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sie geht und zieht uns mit anlauf in den ruin

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(@noah1401)
Nicht wegzudenken Registriert

vielen dank euch allen,
wenigstens ist man hier nicht  ganz alleine
ich werde mich um den hausverkauf kümmern und werde nächste woche auch zum doc gehen.

warum handeln frauen so???es ist doch unfassbar, trennen kann man sich doch auch im guten???


Per te mio figlio vorrei passare per il fuoco

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Themenstarter Geschrieben : 25.11.2009 14:21
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Noah,

warum handeln frauen so???

Das ist eine spannende Frage. Allerdings ist es auch eine Frage, deren Beantwortung dich im Moment um keinen Millimeter weiter bringt. Also grübele nicht darüber nach, sondern sieh' zu, dass du die nötigen Dinge vorantreibst.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 25.11.2009 14:24
(@berner)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo NOAH,
ich habe gerade deinen Bericht gelesen und muß dir leider sagen, daß ich dich gut verstehen kann. Denn mir gings Anfang des Jahres genauso. Gut, ich kämpfe um mein Haus, weil ein Verkauf absolut viele Schulden hinterlässt und ich aus den Schulden nicht mehr rauskommen würde.
Nach meinen Nachforschungen ist eine Privatinsolvenz erst nach 30 Jahren vorbei, weil das Risiko das dich Bank nach 7 Jahren rauslässt kaum gegeben ist.
LG


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Geschrieben : 25.11.2009 23:22
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Du hast doch sowas wie eine Mittagspause, da kann man vielleicht auch was erledigen?
Zumal dein Arbeitgeber vielleicht auch Interesse daran hat, dass es nicht schlimmer wird.

Setz Dir mal eine TODO Liste und versuche unten stehende Dinge so zu organisieren, dass man Arbeitspakete hat, die man an einem Tag abarbeiten kann.
- Hast du schon ein neues eigenes Konto ohne Zugriffsmöglichkeit von Exen? Ein neues Konto gibts bei Onlinebanken kostenlos....
- Ruf die Bank an, sowas geht auch bei Onlinebanken (Impressum). Schildere sachlich deinen Fall bzw. die finanzielle Situation. Die Bank hat wahrscheinlich kein Interesse an einer Privatinsolvenz, da bei Dir durch die Unterhaltszahlungen nix zu holen sein wird.
- Geh auch zum öffentlichen Schuldnerberater, vielleicht ist ein Kompromiss mit der Bank möglich....
- Ruf doch einfach mal beim Arbeitsamt an, ob Unterstützung möglich ist, schildere deinen Fall. Fragen kostet nix, das schlimmste, was die machen können ist auflegen!
- Versuch das Haus zu verkaufen:
  - Man kann Inserate im Internet schalten, in Zeitungen, oder eventuell den Weg über Makler gehen: Mach ezwei Tage lang mal eine Anzeige für den Immobilien Spürhund fertig, dann ein Inserat in der örtlichen Zeitung und ruf vielleicht auch mal einen oder mehrere Makler an, die findet man im Örtlichen. Guck auch mal in die örtliche Zeitung, was Immobilien in deiner Umgebung so kosten, beziehe aber den Zustand mit ein. Makler können vielleicht auch Angaben zum Marktwert machen. Mach das ohne das Exchen was mitbekommt. Sobald du einen Interessent findest, hast Du ja zwei potentielle Käufer. Verkauft wird an den Höchstbietenden. Aber vielleicht kann die "gemeinsame" Freundin ja was drauflegen, sie bekommt ja wahrscheinlich ne Menge Unterhalt "für die Kinder"...
- Dann versuch mal an einen Beratungsschein zu kommen. Du brauchst dringend einen Rechtsanwalt, auch einen solchen könnte man mal in der Mittagspause besuchen und auch das brauch deine Ex nicht mitbekommen...
- Wo arbeitet deine Ex eigentlich schwarz?


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Geschrieben : 26.11.2009 02:05
(@noah1401)
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Nach meinen Nachforschungen ist eine Privatinsolvenz erst nach 30 Jahren vorbei, weil das Risiko das dich Bank nach 7 Jahren rauslässt kaum gegeben ist.
LG

das versteh ich jetzt nicht, warum 30 Jahre??????


