Rien ne va plus - N...
 
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Rien ne va plus - Nichts geht mehr

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 Uli
(@Uli)

Hallo Michael,

auch von mir alles Gute zur Entlassung in die Freiheit!  :dance:

Auf dass Dir weitere Sorgen erspart bleiben mögen.

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2008 20:19
(@babbedeckel)
Registriert

Hi Michael,

freut mich für dich NULL € EU   :thumbup:  da möchte ich auch mal hin  ;(
Feiere schön  😉

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2008 12:07
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Alles gute zur neu gewonnenen Freiheit! Man(n) fühlt sich richtig erleichtert, gelle?

Hi Neue ZeitJA. Veni, vidi, vici (Für Nichtlateiner: Ich kam, sah und siegte.)

Na hör mal, sind doch alle belesen hier. Sozusagen Asterix und Obelix gebildet  :rofl2:

LG Thomas


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2008 13:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich dacht immer das heisst:    Ich sah, ich siegte, ich kam!  :rofl2: :rofl2: :rofl2:


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2008 13:09
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
mittlerweile ist die Rechnung für die Scheidung eingegangen. Ich zahle mal eben 3500€.

Nun hole ich heute meinen Sohn um 16:00 Uhr aus dem Kiga ab. Da kommt eine Erzieherin aus einer anderen Gruppe auf mich zu, die unglaubliche Ähnlichkeit mit der Frau hat, mit der ich mal verheiratet war (Das Präteritum macht immer noch Spass).
Schnell stellte sich heraus, dass es meine Ex war. Sie fährt nun kommenden Mittwoch für 3 wochen in Urlaub. Der nächste Umgang könnte dann in einem Monat stattfinden. Leider hat sie auch nur sehr kurzfristig von ihrem Urlaub erfahren (Sachen gibt's, die gibt's nicht).

Soweit so gut. Ich machte ihr den Vorschlag, dass wir den anschließenden Umgang dann auch an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden machen sollten, um das fehlende Wochenende auszugleichen. Die Idee wischte sie aber mit einem Grinsen vom Tisch und teilte mir ihre Meinung mit, dass wir den Umgang wie üblich weitermachen sollten.

Ich sagte ihr darauf, dass dieses Angebot nicht annehmbar sei - für sie war aber die Diskussion beendet.

Genau das, was ich von beginn an befürchtete, tritt nun ein. Ich habe ein Gerichtsbeschluss (Einigung) über den Umgang über den üblichen 2-Wochen-Rhythmus und die Hälfte der Ferien. Der wird aber in der Praxis immer weiter aufgeweicht.
Schon Weihnachten steckte ich zurück beim Umgang in den Ferien - nun möchte die Ex auch ihren Gusto über die 2-Wochen-Regelung schütten.
Ich denke es wird Zeit, Grenzen aufzuzeigen. Auf einen Blabla-Brief unter den Anwälten habe ich keine Lust. Der hat in der Vergangenheit nichts gebracht, also wird sich auch in der Zukunft nichts ändern.
Auch drückt die Zeit sehr, da ich meinen RA am Montag beauftragen muss - er am selbigen Tag handelt, so dass die Post noch vor dem Urlaub bei der Ex aufschlägt.
Was soll ich nun machen? EA auf Umgang? Parallel dazu Klage einreichen, um Zwangsgeld festzusetzen?
Gibt es eine Möglichkeit, auch nun schon Zwangsmittel einzusetzen?

Ich fühle mich irgendwie hilflos. Bisher habe ich um die Erweiterung des Umgangs gekämpft. Jetzt habe ich den Beschluss, der angemessen sein dürfte, kann ihn aber in der Praxis nicht umsetzen, weil die Ex der festen Überzeugung ist, dass unser Sohn ihr Kind ist und ich halt die Störgröße in ihrer neuen Familie.

Daher bitte ich die Erfahrungsträger um Mithilfe.

Gruß,
Michael


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Themenstarter Geschrieben : 26.01.2008 02:02
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Micha!

Was soll ich nun machen?

