Hallo liebes Forum!
Ich habe schon vor etwa einem Jahr kundgetan was mir widerfahren ist aber ich muss es leider nochmal aufkochen um die Geschichte wieder aufzufrischen weil ich doch relativ verzweifelt bin. Ich hatte Ende 2013 eine Trennung mit meiner Ex Freundin, wir haben ein gemeinsames Kind. Die KM wollte mir damals nicht das geteilte Sorgerecht geben, sie sagt es hätte Ihre Gründe gehabt, ich solle mich erstmal als guter Vater beweisen.
Dies hielt ich natürlich für Schikane und da Sie absolut nicht mit sich reden ließ musste ich leider den Gerichtlichen Weg gehen. Jetzt kommt der eigentliche Knackpunkt an der Geschichte meine Exfreundin hat einen neuen Freund in der Schweiz und in meinem damaligen schreiben für das Gericht habe ich erwähnt das ich Angst hätte Sie würde in die Schweiz ziehen wollen mit unserem Kind. Dies wurde natürlich völlig als absurd abgetan von der Mutter und gar lächerlich gemacht. Plötzlich fand ich vor etwa anderthalb Monaten einen Brief in meinem Briefkasten von Ihrem Anwalt wo drin steht das sie Das alleinige Sorgerecht beantragt weil Sie eine Übersiedlung in die Schweiz plant. ein gerichtlicher Termin ist auch schon angesetzt für den 11.5.15. Ich habe natürlich auch einen Anwalt hinzugezogen aber wie Anwälte so sind verraten Sie nicht wirklich viel oder haben nicht wirklich viel Kotakt mit ihren Mandanten vor der Verhandlung.
Es wurde vom Gericht ein Verfahrensbeistand mit hinzugezogen welchen ich persönlich unmöglich fand weil er mir gesagt hat: "Ja wenn die Mutter gehen will dann kann Sie gehen da können Sie garnichts machen" "und pfeifen Sie Ihren Anwalt zurück der kann auch nichts bewirken". Das Jugendamt war total auf meiner Seite und meinte: Das es nicht gut wäre wenn das Kind so plötzlich vom Vater getrennt werden würde. Zum Umgang: Ich und meine Eltern sehen ihn jeden Mittwoch und zusätzlich alle 14 Tage mit Übernachtungen am Wochenende von Freitag bis Samstag. Mein Anwalt probiert mit mir jetzt schon eine Art Umgangsplan zu erstellen, aber ich werde mir kaum leisten können regelmässig in die Schweiz zu reisen und meinen Umganng zu pflegen weil ich nebenbei auch unglücklicher Weise gerade meinen Job verloren habe... ;(
Meine Frage ist daher ist es für die Mutter wirklich so einfach in ein fremdes Land auszuwandern, und in dem Falle den Vater einfach auf der Strecke zu lassen??
Was wird das Gericht als Entscheidung fällen oder in welche Richtung könnte das für mich ausgehen?
Ich würde mich sehr über Antworten von euch freuen! Danke!
tja, hättest Du mal vor einem Jahr das GSR (gemeinsame SR) gerichtlich durchgesetzt... warum ist das eigentl im Sand verlaufen?? Oder hast Du, weil jetzt wieder das ASR von derKm beantragt wird? Das wird entscheidend sein!
Die gute Nachricht: wenn KM umzieht, wird sie die Kosten des Umgangs tragen müssen. die schlechte: dies in der Praxis dann durchzusetzen kann schwierig werden...
Also zunächst: wie ist das SR jetzt?
Gruß. Toto
Hallo TotoHH,
Danke für deine Antwort zunächst mal. habe ich natürlich doofer Weise vergessen zu erwähnen das geteilte Sorgerecht wurde vor etwa anderthalb Jahren gerichtlich festgelegt! Unser Sohn ist gerade 3 Jahre alt geworden was vielleicht auch wichtig wäre zu erwähnen sorry!
Also das geteilte Sorgerecht haben wir! Verbessert das meine Chancen?
Also das geteilte Sorgerecht haben wir! Verbessert das meine Chancen?