Per te mio figlio vorrei passare per il fuoco

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Themenstarter Geschrieben : 26.11.2009 14:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Zur Restschuld gibt wikipedia gute Infomationen. Danach ist es egal, ob die bank jemanden herauslässt oder nicht, denn bei Restschuldbefreiung kann sie ihre Ansprüche nicht mehr durchsetzen.
Zitat:

Wirkung der Restschuldbefreiung

Die Wirkung der Restschuldbefreiung ist in § 301 InsO geregelt. Wichtig ist dabei vor allem, dass die Befreiung gegenüber allen Insolvenzgläubigern (also Gläubigern, deren Forderung zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens schon bestanden hat) gilt, also unabhängig von deren Teilnahme am Insolvenzverfahren.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2009 19:21
(@noah1401)
Nicht wegzudenken Registriert

Folgendes stellt sich nun dar:
sie wäre bereit zu kooperieren, damit das haus vernünftig kostendeckend verkauft wird, es steht schon im internet und nächste woche in der zeitung.
es gibt mittlerweile auch schon 3 interessenten.

Problem ist aber, sie hat ihre Wohnunh nur von der arge bewilligt bekommen, weil sie nun ihre putzstelle in eine
teilzeitstelle auf steuerkarte geändert hat.

wird das amt nicht verlangen, das sie wir unsere Steuerklassen sofort ändern, damit sie mehr netto hat.

wenn das so wäre bliebe keine zeit für einen vernünftigen verkauf, und somit zahlungsunfähigkeit

sie sagte auch, dass sie weiterhin von ihrer putzstelle schwarzgeld bezieht.

wie sieht es eigentlich mit dem hausrat aus???


Per te mio figlio vorrei passare per il fuoco

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Themenstarter Geschrieben : 27.11.2009 11:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Für ne Steuerklassenänderung in diesem Jahr ist es eh zu spät und im nächsten Jahr müsst und solltet ihr sowieso Steuerklasse 1 bzw. 2 eintragen lassen.

Damit ist das kein Thema. Auch nicht für die Arge.

Jegliches mehr Netto durch "clevere" Steuerklassenwahl" ist sowieso nur ein Vorschuss auf die spätere Steuerlast und ggf. zurück zu zahlen.

Zwischenzeitlich versöhnen und damit die Zusammenveranlagung retten könnt ihr später immer noch.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 27.11.2009 11:56
(@noah1401)
Nicht wegzudenken Registriert

ich rede ja von 2010, da wollten wir uns eigentlich auf 3 und 5 einigen, ändern es dann wenn das haus verkauft ist.

die frage ist nur , ob das amt da mit macht


Per te mio figlio vorrei passare per il fuoco

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Themenstarter Geschrieben : 27.11.2009 11:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auf gar keinen Fall!
Ihr habt euch 2009 getrennt und das durch Auszugswunsch deiner Ex auch der Arge Kund getan.

Damit stehen die Steuerklassen für 2010 fest!
Auch die Arge darf euch wohl kaum zur Steuerhinterziehung auffordern!

Und abgesehen von der rechtlichen Lage habe ich dir oben gerade erklärt, dass die Steuerklassenwahl lediglich zu einem Vorschuss führt, der nebenher auch noch jede Menge zusätzliche Begehrlichkeiten von Ämtern, Banken und Gegenanwälten nach sich zieht, die sich jedoch sämtlich nicht an der späteren Rückzahung beteiligen werden.

Neben dem vorzeitigen Auszug aus der ehelichen Wohnung ist die Stkl. 3 der 2. große Fehler vieler Trennungsväter.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2009 12:11




(@noah1401)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo,
ich habe es ja verstanden was du meinst.
offiziell sind wir erst ab dem 02.01 getrennt,

das problem ich brauche zeit und geld, damit ich das haus vernünftig verkaufen kann.
wenn ich im januar schon klasse 1 habe, dann kann ich nicht mehr für das zahlen und dann kommt wohl eine uzwangsversteigerung.

selbst wenn ich vor weihnachten noch einen Käufer finde, bevor da geld fliesst vergehen 2-3 monate.
und was soll ich während dieser zeit machen????


Per te mio figlio vorrei passare per il fuoco

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Themenstarter Geschrieben : 27.11.2009 15:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein!
Nachweislich des Antrag an die Arge seid ihr seit 2009 getrennt.
Und wenn deine Ex oder sonst jemand ihr einen bei puhlen will, wird sie das genau damit können.

Das macht auch nur einen kleinen. 3 stelligen geliehenen Unterschied aus.

Leih dir von deiner Oma einen Tausi oder geh ins Pfandhaus aber hör auf, dass Finanzamt für den besseren Kreditgeber zu halten.

Pappasorglos wäre der, der dir vermutlich bis auf 3 Nachkommastellen ausrechnen könnte, wie lächerlich klein dieser scheinbare Vorteil ist.

Der tatsächliche Vorteil ist exakt 0,000 €. Soweit kann ich es dir ausrechnen.

Du musst mir das nicht glauben, aber du kannst mir glauben, dass mir hier zig Leute widersprechen würden, wenn ich Blödsinn reden würde!
(Ist schon ein paar mal passiert!)