Ich glaub, so übel es klingt, sie erstmal noch weiter machen lassen.

EA auf Umgang?

Da ist das Problem. Denn Du hast ja Umgang. Du hast "nur" ne Exe, die den Beschluss nicht immer so ganz genau nimmt. Und dort kannst Du eigentlich nur ansetzen. Ich blicke Richtung Zwangsmittel. Kein EA auf Umgang. Denn einen noch-nicht-stattgefundenen Umgangsausfall kannst Du nicht ahnden. Sie kündigt zwar an, daß ein WE ersatzlos ausfallen wird. Aber erst nachdem es ausgefallen ist, kannst Du was tun. Die Weihnachtskiste würde ich dann in nem Nebensatz erwähnen.

Die Reihenfolge wäre demnach jetzt:
1) Pünktlich gemäß Beschluss am Übergabeort sein an besagtem WE.
2) Vielleicht mal beim Nachbarn klingeln, um nen Zeugen zu erschaffen.
3) Ist sie nicht da, dann RA anrufen - er soll Zwangsgeldandrohung beantragen

....

Das ist dann -wenn der Antrag durchgeht- nur die Androhung eines Zwangsgeldes bei einem weiteren Umgangsausfall. Aber ohne diese vorherige gerichtliche Androhung kannst Du später auch keine Verhängung von Zwangsmitteln beantragen.

Das ganze könntest Du dann auch zum Aufhänger machen, um eine Ergänzung zu Eurer UR zu beantragen. Beispielsweise sowas wie "ausgefallene WEs sind am darauf folgenden WE nachzuholen". Bei mir steht sowas dank findigem RA zum Glück drin.

Aber keine Ahnung, ob das, was Deine Exe macht, alles schon reicht, um wirklich ne Grenze aufzuzeigen.

Greetz,
Milan


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Geschrieben : 26.01.2008 04:13
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Milan

Wie ich das verstanden habe, hat Michael nur ne "Vereinbarung zum Umgang" im Rahmen der Scheidungssache. Keinen Beschluß!

Da dürfte jetzt noch nix drin sein mit Zwangsgeldandrohungen.

Ansonsten hast Du wohl Recht, zur Zeit ist alles noch zu früh. Das muß erst dauerhaft scheitern, dann kann er vor Gericht einen Umgangsbeschluss erwirken, der dann aber auch zwangsgeldbewehrt sein sollte.

Thomas


Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

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Geschrieben : 26.01.2008 07:40
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Wie ich das verstanden habe, hat Michael nur ne "Vereinbarung zum Umgang" im Rahmen der Scheidungssache.

Ist das so? Ich dachte Micha hätte nen Vergleich....

Ich habe ein Gerichtsbeschluss (Einigung) über den Umgang über den üblichen 2-Wochen-Rhythmus und die Hälfte der Ferien.

Michael - bitte um Aufklärung. Was steht oben auf Deiner Umgangsvereinbarung drauf - Beschluss, Vergleich..... ?

Greetz,
Milan


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Geschrieben : 26.01.2008 13:58
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
erst einmal sorry für das späte feedback. Meine Tochter hatte Angast vor Krokodilen, also sind wir gestern erst einmal in den Duisburger Zoo zum Krokodilegucken. Nach dem Zoo-Marathon war ich einfach nur platt.

Ich habe einen Umgangsbeschluss. Also eigentlich schon den dritten, da 3 Verhandlungen nötig waren, um auf den jetzigen Status Quo zu kommen.

Eure Ratschläge sind schwierig. Natürlich kann ich erst "post festum" klagen, müsste also warten.

Allerdings hat sie mir es doch gesagt und könnte nun argumentieren, dass wir uns darauf 'geeinigt' hätten. Zusammen mit ihrem Dackelblick kommt sie damit bei Molli, unserem Richter, sogar durch.

Und ich hole ihn nicht von der Exe, sondern aus dem Kiga, in dem sie auch arbeitet.

Lass mal hören, was ihr dazu meint.

Gruß,
Michael


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Themenstarter Geschrieben : 27.01.2008 20:12
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Mit Beschluß?

