Anmerkung Moderation:
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@jarod:
sorge Du bitte dafür, dass DEINE Beiträge so beim Empfänger ankommen, wie es DEINER Intention entspricht bzw, wie DU es gemeint hast. Dazu gehört auch eine präzise und eindeutige Formulierung und nicht die Voraussetzung, wer hier im Forum was wie verstehen/bewerten soll...
Zukünftige Beiträge mit persönlichen Angriffen welcher Art auch immer werden kommentarlos gelöscht!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Efizzel,
Ich habe natürlich auch einen Anwalt hinzugezogen aber wie Anwälte so sind verraten Sie nicht wirklich viel oder haben nicht wirklich viel Kotakt mit ihren Mandanten vor der Verhandlung.
... hmmm ... sicher, daß es der richtige Anwalt für Dich ist ?
Hat KM versucht, im Vorwege eine Einigung mit Dir zu erzielen ?
Die Schweiz ist auch nicht gerade ein Land, das besonders väterfreundlich ist. Ich fürchte, sofern die KM den Umgang dort boykottiert, wird es nicht leicht, dort einen gerichtlichen Umgang durchzusetzen [...]
Ich fürchte, dass fast alle Punkte für die KM sprechen?
Ich teile beide Befürchtungen.
Für wichtiger (und realistischer) als die Verhinderung des Umzugs halte ich die Beibehaltung des GSR und eine Umgangsregelung unter Beteiligung KM an den Kosten (analog Susi´s Nummer 3) ...
Gruß
United
@ 82Marco
Meine Einlassung bezüglich des TO setzt nicht voraus, dass er den ganzen Hintergrung kennen muss. Ziel war es dem TO den Weg aufzuzeigen, dass er womöglich mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung erreicht, dass die KM mit Kind nicht ins Ausland ziehen darf, was normalen Umgang erheblich beeinträchtigt, wenn nicht gar unmöglich macht.
Wenn allerdings gewisse User die meine Geschichte vom Hintergrund in groben Zügen kennen und meinen Hinweis als für sie nicht glaubwürdig hinstellen, dann würde ich meinen, entweder sie tun das mit Absicht, oder sie sind wirklich nicht dazu in der Lage das zu verstehen. Wie auch immer.
@ United
Was nutzt dem TO das GSR, wenn KM im Prinzip machen darf wonach ihr der Sinn steht? Das die Umgangsregelung angepasst würde, also KM sich beteiligen müsste bringt ihm auch nichts. Ausreden, warum der Umgang nicht stattfinden kann gibts es zu Hauf. Wie soll er das durchsetzen? Er wäre dann auf Gedeih und Verderb KM ausgeliefert.
Im Prinzip kann er sagen, er is am Ar***, wenn KM in die Schweiz zieht und er das nicht verhindern kann und ich glaube, dass ist dem TO auch mehr als klar.
Mal wieder OT:
@J:
Du schreibst hier aber im Thread von Efizzel. Und Dein Hinweis, dass Du erreicht hast, dass KM nicht wegziehen darf, ohne weitere Erläuterungen ist damit irreführend!
Das ist aber m.E. Dein generelles Problem:
Du verkürzt Sachverhalte sowohl in Deiner Wahrnehmung als auch in der Wiedergabe derart, dass falsche Schlüsse gezogen werden. Damit gerätst Du häufig in den Gegenverkehr. Und was auf der anderen Seite ankommt, siehst Du hier im Forum und auch in der Realität.
Wenn Du das mit Absicht tust: Selbst dran schuld und schön blöd!
Wenn Du es so nicht wahrnimmst: lass Dir doch mal von Dritten helfen (Forum, Anwalt, Beratungsstelle)...
Toto
Anm.: Mod: Jarod, deine Aussage ist für Unbedarfte nun mal missverständlich. Ob du das einsiehst oder nicht ist dem Moderatorenteam egal. Wir sollen hier u.a. dafür sorgen, dass keine missverständlichen Tipps gegeben werden und versuchen diese, wenn nötig, zu korrigieren. Auch das muss dir nicht gefallen. Du wurdest bereits mehrfach darauf hingewiesen, dein Verhalten dementsprechend anzupassen. Sehe das als letzte gelbe Karte an. Konzentriere dich in Zukunft bitte ausschließlich auf deine eigene Geschichte
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Was nutzt dem TO das GSR, wenn KM im Prinzip machen darf wonach ihr der Sinn steht? Das die Umgangsregelung angepasst würde, also KM sich beteiligen müsste bringt ihm auch nichts.
Meiner Meinung nach sind die Chancen bei einer "Schwarz-Weiß"-Entscheidung zum ABR für den TO noch schlechter als schlecht (zumal die Schweiz nicht "Timbuktu" ist).
