Rien ne va plus - N...
 
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Rien ne va plus - Nichts geht mehr

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(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

da die Fahrt deinen Sohn angeblich so belastet sollte der Umgang ausgeweitet werden. Sprich alle Brückentage sind deine, damit sich die Fahrt auch lohnt.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2007 11:06
(@jemmy)
Registriert

Hallo Michael

Ich drücke dir die Daumen, für Dienstag. Wird schon schiefgehen.

LG Thomas


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2007 13:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

solltest du vor das OLG ziehen wollen/müssen wegen EU denke daran, das Scheidungsurteil ausschließlich in diesem Punkt anzugreifen und den Rest für Rechtskräftig erklären zu lassen. Anderenfalls wärest du nicht geschieden, bis sich das OLG zum EU ausgelassen hat und du bist weiterhin in der TU-Pflicht.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2007 15:01
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
ein kleines Update und der Beweis, dass das Leben wie eine Pralinenschachtel ist.

Ich war mit meinem RA heute bei Molli, meinem Amtsrichter. Meine Frau war schon vorher vor dem Raum und Ihr RA kam ausnahmsweise auch pünktlich.

Vor dem 5er-Gespräch hatte ich noch ein Gespräch mit meiner Frau über unseren Sohn. Er ist sehr aggressiv zuhause und auch im Kiga gegenüberanderen Kindern. Sie meinte, sie hätte ihm in der Vergangenheit zu viel Entscheidungsfreiraum gegeben und jetzt fordert er diesen ein / bzw ist frustriert, wenn die Welt nicht nach seiner Nase tanzt. Ich erinnerte mich an unser letztes Telefonat, in dem ich genau das thematisierte und mir reichlich Anschuldigungen anhören musste. Nun ja. Ich bat sie darum, dass wir uns mal zusammensetzen. Sie will anrufen. Mein Exchen hat Probleme und auf einmal wird der böse Papa gut.
Ich bin aber keineswegs froh darüber. Wir müssen zusehen, dass er wieder in die Spur kommt.

Im Gerichtssaal ging es dann um den Umgang. Meine Forderung war alle 2 Wochen von Fr 17:00 bis So 17:00. Meine Ex kam wieder mit dem Hauptargument der langen Autofahrten. Darufhin entgnete ich, dass ich die Zweitwohnung schon gekündigt habe, da ich meinen Job verloren habe. Und auf einmal gab es kein sinnvolles Argument für eine Verkürzung der Zeiten. Jetzt kamen noch ein paar unsinnige Argumentationsketten, die konnten wir aber auch ausräumen. Dann wurde mir vom Richter ein Fauler Kompromiss vorgeschlagen, den ich ablehnte. Meine Ex hat immer noch Welpenschutz bei ihm.
Dann machte mein RA einen entscheidenden Vorstoss, der dann zum Erfolg führte: Ich hole meinen Sohn um 16:00 aus der Kita und bringe ihn am So um 17:00 zurück. Meine Ex stimmte mit etwas Druck seitens des Richters zu.
Wir haben also mehr bekommen als wir gefordert haben! Mein RA kommt übrigens aus Dortmund und taugt wirklich was.
Ihr RA hatte übrigens vergessen, einen PKH-Antrag zu stellen, wie Molli auf Rückfrage bemerkte. Was lernen wir daraus? Gott ist gerecht.

Dann kamen wir zu der Scheidung und dem Ehegattenunterhalt. Wir haben EU zwischen 600 und 0 Euro diskutiert. Anerkannt hat Molli übrigens wirklich nur meine Riesterrente. Kosten der Zweitwohnung, Fahrten zur Zweitwohnung etc sind wohl aus dem üppigen SB zu bestreiten.
Dann ging es zu wie auf dem Bazar. Einkünfte, die nichts mit den Überweisungsbeträgen auf mein Konto zu tun haben, wurden vorgelesen und in irgendwelche BErechnungen gesteckt... Ergebnisse von 150€, 400€, 200€, wurden angeboten aber weder meine Frau noch ich konnten uns durchringen bei einer Zahl 'Ja' zu sagen.
Molli sagte irgenwas von Vergleich. Ich zu Molli, dass es keinen Vergleich mit EU gibt (Ich will mir doch nicht den Gang zum OLG verbauen). Und damit machte ich das Buch schon zu.

