Hallo
ICH würde gerne für einen Freund was Nachfragen . Der hat eine Scheidung vor Sich lebt seit 3 Monaten Getrennt in gemeinsamer Wohnung mit seiner Frau. Sache ist das die Beiden in der Insolvenz sind . Soll für ihn nachfragen da er Aus der Wohnung raus Soll oder Möchte und keine Wohnung Bekommt was dann ??? und Seine Frau bekommt auch nix da Sie auch in der Insolvenz ist . die beiden haben 3 kinder . Soll für ihn nachfragen da er keinen Internet anschluss hat . Hoffe das Hier geht ok das ich für andere was frage.
Gruß
jonas
Servus Jonas!
Im Rahmen einer PI gibt es einen Sebstbehalt (ich glaube so um die 900-950 €), der sowohl Deinem Freund als auch seiner nicht-mehr-Freundin zusteht, wenn jeder für sich die PI beantragt und und diese auch anerkannt wurden.
Daraus müssen Miete, Strom, Lebenshaltunskosten, etc. bestritten werden.
Wenn das nicht klappt, müsste sich Dein Freund um Unterstützung bei ARGE/Wohnamt/etc. bemühen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Danke
Soviel ich weiß sind die Aber Schon lange in der Inso 3-4 Jahre . Aber ist ja halt nur eine frage für einen bekannten
Dankeschön
Jonas
Hi,
also es zu Unterscheiden ob das Inso-Verfahren noch läuft oder abgeschlossen ist. Wenn das Verfahren vor 3-4 Jahren eröffnet wurde, so ist es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch abgeschlossen und sie befinden sich jetzt in der Wohlverhaltensphase. Das Insoverfahren läuft in der Regel so 1 bis 1,5 Jahre. Wenn der Schlusstermin war, also die Summer der Schulden und der vorhandenen Masse festgestellt wurde wird das Insolvenzverfahren geschlossen. Wie gesagt, INSo und Wohlverhalten gehören zusammen, aber rechtlich unterschiedlich zu betrachten.
Wenn das Inso-Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, brauchen Sie für einen neuen Mietvertrag die Zustimmung der Verwalters. Ist es abgeschlossen, könnens Sie den Mietvertrag auch alleine ohne den Verwalter abschließen.
