Rien ne va plus - N...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Rien ne va plus - Nichts geht mehr

Seite 11 / 18
 
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
ich war heute morgen bei Frau M. vom JA. Natürlich hatte sie in der vergangenen Woche noch keine Zeit, das Gespräch mit meiner Ex zu suchen.

Frau M. hat halt sehr viel Arbeit, kennt sich noch nicht gut genug mit dem Telefon aus... da kann ein Zwei-Minuten-Gespräch schon mal Aufwand bedeuten, der geplant sein muss. Nebenbei hatte ich nichts anderes erwartet.
Frau M. sah auch heute morgen wieder sehr abgekämpft aus. Dunkle Ringe um die Augen - sie muss wohl ein hartes Wochenende hinter sich haben. Armes Hascherl...
Wir machen ein 3er Gespräch, das meine Ex eigentlich in der Vergangenheit immer boykotiert hatte. Mal sehen, was dieses Mal rauskkommt und was die Leutz sagen, wenn ich nicht darüber diskutieren werde, wie und wann der Umgang stattfindet, sondern einfach nur über die Frage, wie der Mutter und dem Kind geholfen werden kann, die Übergaben durchzuführen.

Gleichzeitig rief ich meinen RA an. Wir einigten uns darauf einen neuen Antrag beim Amtsgericht einzureichen. Vielleicht hilft die Androhung von Zwangsgeld weiter.

Ich frage mich übrigens das ganze Wochenende, was passiert wäre, wenn ich nicht so grob zu meinem Kind gewesen wäre, wie es von der Mutter vorgeworfen wird. Wenn ich ihn einfach mal nicht ins Auto gestopft hätte, obwohl er bei mir bleiben wollte. Wenn ich ihn einfach da behalten und gesagt hätte, dass ich ihn nicht zwingen kann...

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2008 15:11
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
was ich heute erlebt habe, schlägt dem Fass den Boden aus.

Heute bekomme ich meinen Sohn nicht, weil Frau M. vom JA mit meiner Ex ausgemacht hat, dass kein Umgang stattfinden wird. Stattdessen hat der Kurze einen Termin und wir drei zusammen danach auch einen. Ich wüsste schon, welchen.

Nein ich weiß es nicht. Ich bin auch nicht Teil der Entscheidungsfindung.

Fakt ist, ich bekomme ihn wieder nicht, diesesmal, weil Mama nicht will.

So, am Montag spreche ich mal mit der Vorgesetzten von Frau M. und frage nach, ob man sich so einfach über Gerichtsbeschlüsse hinwegsetzen kann.

Und mein RA kann sich auch was anhören. Bisher ist immer noch nichts raus - ich dachte aber auch nicht, dass sie sich noch mal traut, ihn nicht zu geben. Eine EA muss her.

Meine Frage an euch:
Also wir haben da so nen Beschluss mit dem üblichen Minimalumgang. Was sollen wir im JA diskutieren? JA ist doch nicht gegenüber AG weisungsbefugt und ich werde mich sicherlich nicht auf eine Diskussion um das wieviel einstellen.

Dann frage ich mich, was der Einzeltermin meines Sohnes soll. Ich habe nichts ernsthaftes zu befürchten, allerdings wäre es nicht der erste Strafvorwurf meiner Ex. Was soll das mit dem Termin? Es soll lt. Ex geklärt werden, warum er nicht mehr zu mir will (er hat sich übrigens genau 1x unter Mithilfe der Mutter gesträubt).
Es bleibt zu befürchten, dass mir etwas beigepult werden soll. Ich denke, es wird versucht werden, Richtung BU zu gehen. Was soll das? Wie kann ich mich vor Schaden schützen? Wer kann mir im JA helfen?

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2008 20:04
(@ariba)
Registriert

Hallo weisnich!

