Vater ohne Alles
 
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Vater ohne Alles

 
(@masap)
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Hallo liebe Community,

meine Tochter ist nun 1 Jahr alt. Die Mutter war zum Zeitpunkt noch verheiratet und daher bin ich vor dem Gesetz auch nicht der Vater. Das soll jetzt natürlich endlich geändert werden. Ich möchte Unterhalt zahlen und ihr das erste Jahr auch nachzahlen. Sehr kooperativ ist die Mutter allerdings nicht. Es schleift alles und meine nachfragen werden am liebsten garnicht und wenn dann sehr kurz beantwortet. Kein gemeinsamer Weg. Der Verdacht das der damalige oder auch noch-immer-Ehemann noch sehr präsent ist wird immer wieder durch eigene Recherche (soziale Medien) oder auch ihre eigenen Aussagen bestätigt. Daher liegt der Gedanke nahe das ich mich abmachen soll. Ein Test wurde noch nicht gemacht. Ich habe meine Tochter kurz nach Ihrer Geburt im Arm gehalten und darf großzugiger Weise mein Kind 1x im Monat für 4-5 Stunden sehen. Ich benötige dafür eine Ferienwohnung. Es ist ihrer Willkür ausgesetzt und zwischen den Treffen höre ich auch nichts wenn ich mich nicht melde. Ich liebe mein Kind sehr und spüre auch eine Bindung wenn wir zusammen sind und wie sie auf mich reagiert. Doch die abweisende Haltung der Mutter ist zermürbend und ich denke auch darüber nach aufzugeben. Während der Schwangerschaft ist die Mutter erkrankt was zudem die Situation noch schwerer machte. Wir hatten auch keine Beziehung, es war in der Entwicklungsphase und alles richtig gemacht habe ich sicher auch nicht aber mich derart abweisend zu behandeln ist nicht fair. Es ist ein Kind dazwischen.
Die Anerkennung der Vaterschaft plätschert dahin und ich hab meine Zweifel ob sie die Papiere entsprechend bearbeitet hat beim JA. Es gibt keine klaren Aussagen und es ist auch nicht möglich zu Terminen gemeinsam zu gehen. Alles über 5 Ecken. Zuletzt würde mir ein Einklagen möglich sein aber ob das zielführend ist weiß ich auch nicht. Ich suche hier um Beistand und natürlich auch um Rat. Es ist jeden Tag ein grauer Schleier über den Tagen.

Viele Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2019 16:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Deine Situation ist natürlich nicht befriedigend. Neben den zwischenmenschlichen Problemen gibt es zunächst einmal rechtliche Probleme.

Wenn das Kind nach Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens (Scheidungsantrag ist beim Familiengericht eingegangen) geboren wurde, dann genügt es wenn Du bis spätestens 1 Jahr nach Rechtskraft der Scheidung das Kind anerkennst und die Mutter sowie der Exehemann dem zustimmen.
Wurde das Kind eher geboren, dann muss die Vaterschaft angefochten werden.

Solange der Ehemann der rechtliche Vater des Kindes ist, hast Du keine Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt, sollte die Vaterschaft geändert werden, dann kann nur der Exehemann von Dir den Unterhalt von der Geburt bis zum Ende seiner rechtlichen Vaterschaft fordern, aber nicht die Mutter. Hintergrund ist, dass der Ehemann ja unbegründet für das Kind gesorgt hat.

Wie steht denn der Nochehemann zu dieser Sache?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2019 17:10
(@masap)
Schon was gesagt Registriert

Hallo danke für deine Antwort.
die Scheidung war wohl schon am laufen und es müsste jetzt seinen Gang gehen sagte sie. Die Papiere wurden wohl unterschrieben. Ich wollte mich bei den Ämtern erkundigen ob die Vaterschaft geändert wurde.
Der Exmann hat angeblich kein Interesse an dem Kind. Soziale Medien verraten mir aber das es mit ihnen nicht abgeschlossen ist und der Kinderwunsch war in der Ehe auch da. Hatte aber nicht geklappt. Sie selbst sagt das sie sich mehrmals noch sehen. Mehr als ich mein Kind lol. Ich kann nur annehmen das er finanziell nichts beigetragen hat. Ich habe sonst keine Ahnung was der da treibt.
Die Nachzahlung würde ich des Friedens Willen machen und weil ich, wenn auch selten aber in einer gewissen Regelmäßigkeit, das Kind gesehen habe. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2019 17:27
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