Dann mach es so, wie Milan es gepostet hat. Geht nicht sofort, aber es funktioniert prima! Und um Mama richtig zu erschrecken, beantrage dann auch gleich eine Umgangs/Ergänzungspflegschaft, wenn Du nachvollziehbare Befürchtungen hast, daß sie den Beschluss immer mehr aufweicht.

Du selbst solltest Dich peinlichst genau an den Beschluss halten, es hilft Dir später ungemein vor Gericht.

Thomas


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AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2008 20:28




(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich habe einen Umgangsbeschluss.

Na also.

Allerdings hat sie mir es doch gesagt und könnte nun argumentieren, dass wir uns darauf 'geeinigt' hätten.

Hat sie die schriftliche Einigung? Dürfte sie die Kurze auch zum Mond schießen, wenn sie es Dir vorher sagt? Nein - sie kann viel sagen (und tuts sicher auch) und behaupten.

Und ich hole ihn nicht von der Exe, sondern aus dem Kiga, in dem sie auch arbeitet.

Na wunderbar - besser als zu Hause, weil Du im Kiga gleich ne Menge Zeugen hast und vor allem sehen die dann dort mal, wie umsichtig ihre tolle Kollegin mit der UR umgeht. Ich an Deiner Stelle würde gemäß der UR pünktlich im Kiga auflaufen um die Kurze abzuholen. Ist sie nicht da, bist Du erschrocken, enttäuscht und niedergeschlagen. Gehst dann wieder gesenkten Hauptes. Aber lass Dich dabei sehen.

Du selbst solltest Dich peinlichst genau an den Beschluss halten, es hilft Dir später ungemein vor Gericht.

Genau.

Greetz,
Milan


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Geschrieben : 28.01.2008 14:44
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Weisnich,

Allerdings hat sie mir es doch gesagt und könnte nun argumentieren, dass wir uns darauf 'geeinigt' hätten. Zusammen mit ihrem Dackelblick kommt sie damit bei Molli, unserem Richter, sogar durch.

wie wäre es unter diesen Umständen, wenn du den Inhalt des Gespräches nochmal schriftlich zusammenfasst, mit dem Hinweis, dass es eine gerichtliche Umgangsregelung gibt, die von beiden Seiten einzuhalten ist? Gleichzeitig machst du den Vorschlag, das ausgefallene WE nachzuholen, was im Sinne des Kindeswohls die beste Lösung ist? Falls sie deinem Vorschlag nicht zustimmt, musst du leider auf die Einhaltung des Umgangsbeschlusses bestehen. Das Ganze dann schriftlich per Einschreiben - reagiert sie darauf nicht bzw. ist sie nicht kompromissbereit, dann Zwangsgeld beantragen, falls dies mit deinem Beschluss möglich ist.

Gruß

Martin


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Geschrieben : 28.01.2008 17:14
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
ich hatte mich schlau gemacht wegen der Ferienregelung. Bei einem nicht eingeschulten Kind kann Mami den Urlaub dort hinlegen, wo sie will.

Gut, ich werde mal beim JA aufschlagen und das Gespräch zu Dritt suchen. Ziel ist es, Mami klar zu machen, dass ein weiterer Urlaub im Sommer dann ohne Umgangsunterbrechung stattfinden sollte und Termine bitte frühzeitiger abzusprechen sind. Es nervt einfach ungemein, die Wochenendplanungen mit den 3 Kindern immer an das Gusto der KM eines Kindes zu hängen.

Gestern erreicht mich ein Telefonanruf meiner Ex-Frau. Mein Sohn ist "krank" und der Umgang muss ausfallen. Ein Schelm, wer dabei schlechtes denkt.

Ich sagte ihr aber, dass ich ihn auch ggf. krank nehmen würde, zumal ich nun 1km von ihr weg wohne. Meine Ex will mich aber nur als Spaß-Papi und reagierte entsetzt.