Vor einiger Zeit habe ich, irgendwo weit oben muss mein Post dazu sein, Deinen ganzen Thread gelesen.
Unglaublicherweise musste ich feststellen, dass Du für den

Also wir haben da so nen Beschluss mit dem üblichen Minimalumgang.

ja wirklich einen laaaaaangen Weg gehen musstest.
Dein Durchhaltevermögen ist beeindruckend. Sollte mir ein ebenso langer und mit fiesen Fallen bestückter Weg vor liegen, hoffe ich, genau so dran zu bleiben, wie Du es seit Beginn tust.
Das wollt ich einfach mal so sagen.

Dass dieser Minimalumgang nun auch mal wieder(?) von KM minimiert werden soll, schlägt dem Fass tatsächlich den Boden aber sowas von aus!

Ich hoffe, die User hier wissen wie Du nun vorgehen solltest und welche Schritte ggf. Dein RA einleiten könnte.
Von mir aber an dieser Stelle *hutab* vor Deiner Kraft, viel Glück und weiterhin viel Erfolg in der ganzen Umgangsgeschichte.

Gruss

Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2008 20:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich hoffe, die User hier wissen wie Du nun vorgehen solltest und welche Schritte ggf. Dein RA einleiten könnte.

Ähm, Ariba... der Unterschied in Kenntnis um Familienrecht und Prozesstaktik zwischen dir und Michael ist annähernd so groß wie der optische Unterschied von Claudia Schiffer zu Helga Feddersen . Nur mal so anmerk. Vielleicht liest du noch 'n paar mehr Text vom Michael, um zum. dies zu kapieren.

Nicht persönlich nehmen. Mir ist heute so.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2008 00:20
(@PhoeniX)

Moin Michael

Ich teile dein Bauchgefühl und hoffe nicht, das du dich den 2 Extremen (Mißbrauch und Gewalt) hingeben mußt. Es gäbe da noch das Absurdum, das dein Sohn auf einmal Angst vor dir hat.

JA ist doch nicht gegenüber AG weisungsbefugt und ich werde mich sicherlich nicht auf eine Diskussion um das wieviel einstellen.

Die Frage ist wohl eher retorischer Natur. Auch ich würde mich da nicht auf Diskusionen einlassen, da das eher deine Position bei den oben genannten "Befürchtungen" schwächen würden. Du solltest dir auch überlegen, was du dann zu tun gedenkst. Meine Ex knickte damals ein, als ich ihre Drohung beim JA öffentlich machte und mit der sofortigen Anzeigeerstattung drohte wenn sie diese Vorwürfe aufrecht erhalten würde. Auch setzte ich mich mit Zartbitter in Verbindung, davon rate ich jedoch dringends ab.

Du könntest beim JA darauf bestehen, das der Vorgesetzte zu dem Gespräch hinzugezogen wird. Auch die sofortige Beendigung des Gespräches mit anschließender Dienstaufsichtsbeschwerde wäre eine Möglichkeit. Aber laß dich wirklich nicht auf Diskusionen ein oder versuche dich zu rechtfertigen. Die drehen einem das Wort im Mund um.
Genug Wissensfundus wie du eine Dienstaufsichtsbeschwerde begründen könntest hast du ja.

Letztendlich bleibt mir nur zu sagen, das ich hoffe ein wenig zu sehr ins Blaue geraten zu haben....

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2008 00:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Michael,

Wer kann mir im JA helfen?

Leider nur du dir selbst. Du hast keinen Anspruch auf einen Beistand, wenn die Gegenseite diesen nicht dabei haben will. Das haben wir in einem anderen Fall durch. Allerdings hast du ein Recht auf eine sofortige Amtsniederschrift, sprich Gesprächsprotokoll. Macht dem JA heftig Arbeit und schiebt die Pause/den Feierabend schön nach hinten.

Hab' übrigens grade >dieses< Urteil eingestellt. Lies es mal unter umgedrehten Vorzeichen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2008 01:36
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Leutz,
kurzes Update, sonst gibt es Schläge von Deep.

Also. Frau M. habe ich nicht erreicht. Aber ihren Chef, Herrn E. habe ich am Telefon gesprochen.