Jetzt machen wir mal eine Unterhaltsabänderungsklage für den TU und treffen uns darüber hinaus nächstes Jahr zum Scheidungsversuch 3. Teil. Der sieht übrigens ganz böse aus, da ich auch nach der Reform bei ALG1 durch den ersten Rang Mangelfall bin. Ich schloss mit: "Na gut, dann treffen wir uns nächstes Jahr und schauen auch mal auf den KU. Der muss ja jetzt auch runter! Herr Richter, vor 3 Jahren hätte ich nicht gedacht, dass man durch Arbeitslosigkeit so viel Spass haben kann."

Der Gau für meine Ex wäre, dass ich im Februar anfange zu arbeiten. Dann geht die Scheidung durch mit EU = 0 und sie muss wieder klagen mit der Hoffnung, bestenfalls 100€ zu kriegen, dank Reform.

Zwischendurch habe ich mich echt gefragt, ob ich nicht fragen sollte, gehen zu können. Kindergarten.

Gruß,
Michael


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Themenstarter Geschrieben : 27.11.2007 16:54
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo ihr Lieben,
ich habe den Sermon aus dem Verfahren schriftlich von meinem RA bekommen. Hinten dran die übliche 810€ -Rechnung für die üblichen 3000€ Umgangs-Streitwert.
Mit 810€ hätte ich eine Menge Dinge anstellen können, gerade zur jetzigen Zeit. Wir fahren gerade einen recht harten Sparkurs.
PKH läuft bei mir auch nicht, da nicht die Einnahmesituation mein Problem ist.

Neben dem beruhigendem Wissen, dass meine Ex ihren PKH-Antrag vergessen hat und dieses Mal auch zahlen 'darf', ist es zum aus der Haut fahren, dass ich mittlerweile 2400€ darin investieren musste, normalen Umgang zu erhalten.

Und es wird nicht das letzte Mal sein, dass ich mich über so einen Unsinn ärgern werde: Mausi wohnt seid 2,5 Jahren mit ihrem Typen zusammen, hat das aber erst seid ein paar Monaten aktenkundig gemacht. Wenige Tage vor dem Einräumen des Zusammenlebens gab es noch eidesstattliche Versicherungen, indenen genau das Gegenteil behauptet wurde.
So weit, so gut. Ihr Neuer ist mit 30 aber ohne Ausbildung und daher haben die beiden Geldnöte. Neben der recht großen Wohnung hat man 2 Autos und sucht jemanden, der die beiden alimentieren kann. Trotz gegenteiliger Beteuerungen ("Ich habe mir mein Leben jetzt eingerichtet und lebe sehr glücklich mit meinem Freund. Von Dir will ich eh nichts mehr") wird weiterhin um jeden Cent gekämpft.
Wenn ich jetzt also irgendwann ein Scheidungsurteil bekommen sollte, kann ich mich schon mal auf den nächsten Prozess vorbereiten. Der wird nicht 2 Jahre auf sich warten lassen, sondern Monate. Aller Sperrfristen zum Trotze.

Gruß,
Michael


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Themenstarter Geschrieben : 02.12.2007 17:16
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
was ich vor ein paar Stunden geschrieben habe, ist schon fast wieder obsolet. Eigentlich Kinderkacke, aber es hat sich als sinnvoll erwiesen, sehr präzise mit dem Ungang umzugehen.

Heute besprachen meine Ex und ich bei der Übergabe die Weihnachtsferien. Nun ist es so, dass unser Sohn kurz nach Weihnachten Geburtstag hat.

Der Vorschlag meiner Ex ist nun, dass ich ihn in der Hälfte der Ferien haben kann, so lange es nicht an den Feiertagen und an seinem Geburtstag ist.
Mein Vorschlag: Einer bekommt ihn bis zum 25., der andere am 26 und seinem Geburtstag. Und das halt im jährlichen Wechsel.

