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(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Können kan man viel.

Nur haben schlicht und einfach auch die Großeltern ein Umgangsrecht. Wenn eine KM damit argumentiert würde ich ihr vorschlagen, das dann eben die Großeltern ihr Umgangsrecht eigenständig einklagen und nicht mehr im Rahmen des Umgangs mit dem KV wahrnehmen.

Man muß nicht über jedes Stöckchen springen, man muß sich nicht über jedes Senfkorn Gedanken machen wie es bei der Gegenseite ankommt. Passt es der anderen Seite nicht kann man sich GEdanken um eine passende Antwort machen.

Sonst ist man bald bei der Überlegung, ob die KM grüne Pickel kriegt, weil das Kind mal keine rose Söckchen, sondern blaue trägt oder das es mal Vollkorntoast, statt Vollkornbrot bekommt u.s.w.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 29.06.2011 19:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

KM könnte sich aber beschweren, wenn Sohnemann einfach bei Oma oder Freunden übernachtet, da es Sinn des Umgangs ist, dass das Kind Zeit mit seinem Vater verbringt.

Vielleicht mag sie so denken, ist aber Blödsinn. Die Pflege sozialer und familiärer Kontakt ist Bestandteil der Erziehung und dient dem Kindeswohl - nachzulesen in div. Urteilen und selbst vom BGB abgesegnet (freilich mit anderen Worten). Mag Ex und RA doch schnattern wie sie wollen. Wenn die Kinder damit zufrieden sind ist nichts dagegen einzuwenden. Zumal, hier ist die Rede von Urlaub und irgendwo hinfahren, und nicht von die Kinder regelmässig bei den Grosseltern parken. Das ist was ganz anderes - und dennoch nicht verwerflich.

Der Umgangselternteil bestimmt alleine die Aktionen und Umstände des Umgangs unter Beachtung der ABR-Regelung - sonst niemand. Solange es dem Kindeswohl dient, ist es sogar zu fördern.

Gruss oldie

PS: Ich frage mich, warum so kompliziert konstruiert werden muss, wenn die Dinge so einfach liegen.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 29.06.2011 19:30
(@hope2011)
Schon was gesagt Registriert

Danke für eure lieben Antworten, damit kann ich was anfangen.

Für uns ganz gut, aber für sie auch, weil die KM kann auch tun und lassen was sie will. Weil wir erfahren haben das sie mal wieder die Stadt wechseln möchte und dafür schon Vorbereitungen trifft!

Wie ist das jetzt eigentlich mit dem ABR? Wer hat es, wenn die KM mit dem Kind weg zog. Weiter beide oder hat sie es automatisch weil sie mit dem Kind in eine andere Stadt ging?
Sorgerecht haben zum Glück beide.


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Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 11:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn das ABR nicht durch einen Gerichtsentscheid übertragen wurde ist es als Teil des GSR bei beiden Eltern.

In der PRaxis allerdings ist es so gut wie nutzlos. Die KM muß zwar um Erlaubnis fragen, wenn sie umziehen will, tut ise es nicht bleibt es aber auch unbeachtet.

Nur wenn das Kind irgendwann zu euch ziehen will ist es einfacher, wenn das ABR nich bei der KM liegt.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 30.06.2011 11:28
(@hope2011)
Schon was gesagt Registriert

Danke midnightwish,

An sich ist es nicht verkehrt das es bei beiden liegt, aber KM schaut sich einen KiGa nach dem anderen an in einer neuen Stadt und der KV weiß von gar nix und wird dieses auch erst erfahren wenn sie umgezogen ist.

Handhabe? Keine! *seufz*


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Themenstarter Geschrieben : 05.07.2011 11:40
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Handhabe? Keine! *seufz*

Muss man wohl so bestätigen.

Versucht er dagegen anzugehen, indem er z.B. bei zukünftigen KiGa erklärt dass er als GSR-Inhaber nicht mit einer Aufnahme hier einverstanden ist, wird er vermutlich mit einer Klage der KM rechnen müssen, in deren Folge er sein GSR los wird.

Aber irgendwie muss die Familienjustiz ja auch die armen Mütter vor den aufsässigen Vätern schützen  :gunman:

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 05.07.2011 12:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi staengler,

macht das wirklich Sinn, wen nder KV jetzt auch schon 600 km entfernt lebt?

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 05.07.2011 12:21
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Natürlich wird es mit jedem Entfernungskilometer schwieriger.

Aber trotzdem gibt es heutzutage viele Möglichkeiten der Informationsteilhabe und -weitergabe bei denen die Entfernung nun wirklich keine Rolle mehr spielt.

Und natürlich stört mich ganz einfach, wie selbstverständlich hier die KM mal wieder allein regiert. Wie so oft ...


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 05.07.2011 12:33
(@hope2011)
Schon was gesagt Registriert

Das denke ich mir auch, sie kann tun und lassen was SIE WILL! Dem Bub wird es durch Geschenke schmackhaft gemacht!

Er wird wenn sie sagt sie zieht um, nix dagegen machen können. Weil der KiGa will nicht mal ne Unterschrift oder sonstiges von ihm haben, das einzige Recht was er hat, wie die im aktuellen KiGa sagten. Er darf anrufen und nachfragen wie es seinem Sohn geht, solange er GSR hat.

Schöne Welt!

Wenn die KM wieder umzieht zieht sie wieder etwas "näher"

Ich verstehe nur soviele Dinge nicht, aber ich denke so geht es sehr vielen hier 🙁  Einem sind die Hände gebunden und wenn man was versucht, muss man Angst haben das einem alles genommen wird!