Er hat mir bestätigt, dass der Umgang in Absprache mit dem JA ausgesetzt wurde und unterstützt das. "Ihr Sohn ist doch kein Mietobjekt" und "Wir sind doch kein Erfüllungsgehilfe des Gerichts" (ääähm, schon mal §18 SGB8 gelesen?)

Das mit dem Auftrag und der Rechtsgrundlage nimmt man nicht so genau. Und Umgansverweigerung durchsetzen ist auch ok. Verantwortung dafür trägt aber die Mutter, die das weder verstehen noch wissen wird.

Also morgen wird Frau M. meinen Sohn begutachten. Im Beisein der Mutter und natürlich hat sie dafür auch die entsprechenden Kompetenzen und Erfahrungen.

Am 17. haben wir ein 3erGespräch, M, E und ich. Ich werde wohl damit beginnen, eine Niederschrift zu erbitten und dann mal über Fakten reden:
- welche Rechtsgrundlage
- wer hat welchen Auftrag erteilt
- welches Ziel stellt sich das Jugendamt vor. Welche Rolle hat eigentlich das Gericht und wozu erzielt man Vergleiche, die dann 1 Monat halten?

Antrag auf Zwangsgeld ist übrigens raus. Mein RA hat doch nicht geschlampt.

Und ich kann nicht so viel Essen, wie ich kot zen könnte.

Falls nötig spreche ich am Ende auch mit der Vorgesetzten von Herrn E. Die gute hat nämlich einen Dollarblick und ist bestimmt interessiert, an welchen Stellen man die Effektivität erhöhen kann.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2008 22:49
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

So, nochmal ein kleines Nacht-Update

Telefon-Protokoll und Agenda für das Gespräch mit Herrn E. / Frau M. geschrieben und zugemailt. Mal ein wenig den Druck erhöhen.

Ob der mich wieder auslädt? Kommen wir nämlich nicht weiter, gehe ich eins höher und aktiviere meine Kontakte.

Ich mach dann mal auf doof und so können wir uns in Augenhöhe begegnen.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2008 02:35
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
pflichgemäß rief ich meine Exfrau am Donnerstag angerufen und sie sagte wider Erwarten Umgang zu.

Als ich ihn dann heute abholen wollte, wollte er nicht mit. Dann bekam ich noch ein paar wilde Anschuldigungen und mir wurde wieder die Tür vor der Nase zugeschlagen.
Unseren Sohn sah ich nur kurz, als er in den Flur sah.

Ein Telefonat mit dem Jugendamt ergab, dass unser Sohn bei der Befragung keinen Grund angeben kann, warum er nicht zu mir kommen wolle (wo habe ich über ein solches Verhalten schon mal gelesen?).
Die Mutter beeinflusse das Kind aber nicht (soso. Also wenn die Ex das Kind beim Abholen in den Arm nimmt und sagt "Es ist doch nicht soooo schlimm, dass du zu Papa gehen musst. Du bist doch Sonntag wieder da.", dann verstehe nur ich das als Beeinflussung. Und die reichlichen Anschuldigungen beeinflussen das Kind natürlich auch nicht.)
Ich solle mal lieber darüber nachdenken, was ich falsch gemacht habe.

Naja, wir treffen uns ja am Montag. Ich werde nicht versuchen, ihr meinen Ansatz zu verdeutlichen, statt dessen jage ich sie von der Spielwiese.

Und den Rest machen wir über das Gericht. Mausi hat mir nämlich heute ein Geschenk gemacht. Sie sagte zu mir, dass ich mir mit dem Beschluss den Hintern abwischen könne, er nütze mir gar nichts. Das wird unseren Richter sicherlich freuen.

Fragt aber lieber nicht danach, wie es mir geht. Ich habe einiges in meinem Leben erreicht und versuche ernsthaft ein guter Mensch zu sein. Heute kam ich mir irgendwie vor, wie jemand ganz unten. Irgendwo zwischen Verbrecher und jemanden, der bei einer Zeitungs-Drückerkolonne arbeitet.