dann wird es sicher auch werden. Aber dann steht auch die Frage im Raum wie der Umgang stattfinden soll. Was sind denn Deine Vorstellungen dazu. Prinzipiell sind ein Wechselmodell, erweiterter Umgang oder eben das Standardmodell möglich. Was gelebt werden wird hängt davon ab, worauf ihr euch einigen könnt, aber natürlich auch von den Gegebenheiten.

Mit einem Jahr ist das Kind nicht mehr so klein, aber 1 mal im Monat ist für einen Kennenlernen völlig unzureichend. Deshalb muss der Umgang schrittweise angebahnt werden.
Am besten wäre es, wenn Du zunächst das Kind zumindest jede Woche für 4-5 Stunden siehst und das dann auf einen Tag am Wochenende aller 14 Tage und Stunden unter Woche ausgedehnt werden könnte. Nach 4-6 Monaten kann dann mit einer Übernachtung begonnen werden und nach ca. 9 Monaten sollte der angestrebte Umgang erreicht sein.
Mach Dir Gedanken wie die Ferien/Urlaub geregelt werden soll und wie es mit den hohen Feiertagen gehandhabt werden soll. Das alles schreibst Du auf und übergibt es der Mutter als Diskussionsgrundlage, wenn die Vaterschaft geregelt ist.

Wenn die KM so abweisend ist, dann wird es nicht einfach werden. Der erste Schritt um eine Einigung zu erzielen wäre dann sich an das JA mit der Bitte um Vermittlung zu wenden. In Umgangsfragen kann das JA nur beraten und wenn KM nicht will, dann wird das nichts. Dann bliebe Dir letztlich nur die Umgangsklage.
Wenn der KM das JA nicht gefällt, dann wäre auch eine Beratung bei einer karitativen Einrichtung oder eine Mediation möglich, aber natürlich nur, wenn sie mitmacht.

Im Moment mag das schwierig und unlösbar erscheinen, aber wenn Du dran bleibst, dann werden sich die Dinge in aller Regel schrittweise lösen lassen. Ja, es gibt natürlich auch hartnäckige Fälle, wo es sehr schwer wird. Aber auch hier hat sich freundliches, schrittweises Vorgehen durchaus bewährt. Noch solltest Du auf gar keinen Fall schwarz sehen. Vielleicht gibt es auch in Deiner Nähe ein Vätergruppe, die gern bereit ist Dich zu unterstützen.

Beim KU solltest Du darauf achten, dass er richtig berechnet wird, weil eine Abänderung nach unten in der Regel schwierig ist. Wir schauen gern mal drüber, wenn Du willst.

Eine Frage, die jetzt vermutlich zu schnell und zu weit vorprescht wäre die nach dem gemeinsamen Sorgerecht. Im Moment hast Du einfach schlechte Karten, weil Du nicht der rechtliche Vater bist und außerdem das Kind noch sehr wenig gesehen hast. Deine wichtigste Baustelle ist der Umgang und das dieser vernünftig in Gang kommt. Trotzdem solltest Du das gemeinsame Sorgerecht nicht zu lange hinauszögern, aber im Moment ist es unerreichbar.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2019 01:43
(@masap)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,,
vielen Dank. Das tut schon mal gut. Danke für deine Anteilnahme.
Ich finde es natürlich auch viel zu selten und viel zu wenig. Das JA meinte schon zu mir da ich nicht als offizieller Vater geführt werde kann ich um den momentanen Umgang froh sein. Aber bei allem menschlichen Verständnis ist es doch zu wenig. Natürlich habe ich derzeit noch keine Rechte aber bin doch auch der Vater. Benötigt man immer Papiere oder kann es auch mal so funktionieren.. Erschwerend zu dem Umgang kommt noch die Entfernung dazu. Ich fahre 2 Stunden. Daher ist unter der Woche schon mal leider nicht möglich mal nachmittags hin zu fahren. Und da ich jedesmal eine Ferienwohnung benötige ist es zu dem Unterhalt auch ein entsprechend finanzieller Aufwand der irgendwann nicht mehr zu bewältigen wäre bei 2-3-4x im Monat. Noch dazu ist es schwer eine Ferienwohnung zu finden da es immer für eine Nacht ist und die meisten das nicht anbieten. Das es aber irgendwie häufiger werden muss merke ich immer zwischen den Treffen. Es ist so lange das ich immer realisieren muss eine Tochter zu haben. Natürlich vergesse ich sie nicht weil sie fantastisch ist aber es ist schon eine lange Zeit. Unter dem Gesichtspunkt der notwendigen Wohnung habe ich ehrlich gesagt keine Idee wie es häufiger sein kann ohne das ich da wohne. Da hat sie vor der Geburt auch anderes geblabbert. Da klang es noch einfacher.
Den Unterhalt lasse ich von einem Anwalt berechnen da ich das 1x sauber haben möchte.
Ich denke den Umgang muss ein JA regeln. Nicht unbedingt weil wir uns nicht einigen könnten sondern einfach aufgrund des Umstandes.
Die Suche nach einer Vätergruppe werde ich mal angehen. So langsam merke ich das ich Austausch dringend brauche.