Ja, definitiv verbessert das gemeinsame Sorgerecht Deine Ausgangslage. Ansonsten hättest Du tats. nichts zu melden.
Aufgrund des GSR muss die KM sich nun mit Dir auseinandersetzen (die Beantragung des ASR ist dies, halte ich jedoch mit der Vorgeschichte und den Argumenten für wenig aussichtsreich). Oder die KM setzt sich einfach darüber hinweg, was aber bei einem Wegzug ins Ausland nicht so einfach ist. So, und nun die Experten hier.
Gruß, Toto
vielen Dank für deine Meinung Toto! Wäre wirklich nochmal interessant zu wissen was die Experten hier sagen! Für mich wäre es wirklich schrecklich wenn das passieren würde weil ich mir Reisen in die Schweiz einfach nicht leisten könnte und ich der Meinung bin gerade in Deutschland, im Land der Gesetzte die Mutter so einen Riesen Schritt mit einem Kind nicht einfach so durchführen dürfen.
Hallo und guten Morgen
Ich weiß nicht ob ich ein Experte bin aber ich antworte Dir trotzdem.
Die Schweiz ist auch nicht gerade ein Land, das besonders väterfreundlich ist. Ich fürchte, sofern die KM den Umgang dort boykottiert, wird es nicht leicht, dort einen gerichtlichen Umgang durchzusetzen
Du musst daher das ABR beantragen.
Kriterien hierfür sind:
- soziales Umfeld des Kindes bisher
- Kontinuitätsprinzip
- Förderprinzip
- Wille des Kindes
Ich fürchte, dass fast alle Punkte für die KM sprechen????
Was Du auf jeden Fall brauchst, ist ein Betreuungsplan, wenn das Kind zu Dir soll.
VG
BP
Hallo,
so optimistisch wie Toto sehe ich die Sache nicht.
Die Ausgangssituation ist doch KM will weg, KV bleibt hier. Wo soll das Kind leben? Zwangsläufig wird es dafür eine Entscheidung gegen einen Elternteil geben müssen.
Was spricht für die KM? Vermutlich hat der Sohn seinen Lebensmittelpunkt von Geburt an bei ihr gehabt. Das ist der entscheidende Punkt für die KM.
Was kann ausgeurteilt werden bzw. was sind Vergleichsmöglichkeiten:
1) ASR für einen Elternteil, der andere hat dann nur noch das Umgangsrecht.
2) Es bleibt beim GSR, Kind lebt bei einem Elternteil, der andere stimmt zu.
3) Es bleibt beim GSR, Kind lebt bei der KM und sie muss sich an den Umgangskosten beteiligen, die durch ihren Wegzug entstanden sind.
Solange das Kind noch nicht zur Schule geht und Du ein sinnvolles Umgangskonzept hast, wäre auch eine Art Wechselmodell möglich, also Kind 1 Monat oder auch 2 durchgängig bei Dir und dann Wechsel. KM bringt das Kind zu Dir und Du bringst es zurück. Mit Schuleintritt ist das natürlich vorbei, aber da könntest Du einen großen Teil der Ferien bekommen, mehrtägige Feiertage. Sei kreativ, was Du in der Abhängigkeit der "Großwetterlage" fordern kannst.
Das Problem ist auch, dass das Gericht ein ASR für die KM ausurteilen kann, weil es keine Einigung zwischen Euch gibt. Mit einem Umgangskonzept kannst Du auf alle Fälle Deinen Willen und Deine Fähigkeit das Kind zu betreuen demonstrieren.
Schwierig einzuschätzen ist wie sich der Verfahrensbeistand verhält. Er/Sie soll die Interessen des Kindes vertreten, zumindest in der Theorie.
VG Susi
Hallo Efizzel,
auch ich kämpfe gerade den gleichen Kampf wie du.
Nur wünschte ich, es wäre "nur" die Schweiz.
Die Chancen stehen vielleicht bei 5% für dich.
Mein Sohn ist ebenfalls 3 Jahre alt und seine Meinung wird noch nicht ernst genommen.