Es ist gut zu wissen, dass man nicht allein ist. Dass es Hoffnung gibt und man weiß, dass man nicht aufgeben darf.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2008 19:41
(@PhoeniX)

Moin Michael

der bei einer Zeitungs-Drückerkolonne arbeitet.

Du solltest auf Kataloge umsteigen. Damit könntest du SIE wenigstens erschlagen.  😡

Bin mal gespannt wie der Termin am Montag verläuft. Ist der Amtsleiter da auch anwesend?

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2008 20:40




(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
ich war eine Stunde beim Jugendamt meines Vertrauens und möchte ein kleines, unsortiertes Update geben.

Folgende Ergebnisse:
1. Ich soll nicht mehr den Notdienst des Jugendamtes anrufen. Hilfe bei der Umsetzung von Umgang sei nicht seine Aufgabe (falls jemand das Gegenteil konkret darlegen könnte, wäre es eine gute Hilfe)
2. Die Mutter beeinflusst das Kind scheinbar nicht. Auch der damalige Brief, in dem sie ihren Boykott darlegt und mein langer Kampf um das Umgangsrecht seien kein Indiz für eine negative Haltung der Kindesmutter zum Umgang
3. Man hat der Mutter nicht per se empfohlen, keinen Umgang stattfinden zu lassen. Statt dessen habe man der Mutter gesagt, dass sie Umgänge nicht erzwingen muss, wenn sich das Kind wehrt. Komme es zu einem solchen Fall solle die Mutter sofort Verbindung zum Gericht aufnehmen. Von einem Kontakt mit dem Gericht seitens der Mutter ist dem JA aber nichts bekannt. Auf Nachfrage, ob ich Kontakt aufgenommen hätte, wies ich auf das Zwangsgeld-Verfahren hin. Herr E meinte, dies hätte keinen Effekt.
4. Herr E. möchte mit meiner Ex sprechen, warum nicht die Übergabe in Kindergarten erfolgen kann. Eigentlich wollten sie noch weiter Vorschläge probieren, die ich in den Raum stellte (Mutter bringt Kind etc.). Ich erinnerte aber daran, dass nur die Kindesmutter durch Gerichtsbeschluss eine derartige Veränderung initiieren kann.

Ich hatte auch gefragt, was denn nun von meiner Seite zu tun ist, wenn unser Sohn nicht zur Mutter zurück will. Darauf konnte man mir nicht antworten. Auch fragte ich, was zu tun ist, wenn er in 2 Jahren nicht in die Schule will. Auch hier hatte man kein Rezept.

Abschließend sprach ich über die bisherigen Vorschläge des JA und auch das Verhalten zum jetzigen Zeitpunkt. Ich wies daraufhin, dass die Vorgänge sehr gut beschrieben sind in dem Aufsatz "Rituale der Umgangsverweigerung" aus der FamRZ und bat darum, die Position in der Zukunft zu überdenken.

Zum Entsetzen meiner Gegenüber wies ich auch auf eine strafrechtliche Relevanz hin. (Laut BGH benötigt es 3 Fakten: 1. Gerichtsbeschluss und 2. klar definierte Umgangstermine und 3. die Weigerung.) Ich hab hier auch mit mehr Präzision in der Zukunft zu arbeiten.

Übrigens hatte unser Sohn doch einen Grund angegeben, warum er nicht zu mir will. Meine Playstation hatte sich in der Vergangenheit entzündet, es kam zum Zimmerbrand und die Feuerwehr musste löschen. (Kleiner Tipp: Ich habe keine Spielkonsole und hatte nie eine). Das Fehlen der Begründung bzw die irrationale Begründung stellt übrigens kein Problem für das Jugendamt da. Irgendwas werde ich schon falsch gemacht haben - bei der Mutter könne man sich so etwas nicht vorstellen. Probleme mit dem Kind würde es wohl auch nicht geben und die Mutter-Kind-Kur war wohl nur zur Erholung.

