemeldet hat. Der Richter meint das der Umzugstermin dann ist wenn sie mit dem größten Teil ihrer Sachen umzieht.Das sehe ich anders laut ZPO und BGB. Außerdem weiss ich was ich hier für einen Richter habe, auch wenn er uns gerne los wäre.
Einen Schmusekurs fahre ich bestimmt nicht  :wink:.
Leider gab es vorkommnisse die es mir unmöglich machen auch nur das kleinste bisschen Vertrauen in die Mutter zusetzen das sie zum Wohle des Kindes handelt und nicht im eigenem Interesse.
Z.B. hat sie den Namen des Jungen hinter meinen Rücken ergänzt, obwohl wir uns auf was anderes geeinigt hatten, und hat es mir zehn Monate verschwiegen und behauptet das sie noch keine Geburtsurkunde hätte.Das hat sie auch bei der VA behauptet, dabei hatte sie sie schon drei Monate. Ihr Vater drohte mir dem Jungen mit zehn die Gerichtsakte zu zeigen und mich schlecht zu machen. Und viele weitere Verleumdungen bei Gericht und JA.
Was hier greift sind nur gerichtliche Beschlüsse. Zwei Zwangsgeldanträge laufen schon und ein VP ist auch schon vom Gericht zugelassen.
Meine RAin hat die Standard Forderungen gestellt:
Alle 2 Wochen ein Wochenende+Feiertage+hälftige Ferien+Ersatztermine

Die Vereinbarung ist nicht schlecht(bis auf ein paar Punkte), funktioniert aber nur da wo auch Bereitschaft für Kompromisse ist. Und die ist hier nicht gegeben von ihrer Seite. Das durften schon alle erleben. Ihr Lieblingsspruch ist "Will ich nicht" und dann ist auch nichts zu machen.Argumente ziehen nicht bei ihr.

Du könntest evtl. damit Argumentieren, das das Kind keine Kontinuität braucht und deswegen andauernde neue Umgangsvereinbarungen dem Kindeswohl entgegenstehen.

Das sehe ich etwas anders. Ein Kind braucht Kontinuität und deswegen brauche ich auch einen Beschluss damit die KM nicht ständig alles ändert aus eigenem Interesse.

Gute Nacht. MfG
Timber


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2008 01:32
(@PhoeniX)

Moin Timber

Ich glaub wir haben uns ein wenig missverstanden.

Von Vergleichen oder Vereinbarungen, halte ich womöglich (in den meißten Fällen) noch weniger wie du und das scheint nicht all zu leicht zu sein.

Was ich meinte, wäre diese Vereinbarung inklusive allem drum und dran, de, Gericht vorzulegen und in einen Beschluß umwandeln zu lassen.

Wie würdest du die Chance einschätzen dieses (evtl mit leichten Änderungen) bei Kleinkindern durchzubekommen.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2008 02:04
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Timber, Phönix,
ich muss mal kurz dazwischenfunken.

Vergleiche bei Umgangsstreitigkeiten sollen eurer Meinung nach schlecht sein?

Verstehe ich nicht genau.
Ein Umgangsvergleich setzt Einigungsmöglichkeit zwischen den Elternteilen voraus. Wenn nach einem Umgangsvergleich mal ein ASR-Antrag kommt, hätte man einen Hammer zum Totklopfen.

Auch gibt es die Möglichkeit gegen einen Beschluss (zeitaufschiebende) Berufung einzulegen.

Und schließlich ist ein Vergleich im Nachhinein nicht so einfach nach unten kürzbar. Fällt Mama also nach dem Vergleich auf, dass sie eigentlich doch mehr klammert als es der Vergleich zulässt, dann gibt es keine einfache Änderungsmöglichkeit.
Auf Erweiterung zu klagen geht jedoch einfachst.

In Falle des Umgangs sind Vergleiche also nicht per se dumm.

Bei Unterhalt dagegen meist. Es sei denn Mann macht 0€-Vergleiche.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2008 07:32
(@PhoeniX)

Moin Michael

Es geht hier grundsätzlich darum, das eine Kommunikationsbasis nicht vorhanden oder gestört ist.

Klar ist es immer von Vorteil, wenn sich die Eltern gütig einigen können und auch wollen, aber hier im Forum ist es eher der seltenste Fall. Theoretisch um das mal einzugrenzen, geht es hier um solche Fälle wie bei (Zauber)lehrling, Ariba und Co.