... und vor diesem Hintergrund halte ich die Strategie in Deutschland einen Vergleich oder Beschluß, der die Beibehaltung des GSR sowie eine Umgangsregelung vorsieht, für weniger schlecht (nicht: gut) als einen richterlichen Segen mit ABR für KM.
Da die Schweiz u.a. das "Haager Kindesentführungsübereinkommen" (HKÜ) unterzeichnet hat, stehen die Chancen gegen eine "Zurückhaltung" vorzugehen - zumindest auf dem Papier, mit GSR besser als ohne Sorgerecht.
Grundsätzlich gilt auch dort die Entscheidung eines Deutschen Familiengerichts.
Gruß
United
Der TO hat einen Anwalt. Zu dem könnte er, wenn er das denn will, hingehen, seine Befürchtungen äußern und fragen wie man dem begegnen kann. Soviel Selbstverständnis kann man bei einem Erwachsenen voraussetzen, meine ich. Entweder der Anwalt setzt sich mit ihm zusammen und arbeitet dann einen entsprechenden Antrag aus, oder der Anwalt sagt dem TO das die Chancen 50:50 stehen, da auch wirklich was erreichen zu können. Letztlich hängt es von der Entscheidung des Richters ab.
Irreführend ist da garnichts. Zudem hätte der TO bei Bedarf auch um genauere Erklärung bitten können.
@ United
Ich gehe mal davon aus, dass dir folgendes geläufig ist "Papier ist geduldig" und "Manchmal ist es das Papier nicht wert, auf das es geschrieben steht". Die Mentalität "Besser der Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach" bringt keinen Vater weiter.
Ist aber auch völlig wurscht und nun meine letzten Worte in diesem Thread.
Mal was für die Mülltonne, das Cafe oder diesen Thread (weil nicht so ganz "off-topic") ... mir ist einfach mal danach:
Ich spiele seit über 30 Jahren Fußball.
Früher habe ich, nachdem ich gefoult wurde und der Schiedsrichter es nicht gesehen hat, geweint. Es war ungerecht.
Wenn ich im Zweikampf den Ball gewonnen habe und der Schiedsrichter ein Foul gesehen hat, ebenso.
Heute schreie ich kurz "aua", wenn ich gefoult wurde und der Schiedsrichter es nicht ahndet, dann stehe ich auf und renn wie ein Irrer wieder dem Ball und dem Gegner hinterher.
Wenn ich im Zweikampf den Ball gewinne und der Schiedsrichter pfeift, schaue ich den Schiedsrichter fragend an und gebe meinem Gegenspieler lächelnd die Hand.
Aufgrund meiner mittlerweile - auch altersbedingten - Konditionsdefizite muß ich mich manchmal auch auf meine Mitspieler verlassen.
Diejenigen Mitfußballer, die regelmäßig Mit-/Gegenspielern und Schiedsrichtern den Vogel zeigen, spielen in aller Regelmäßigkeit weniger als ich.
Was wichtig ist, muß jeder für sich selbst entscheiden.
Weitermachen,
United
Hi Efizzel,
also ich wünsche Dir vorab von ganzem Herzen die Kraft niemals aufzugeben und für Dein Kind da zusein.
Kämpfen kostet Kraft aber es wird sich immer lohnen - das musst Du Dir auf den Spiegel schreiben.
Meine persönliche Erfahrung wie auch bereits im Auslandsbezug geschildert:
Ex Partnerin (Britin); 1 Kind aus erster Ehe (7 Jahre); 1 gemeinsames Kind (2 Jahre); 3. Kind kommt im Juli.
6 Jahre glücklich zusammen; die letzten 3 davon in Deutschland - dann mit der Schwangerschaft der Bruch.
Mir wurden die Kinder unter Tränen 1 Tag vor Weihnachten von meiner Ex und ihrem neuen Partner (beides Pädagogen!) buchstäblich aus den Armen entrissen. Im Januar hatte ich noch 1 mal Kontakt mit der Großen und 3 mal mit dem Kleinen. Mir klingt es heute noch im Ohr "Kommst Du nach Hause Papa?" hat sie mich gefragt.
Anfang Januar wude ich aus der gemeinsamen Wohnung gebeten, der Neue ist gleich eingezogen. Ich wollte unserer Beziehung eine Chance geben und mir war auch einfach nicht bewusst was der Auszug bedeutet. Ich dachte ich bin in ein paar Wochen zurück, wusste aber nicht wie weit sich meine Ex schon in den Neuen verschossen hatte.
Ende Januar (nach x gescheiterten Versuchen über die Anwälte eine Umgangsregelung hinzubekommen) eA Umgang und Antrag auf Umgang bei Gericht eingereicht. Gleichzeitig hat die Ex einen Sorgerechtsantrag eingeleitet da sie zurück nach UK wollte.
Mein Kleiner ging seit über 1 Jahr in die Krippe, ab Anfang Februar wurde er dort von der Mutter einfach rausgerissen.