Ergebnis: Das JA ist zurückgerudert. Ich fertige noch ein Protokoll des Gesprächs an, um der Ex beim nächsten Prozess die Basis zu nehmen für einen Schutz ihrer Behauptungen durch das JA. Wenn sie also damit kommt, dass das JA ihr die Empfehlung gab, habe ich einen handfesten Einwurf.
Und ich hoffe, dass Herr E. und Frau M., wenn auch parteilich, ein wenig genauer arbeiten.

Gruß vom bösen Papa, der Sachen sauber durcheskaliert (war bis auf das sauber auch so ein Vorwirf des JA),
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2008 19:07
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Micha,

bei so viel arroganter Mütterlastigkeit wird einem nur noch übel.

Mehr fällt mir momentan nicht ein.

Kopfschüttelnder Grüße

Tina


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2008 19:33
(@ariba)
Registriert

Moin!

Also, ich bin einfach nur einmal mehr fassungslos, wie JÄter arbeiten!
Lass mich raten: Mama darf auf dem JA auf einem königlichen Stuhl samt erhöhten Podest sitzen, der KV stehen oder ihm *freundlicherweise eine Fußbank reich*...

Ergebnis: Das JA ist zurückgerudert.

DIES lese ich nicht nur des öfteren, nein, auch erlebe ich es ab und an.
Was muss geschehen, dass so manch eine KM mal keinen "IchbineineKMundüberallesschutzbedürfnis" - Bonus erhält?

Gruss

Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2008 19:49
(@PhoeniX)

Moin

Was muss geschehen, dass so manch eine KM mal keinen "IchbineineKMundüberallesschutzbedürfnis" - Bonus erhält?

Das erhalten ist eine Sache, das Behalten schon schwerer, wenn man so wie Micha die Kindesbesitztumsunterstützer in die Enge treibt und nicht zu allem Ja und Amen sagt.

JA ist nämlich nur eine Abkürzung fürs JugendAmt und nicht die vordiktierte Antwort, die man denen geben muß.  😉 (auch wenn die das gerne hätten)

@ Michael

Wie sieht das mit der Amtsniederschrift aus? Wieso mußt du das Protokoll anfertigen?

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2008 19:55
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Phönix,
am Anfang des Gesprächs ging es richtig zur Sache. Herr E. legte ein Strohfeuer.

Als ich dann nach 2 Sätzen sagte "lass mal brennen", merkte ich, dass zurückgerudert wurde. Da war die Entscheidung zu fällen:
1. durchziehen und mit dem JA kämpfen
2. Ergebnis absahnen und KM im Prozess lang machen.

Ich habe mich dann für das 2. entschieden und schreibe ein Protokoll:
"Herr E. stellte klar, dass <Ex>  empfohlen wurde, das Kind nicht zur Übergabe zu zwingen, wenn es sich bei einer konkreten Übergabe massiv wehrt. Gleichzeitig müsse sie sich aber in dem Fall eines vergeblichen Übergabeversuchs mit dem Gericht abstimmen."

Mausi hat mir am Telefon abgesagt mit der JA-Begründung. Null Info an Molli. Da soll sie sich jetzt mal rausagumentieren.  😉

Zwangsmittel sind nicht so ganz einfach, aber ich kann endlich ihre Abweisung beweisen. Und Molli macht sowas nicht gerne (habe ich ein Urteil drüber). Eine Ablehnung von ihm würde ich aber schon bei OLG für diskussionswürdig halten

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2008 20:09
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
die Dinge stellen sich immer noch unglaublicher da, als ich dachte.