Unsere Verfahrensbeiständin (VB) hat sich subtiler ausgedrückt.
SpecialD netter Typ, gute Bindung zum Kind, erziehungsgeeignet, Wohnung kindgerecht, aber sollte Mutter 10.000km verziehen, dann nicht ohne Kind.
Betreuungskonzept steht auch, aber die Tendenz des Richters im Dezember 2014 war Richtung Mutter, obwohl sie unkooperativ ist, alle angreift, Umgänge boykottiert, viele Alleingänge und und und
Diese Narrenfreiheit, die Kindsbesitzer haben, ist unbegreiflich. Man sieht, das Kind leidet, aber man kann nichts dagegen machen.
Also, was ich getan habe:
- Gegenantrag auf ASR, ersatzweise aABR,
- Betreuungskonzept aufgestellt (in Zusammenarbeit mit diesem Forum hier),
- mich an alle Spielregeln gehalten und immer nett und freundlich gewesen.
Das JA sagt, soziales Umfeld spricht für den Verbleib beim Vater, erziehungsgeeignet, Mutter hingegen Hauptbezugsperson, ergo: Kontinuitätsprinzip spricht für Mutter.
Und das ist der Knackpunkt!
Lass es mich mit Milans Worten ausdrücken: "Dagegen ist kaum ein Kraut gewachsen."
Eine der Moderatorinnen hier sagte auch noch treffend (sinngemäß): "KMs nehmen Kleinkinder wie Handgepäck mit.".
Das sind so Phrasen, die bei mir haften blieben.
Du siehst, kampflos lasse ich meinen Sohn nicht ziehen. Das lege ich auch dir ans Herz.
Leider hast du eine echt "tolle" VB 🙁
Meine Geschichte nahm Formen an, so dass man meine Geschichte aktuell nicht öffentlich finden kann.
Hoffe, bei euch bleibt es humaner.
Erzähl doch mal bitte, wie sehen deine Pläne konkret aus?
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Hallo Efizzel,
wenn sie denn wirklich umziehen will in die Schweiz, wirst Du sie kaum aufhalten können und ein 3-jähriges Kind kann zwar nach seinem Willen gefragt werden, sollte aber dieser zum Vater tendieren, wird das ganz großzügig ignoriert und es werden Gründe konstruiert, warum das Kind nicht zum Vater darf.
Ich habe erreicht, dass das Gericht KM auferlegt hat, nicht weiter als 50 km von meinem Wohnsitz wegziehen zu dürfen.
Das Du im Moment ohne Job bist, wird mit Sicherheit auch nachteilig ausgelegt.
Was der Verfahrensbeistand gesagt hat, spricht Bände. Es ist im Prinzip gewünscht, dass Du wie ein Lamm auf dem Weg zur Schlachtbank erscheinst. Hoffentlich hast Du keine anwaltliche Nullnummer als Prózessbevollmächtigten.
Im Prinzip ist es egal was eine Kindesbesitzerin anstellt. Fast alles wird toleriert, es sei denn man trifft wirklich mal auf Sachverständige/Entscheidungsträger, die nicht Feministen sind.
In diesem Sinne kann man dir nur viel Glück und Kraft wünschen.
Jarod
Ich habe erreicht, dass das Gericht KM auferlegt hat, nicht weiter als 50 km von meinem Wohnsitz wegziehen zu dürfen.
Und das steht so im Beschluss?
Und das steht so im Beschluss?
Jepp.
Vielen Dank für eure Antworten auch wenn Sie nicht gerade aufbauend sind!
Wie schon richtig gesagt wurde ich finde es unmöglich und echt verächtlich das man nur da stehen kann und im Endeffekt nichts machen kann außer zusehen! Auf Special Id's Frage einzugehen: Pläne habe ich nicht wirklich das ist ja das schlimme weil ich mir ja auch gar keine Pläne schmieden kann ohne finanziellen Hintergrund! Verstehe auch nicht das das Gericht nicht berücksichtigt das das die Kindsmutter bereits 2 Kindern von 2 Männern hat und wegen einem Lover wieder in die Schweiz ziehen will! Mein kleiner geht hier in den Kindergarten ihre Tochter geht hier auch zur Schule und ich verstehe nicht warum sowas alles nicht berücksichtigt wird! Das grandiose ist ja das die KM Vor etwa 3 Wochen geschrieben hat das sie den Antrag zurück ziehen möchte was sie dann plötzlich doch wiederrifen hat! Ich hoffe das noch eine minimale Chance besteht' ;(
Off Topic:
Ich habe erreicht, dass das Gericht KM auferlegt hat, nicht weiter als 50 km von meinem Wohnsitz wegziehen zu dürfen.