Herzliche Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2019 14:39
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich will nur noch einmal betonen, dass ein JA den Umgang nicht regeln kann, da es dazu nicht befugt ist sondern höchstens vermitteln kann. Eine verbindliche Umgangsregelung kann nur ein Familiengericht beschliessen bzw. in einer gerichtlichen Einigung erreicht werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2019 17:16
(@masap)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmal,

was gibt es eigentlich zu einem Vaterschaftstest bzgl. des Ablaufs zu wissen? Bin mit der Durchführung irgendwie allein gelassen. Ein Labor sagte mir die Probe müsste ein Arzt entnehmen. Das Labor meinte auch das das Jugendamt aufgrund nicht ausreichender Kompetenz nicht befähigt ist. Die von der Mutter befragten Ärzte haben das abgelehnt. Ich habe dann meinen Hausarzt gefragt ob er das prinzipiell macht und ich wurde an das Gesundheitsamt verwiesen. Das wäre aber für die Mutter mit Kind ein gutes Stück zu fahren und doch nicht unbedingt zumutbar.
Im Internet liest sich alles zu dem Thema sehr leicht aber ich komme nicht weiter. Ich dachte auch an den Test aus der Apotheke den man dann im Labor beauftragt (alles mit Kenntnis der Mutter natürlich) aber auch die Apotheke sagte die Probe müsste von einem Arzt entnommen werden. Unfassbar irgendwie.

Viele Grüße

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Themenstarter Geschrieben : 28.01.2020 19:01
(@inselreif)
Moderator

So ein Käse. Besorg Dir ein Testkit, nimm die Proben nach Anleitung und schicke es ans Labor zurück. Das ist so einfach, das kann ein dressierter Affe.
Wichtig ist, dass jegliche Manipulation an den Proben bis zum Einwurf in den Briefkasten ausgeschlossen sein muss.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2020 20:21
(@masap)
Schon was gesagt Registriert

Also das Labor mit dem ich telefonierte akzeptiert nur den Ablauf mit einer neutralen Person als Zeuge die die Probe nimmt. Und als ich mir den Test aus der Apotheke kaufen wollte machten die mich ebenfalls darauf aufmerksam das ein dritte Person die Probe entnehmen muss.
Also bitte um qualifizierte Antworten die gehaltvoll sind und nicht irgendein affiges losgebrülle.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2020 21:00
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @Masap,
Na dann such Dir eine "Neutrale Person"...:
Freund, neue Freundin, Mutter, Vater, Arbeitskollege, Nachbar und/ oder; usw. usf.- halt irgendeine Person Deines Vertrauens.
Sollte doch nicht sooo schwer sein....
Und der Rest dann wie im Testkit beschrieben...
Entscheidend für Dich ist, dass Du bei allen Probenanhmen anwesend bist und Du Diese visuell unter Kontrolle hast, so dass es definiv nicht(!) zu "Verwechslungen/ und/ oder Manipulationen kommt/ kommen kann...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Geschrieben : 28.01.2020 22:02




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Masap,

Also das Labor mit dem ich telefonierte akzeptiert nur den Ablauf mit einer neutralen Person als Zeuge die die Probe nimmt. (...)