Gerade hatte ich den 3er-Vermittlungstermin:
- Wilde Vorwürfe seitens der KM werden als vernünftige Ansätze dargestellt. Ich bin halt Schuld.
- Umgang kann auch morgen nicht stattfinden, weil morgen ja Karfreitag ist und kein Kindergarten. Also kann ich unseren Sohn nicht aus dem Kindergarten abholen.
- Ich kann ihn auch dann nicht um 16:00 aus dem Kindergarten abholen, wenn die Mutter nur bis 13:00 Uhr arbeitet. Weil dann kann sie sich nicht mehr von ihm verabschieden. Das leuchtet dem Jugendamt auch ein.
- Nächster Umgangsversuch lt. Vorschlag des JA am 11.04.
- Das Kind soll auch zur Ruhe kommen, bis es sich bei mir meldet. Konstanz ist für Kinder vielleicht auch wichtig, aber nicht so wichtig.

Ich habe übrigens zu Beginn und während des Gesprächs klar festgestellt, dass ich keiner Regelung zustimmen werde, die dem Beschluss widerspricht. Frau M. zur Folge, haben wir aber gerade eine Situation, in der der Beschluss nicht möglich ist.

Ergebnis = 0, weil ich nicht kompromissbereit bin. Und meine Vorschläge, dass sie das Kind bringt oder wir uns außerhalb treffen konnten mit einem "neee, mach ich nicht" von der KM vom Tisch gewischt werden.

Kurz um. Ich pack mir anne kopp und drehe mich eine Umdrehung weiter.

Nächste Woche kommt mein RA ausm Urlaub und dann muss Action her. Ich finde die Unterhaltungen sehr schwierig.

Gruß und Dank,
Michael

*** edit: kleine Korrektur auf Wunsch von Weisnich


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2008 17:54
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

da erübrigt sich jeder Kommentar... :gunman: :crash:


Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2008 18:31
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
mal wieder ein Mini-Update.

Letzte Woche bin ich vergebens bei meinem Sohn aufgeschlagen - Es hat mir niemand die Tür aufgemacht.
Diese Woche öffnete sich die Tür. Im Wohnzimmer spielte unser Sohn im Schlafanzug mit einem Freund und wollte wundersamerweise wieder nicht mit. Auch die anderen Vorbereitungten, wie z.B. eine Tasche etc. konnte ich nicht wirklich erkennen. Diesmal nahm Mama ihn aber zur Tür. Er sprach nicht mal mit mir und hielt sich die Augen zu. Als sie ihn gehen liess ging er zu seinem Freund und sagte, dass er nun schon wieder zu der Frau im Jugendamt muss.
Dann gab es noch mal ein paar Vorwürfe von der KM. Ich sei unzuverlässig, weil ich sie nicht sofort angerufen hätte, als ich unseren Sohn krank bekam und seine Krankheit sich bei mir verschlimmerte. Und der Brief (gemeint ist der Antrag auf Zwangsmittel) sei ja wirklich albern. Ich solle doch besser auf Frau M. hören und warten, bis der Kurze wieder zu mir will.

Ja, is klar. Mein Antrag ist übrigens genau so albern wie meine Anträge aus der Vergangenheit. Wenn sie auch hier eine Packung bekommt, ist das schon OK.

Wenn mein Sohn nicht in der Mitte stünde, würde ich lächeln können. Statt dessen muss ich mir Gedanken machen - vielleicht ist er dort doch nicht so gut aufgehoben.

Gruß,
Michael

P.S.: Vom Gericht gibt es übrigens noch keine Neuigkeiten


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2008 18:54
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
meine Ex hat einen neuen RA. Diesmal eine RAin.

Ich befürchte allerdings, dass sie keinen Millimeter schlauer ist.

Als Antwort auf unseren Antrag auf Zwangsmittel schrieb sie, dass dieser Antrag zurückzuweisen ist und beantragt den Vergleich für die Dauer von 6 Monaten zurückzuweisen.

Sowas kommt eigentlich nur von einem juristischem Laien. In einem Antrag kann man nicht einen zweiten stellen.

Selbst der Richter wies darauf hin, dass dafür ein weiterer Antrag gestellt ist.