Gut, ich weiß, wie ich reagieren werde. Aber in jedem Kontakt zu meiner Ex bleiben aber hinter der Höflichkeit immer Wut und Ohnmacht zurück. Viele Dinge werde ich nicht ändern können und es fällt mir so schwer, sie zu akzeptieren. Egal, wie groß die Entfernung zur Trennung bzw. Scheidung ist, es nagt an mir.

Gruß,
Michael


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Themenstarter Geschrieben : 22.02.2008 09:26
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
heute um 18:30 war ich bei meinem Sohn. Ich wollte ihm was vorbeibringen von seiner Schwester.

Obwohl es schon dunkel war, kein Licht in der Wohnung und natürlich konnte mir auch keiner aufmachen, weil einfach keiner da war. Er ist also wirklich "krank".

Soll ich jetzt am Montag zu Frau M. ins JA, mir ihr Gesülze anhören und ihre Versprechen, dass auch sie mal mit der KM spricht (obwohl sie das nicht tun wird)?
Soll ich es einfach auf sich belassen? Oder morgen meinen 'Krankenbesuch' wiederholen, um die Km wenigstens mal dumm dastehen zu lassen?
Wieder versuchen Richtung Gericht was zu machen?

Ich hab einfach Wut im Bauch. Ich muss jeden Monat finanziell meinen Verpflichtungen nachkommen, die KM kann ihren Titel nach Gusto bedienen.

Mutlose Grüße,
Michael


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Themenstarter Geschrieben : 23.02.2008 21:24
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus weisnich!

Schwierig, schwierig das ist! Manche Kinder wollen einfach nur von Mama beddüdelt werden, wenn es ihnen nicht gut geht (evtl. auch, weil Papa das nie machen durfte/wollte/konnte?)
Hast Du schon öfters solche "krankheitsbedingten" Absagen gekriegt? Wir wisssen alle, dass "Krankheit" des Kindes als Munition für Umgangsboykott verwendet wird, daher würde ich einen Vorschlag zur Umgangsregelung vorbereiten, in dem auch der Passus "alltägliche Krankheiten" als nicht umgangshindernd fetsgehalten wird.
Dann das übliche Prozedere, das Du wohl auch kennst...

Schönen Sonntag

Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2008 13:18
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,
ich habe mit meiner Ex gesprochen.

Kurz nachdem unser Umgang angefangen wäre kam es zu einer wundersamen Heilung und "dann mussten sie mal raus". Dann gab es noch ein paar schnippische Bemerkungen, worauf ich ihr nur sagte, dass ich kein Verständnis für ihren Zynismus habe.

@marco: Der Kurze war nicht krank. Die Ex musste ihn halt nur wieder bei einer Familienfeier vorzeigen.

Ich ärgere mich immer noch das völlige Fehlen eines Unrechtsbewusstseins. Die Ex lügt, bedient ihren Titel nicht und ist dann noch reichlich frech nach dem Motto "Du kannst mir eh nix".

Ich werde dann mal morgen beim JA vorbei, damit ich zumindest das Gefühl habe, etwas dagegen gemacht zu haben.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2008 20:19
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Michael!
Habe gerade erst entdeckt, dass es einen Umgangsbeschluß gibt  :redhead: ... gibt Dir dieser nicht die Möglichkeit, Madame in die Schranken zu weisen?
Wenn nein, sehe ich eigentlich nur in einer weiteren Klage mit Androhung/Festsetzung von Zwangshgeld Chancen aufgrund  nachweislichem Nichteinhalten des bestehenden Bechlusses...

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2008 10:26
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
heute bitte ich um Kritik und Hilfe.

Die Tortour mit dem Umgang scheint sich nun eine Umdrehung weitergedreht zu haben.

Erst kann ich meinen Sohn nicht sehen, weil Mutter Urlaub macht, der sich heute als Mutter-Kind-Kur herausstellt. Abgesehen davon, dass ich das gerne früher als 3 Tage vorher wüsste, akzeptabel.
Am darauf folgenden Wochenende wird er 'krank' und gesundet rechtzeitig zu einem Familientermin in der 2. Hälfte des ersten Umgangstages. Nicht, dass die Mutter auf die Idee kommen könnte, den Umgang verspätet stattfinden zu lassen. Iwo.