Im Februar hatte er seinen 2. Geburtstag, ich durfte ihn nicht sehen. Auch das JA hat versucht einen Kontakt herzustellen - no chance.
JA und Verfahrensbeistand haben sich beide ausdrücklich gegen einen Umzug vor Geburt des 3. Kindes ausgesprochen.
Der Richter hat mich nur ausgelacht, ABR der Mutter zugesprochen und fertig.
Die Ex ist buchstäblich nach Erteilung des Beschlusses nach UK "abgehauen".
Wie wurde es mir mitgeteilt?
Ich war auf dem Weg zum 1. Umgang und stehe buchstäblich vor der Wohnungstür und will klingeln als mich mein Anwalt anruft und mitteilt der Anwalt der Ex hat soeben ein Fax gesendet und mitgeteilt das die Kinder weg sind....
Meine Kinder habe ich nicht mehr verabschieden können. Meine Große wurde mal eben einfach aus dem laufenden Schuljahr gerissen. Hat keinen bei Gericht interessiert.
Beschwerde beim OLG läuft, aber die Fakten sind da und unumkehrbar. Termin beim OLG ist Ende Mai. Läuft es dort schlecht stehe ich noch nichtmal mit einer für England gültigen Umgangsregelung da und muss mich in England komplett neu durchschlagen.
Letztes WE durfe ich meinen Kleinen erstmalig für wenige Stunden in UK besuchen. Guess what! Der Neue meiner Ex sitzt auch schön mit im Flieger....ich dachte ich muss kotzen!!! Was sind das nur für Menschen?! Die Große darf ich weiterhin nicht sehen - nach 6 Jahren "Papa".
Selbstverständlich kam promt der Brief, der Kleine hätte sich verletzt, haut jetzt die Mama, schläft nur noch mit der Decke über den Kopf.
Diesen Terror bin ich aber bereits gewohnt - so waren bisher alle Schreiben der Gegenseite.
Du glaubst nicht wie oft ich an den Gleisen stand und ohne meine Freunde, Familie, Anwalt, Verfahrensbeistand und JA und ohne dem Lachen meinens Sohnes am letzten WE hätte ich es wohl kaum geschafft. Ich schlafe kaum mehr und habe abgenommen aber hey ich bin Papa und werde es für meine Kinder immer bleiben. Aufgeben? Niemals! Die Rolle mag eine andere sein aber im Kern bleibe ich der Vater und er mein Sohn.
Finanziell hat es mich ruiniert, da die ex mit unseren Ersparnissen abgehauen ist. Ich habe auch keine eigene Wohnung mehr und bin glücklicherweise bei meinem Bruder untergekommen. Aber ich erhole mich auch davon langsam da ich nen guten job habe.
Ich hatte alle Argumente für mich und trotzdem habe ich hier alles verloren und muss jetzt komplett neu anfangen.
Ich kann Dir leider nicht viel raten als Dich so früh wie möglich darauf einzustellen, dass Deine ex umziehen wird.
Wenn mein Umgangsbeschluss vom OLG etwas taugt werde ich das "Urteil" in UK "spiegeln" lassen damit ich auch dort einen rechtskräftigen, vollstreckbaren Titel habe. Das solltest Du auch machen.
Gruss
F.
Moin Frisbos,
ich finds gut, dass du die folgenden Punkte so offen darstellst:
Anfang Januar wude ich aus der gemeinsamen Wohnung gebeten, der Neue ist gleich eingezogen
und auch
Der Neue meiner Ex sitzt auch schön mit im Flieger....ich dachte ich muss kotzen!!!
Denn dies sind Punkte, die oft für neue Betroffene kaum vorstellbar sind. Aus meiner Sicht haben Nexts im Trennungsverlauf einen großen Einfluss auf die weitere Entwicklung. Der Einfluss auf diese neu hinzutretenden Personen ist naturgemäß aber gering. Gleichzeitig dienen die "sofort verfügbaren Traumpartner" oftmals als psychologische Stütze, während Du als Betroffener noch im heftigsten Abwehrkampf gebunden bist.
Ich finde es wichtig, diesen "Schachzug" zu durchschauen, da wir ihn hier im Forum immer wieder sehen und - wie man an Deinem Fall sieht - sehr wirkungsvoll ist. Gruß Ingo
Hallo aus der Schweiz
Mal so ein kleiner Einwand...
Hat deine Ex-Freundin einen Job in der Schweiz?
Was macht Sie beruflich?
"Einfach so" erhält man in der Schweiz kein Aufenthaltsbewilligung.
Ohne finanzielle Absicherung für den Staat geht hier gar nichts.
Ohne Job kriegt deine Ex-Freundin keinen Fuss in die Schweiz - Ausser es steht eine Hochzeit mit dem Feund an?