Das konnte meine Ex dann nun überhaupt nicht verstehen. Seine Oma mütterlicherseits kommt zu Besuch, sein Opa (getrennt übigens, weil sie sich nicht leiden können) und daher muss er an den interessanten Tagen zu Hause bleiben. Meinen Einwand, dass er auch Opa, Oma, Tante, Onkel und (Halb-)Geschwister bei mir hat, verstand sie nicht. Wahrscheinlich Umgangskontakte = 2. Klasse.

Ich werde wohl eine Nacht darüber schlafen und dann entscheiden, ob wir nicht auch noch die Ferienregelung gerichtlich klären lassen.

Was meint ihr dazu? Sollte ich vielleicht besser nachgeben? Ich bin mir nicht sicher, weil ich bisher mit der Nulltoleranzstrategie gut gefahren bin.

Ich weiss, dass ich wieder ein besseres Ergebnis erzielen werde, als das jetzt angebotene. Allerdings sind dann wieder 810€ fällig. Bisher hat sie in jedem Verfahren eine Packung bekommen und mag aber immer noch keine Kompromisse erzielen.

Ich lese mir morgen durch, was ihr zu sagen habt und entscheide dann.

Gruß,
Michael


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Themenstarter Geschrieben : 02.12.2007 20:27
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Michael,

warum nicht: Okay, dieses Jahr DU die ganzen interessanten Tage, nächstes Jahr ich. Und das bekomme ich bitte schriftlich.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2007 20:38
 Uli
(@Uli)

warum nicht: Okay, dieses Jahr DU die ganzen interessanten Tage, nächstes Jahr ich. Und das bekomme ich bitte schriftlich.

Liebe LBM,

sone schriftliche Lösung hatte ich auch mal. Sie die erste Ferienhäfte (ich den 2ten Weihnachtstag), ich die 2. Hälfte (exkl. Töchtings Geburtstag). Sie hatte also alle Filetstücke. Im 2ten Jahr wurde alles gecancelt, weil sie es als ungerecht ansah, nicht auch einmal mit den Kids Sylvester zu feiern. Ich meinte kein Problem - tauschen wir einfach die Termine. Ging aber nicht, denn es war ja vereinbart, dass die erste Hälfte bei der "Mutter" stattfinden soll.  :knockout:  Jugendamt riet mir, um den Gesamtumgang nicht zu gefährden, einzulenken. Somit hatte ich nur noch 1/4 Weihnachtsurlaub.

Verträge kann man nur mit Leuten machen, die Willens sind, sich im Zweifel auch an diese auch zu halten!  :note:

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2007 20:51
(@lesemaus)
Registriert

Hei weisnich,

also ich finde es grottig, dass man alles übers Gericht festlegen lassen muss.
Und es ist so dummstur, wenn man (wie im Fall deiner Noch-Angetrauten) dann vor Gericht sowieso den Kürzeren zieht, sprich doch nicht das bekommt, was man sich vorgestellt hat.

Naja, müßig.
Ich finde deinen Vorschlag absolut annehmbar.
Oder noch besser: Dein Sohn feiert Weihnachten bis zum 26. oder 27.  bei deiner Ex, danach holst du ihn bis über Silvester und seinen Geburtstag. Und das im jährlichen Wechsel.

Alles andere ist im Grunde genommen indiskutabel.
Er hat doch zwei Familien.
Oma und Opa auf deiner Seite, und auch die Geschwister (und DU) haben doch das gleiche Recht, diese wichtigen Tage mit ihm zu feiern.

Tja, da wirst du wohl drauf bestehen müssen. Und bei erneuter Sturheit wieder das Gericht bemühen (und das schöne Geld verschwenden) müssen. Mehr als ärgerlich.
Mann, das ist sowas von ..., naja, wem sag ich das?!