*seufz*


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Themenstarter Geschrieben : 05.07.2011 14:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hope,

ich denke, das muss man mit Augenmass sehen und nicht nur durch die Brille "es ist mein Recht!" Die Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Kindergarten betrifft viele Belange des Betreuungselternteils: Öffnungszeiten, Kosten, Nähe zur Wohnung und manches andere spielen dabei eine Rolle. Wo sollte der Sinn liegen, wenn ein Elternteil, der 600 km entfernt wohnt, hier stur auf seinem Mitspracherecht beharrt? Fändest Du es tatsächlich besser, wenn Dein Partner jetzt ein paar Tage Urlaub nehmen würde (Kindergärten haben am WE nicht geöffnet), um mit seiner Ex in trauter Zweisamkeit Kindergärten abzuklappern und hinterher mit ihr darüber zu streiten, welcher nun der richtige ist?

An einem solchen Punkt ist es in der Sache hilfreicher, der Ex zu sagen "ich bin sicher, dass Du diese Entscheidung gut und richtig treffen wirst". Wenn jedes Mal die "es ist mein Recht!"-Keule ausgepackt wird, werden Ihr in den nächsten 15 Jahren noch eine Menge Stress haben. GSR heisst ja nicht, den Ex-Partner ständig kontrollieren und in seine juristischen Schranken weisen zu müssen, weil man ihm grundsätzlich das Schlechteste unterstellt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 05.07.2011 14:30




(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Martin

Da hast Du ja sicher nicht unrecht.

Ich sehe es halt nur von der anderen Seite und wünsche mir von der allmächtigen KM dass sie auch Vernunft zeigt und (gerne nachdem sie ein paar passende Einrichtungen gefunden hat) den KV kontaktiert um alles weitere mit ihm abzusprechen.
Ich finde, dies kann genauso gut von ihr verlangt werden.

Der Gipfel dieser einseitigen Handlungen wird ja dann erreicht, wenn für besondere Einrichtungen, die KM allein organisiert hat, beim KV Sonder- oder Mehrbedarf eingetrieben wird.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 05.07.2011 14:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich sehe es halt nur von der anderen Seite und wünsche mir von der allmächtigen KM dass sie auch Vernunft zeigt und (gerne nachdem sie ein paar passende Einrichtungen gefunden hat) den KV kontaktiert um alles weitere mit ihm abzusprechen.
Ich finde, dies kann genauso gut von ihr verlangt werden.

wenn man der Ex durch das eigene Verhalten signalisiert, selbst an diese Allmacht zu glauben, wird es ihr ein Vergnügen sein, sie auch auszuspielen. Ein "Du wirst da schon die richtige Entscheidung für unser Kind treffen" ist dagegen entwaffnend.

Die Mauer, gegen die viele Trennungselternteile fortlaufend anrennen, besteht zu grossen Teilen aus dem Missverständnis, der andere müsse und werde bestimmte Dinge tun oder lassen, weil das doch Vorschrift oder Gesetz sei oder eben "verlangt werden könne". Obwohl man bei (selbst-)kritischer Betrachtung leicht feststellen würde, dass das mit dem "verlangen können" schon zu Ehe- oder Beziehungszeiten nicht funktioniert hat...

Grüssles
Martin
(der nie versucht hat, aus seiner Ex nachehelich noch einen besseren Menschen zu machen)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 05.07.2011 14:49
(@hope2011)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

so sollte es auch gar nicht rüberkommen, deswegen wird er genau wie beim ersten Kiga auch zustimmen und sagen, so lange es meinem Großen dort gut geht und er sich wohl fühlt habe ich nix dagegen. Er möchte nur wissen wo er ist und wer dort die Leiter und alles sind. Damit er sich wie auch jetzt schon informieren kann, über die Entwicklung vom Zwerg! Was ich denke mehr als sein gutes Recht ist!

Klar die Kosten , die der KV zahlt 😉

Ich versuche es so zu sehen, vielleicht tut es dem Zwerg gut in eine neue Stadt zu kommen dort endlich soziale Kontakte zu knüpfen und nicht nur in der Wohnung zu sitzen vorm TV 😉

Und zu dem in trauter Zweisamkeit, das wird von der KM schon gar nicht ermöglicht, da würde sie quer schiessen und Aufstand üben, was das solle? Sie sagt erst Bescheid wenn sie einen hat 😉 Und eigentlich wüßten wir von ihren "Plänen" gar nix, wenn wir nicht ein Vögelchen hätten 😉

Sie hat seit her die Einstellung ich mache was ich will er ist nur der wochenenddaddy da kann er gar nicht beurteilen wie es ist. Eine Aussage wo ich mittlerweile nur noch den Kopf schütteln kann 🙁

Grüßle Hope


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Themenstarter Geschrieben : 05.07.2011 15:00
(@hope2011)
Schon was gesagt Registriert

Ich sehe es halt nur von der anderen Seite und wünsche mir von der allmächtigen KM dass sie auch Vernunft zeigt und (gerne nachdem sie ein paar passende Einrichtungen gefunden hat) den KV kontaktiert um alles weitere mit ihm abzusprechen.
Ich finde, dies kann genauso gut von ihr verlangt werden.

Der Gipfel dieser einseitigen Handlungen wird ja dann erreicht, wenn für besondere Einrichtungen, die KM allein organisiert hat, beim KV Sonder- oder Mehrbedarf eingetrieben wird.

Gruß, Michael

Und genau das wird nicht passieren, sie wird mitteilen das sie den ausgewählt hat ,dann wird der KV darüber in Kenntnis gesetzt und dann darf er diesen Platz bezahlen! Natürlich über den Anwalt!


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Themenstarter Geschrieben : 05.07.2011 19:50
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