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Seit 10 Jahren geschieden, nie Unterhalt verlangt, heute ein Brief vom Sozialamt

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(@moncherii)
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Unterhaltsangelegenheit
Sehr geehrter Herr....,

In Ihrem Schreiben vom 23.02.2013 baten Sie mich um Erläuterung Ihrer Unterhaltspflicht gegenüber Ihrer geschiedenen Ehefrau ......

Frau ... bezieht seit dem 01.02.2013 Leistungen nach dem 3. Kapitel des Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) in Form von Hilfe zu Lebensunterhalt. Mit Beginn des Leistungsbezuges ist der Unterhaltsanspruch gem. Paragraf 94 Abs. 1 und 4 SGB XII bis zur Höhe der Sozialleistungen auf den Träger der Sozialhilfe übergegangen. Da Frau ... zuvor nicht im Leistungsbezug stand, war eine Überprüfung Ihrer unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit zuvor nicht nötig.

Die grundsätzliche Unterhaltspflicht aufgrund der Ehescheidung ergibt sich nach §1569f, §1318 BGB.

Um zu prüfen zu können, ob und ggf. In welchem Umfang Sie zur Zahlung von Unterhaltsbeiträgen in der Lage sind, bitten wir darum, um die erforderlichen Auskünfte bis zum 27.03.2013 zu erteilen und aussagekräftige Nachweise beizufügen.

Für den Fall, dass Sie die von und geforderten Angaben und Unterlagen bis dahin nicht eingereicht haben, werden wir diese ohne eine weitere Erinnerung direkt bei dem zuständigen Finanzamt, Sozialleistungsträger oder Arbeitgeber einholen ( Paragraf 21 Abs. 4, 74 Nr. 2 a SGB X, Paragraf 117 Abs. 1 SGB XII). Bitte halten Sie daher im eigenen Interesse die Frist ein.

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Unterhaltsahngelegenheit Frau ….

Sehr geehrte Frau ….,

unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 04.03.2013, teile ich Ihnen mit, dass mir die Existenz von Gesetzen und §§ grundsätzlich bekannt sind.
Ich bitte Sie, mir darzulegen warum sich aus den genannten §1569f und §1318 BGB in dem speziellem Fall eine konkrete Unterhaltspflicht ergeben soll.
Es fehlt an substantiierten Vorträgen zu den genannten §§.

Ich hoffe, Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben, andernfalls wende ich mich an meinen Rechtsanwalt, dem die Sach- und Rechtslage bekannt sei.

Mit freundlichen Grüßen

Kann der Brief so abgeschickt werden.


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Themenstarter Geschrieben : 12.03.2013 15:19
(@united)
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Moin,

Gegenvorschlag:

Liebe Trulla,
leider konnte ich trotz intensiven Studiums der Ihrerseits genannten Paragraphen nicht erkennen, woraus sich zehn Jahre nach der Ehescheidung das Aufleben einer Unterhaltsverpflichtung bei einer einjährigen Ehe ergeben könnte.
Nach wie vor gehe ich davon aus, dass offensichtlich keine Unterhaltsverpflichtung besteht, weshalb ich eine daraus abgeleitete Auskunftsverpflichtung nicht erkennen kann.
So Ihnen eine Rechtsgrundlage bekannt ist, auf Basis derer sich etwas anderes ergibt, bitte ich um Mitteilung eben dieser.
Gruß
MonCherii

Besten Gruß
United


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Geschrieben : 12.03.2013 15:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich würde vielleicht noch hinzufügen:

Der guten Ordnung halber und zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten für Sie weise ich darauf hin, das Nachforschungen über mein Einkommen bei Behörden und Arbeitgeber den Tatbestand eines verbotenen Ausforschungsbeweises darstellen, wenn und solange nicht einmal eine Unterhaltspflicht dem Grunde nach besteht.

Grüssles
Martin


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Geschrieben : 12.03.2013 16:08
(@moncherii)
Schon was gesagt Registriert

Das hört sich richtig gut an, was würde ich ohne diesen Forum nur machen, vielen vielen Dank 🙂


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Themenstarter Geschrieben : 12.03.2013 16:14
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MonCherii,

nur ne kleine Spaßbremse:
Der Auskunftsanspruch der Arge entfällt lediglich, wenn offensichtlich kein Unterhaltsanspruch besteht (Stichwort: Negativevidenz, Beispiel).
Nach meinem Dafürhalten ist dieses in Deinem Fall durchaus gegeben, d.h. aber nicht, dass ein Sozialgericht das zwingend genauso sieht.

Die (rechtlich gewollte) Strategie der Arge:
Zunächst Beutemasse ermitteln, dann (wenn lohnend) Unterhaltsanspruch durchsetzen.

Das sind aber ungelegte Eier, insofern: Antworten und Antwort abwarten.

Und nochmal zur Klarstellung:
Eine familienrechtliche Verdonnerung zu Nachehelichem Unterhalt halte ich in Deinem Fall für (nahezu) ausgeschlossen.

Besten Gruß
United


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Geschrieben : 13.03.2013 10:49
(@moncherii)
Schon was gesagt Registriert

Im Endeffekt ist bei mir so wieso nichts zu holen, aber das wissen die nicht. Ich möchte einfach nur mit meiner Ex in Ruhe gelassen werden. Wenn ich denen das mitteile, werden die sich ja alle Jahre wieder melden und mich nicht in Ruhe lassen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2013 11:08
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