LG, Lesemaus


Getretener Quark wird breit, nicht stark

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2007 20:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin weisnich,

im Fall einer gerichtlichen Klärung sollte der PKH-Antrag der Gegenseite dahingehend kommentiert werden, dass von Deiner Seite bereits ein vernünftiger Vorschlag vorliegt und die Provokation eines Gerichtsverfahrens daher unsinnig und mutwillig ist. Ich weiss zwar nicht, ob das auch funktioniert, wenn Du die gerichtliche Klärung selbst anleierst, aber manche Damen merken erst, wie der Hase läuft, wenn sie ihre eigene Dummheit in Euros (oder in Schuhe) umrechnen müssen...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2007 23:17




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus weisnich!

Was meint ihr dazu? Sollte ich vielleicht besser nachgeben? Ich bin mir nicht sicher, weil ich bisher mit der Nulltoleranzstrategie gut gefahren bin.

Ich würde die Strategie unter Berücksichtigung von brille007´s Statement beibehalten; reichst Du ihr den kleinen Finger, will sie gleich den ganzen Arm...


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2007 11:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

als Trösterchen: Kosten in Umgangssachen sind grds. als Außergewöhnliche Belastung im Rahmen der ESt abzugsfähig. Huch, das erhöht die ESt-Erstattung und damti dein unterhaltsrelevantes Einkommen.  :puzz: Ne, ganz klar, dieser Aspekt ist aus der ESt rauszurechnen. Es kann wohl schlecht sein, dass die Ex aus ihrem Blockadeverhalten auch noch Geld macht.

Wichtig ist, dass die Ex keine PKH bekommt. Und dies ist geknüpft an:

  • wirtschaftliche Lage der Prozesspartei
  • Erfolgsaussicht
  • keine Mutwilligkeit

Den letzten Punkt gilt es herauszuarbeiten durch Beweis eines außergerichtlichen Einigungsversuches oder nach dem Motto: Je mehr, je besser. Also auch noch das JA hinzuziehen.

Die Gerichte sind sich bzgl. der hohne christlichen Feiertage und Kindergeburtstage recht einig. Die Kinder sind zu diesen Terminen dort, wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Zwar ist die Forderung nach z.B. jährlichen Wechseln immer gut, die Erfolgsaussicht mithin gering.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2007 12:14
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo *,

Die Gerichte sind sich bzgl. der hohne christlichen Feiertage und Kindergeburtstage recht einig. Die Kinder sind zu diesen Terminen dort, wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Zwar ist die Forderung nach z.B. jährlichen Wechseln immer gut, die Erfolgsaussicht mithin gering.

Bedeutet doch, dass ich mit meiner Idee vor die Pumpe laufe, oder? Dann lasse ich es doch besser. Hat grad jemand nen entsprechendes Aktenzeichen?

Danke,
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2007 20:57
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Urteile usw. haben wir im Fundus:

>BVerfG<

Zu den regelmäßigen zweiwöchigen wochenendlichen Umgangsterminen seien Umgangskontakte wie an den zweiten Feiertagen der hohen kirchlichen Feste zu verfügen; diese Feiertagsregelung sei regelmäßig Inhalt des verfügten Umgangsrahmens.

>OLG Brandenburg<

Der Umgang an den Zweitfeiertagen geht dem regelmäßigen Umgang an den Wochenenden vor. Dies hat zur Folge, dass der Vater dann, wenn Ostern, Pfingsten oder Weihnachten auf ein Wochenende fallen, an dem er eigentlich ein Umgangsrecht von Freitagnachmittag bis Sonntagabend hätte, dieses Recht entfällt, und er stattdessen Umgang an den Zweitfeiertagen von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr hat.

Gerichtlich be-/erwirkte Umgangsvereinbaren mit Wechsel zu den hohen christlichen Feiertagen sind mir nicht bekannt. Was nicht ihre Existenz in Frage stellt.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2007 21:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich Ich Ich,  Herr Lehrer, ich habe so etwas!
(Strebermodus aus)

Ich habe tatsächlich ein Umgangsurteil (Erstinstanzlich) mit wechselnden hohen Feiertagen.

Meine Frau hält sich allerdings auch nicht dran und ich halte dann zwar die Luft an und trommle mit Fäusten auf dem Boden aber das hilft meistens nicht.