Und das steht so im Beschluss?
Jepp.
Glaub ich nicht, dass das so drin steht... Vielleicht sinngemäß mit Bezug auf Kind so ähnlich. Ansonsten hätte ich als KM Verffasungsbeschwerde o.Ä. aufgefahren....
OT:
Und wenn @Jarod wegzieht muss dann die Km ihm nachziehen :puzz:
Ich denke auch eher, dass darin steht, dass das Kind seinen Wohnsitz nicht mehr als 50 km weghaben darf. Der KM kann kein Richter einen weiteren Wegzug verbieten. Aber isteh egal, Jarod liest sowieso imerm alles durch seine Jarodbrille. Und nein, ich möchte hier keine Antwort.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@ midnightwish
Ein klein wenig Anstand und Zurückhaltung stünde dir nicht schlecht.
Efizzel kann ja einen Antrag auf e.A. einreichen, wo ein bevorstehender Umzug angesprochen wird, bevor er sich von KM vor vollendete Tatsachen stellen lässt. Er wird ja sehen obs was nutzt.
@ Jarod,
ja er kann eine EA einreichen. Aber nur darauf, dass das Kind nicht wegziehen darf. Er kann der KM nicht verbieten lassen selbst wegzuziehen. Das geht schlicht und einfach nicht.
Staatliche Instituionen dürfen nur in sehr engen Grenzen die freie Wahl des Wohnorts ihrer Bürger einschränken. Das sind vor allem 2 Bereiche, nämlich die Inhaftierung zur Verbüßung einer Straftat und in engen Grenzen die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt.
Mit absoluter Sicherheit darf kein Richter einer Mutter oder einem Vater den Umzug wohin auch immer verbieten. Er kann nur verbieten, dass das Kind mitgenommen wird. Und nichts anderes habe ich behauptet. Es ist deine Behauptung:
Ich habe erreicht, dass das Gericht KM auferlegt hat, nicht weiter als 50 km von meinem Wohnsitz wegziehen zu dürfen.
Ihr wurde wohl eher auferlegt, dass sie mit eurem Sohn nur in einem Umkreis von 50 km umziehen darf, aber sicher nicht, dass sie ohne euer Kind weiter wegziehen dürfte.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ihr wurde wohl eher auferlegt, dass sie mit eurem Sohn nur in einem Umkreis von 50 km umziehen darf, aber sicher nicht, dass sie ohne euer Kind weiter wegziehen dürfte.
Zeigst Du mir bitte den Textabschnitt wo ich geschrieben habe, dass ich Ex daran hindern hätte wollen, OHNE Sohni ans andere Ende der Welt zu ziehen.
Ich habe erreicht, dass das Gericht KM auferlegt hat, nicht weiter als 50 km von meinem Wohnsitz wegziehen zu dürfen.
Okay, wenn man voraussetzt, dass der Leser NICHT in der Lage ist eigenständig zu denken, dann mag das richtig sein. Die Anderen müssten davon ausgehen, dass wenn ein Vater um sein Kind kämpft, dieses nicht bei ihm lebt. Schlussfolgerung dessen wäre dann, da es sich ja um ein 6-jähriges Kind handelt was wohl sicher noch keinen eigenen Hausstand hat, dass dieses bei der Mutter wohnen muss. Ergo erlegte das Gericht IHR auf, MIT dem Kind nicht weiter als 50 km von meinem Wohnsitz wegzuziehen. Eigentlich nahm ich an, dass man hier in der Lage wäre das zu begreifen.