Gruss Beppo


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Geschrieben : 27.11.2009 15:31
(@noah1401)
Nicht wegzudenken Registriert

also mein anwalt sagte , dem finanzamt ist es egal, welche stkl. , da wir nur behaupten müssten wir hätten einen tag zusammen 2010 verbracht.
und meine ex würde mir schriftlich geben, das wir für das jahr 2010 eine Zusammenveranlagung machen.


Per te mio figlio vorrei passare per il fuoco

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Themenstarter Geschrieben : 27.11.2009 16:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

also mein anwalt sagte , dem finanzamt ist es egal, welche stkl. , da wir nur behaupten müssten wir hätten einen tag zusammen 2010 verbracht.
und meine ex würde mir schriftlich geben, das wir für das jahr 2010 eine Zusammenveranlagung machen.

Ein letzter Versuch:

Zusammenveranlagung ist das, womit ihr am Ende des Jahres Geld sparen könnt.
Die könnt ihr am Ende 2010 geltend machen, wenn ihr euch mindestens einen Tag versöhnt habt.

Die Steuerklassen 3/5 bringen nichts Anderes als einen Vorschuss auf diese Ersparnis und jede Menge Aasgeier die, dir dieses Geld aus der Hand reißen.

Aber mach wie du denkst.
Mein Pulver ist verschossen und nochmal wiederhole ich mich nicht.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 27.11.2009 17:18
(@noah1401)
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hi beppo,
ich weiss deine meinung und deien antworten zu schätzen und habe ich auch verstanden.

leider ist es für mich immer noch alles sehr schwer und das schlimmste kommt ja erst noch auf mich zu.
Der sohn zieht aus, Dann bin erstmal alleine in dem Haus mit einem leeren Kinderzimmer, und dann muss ich mein Haus verkaufen.

Ich versuche gerade mich hier irgendwie durchzuwühlen......

was ja auch noch anstehr ist der Hausrat, eigentlich haben wir uns in der Ehe nur 3 Sachen angeschafft alles andere habe ich vorher alleine bezahlt als wir noch nicht verheiratet waren.

Wie sieht es damit aus???

lg

noah1401


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Themenstarter Geschrieben : 27.11.2009 17:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Alles was beweisbar vorehelich und deins und nicht bei Nacht und Nebel raus getragen und nicht von ihr zur Sicherstellung der Kindesbetreuung benötigt wird bleibt dir.

Der Rest wird nach der, im Familienrecht üblichen Quote aufgeteilt:
also etwa 90% für sie und die Kinder, Rest für dich!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2009 18:12
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Noah!
Was vor der Ehe Deins war, bleibt auch danach theoretisch Deins.
Was während der Ehe angschafft wurde, ist Eures.

Beim Hausrat ist es meines Erachtens fraglich, ob wegen jeder Kleinigkeit auseinader dividiert werden muss/sollte, weil die Auseinandersetzung per se hohes Konfliktpotential in sich birgt.

Grüßung ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2009 18:22
(@noah1401)
Nicht wegzudenken Registriert

es geht mir nicht um kleinigkeiten, sondern um z. B.  Küche, Wohnzimmer, Esszimmer, Waschmaschine, Schlafzimmer habe ich gekauft als wir vor acht jahren zusammen gezogen sind.

sie hat eigentlich ausser Geschirr und eine Vitrine nichts mitgebracht.

In der Ehe haben wir nur einen Kühlschrank und ein Bett gekauft.


Per te mio figlio vorrei passare per il fuoco

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Themenstarter Geschrieben : 27.11.2009 19:03
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

es geht mir nicht um kleinigkeiten, sondern um z. B.  Küche, Wohnzimmer, Esszimmer, Waschmaschine, Schlafzimmer habe ich gekauft als wir vor acht jahren zusammen gezogen sind.

Wie beppo schon schrieb: wenn Du den Erwerb VOR der Ehe entsprechend belegen kannst, dürfte es kein allzugroßes Problem werden...beachte bitte den Konjunktiv: hier in D ist nichts sicher und alles möglich!!  😉

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2009 19:40
(@noah1401)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen,

bin heute wieder total am boden zerstört und habe auf dem weg zur arbeit mal wieder ne strophe geheult....

gestern hat mein sohn wieder geweint, und sagte Mama ich bin traurig, ich möchte nicht ausziehen, ich will doch immer bein mama und papa im bett schlafen. ich habe angst , das da noch andere in dem haus wohnen.

mama, bitte nicht.

Das macht mich so fertig, und madam läuft hier singend durchs haus


Per te mio figlio vorrei passare per il fuoco

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Themenstarter Geschrieben : 28.11.2009 10:56




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