Edit: Es ist natürlich nur ein Vergleich und kein Urteil!
Aber zumindest hat die Richterin deutlich daraufhin gearbeitet.

Als meine Ex sagte, "die Kinder wollen Weihnachten bei der Mutter sein" sagte die Richterin: "Die Kinder wollen Weihnachten genauso mit ihrem Vater verbringen"  :thumbup: :thumbup: :thumbup:

Meine Ex hat dann laut hörbar mit den Zähnen geknirscht.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2007 21:40
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
einen leeren Tränen- und einem leeren Sektkelch vor mir auf dem Schreibtisch stehend, melde ich mich wieder bei euch.

Es ist vollbracht. Ich bin gestern geschieden worden, mit gegenseitigem Rechtsmittelausschluss.

Die Verhandlung dauerte 15 min, nachdem der Richter feststellte, dass EU kein Thema ist.
Ich zahle also 202 KU und 0 EU.

Vor dem Termin sprach im mit meiner Ex-Frau (Man, schreibt sich das schön). Dabei ließ sie anklingen, dass es eine Farce ist, dass wir schon beim 3. Scheidungsversuch sind. Ich bot ihr an, durch Verzicht auf EU die Sache deutlich zu verkürzen. Ihre Idee war aber, dass ich besser hätte zahlen sollen, da sich so oder so in wenigen Monaten bei Veränderungen ergeben und sie dann kein EU mehr fordern will. Iss klar.

Die Ex erwischte mich beim Ankommen auf dem neuen Mopped. Sie fragte, ob es neu sei. Da sie schon 5 Monate alt ist konnte ich antworten, dass sie schon alt ist. Die Gegenfrage "Gefällt sie Dir" konnte ich mir allerdings nicht ersparen.  :redhead:

Exxchen will übrigens mal wieder das Stammbuch. Ich sagte ihr zu, dass sie dieses bekommt. Wenn ihr nur nicht der dumme Fehler unterlaufen ist, nicht nur eine Aufgabe und eine Verantwortlichkeit, sondern auch einen Termin festzulegen. Tja, schade auch.

Allerdings sollte ich meinem Einwohnermeldeamt von meinem RA drohen lassen. Nicht dass die bei einer Ummeldung schlampig das GSR missachten.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2008 19:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hey Michael,

dann gratulier ich mal herzlich!!  :biker:

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2008 19:28
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Glückwunsch zur Scheidung.

Mich würde interessieren:

0.- EU? Aus welchem Grund hat der Richter das fest gestellt? Wegen des neuen Gesetzes? Oder: Dauer des Zusammenseins der Ex mit Freund? Oder?

Bleib unfallfrei mit dem Möp. Ich gehör ja auch zu den Motorradlern.

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2008 19:36
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Neue Zeit

0.- EU?

JA. Veni, vidi, vici (Für Nichtlateiner: Ich kam, sah und siegte.) Mein Ziel von vor 3 Jahren ist damit erfüllt.

Aus welchem Grund hat der Richter das fest gestellt?

Weil ich gesagt habe, dass ich nicht mehr als 1600 haben werde, da ich einer dieser arbeitslosen Akademiker bin, die aus der Probezeit gefeuert wurden (damit ist fiktive Anrechnung = Asche)

Wegen des neuen Gesetzes?

Ja!. Kinder gehen vor und davon habe ich 3. Allerdings habe ich da Arbeitslosigkeit auch einen niedrigeren SB, aber damit wollte ich die Anwesenden auch nicht mehr belasten. Ich glaube einfach, der Richter hatte seinen Kaffee auf.

Oder: Dauer des Zusammenseins der Ex mit Freund? Oder?

Du bist doch schon länger hier, oder? Wie kommst du denn auf solche Ideen?

Bleib unfallfrei mit dem Möp. Ich gehör ja auch zu den Motorradlern.

Sonntagsmoppedfahrer, meinst du. Ride to live, live to ride.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2008 19:53
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Michael,

danke für die Infos.

Seit ich mir das kleine Autochen leisten konnte, bin ich zum Schönwettermoppedfahrer "verkommen".

Lass Dir den Sekt schmecken.

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2008 19:57




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