Übrigens finde ich in der 3-Seitigen Begründung zwar viel Text mit Anschuldigungen, aber keine Begründung. Bin ich vielleicht zu detailbesessen?

Es geht also weiterhin bergab.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2008 21:50
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
eine Kostprobe meines Jugendamtes gefällig?

Ich schrieb dem JA eine Mail:
Sehr geehrte Frau M.,
am Montag, wie auch am heutigen Dienstag habe ich auf ihre Voicebox besprochen und sie um Rückruf gebeten aber noch keine Nachricht erhalten.

Mir ist völlig klar, dass sie durch geringe personelle Besetzung ein hohes Arbeitspensum zu erledigen haben. Trotzdem möchte ich sie bitten, per email oder fernmündlich ein Gespräch mit mir zu terminieren.

In dem Gespräch vom 20.03.2008 schlugen sie und meine Exfrau den 11.04. als Termin zur Abholung von Sohni vor.

Als ich nun zum besagten Termin um 16:00 Uhr im Kindergarten erschien traf ich meine Exfrau, die sich über mein Erscheinen wunderte. Sie fragte, ob ich nicht den Brief erhalten hätte. Gemeint war ein Brief, der heute in meiner Post war.
Da ich es zu keinem Streitgespräch kommen lassen wollte, winkte ich ab und ging mit meiner Tochter zu Sohni, der draußen spielte. Exxchen folgte mir.

Ich begrüßte ihn; er erwiederte die Begrüßung aber nicht, sondern sagte, dass er nicht mitwolle und wandte sich ab. Ich fragte ihn, ob er nicht mal wieder mit mir und seiner Schwester spiele wolle, ohne eine Antwort zu bekommen.
Zwischenzeitlich näherte sich die Sohnis Erzieherin. Sie sprach Sohni an und merkte an, dass sie nicht von einer Abholung durch mich wisse.

Als Exxchen nun zu Sohni ging, entfernte sich seine Erzieherin wieder und Exxchen sagte nun zu Sohni, dass Papa sich wohl damit abfinden und nun gehen müsse. Ich verließ daraufhin mit meiner Tochter den Kindergarten.

Heute erhalte ich nun einen Brief, in dem sie eine Aussetzung des Vergleichsbeschlusses für 6 Monate fordert und sie an zwei Stellen als Zeugin nennt.

Ich muss ihnen sagen, dass ich in der Situation im Kindergarten nicht den Eindruck hatte, dass der Umgang gefördert wurde. Auch die Forderung meiner Frau lässt diesen Schluss nicht zu.

Nun würde ich gerne mit ihnen darüber reden, welche Weg in Zukunft einschlagen werden könnte, um den Umgang zu fördern.

Mit freundlichen Grüssen,
Weisnich

Nun erhielt ich Antwort:

Sehr geehrter Herr Weisnich,
in den vergangenen Tagen war ich leider nicht im Dienst.

Das Schreiben der Rechtsanwältin Frau ExxchenRA ist hier eingegangen.

Der Kindesmutter wurde von mir empfohlen die vereinbarte Übergabe des Kindes im Kindergarten beizubehalten.

Ich habe keinen Einfluss darauf, dass Frau Exxchen einen Rechtsanwalt beauftragt tätig zu werden.

Zurzeit sehe ich keine Möglichkeit auf die Mutter einzuwirken. Ich kann nur versuchen zu vermitteln und Empfehlungen abgeben.

Auch wenn die Mutter sich Ihren Schilderungen nach nicht auf den Besuch im Kindergarten vorbereitet hat, wollte Sohni, wie Sie es in Ihrer Mail beschreiben, nicht mit Ihnen mitgehen.

Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen das Verfahren abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen
M.

Die Wahl ihrer Worte, ihre Reaktion auf das von mir geschriebene und ihr Rat sprechen Bände.
Ich bin ein elender Querulant. Und irgendwas böses werde ich schon gemacht haben...

Schenken, abhaken.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2008 04:15




Seite 11 / 18