Dort also, wo die Situationen mittlerweile so prekär sind, das man durch Vergleiche nicht mehr Punkten kann, da a) von Seiten der KM kein Umgang gewünscht wird und b) Vergleiche als Hinhaltetaktik genutzt werden, weil keiner der ET's damit einverstanden ist. (Herumeierei halt)

Irgendwann kommt halt die Zeit, in der man Akzeptieren muß, das die Elternebende extremst gestört ist und der Partner nicht mehr der ist, den man mal durch die Kissen gescheucht hat. Dann bringen Vergleiche nichts mehr, da sie nicht justiziabel sind, sondern es müssen klare Beschlüsse her.

Das Vergleiche aus solchen Situationen heraus vor Gericht nichts zählen, zeigt uns doch die tägliche Praxis hier.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2008 13:22
(@timber)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute
@PhoeniX
Diese Vereinbarung verdient das Prädikat "sozial und moralisch Wertvoll", aber vor Gericht wird man damit bei der Gegenseite nicht weit kommen. Denn wenn ich schon soweit bin das ich vor Gericht stehe, fehlt es einer Partei an gesunden Menschenverstand. Und hier muss eine Seite mächtig was von seiner Vormachtsstellung abtreten.
Versuchen, kann man es auf jedenfall.
Leider trifft diese Vereinbarung in einigen Punkten nicht auf Entfernungskinder zu. Aber sowas kann man ergänzen. Genauso müssten die Zeiten an das Alter und den Möglichkeiten der Eltern angepasst werden, sowie finanzieller Lage.

@Weisnich
Ich denke da auch so wie PhoeniX in seinem letzten post.
Vergleiche sind nicht per se dumm, aber an dem Punkt an dem die meisten hier stehen sind Beschlüsse einfach besser.

Ich z.B. würde alles dafür geben wenn man sich vernünftig unterhalten könnte, aber ich glaube wenn ich noch mal "will ich nicht " höre, gehe ich ab wie ein Zäpfchen.

MfG
Timber


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2008 21:21
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ähhmm richtig


AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2008 22:26




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Michael,

hast du dich im Faden verlaufen?

Ich habe mir so'n K**k schon gedacht, sonst hättst de wohl schon eher berichtet.

Gut, dass du nicht so leicht umfällst.

Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2008 22:36
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Leutz,
ich bin da gerade mit so einem 56k-Modem unterwegs. DSL kommt noch. Und diese Langsamkeit ist gewöhnungsbedüftig.

Tatsächlich wollte ich auch hier was schreiben:
Phönix, lies in meiner Geschichte mal ab Seite 8 Mitte. Gerade der Beschluss DURCH VERGLEICH wird ein Hauptargument sein. Erst Vergleich erzielen und dann nach einem Monat absägen kommt einfach nicht so gut.

Eine Einschränkung halte ich für nahezu unmöglich oder erheblich teuer. Ob sich die Gegenseite da so einfach durchringen kann, bezweifle ich. Und das ist der eigentliche Vorteil

Ich habe wohl eine andere Meinung und andere Erfahrungen.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2008 23:04
(@PhoeniX)

Moin Michael

Salopp gesagt, mag es daran liegen, das dein Intellekt den eines Otto-Normal-Menschen überschreitet und du weißt, wie du ihn einsetzen mußt. Das ganze noch gepaart mit einem seriösen standhaften Auftreten und einer Kämpfernatur.

Ich kenne deine Geschichte und lese dort auch rege mit, auch wenn ich meißt nichts beitragen kann, was du nicht eh schon weißt. Und Aufbauarbeit ist bei dir wohl eher fehl am Platz und würde dein Tread auch nur verwässern.  😉

Auch auf die Gefahr hin, das du jetzt mit leicht gerötetem Antlitz vor dem Monitor sitzt, solltest du bedenken, das dieses nicht jeder zu leisten imstande ist.

Es gibt da zwei schöne lateinische Sprichwörter:

Duo cum faciunt idem, non est idem. - Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das selbe.

Quod licet Iovi, non licet bovi. - Was Jupiter erlaubt ist, ist dem Rindvieh noch lange nicht erlaubt.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2008 00:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Phoenix, an einer Pinkelwand inner Kneipe hatte mal einer geschrieben:

"Ceterum censeo Carthaginem esse delendam"

Da drunter hat dann einer geschrieben: "Grosses Latrinum wie?"

Den fand ich gut!  :rofl2:


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2008 00:27
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Salopp gesagt, mag es daran liegen, das dein Intellekt den eines Otto-Normal-Menschen überschreitet und du weißt, wie du ihn einsetzen mußt. Das ganze noch gepaart mit einem seriösen standhaften Auftreten und einer Kämpfernatur.