So ein Testset war bereits vor mehr als zehn Jahren nahezu idiotensicher, das wird mutmaßlich heute immer noch so sein - es ist nur die typisch bundesdeutsche Bürokratie, die mal wieder alles viel komplizierter macht als nötig.

Selbstverständlich kommt es darauf an, wer den Test will und wofür der Test gedacht ist. Wenn der Test nachher in irgendeiner Weise auch nur ansatzweise gerichtsverwertbar sein soll - ja, natürlich, dann haben Labor und Apotheker völlig recht, dann muss als Minimalanforderung das ganze Verfahren von einem neutralen und vertrauenswürdigen Zeugen überwacht worden sein (und es ist durchaus denkbar, dass das Gericht sogar dann, sicherheitshalber, trotzdem nochmal einen separaten Test anordnen würde).

Wenn es "nur" darum geht, dass ihr beide, d.h. sowohl du als auch die Kindesmutter, hier einfach die Wahrheit wissen wollt, dann braucht es so ein Brimborium nicht; allerdings müsst ihr dann selber aufpassen, dass der jeweils andere nicht schummelt. Bestellt halt so ein Testset beim Anbieter eurer Vertrauens, jeder entnimmt und verpackt seine eigene Speichelprobe unter Aufsicht des anderen, einer entnimmt die Speichelprobe des Kindes und der andere passt auf, dass auch dabei keine Manipulation passiert, und dann bringt ihr das Päckchen fürs Labor gemeinsam zum Briefkasten. Vielleicht stellt ihr vorher noch sicher, dass der Anbieter das Ergebnis auf Wunsch auch in zweifacher Ausfertigung schicken kann, d.h. sowohl an dich als auch an die Kindesmutter, damit auch bei der Antwort nichts gefälscht werden kann.

Falls die deutschen Anbieter da inzwischen alle irgendwelche Zicken machen sollten hinsichtlich "nur ein Arzt oder sonstiger Halbgott kann so eine Probe entnehmen" - die Welt hört zum Glück nicht an Deutschlands Grenzen auf. Andernorts macht man längst nicht so ein Bohei um eine dermaßen einfache Sache wie hierzulande.

Eine Warnung allerdings:

Nach deutschem Recht ist für einen Vaterschaftstest die Zustimmung aller Beteiligten erforderlich (und wie üblich an dieser Stelle, herzlichen Dank auch an die Drecksäcke von der SPD, die uns dies eingebrockt haben).

Wenn ihr euch einig seid, dann ist das ja kein Problem, und wenn ihr euch absichern wollt, dass nicht etwa jemand seine Meinung nachträglich ändert: Zettel schreiben, dass ihr beide den Test wollt; kopieren, jeder von euch beiden unterschreibt beide Exemplare, eins ist für dich und eins ist für die Mutter.

Was nach deutschem Recht aber nicht geht, und eben auch nicht bei einem ausländischen Labor: Dass du ohne Zustimmung der Mutter einen Vaterschaftstest machen lässt allein mit Speichelproben von dir und dem Kind. Technisch gesehen wäre das überhaupt kein Problem, d.h. das Ergebnis ist auch ohne mütterliche Speichelprobe höchst zuverlässig; organisatorisch wäre es zumindest bei einem ausländischen Labor i.d.R. auch kein Problem, die brauchen sich schließlich nur an das Recht ihres eigenen Landes zu halten, aber nicht an deutsches Recht - aber für dich ist das verboten und auch mit Strafe bedroht. Genau so, wie es ja auch verboten ist, als Fußgänger bei roter Ampel über die Kreuzung zu gehen, auch wenn weit und breit kein Auto in Sicht ist.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2020 22:12
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe meinen Vaterschaftstest gemeinsam mit der Mutter und meinem Sohn bei einem unabhängigen Labor gemacht. Die waren dafür zertifiziert und das Ergebnis bzw. das Labor war vom Gericht anerkannt. Das Ganze hat mich erinnerlich keine 200,-€ gekostet. das Ergebnis hatte ich glaub nach einer Woche.....

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2020 11:27