Heute nun will unser Sohn nicht mit und jammert. Obwohl er sich auf Papa gefreut haben soll, will er auf einmal bei Mama bleiben. Mama meinte nun, dass er alt genug sei, selbst zu entscheiden und wenn er nicht mit will, muss er nicht mit.

Ich denke mir, dass er mich seid nun einem Monat nicht gesehen hat, in dem er darüber hinaus noch seine Mutter für sich hatte und halt zickt. Vielleicht ein Loyalitätskonflikt, vielleicht will er einfach bei seinen Spielsachen bleiben.
Ich weiß es einfach nicht. Ich weiß einfach nur, dass unser Sohn sich nicht selten querstellt.
Gerade hat er eine Phase hinter sich, indem Mutter und Sohn sehr gestritten haben. Meine Ex gab im persönlichen Gespräch vor einem Gerichtstermin selbst zu, dass sie ihn zu viel hat entscheiden lassen und nun einen Tyrannen hat.

So habe ich mir heute die Tür vor der Nase zuschlagen lassen. Im Auto habe ich dann über die Feuerwehr den Notdienst des Jugendamtes erreicht, der sich dann mit der Mutter in Verbindung setzt. Erreicht habe ich nicht wirklich etwas. Es wird auf ein Treffen im JA hinauslaufen und es würde mich nicht wundern, wenn die Mutter den Termin, wie in Vergangenheit, boykottiert. Mit meiner unmotivierten Sachbearbeiterin im JA erwarte ich eigentlich gar nichts. Ich werde dort auflaufen und es olympisch sehen müssen: dabei gewesen sein ist alles.

So schiebe ich mal wieder Frust. Montag werde ich meinen RA anrufen und mit ihm beratschlagen, was zu tun ist. Meinen Titel, der mich 2500€ gekostet hat, kann ich mir getrost an die Wand tackern, aber wehe, ich bediene den KU-Titel nicht.

Ich befürchte einfach, dass ich nun auch durch diesen Sumpf muss. Einerseits werde ich meinen Sohn von Gutachtern meschugge machen lassen müssen, andererseits muss wieder Zeit Geld und Nerven aufgewendet werden. Speziell meinen Sohn möchte ich aus der Sache eigentlich heraushalten und davon möchte ich wirklich nicht abweichen.

Ich will das nicht, sehe aber auch keinen anderen Weg als meine Null-Toleranz-Strategie. Mir fehlt die Hoffnung und manchmal könnte ich die Sachen hinschmeißen. Darf ich aber nicht; ich habe 3 Kinder, nicht 2 und unser Sohn hat das gleiche Recht.

Tell me there's a heaven
Tell me that it's true
Tell me there's a reason
Why I'm seeing what I do

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.02.2008 19:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Michael,

du bist erfahren genug und kennst das Prozedere.

Einem neuerlichen Verfahren sehe ich entspannt entgegen. Du solltest die Taktik dahingehend ändern, als du einem Vergleich nicht mehr zustimmst. Denn nur so bekommst du zwei Themen durch:
1. Ex trägt die Kosten im Falle des Unterliegens
2. Im Vergleich können keine Zwangsmittel verhängt werden

Ich denke, du musst diese Keule nun bewusst zum Schlage führen.

Du packst das schon  :thumbup:

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.02.2008 20:48
(@harrypotter)
Schon was gesagt Registriert

Nabend Michael.
Deine Problematik mit der Willkür der Ex kenn ich nur zu gut. Befinde mich in einer ähnlichen Situation, nur dass mein Sohn jetzt in Italien lebt! Wo weiß ich noch nichtmal!!!! Soviel zum Thema "die guten Mütter"!!

Ich werde mal deinen Fall verfolgen um zu sehen, was sich für Möglichkeiten auftun. Ich wünsche dir jedenfalls viel Durchhaltevermögen und deiner Ex ein wenig mehr Grips  :exclam:

Grüßle harrypotter


AntwortZitat
Geschrieben : 29.02.2008 21:00




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