Quatsch mit Soße. Ich habe hier viele Ideen bekommen, einige Nächte sehr schlecht geschlafen, viel gelesen. Ich bin maximal bauernschlau. Ohne Vatersein und Deep wüsste ich garnix. Gerade eben hat er mich wieder aufgehoben.
Standhaftes Auftreten... wenn du wüsstest. Ich würde es Mut der Verzweiflung nennen. Zu Beginn bin ich bei Wind und Wetter 12h Mopped gefahren, um meinen Sohn für 4h zu sehen. Wer dann nicht aufgibt, der kämpft wie ein Löwe.

Schlau ist was anderes. Z.B. sowas von Platt. Meine besten finalen Idee hat einen Durchmesser von 7,62mm und schafft mehr Probleme als sie löst.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2008 02:28
(@PhoeniX)

Moin Michael

Zeugt es nicht von Intelligenz nicht nur Ratschläge anzunehmen, sondern auch diese umzusetzen?

Wieviele finden den Mut (auch aus der Verzweiflung heraus) seinem JA-Mitarbeiter auf die Füße zu treten und sich mit dessen Vorgesetzten zu unterhalten?

Schmälere deine Leistung in diesem bizarrem Spiel nicht.

Und glaub mir, ich weiß wieviel Überwindung das kostet und wieviel Taschentücher man vollrotzen muß, um an diesen Punkt zu kommen.

Im Übrigen ist auch das Kämpfen wie ein Löwe keine Selbstverständlichkeit. 20 % der Trennungsväter haben selten Kontakt zu ihren Kindern 30 % sogar gar keinen. Was heißt das? 50 % können sich gütig einigen und/oder haben dafür gekämpft. 20 % Sind auf den Knien gerutscht oder sind vor Gericht gescheitert. 30 % haben resigniert oder wollen nicht.
Und das allein bei 296 380 minderjährigen Kindern in einem Jahr (2000).

Das das ganze für dich kein Spaziergang ist, den du allein bewerkstelligst, habe bzw wollte ich nie Behaupten.

Jetzt aber zurück zum eigentlichen Thema.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2008 11:41
(@timber)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute

Ich bin ziemlich schreibfaul weil Texte immer Ewigkeiten bei mir dauern (Adlersuchsystem), aber hier mal ein kleines Update.

Nach einem weiteren Gerichtstermin mit einem Vergleich (ich weiss  :knockout: ) den die KM aber bei dem ersten Umgangswochenende nicht einhielt, hatte die Richterin ein einsehen mit mir und wandelte den Vergleich ohne mündliche Anhörung in einen Beschluss um, weil mein Antrag auf Zwangsgeld sonst nicht durchsetzbar ist.
Nun kam das zweite Wochenende (Sa. auf So.). Ich holte den Kleinen mit der Bahn ab (3,5 Std. eine Fahrt) und er freute sich schon auf mich. Ich hatte allerdings ein wenig Sorgen das alles klappen würde, vor allem das er abends wieder zu seiner Mutter möchte.
Als wir bei mir waren und ich ihm mein Haus gezeigt hatte sagte er als er sein Zimmer sah " hier werde ich schön schlafen", und da waren alle Sorgen verflogen und ich wusste das es keine Probleme geben wird und es wurde ein tolles Wochenende.
Alle mühen in den letzten zweieinhalb Jahren haben sich gelohnt für solche Momente, auch wenn man manchmal aufgeben wollte.

Jetzt kann ich ihn einmal im Monat holen und fahre einmal hoch ihn besuchen und nächstes Jahr ist sogar Urlaub angesagt. Eine ganze Woche  :laola: mit weiteren verlängerungen in Zukunft d.H. wenn KM nicht wieder quer schiesst.

Mein Fazit: Nie aufgeben, nichts überstürzen aber immer am Ball bleiben und danke für alle Tipps die ich von hier bekommen habe durchs rumstöbern in den anderen Geschichten.

Bis bald
Timber


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2008 18:10
(@ariba)
Registriert

Moin Timber,

Alle mühen in den letzten zweieinhalb Jahren haben sich gelohnt für solche Momente, auch wenn man manchmal aufgeben wollte.

Gratulation!  :thumbup: Dranbleiben!

Mein Fazit: Nie aufgeben, nichts überstürzen aber immer am Ball bleiben und danke für alle Tipps die ich von hier bekommen habe durchs rumstöbern in den anderen Geschichten.

Bis bald
Timber

:thumbup:

Gruß
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2008 23:55