Scheidung und Priva...
 
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Scheidung und Private insolvenz

 
(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo  

ICH  würde gerne für einen Freund  was Nachfragen . Der  hat  eine Scheidung  vor Sich  lebt seit  3 Monaten Getrennt  in gemeinsamer  Wohnung  mit seiner Frau. Sache ist  das  die Beiden  in der  Insolvenz  sind  .  Soll  für  ihn nachfragen  da er Aus der Wohnung  raus Soll oder Möchte  und  keine Wohnung  Bekommt  was dann ???  und  Seine  Frau bekommt  auch nix  da Sie auch in der  Insolvenz  ist . die beiden haben 3  kinder  .  Soll  für ihn nachfragen da er keinen Internet anschluss  hat . Hoffe das Hier geht ok  das ich für andere was frage.

Gruß

jonas


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2011 02:22
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Jonas!
Im Rahmen einer PI gibt es einen Sebstbehalt (ich glaube so um die 900-950 €), der sowohl Deinem Freund als auch seiner nicht-mehr-Freundin zusteht, wenn jeder für sich die PI beantragt und und diese auch anerkannt wurden.
Daraus müssen Miete, Strom, Lebenshaltunskosten, etc. bestritten werden.
Wenn das nicht klappt, müsste sich Dein Freund um Unterstützung bei ARGE/Wohnamt/etc. bemühen.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2011 10:23
(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke

Soviel  ich weiß sind die Aber Schon lange in der Inso 3-4 Jahre  . Aber ist ja halt nur eine frage für einen bekannten

Dankeschön

Jonas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2011 10:26
(@mahrhansi)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

also es zu Unterscheiden ob das Inso-Verfahren noch läuft oder abgeschlossen ist. Wenn das Verfahren vor 3-4 Jahren eröffnet wurde, so ist es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch abgeschlossen und sie befinden sich jetzt in der Wohlverhaltensphase. Das Insoverfahren läuft in der Regel so 1 bis 1,5 Jahre. Wenn der Schlusstermin war, also die Summer der Schulden und der vorhandenen Masse festgestellt wurde wird das Insolvenzverfahren geschlossen. Wie gesagt, INSo und Wohlverhalten gehören zusammen, aber rechtlich unterschiedlich zu betrachten.
Wenn das Inso-Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, brauchen Sie für einen neuen Mietvertrag die Zustimmung der Verwalters. Ist es abgeschlossen, könnens Sie den Mietvertrag auch alleine ohne den Verwalter abschließen.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2011 22:33